„Et gibt kein größer Leid, als wat der Mensch sich…
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22. Januar 2025: Zu meinem Geburtstag wurde mir aus dem Leserkreis auch ein Zitat aus einem mir unbekannten Buch mitgeschickt, das ich nachstehend weiter verbreiten möchte: „Gemäß der Sprachregelung des Europarates zählen Menschen ab dem 65. Lebensjahr, gemäß den Vorgaben der UNO ab dem 60. Lebensjahr zur älteren Personengruppe. Häufig wird diese Gruppe in Betagte (65-74 Jahre), Hochbetagte (>75 Jahre), Höchstbetagte (>90 Jahre) und Langlebige (>100 Jahre) unterteilt. Als Seniorinnen und Senioren werden reife Personen (z.B. mit langjähriger Berufserfahrung) ab einem Lebensalter von ca. 50 Jahren bezeichnet. Altersunabhängig wird die Gruppe der Älteren auch nach dem Grad der Gebrechlichkeit (frailty) eingeteilt: unabhängige Ältere (go goes), Hilfsbedürftige (slow goes) und Pflegebedürftige (no goes). - Ende des Zitats. - Kein Kommentar von einem Höchstbetagten go goes! - Lt. Sprachregelung des Europarates und Vorgaben der UNO! - W.H.
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