Taktik kann zur Tik-Tak werden, die ins AUS zählt!

Jeder zählt auf seine Weise. Der Eine vorwärts, der Andere rückwärts. Manchmal verlässt man sich aber zu sehr darauf, dass man in der Vergangenheit immer als der Stärkere anerkannt wurde. So wird dann – gerade bei Sportverbänden – oft nach dem Motte gehandelt:

  • Wer nichts zu sagen hat – ist selber schuld!

Und man haut auf die Pauke. Die herrschende Minderheit auf die schweigende Mehrheit. Das geht auch gut. Oft lange gut. Zumal wir in der Politik „Vorbilder“ haben, die diese Praxis beeindruckend beherrschen. - Leider sonst wenig anderes.

Aber jetzt scheint einiges „schief zu laufen“. Da hat ein Sportverband – UEFA – eindeutig überzogen. Zwar nur wenige Vereine – aber es gab immerhin welche – haben aufgemuckt und sind vor den Europäischen Gerichtshof gezogen.

Der hat heute ein klares Urteil gesprochen, das nun in den Medien – aber überall in der gleichen Art – ein Echo findet:

„STERN“: „Im Streit um die Gründung einer Super League im Fußball hat die Uefa vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Die großen Fußballverbände Fifa und Uefa dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.“

 

„FinanzNachrichten.de“: „Luxemburg - Im Streit um die Gründung einer "Super League" hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Klägern recht gegeben. Die Vorschriften der Fifa sowie der Uefa über die vorherige Genehmigung von Fußballwettbewerben wie der "Super League" verstießen gegen EU-Recht, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des EuGH. Auch ein Verbot für Vereine und Spieler, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, sei rechtswidrig.“

 

„Deutschlandfunk“: „Die Super League hat vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Erfolg verbucht. Die Richter haben geurteilt, dass die UEFA und die FIFA ihre Monopolstellung im Fußball ausnutzen, wenn sie von Vornhinein Wettbewerbe wie zum Beispiel die Super League verhindern. Das sei „nicht verhältnismäßig“ und stehe zudem im Widerspruch zur Wettbewerbsfreiheit.“

 

„Süddeutsche Zeitung“: „Es gebe keinen Rahmen für die Regeln der Verbände, der gewährleiste, dass die Vorgaben transparent, objektiv, nicht diskriminierend und verhältnismäßig seien. Auch die Regeln, die Fifa und Uefa die ausschließliche Kontrolle über die kommerzielle Rechteverwertung der Wettbewerbe einräumen, würden den Wettbewerb in der EU einschränken, hieß es im Urteil. Die Fifa und Uefa würden ihre dominante Marktposition missbrauchen.“

 

„BILD“: „Die großen Fußballverbände Fifa und Uefa dürfen andere Wettbewerbe nicht grundsätzlich von ihrer Genehmigung abhängig machen und Vereinen und Spielern nicht verbieten, an diesen Wettbewerben teilzunehmen, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.“

Es gibt noch mehr dieser Beispiele aktuell im Internet. - Von all’ diesen Medien wird leider übersehen, dass dieses Urteil von grundsätzlicher Bedeutung für den europäischen Sport ist. Dazu gehört auch der Motorsport. So sind auch FIA und DMSB betroffen. Man hört und sieht aber nichts von deren evtl. Reaktionen! - Oder doch?

Schaut von heute auf die Internetseite des DMSB, so findet man dort folgenden Hinweis:

„Der DMSB RaceClub ist online. Der innovative Online-Marktplatz steht ab sofort exklusiv für alle volljährigen DMSB-Lizenzinhaber unter www.dmsb-raceclub.de zur Verfügung. Die gleichnamige App wird in den nächsten Wochen im App- und Play Store gelauncht.
Ausgewählte Marken bieten über die neue Plattform ihre Produkte für DMSB-Lizenzinhaber zu stark rabattierten Preisen an. Neben dem klassischen Kauf von Waren und Dienstleitungen stellen die „Influencer Deals“ eine innovative und einzigartige Funktion des DMSB RaceClub dar. Weitere Details finden Sie direkt auf www.dmsb-raceclub.de.“

 

Man wertet eine (zu) teure DMSB-Fahrer-Lizenz zu einer „Rabatt-Karte“ ab. Eine „innovative und einzigartige Funktion“ einer DMSB-Fahrerlizenz ist nach Darstellung dieser e.V. z.B. die Vermittlung von „Influencer Deals“!

Unter einem „Influencer“-Video fand ich z.B.den Hinweis:

„Die mit * gekennzeichneten Links zu Produkten sind Affiliate-Links. Wenn du über diese Links einkaufst, unterstützt du damit meine Arbeit. Das heißt, ich erhalte eine kleine Provision.“

Interessant und einbringlich? - Bis heute gibt es aber immer noch keine DMSB-Erklärung für den Hinweis auf der DMSW-Internetseite

„Leider wird die DMSW GmbH zum 31.12.2023 geschlossen“.

Geht der DMSB e.V. evtl. einen anderen Weg? - Wenn JA: Welchen? - Es gibt bis heute keinerlei offizielle Darstellung zur Zukunft dieses e.V., die durch das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs jetzt auch besonders gefährdet erscheint.

MK/Wilhelm Hahne
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DMSW-Ende: Es gibt noch keine Presse-Information!

Zumindest zum Zeitpunkt nicht, an dem diese Geschichte ins Internet gestellt wird. - Also gibt es dazu in der deutschen Presse-Landschaft auch noch keine „offiziellen“ Presse-Informationen zu dem Thema. Man braucht schließlich „verlässliche“ Vorgaben. Die von Motor-KRITIK kann man nicht verwenden, da man damit Motor-KRITIK als einen für die Branche wichtigen Informationsdienst bestätigen würde. - Das darf nicht sein! - Es gibt wohl auch noch keine dpa-Meldung, die man dann – wie selbstverständlich – ungeprüft durchleiten könnte.

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DMSB: Mit „Götterdämmerung“ leider überfordert!

Es gab auch Leser die mich gefragt haben: „Was soll das mit der Götterdämmerung?“ Irgendwie ist so eine Frage immer berechtigt, wenn man diesen Begriff eigentlich bisher nur in Verbindung mit einer Oper von Richard Wagner gehört hatte. Oder genauer: Mit der „Tetralogie“, die man als „Ring der Nibelungen“ kennt und die Richard Wagner als ein „Bühnenfestspiel für drei Tage und einen Vorabend“ bezeichnet hat. - Ursprünglich war der Titel übrigens mal: „Siegfrieds Tod“.

Die Idee zu Oper – und Titel – kam und kommt aus der nordischen Mythologie. Eigentlich fand ich den Titel darum auch für die Situation von DMSB und DMSW so passend. Denn in der Myrhologie erlebt man den Untergang der Götter in einem „Weltenbrand“, aus dem dann eine schönere Welt hervorgeht.

  • So hatte ich mir das auch im Fall von DMSB und DMSW erhofft!

Leider war das von mir zu sehr „nordisch“ und zu wenig „deutsch“ gedacht.

Am letzten Tag der „Essen Motor Show“ – am letzten Sonntag - hat sich das Präsidium des DMSB dann noch einmal zusammen gesetzt. So, als hätte es die letzten Entwicklungen in der Realität gar nicht gegeben. Man wollte u.a. die 2024er Preise für Lizenzgebühren diskutieren. - Steigen die nun für 2024 noch mal? - Aber die Sitzung war zu kurz, um etwas Vernünftiges zu beschließen!

  • Damit wäre der Motor-KRITIK-Traum von einer „schöneren Welt“ geplatzt!

Also keine Götterdämmerung in Frankfurt? - Die Lage dort bleibt undurchsichtig. Denn natürlich lässt man sich – von der eigenen Wichtigkeit überzeugt – doch nicht durch einen kleinen Informationsdienst - wie Motor-KRITIK – zu einer Änderung von intelligenten Beschlüssen beeinflussen!

  • Und alle „wichtigen“ deutschen Medien schweigen bisher zum Thema DMSB/DMSW. - Zu unwichtig? - Erklärungsversuch: Es gibt noch keine offizielle Pressemitteilung!

Die öffentliche Darstellung der Entwicklung von DMSB und DMSW im Verhältnis zueinander – und was dieses Verhältnis beeinflusst und verändert – die war erst für die zweite Hälfte Dezember 2023 geplant. - Und dabei bleibt es nun auch!

Damit man beim DMSB nicht vergisst, was u.a. aktuell für die DMSW GmbH geschützt, aber vom DMSB e.V. in seinen Publikationen bisher gerne verwendet wurde:

  • 06.04.2020: Der DMSW GmbH wurde der Begriff „TLSiM“ = Trauma Life Support in Motorsports als „Word figurative mark“ geschützt.
  • 19.06.2020: Der DMSW GmbH wurde der Begriff „Race Card“ als „Word figurative mark“ geschützt

Race Card“ (Name der DMSW GmbH geschützt) ist z.B. die Tageslizenz, die vom DMSB für 25 Euro verkauft wird. Damit kann man – so man unter 74 Jahre alt ist – dann ein Rennwochenende bestreiten. - Aber nur bei einer deutschen Veranstaltung, aber auch dann, wenn die im Ausland durchgeführt würde.

RaceCard“, die österreichische Version des dortigen „ÖAMTC“ ist dagegen ganz etwas anderes. Nämlich ein Versicherungsschutz für eine ganze Motorsport-Saison. Die wird den Motorsportlern angeboten, die vornehmlich bei lizenzfreien Veranstaltungen starten wollen und bietet für 65 €  einen zusätzlichen Versicherungsschutz. - Wie gesagt: Für eine ganze Saison!

Die deutsche „Race Card“ ist dagegen nur eine „Tages-Lizenz“, gilt nur für ein Veranstaltungswochenende, schließt allerdings eine Versicherung mit ein und kostet 25 €.

Wo wir nun einmal bei den Kosten für „Lizenzen“ sind, wollen wir doch einfach mal die deutschen (DMSB-)Lizenzkosten für eine „Internationale A- und auch B-Lizenz“ denen der Österreichischen „ÖAMTC“ gegenüber stellen:

    • Internationale A-Lizenz: Deutschland 1.345 € - Österreich 623 €
    • Internationale B-Lizenz: Deutschland    923 € - Österreich 400 €

Das vermittelt den richtigen Eindruck! - Der Preisvergleich bezieht sich auf die DMSB-Preise für die Saison 2023, für Österreich sind es schon die Preise für die Saison 2024. - Und natürlich ist bei allen – in Deutschland wie in Österreich – der Versicherungsschutz inklusive.

Da besteht wirklich keine Basis für eine „Götterdämmerung“!

MK/Wilhelm Hahne
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DMSW GmbH/DMSB e.V.: Götterdämmerung in Ffm?

Die letzte Motor-KRITIK-Geschichte, die ein wenig in der Zukunft der bisher scheinbar eng miteinander verbundenen Organisationen, des gemeinnützigen e.V. und der sie ergänzenden GmbH suchend herum stocherte, hat nicht nur in Frankfurt für überhastete Aktionen gesorgt, sondern z.B. auch beim bisher souverän agierenden ADAC in München. Eigentlich hat die Motor-KRITIK-Geschichte eine reale Basis, die aber in einer ersten offiziellen Reaktion des DMSB e.V. gegenüber Motor-KRITIK als ein Teil einer normalen Entwicklung darzustellen versucht wird. Motor-KRITIK möchte daraus nachfolgend nicht nur zitieren, sondern auch auf hier in der Eifel bisher unverständliche Handlungen im Zusammenhang mit dieser – zumindest für uns – neuen Entwicklung hinweisen, die wahrscheinlich – wenn ich an das Leser-Echo denke – nicht nur hier in der Eifel zunächst ein wenig wirr und unverständlich wirkt.

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DMSW: Wegschauen ändert nichts an der Realität!

Leider habe ich den Eindruck, dass meine letzte Geschichte - „Toller Silvester-Knaller im deutschen Motorsport!“ - von einigen Lesern nicht richtig verstanden worden ist. Wenn ich meine Eindrücke von der „Essen Motor-Show“ verarbeite, die ich aus Gesprächen mit Besuchern dort gewonnen habe, so wundert mich das „Nicht-verstehen“ meiner Geschichte nicht. Die Motorsport-Begeisterten scheinen sich in einer „großen Blase“ zu bewegen, in der negative Entwicklungen „von außerhalb“ nicht wahrgenommen werden. So kann man eigentlich davon ausgehen, dass am Ende der „Essen Motor-Show“ so manche Schulter-Einlage einer Anzugjacke platt geklopft sein wird. - Man feiert sich und die, die einen auch feiern. Dabei hat die deutsche Motorsport-Welt – aus meiner Sicht (!) - eigentlich zum Jahresende einen Schock zu verarbeiten, dessen Auswirkungen – zumindest für mich -  nicht absehbar sind! - Aber vielleicht sehe ich das auch ein wenig zu realistisch. Aber wenn ich nicht nur an den DMSB e.V. denke, sondern auch daran, wie der bisher – und mit welchen Mitteln - überhaupt überleben konnte, dann denke ich:

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Toller Silvester-Knaller im deutschen Motorsport!

Es gibt für viele Bereiche des Lebens zutreffende Sprüche. Manchmal sind es „Volksweisheiten“, manchmal Aussagen bedeutender Persönlichkeiten. Für mein Gebiet, den Journalismus, gibt es einen „Spruch“, den ich vor Jahrzehnten einmal gehört, aber als sehr wichtig für mich als Journalist begriffen habe: Ein Journalist sollte immer mehr wissen, als er schreibt! - Das habe ich dann auch immer beherzigt. - In dem folgenden – sehr ernsten Fall – habe ich den dann richtig ernst genommen. Eigentlich weiß ich (fast) alles zur sich abzeichnenden Entwicklung, kenne alle bedeutenden Hintergründe und – schweige! - Weil ich – ganz ehrlich – auch die daraus folgenden Entwicklungen derzeit nicht übersehen kann! - Warum sollte ich auch versuchen, etwas zu einer Entwicklung zu schreiben, die ich in ihren Auswirkungen derzeit nicht wirklich abschätzen kann? - Zumal noch andere Dinge  – unkalkulierbar – da hinein spielen. - Also lasse ich es einfach bei der folgenden „nichtssagenden“ Geschichte und dem voll zutreffenden Titel:

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Aerodynamik-Wildwuchs gefährdet den Motor-Sport!

Das hinter uns liegende November-Wochenende brachte uns nicht nur noch einmal ein komprimiertes Angebot an Motorsportveranstaltungen, die auf zwei und auf vier Rädern ausgetragen wurden, sondern es war – so würden es die dafür Verantwortlichen formulieren – ein Motorsport-Angebot der Spitzenklasse! - Immerhin zwei Weltmeisterschaften, bei der in einer noch die Entscheidung fallen musste! - Mit haarsträubenden Szenen – aus meiner Sicht – bei der Moto-GP, wo ein Mensch, ein Fahrer, in bestimmten Situationen hilflos den für ihn unberechenbaren Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik ausgesetzt war. - Wie auch die F1-Fahrer immer wieder über die durch eine überbordende Aerodynamik entstehenden zusätzlichen Gefahrenmomente klagen. - Eine normale Entwicklung im modernen Zeitalter von digitaler Entwicklung hin zur KI? -

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Eilverfahren U 1102/23 Kart: Es gibt nur Verlierer!

Das ist mehr eine Vorhersage, die aus meinem Eindruck entsteht, den ich beim Besuch des Berufungsverfahrens vor dem OLG Koblenz gewonnen habe. Ursprünglich hatte die VLN Sport gegen die Nürburgring 1927 GmbH geklagt. Dieses Verfahren war von der VLN vor dem Landgericht in Mainz gewonnen worden. Erwartungsgemäß war dann die Nürburgring 1927 GmbH, die eigentlich die Interessen der Nürburgring Holding GmbH mit dem wohl dominierenden Anteilseigner, dem russischen Milliardär Viktor Charitonin vertritt, in Berufung gegangen. Die mündliche Verhandlung dazu, wurde vor dem Koblenzer OLG „ausgefochten“. Beide Seiten, Kläger und Beklagte, standen unter Druck. Der Vorsitzende Richter versuchte eine allen zuträgliche Lösung der eigentlich selbst geschaffenen Probleme zu erreichen. Hier wurde deutlich, dass es eigentlich gar nicht um den Sport geht. - Darum bin ich – als Beobachter vor Ort – zu der Meinung gekommen:

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DMSB: Lizenzierte Fahrer und Sportwarte siegen!

Obwohl mit der Ausstellung einer DMSB-Fahrerlizenz keine Garantie auf einen Sieg verbunden ist, gibt es Fahrer, die auf deutschen und internationalen Rennstrecken damit siegen. Dass Sportwarte mit einer DMSB-Lizenz auch siegen können, ist eigentlich ungewöhnlich. Der DMSB hat aber inzwischen dafür auch Voraussetzungen geschaffen. - Teure! - Er nutzt dazu das ziemlich provinzielle System seiner Sportgerichtsbarkeit. Dort hat man übersehen, dass sich nicht nur der Sport allgemein weiter entwickelt hat, sondern dass das auch den Motorsport beeinflusst, in dem der DMSB gerne „nach Gutsherrenart“ Regie führen möchte.

Aktuell haben ihm mal wieder die Richter des Frankfurter Landgerichts am 15. November 2023 unter dem Aktenzeichen 2-06 O 16/23 die Grenzen aufgezeigt. Sie haben den DMSB verurteilt – und er hat damit auch alle Kosten zu tragen:

„...es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten des Beklagten (DMSB) zu unterlassen, gegenüber dem Kläger (Sportwart) im räumlichen Gebiet der Bundesrepuplik Deutschland, Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup teilzunehmen und/oder mit diesem Rallye-Super-Cup E.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt  anzudrohen und/oder zu verhängen, insbesondere:
a. dem Kläger
(Sportwart) eine Sportlizenz zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Beklagten (DMSB) zu entziehen oder deren Erteilung aus diesem Grunde zu versagen.
b. gegen den Kläger Sportstrafen insbesondere von Geldstrafen auszusprechen und gegebenenfalls zu vollstrecken….“

Das sind eigentlich die wichtigsten Sätze aus LG-Urteil, dem ich nur – erklärend - grafisch deutlich abgesetzt – die Funktionen von Kläger und Beklagtem hinzu gesetzt habe.

Daraus ergibt sich dann als Ergebnis:

  • Auch mit einer DMSB-Sportwart-Lizenz kann man in Deutschland Siege erringen!

Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass deutsche Sportwarte offensichtlich „aus einem anderen Holz geschnitzt sind“ als deutsche Lizenzfahrer, die sich vom DMSB z.B. - zu ihrer Fahrerlizenz – noch zu einem DMSB-Nordschleifen-Permit „vergattern lassen“, ohne dagegen Einspruch zu erheben und dem DMSB auch durch einen Gerichtsentscheid deutlich machen lassen, dass er in diesem Punkt seine Kompetenzen eindeutig überschritten hat!

Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 ganz klar zum Ausdruck gebracht:

„Das streitgegenständliche Verhalten des Beklagten verstößt gegen § 19 Abs. 1 GWB. Im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup E.V. liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.“

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung! - Das ist… -

Motor-KRITIK möchte hier nicht alle Details der Urteilsbegründung zitieren und kommentieren, aber darauf hinweisen, dass das Landgericht mehrfach die Meca-Medina-Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2006 erwähnt und zitiert hat. Eigentlich ist diese EuGH-Entscheidungen schon vor so langer Zeit erfolgt, dass sie in ihren Details bis zum DMSB nach Frankfurt durchgedrungen sein sollte. - Und der DMSB ist dazu noch mit Juristen durchsetzt! - Die sollten das wissen!

Das Frankfurter LG-Urteil macht aus Motor-KRITIK-Sicht einen sehr ausgewogenen Eindruck. So kann man darin z.B. auch die Formulierung finden:

„Regelungen, die dem Ziel eines fairen Ablaufs der Sportwettkämpfe dienen, insbesondere die Chancengleichheit der Sportler, ihre Gesundheit, die Ehrlichkeit und Objektivität des Wettkampfs sowie die ethischen Werte des Sports gewährleisten, können nach dem EuGH grundsätzlich als legitime Ziele in Betracht kommen.“

Ein anderer interessante Absatz im Urteil des Frankfurter Landgerichts ist allerdings:

„Auch andere sportorganisatorische Regelungen, die zwar auch legitime Ziele in Bezug auf die Gewährleistung eines fairen sportlichen Wettbewerbs verfolgen, zugleich aber auch unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung für Außenstehende haben, sind einer Prüfung nach dem 3-Stufen-Test nicht von vornherein entzogen.“

Der „3-Stufen-Test“ ist übrigens auch ein Hinweis auf das Meca-Medina-Urteil des EuG aus 2006, wo dieser Test wohl als Vorschlag existiert. Hier in der Eifel habe ich – ehrlich! - zum ersten Mal davon gehört. - Vielleicht geht es dem DMSB in Frankfurt ähnlich.

Was diese Organisation betrifft, so hat der DMSB in diesem Jahr eine Reihe von gefährlichen Niederlagen hinnehmen müssen. - Wenn ich das richtig einschätze:

  • Die nächste Niederlage des DMSB folgt schon bald!

Wie sagte meine Großmutter doch schon vor Jahrzehnten warnend zu mir:

„Hochmut kommt vor dem Fall!“

MK/Wilhelm Hahne
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Tolles Argument: „Wir leben in einer anderen Zeit!“

Das bekomme ich in letzter Zeit öfter zu hören, weil ich – sichtlich – ein alter Mann bin. Für die „Neunmal-Klugen“ der „jungen Generation“ muss es darum überzeugend scheinen, mit so einem „intelligenten“ Argument arbeiten zu können. Ich kenne ein solches Argument als Nichtraucher schon aus dem Jahr 1963, wo mit „Lord Extra“ versprochen wurde: „Genuss im Stil der neuen Zeit!“ - Ich gehöre nun mal einer Generation an, der auch schon mal ein „Endsieg“ versprochen wurde. So bin ich solchen „Werbeaussagen“ gegenüber immer ein wenig skeptisch, ganz gleich, ob sie nun aus einer Werbeagentur oder einem Propaganda-Ministerium kommen. Leider ist die Gattung der Pressesprecher inzwischen der gleichen Ebene zuzuordnen. - Ausnahmen bestätigen – wie immer – die Regel! - Ich habe persönlich eine andere Wertung: Der Mensch sollte immer Ausgangspunkt für alle Überlegungen sein! - Der Mensch und seine Ansprüche sind im Grunde immer die gleichen geblieben, denn der Mensch hat sich auch in seiner „Konstruktion“ niemals geändert. Seine „Verkleidung“ hat sich geändert, auch evtl. sein Denken, weil das „von außen“ beeinflussbar ist. Nicht beeinflussbar ist aber das „natürliche Empfinden“, das nicht eindeutig „kopfgesteuert“ ist. - Es handelt es sich also auch – vorsichtig zugeordnet – nur um ein…

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