DMSB-Urteil 24h-Rennen: Ein Urteil zum Vergessen?

Ein Rennergebnis bei Rundstreckenrennen ist im Normalfall eindeutig und klar. Selten gibt es unterschiedliche Auffassungen – wenn ein Rennen „normal“ abläuft! Es ist eine reine Sachentscheidung: Wer als Erster die Ziellinie unter einer  geschwenkten Start- & Zielflagge überquert, der ist Sieger! - So ist das bei allen Rundstreckenrennen, ganz gleich, ob es nach 4,6,12 oder 24 Stunden abgewunken wird. In diesem Jahr wurde am Nürburgring ein 24h-Rennen zwar mit der Start-& Zielflagge abgewunken, aber das, nachdem es schon mal mit „roter Flagge“ eine Unterbrechung erfahren hatte, um – nach Stunden – versuchsweise noch mal gestartet zu werden. Das Abwinken danach erfolgte dann nicht – wie in der Ausschreibung festgehalten – um 16 Uhr - aber trotzdem mit der „Start- und Zielflagge“. - „Rot“ hätte zu diesem Renn-Ende (= Abbruch) besser gepasst! - So gab es den Protest eines Teams gegen die Wertung des Gesamtergebnisses durch die Rennleitung. Der wurde mit einer „interessanten“ Argumentation durch das Sportgericht des DMSB abgeschmettert. - Meine Leser mögen sich mit nachfolgender Schilderung der Fakten selber eine Meinung bilden.

DMSB-Urteil 24h-Rennen: Ein Urteil zum Vergessen?

Das DMSB hat schon vor Monaten ein endgültiges Urteil zum Ergebnis des 24h-Rennens am Nürburgring in diesem Jahr – 2024 – gesprochen, bzw. durch sein Sportgericht sprechen lassen. Leider finde ich erst heute die Möglichkeit, darüber zu informieren. In der Folge werde ich aus dem Urteil zitieren.

Die Verhandlung vor dem DMSB-Sportgericht erfolgte bereits am 10. Juli 2024. Der Protest war am 2. Juni 2024 durch das „ROWE BMW Team“ eingelegt worden. - Das Urteil selbst war kurz und schmerzhaft:

„1. Die Berufung gegen die Entscheidung der Sportkommissare vom 02.06.2024
      wird zurückgewiesen.
  2. Die Berufungsgebühr verfällt dem DMSB.
  3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Berufungsführer.“

Die Begründung war – aus meiner Sicht – „langatmig“ - und ist für mich unverständlich. Die ursprüngliche Wertung durch die Rennleitung bleibt unverändert gültig!

Da ist u.a. im DMSB-Urteil zu lesen – und wurde als Basis für das obige Urteil empfunden:

„Das Reglement [Ausschreibung Art. 8.35.3] schreibt fest, dass stets auf die vorletzte Runde abzustellen ist. Das war die 48. Runde. Denn das Rennen ist mit Erreichung des Zielstrichsin der 49. Rund zu Ende gekommen. Eine 50. Rennrunde gab es nicht mehr.
Soweit der Berufungsführer eine Kompetenzüberschreitung des Rennleiters rügt, so kann er damit nicht gehört werden. Die anspruchsvolle Aufgabe eines Rennleiters verpflichtet – undermächtigt – diesen zu schnellen Reaktionen im Unfall-, bzw. anderweitigen Krisenfall. Wenn der Rennleiter - welcher die Möglichkeit hat, auf sämtlichen Bildschirmen den gesamten Streckenverlauf einzusehen und ebenso den Zustand des Wetters im gesamten Streckenverlauf zu beobachten – in einer Gesamtschau zu dem Ergebnis kommt, aus Sicherheitsaspekten sei eine Fortsetzung des Rennens nicht zu verantworten, so liegt dies nicht nur im Rahmen seiner Kompetenz. Vielmehr ist er sogar dazu verpflichtet, eine solche Entscheidung zu treffen, um Schaden von Teilnehmern und Zuschauen sowie anderen Rennbetrieb Beteiligten abzuwenden.“

Ohne diese Art von Begründung kommentieren zu wollen, lasse ich den erwähnten Art. 8.35.3 aus der Ausschreibung folgen.

"35.3 Abbruch und Wertung eines Rennens, ohne Wiederaufnahme.
Die Entscheidung zum Abbruch eines Rennens nach einer Unterbrechung treffen die Sportkommissare. Die Wertung des Rennens erfolgt Klassenweise. Die Wertung wird erstellt zu dem Zeitpunkt, zu dem das jeweils klassenführende Fahrzeug, das vorletzte Mal die Ziellinie oder die verlängerte Start Ziel Line in der Boxengasse überquert hat, bevor das Rennen unterbrochen wurde. Somit löst der jeweils Klassenführende eine „virtuelle Zielflagge“ für die folgenden Fahrzeuge seiner Klasse aus. Die zudem Zeitpunkt der Wertung gültigen Mindestboxenstandzeiten (inklusiv etwaiger Zeitstrafen und Stop-and-Go-Zeitstrafen) werden den Fahrzeugen im Anschluss als Zeitersatzstrafe auf die Gesamtfahrzeit aufaddiert. Für Fahrzeuge, deren letzter Boxenstopp (vor Rennunterbrechung) länger als 20 min gedauert hat und für Fahrzeuge welche sich zum Zeitpunkt des Rennabbruchs in der Box befinden (für länger als 20 min), wird der Zeitpunkt der letzten Überfahrt (verlängerte Start Ziel Line in der Boxengasse) zur Wertung herangezogen, vorausgesetzt diese Fahrzeuge haben, im Anschluss an Ihren letzten Boxenstopp, die Ziellinie erst wieder maximal einmal überquert. In diesem Fall gelten die Mindestboxenzeiten als abgeleistet und werden nicht auf die Gesamtfahrzeit, zur
Bestimmung der Wertung, aufaddiert. Für die Wertung, zur Bestimmung des Rennergebnis kommen zudem folgende Bestimmungen zur Anwendung:

Der Wertung, der einzelnen Fahrzeuge, erfolgt zum oben beschriebenen Zeitpunkt anhand des Rundenzählers und des Zeitstempels

Die zudem Zeitpunkt der Wertung gültigen Mindestboxenstandzeiten (inklusiv etwaiger
Zeitstrafen und Stop-and-Go-Zeitstrafen), werden dem Zeitstempel (Fahrzeit) hinzugefügt.

Weder Boxenstopps noch Zeitstrafen und Stop-and-Go-Zeitstrafen haben, im Sinne der Wertung, einen Einfluss auf den Rundenzähler

Wenn sich Aufgrund von z.B. geringen Starterzahlen in der Klasse, ausgefallenen Fahrzeugen oder auch Nachstartern keine Klassenwertung nach den vorgenannten Richtlinien erstellen lässt, hält sich der Veranstalter das Recht vor alternative Berechnungen
zur Wertung Erstellung anzuwenden."

In der Ausschreibung findet man unter dem Begriff „Wertung“ auch den Artikel 38.1, der eigentlich – so meine ich – die Wertung im Gesamt-Klassement regelt, wenn das Rennen mit einer „Start- & Ziel-Flagge“ abgewunken und beendet wird. - Aber eigentlich erst nach 24 Stunden! In der Ausschreibung ist nämlich zu lesen:

„38. Wertung
38.1 Nach Ablauf der 24 Stunden werden zunächst ohne Rücksicht auf die zurückgelegte Rundenzahl alle nachfolgenden Fahrzeuge beim Überfahren der Ziellinie abgewinkt. Alle Fahrzeuge platzieren sich nach der Zahl der gefahrenen Runden. Diejenigen, die die gleiche Rundenzahl zurückgelegt haben, in der Reihenfolge der letztmaligen Durchfahrt über die Ziellinie. Für die Platzierung werden nur Runden, die das Fahrzeug mit eigener Motorkraft zurückgelegt hat, gewertet.“

Tatsächlich wurde das Rennen auch mit der „Start- & Zielflagge“ beendet. - Aber nicht „nach Ablauf der 24 Stunden“!

  • Mich persönlich trifft das Urteil nicht! - Aber es macht mich betroffen!

Aus meiner persönlichen Sicht: Es ist ein Urteil zum Vergessen!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Nicht vergessen möchte ich aber, meinen Lesern zu vermelden, dass gestern eine Video-Konferenz zum Thema „eine neue GmbH zur ‚Unterstützung‘ des DMSB“ stattgefunden hat, nachdem es auch zum 1. November keine Einigung zwischen den Partnern im DMSB gegeben hatte. - Wie ich schon erwähnte – und erklärte: Die Zeit drängt! - Jetzt muss man schnell zu einer Einigung kommen! - Ich werde dann später “zur Sache“ informieren!

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