Nachstehend soll vom Nutzen des „Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen“, das Landesinformationsfreiheitsgesetz , kurz „LIFG“ genannt, die Rede sein. Es wurde am 26. November 2008 von der Landesregierung Kurt Beck verabschiedet und gilt seit dem 1. Februar 2009 in Rheinland-Pfalz. Motor-KRITIK hat schon mal über die Entstehungsphase berichtet und möchte heute an einem Beispiel darstellen, wie es – geschickt natürlich – nicht nur von der SPD, die es geschaffen hat, sondern auch von anderen Vasallen der damaligen SPD-Regierung – und das können durchaus Mitglieder der CDU sein – genutzt wird. Man nutzt es wirklich. Man übersieht es nicht, wie man z.B. den § 5 des Grundgesetzes (garantiert u.a. die „Pressefreiheit“) im Fall einer Hausdurchsuchung bei einem Journalisten übesehen kann. Das kann doch mal passieren! - Auch dass ein Justizminister dann lügt! - „So wahr mir Gott helfe!“ - Es gibt sogar Kollegen mächtiger Medien, denen nicht klar ist, dass es das Informationsfreiheitsgesetz in einigen Variationen gibt. Denn es gibt in Deutschland nicht nur das, das der Bund geschaffen hat, denn Deutschland ist ein bundesstaatlich verfasstes Land, wird als freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat bezeichnet, besteht aber aus 16 Ländern, weshalb nicht überall gleiches Recht besteht. So manches liegt eben in der Verantwortung der Länder. - Wie auch das Informationsfreiheitsgesetz. In fünf deutschen Ländern gibt es noch keines! - Hier wird dann auf das Petitionsrecht verwiesen. Aber in Rheinland-Pfalz, von vielen Bundesbürgern als Provinz empfunden, da gibt es das! - Darüber soll nachstehend an einem Beispiel berichtet werden. - Wie gut erfüllt es seinen eigentlichen Zweck?