2019-05

Karfreitag in der Eifel: Schrill, laut, gefährlich!

Überall auf der Welt gilt der Karfreitag als ein stiller, besonderer Feiertag. In unseren Regionen sind Tanzveranstaltungen verboten, in Filmtheatern dürfen nicht alle Filme gezeigt werden, selbst die Fußballbundesliga spielt an diesem Feiertag nicht. - Nur in der Eifel ist alles anders. Um genau zu sein: Nur an einem bestimmten Ort der Eifel: Dem Nürburgring. - Dort kamen an diesem stillen Feiertag auch in diesem Jahr viele Menschen zusammen, um sich mal auszutoben. Es sollen um 20.000 gewesen sein, die an diesem Tag – auch in diesem Jahr – wenn sie schon nicht zum Austoben kamen, so doch so ein Spektakel erleben wollten. Diese Minderheit respektiert nicht den Wunsch einer Mehrheit nach Stille, die aus christlicher Tradition in allen Religionen am Karfreitag eine besondere Bedeutung hat. Die auch durch Gerichtsurteile geschützt wird. - Nur in der Eifel nicht, wo auch an diesem Tag die Abläufe von der Bedeutung des Geldes bestimmt werden. - Dieser Karfreitag wurde mal von einem am Nürburgring arbeitenden Marketingmann in „Carfriday“ umbenannt und zu einem Geschäftsmodell umfunktioniert. „Carfriday“ spricht eine junge, moderne Klientel an, wie auch das Beispiel 2019 wieder zeigte, über das hier – so sachlich wie möglich -   informiert werden soll.

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Große Schatten werfen ihre Ereignisse voraus!

Das 24h-Rennen wirft große Schatten. Es erfordert auch ein Vordenken, Planen, Vorarbeiten. Nicht nur beim Veranstalter, auch bei den anderen, die sich auch mit kleineren Summen zufrieden geben. - Zusätzlich, zu den Großeinnahmen! - Nach dem Motto: Viele Wenig geben auch ein Viel. - Wenn aber der Platz zu einem Viel aus Wenig nicht reicht, so muss man den Platz vergrößern. Wenn es sich dabei um einen Parkplatz handelt, kann eine Vergrößerung bei einem Rennen wie dem 24h-Rennen schon interessant sein.

Auch noch danach! Denn es gibt auch noch eine Reihe von weiteren Rennen danach auf der Nordschleife. Der „Brünnchen“-Parkplatz ist zwar schon richtig groß, aber es werden entlang der B 412 zukünftig noch mehr Parkplätze gebraucht werden, weil man – in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) und Polizei ein Parken der Automobile von Rennbesuchern am Straßenrand verhindern will.

Es wird zusätzliche Leitplanken geben, die ein Abstellen von Automobilen neben der Fahrbahn unmöglich machen werden und so – unter Hinweis auf die entsprechenden Verbotsschilder – der Polizei die Möglichkeit bieten, den zuständigen Abschleppdienst zu rufen. - Am Nürburgring ist „ohne Moos nichts los“!

Nicht nur das ging mir durch den Kopf, als ich am letzten Tag des Monats April an einer Ampel an der B 412 warten musste, die den Verkehr am Parkplatz „Pflanzgarten“ vorbei einspurig regelte. - Offensichtlich wurden hier Bäume gefällt! - Und mir fiel dieses Sprichwort ein, das hier zum Titel wurde, aber das ich – bewusst! - ein wenig verdreht habe, weil es – hoffentlich! - so besonders nachdenklich macht.

Das „Ereignis“ ist: Der Parkplatz „Pflanzgarten“ wird vergrößert. Auch in dem man Bäume fällt:

Hier ist das Holz von alten Fichten und anderem Gestrüpp gestapelt. Fertig zum Abtransport. Das dritte Foto macht deutlich, wo das ist: Exakt auf dem Parkplatz „Pflanzgarten“, der direkt an der B 412 liegt, wo dann die Fans, nach Überqueren der Straße, direkt an der Rennstrecke und Würstchenbude stehen

Was ich nicht verstehe ist, warum man auch gesunde Laubbäume (Eichen?), die aber nicht auf dem Parkplatz, sondern näher im „Grün“ am Straßenrand standen– wie ein Foto zeigt – einfach mit beseitigt wurden. Sie wurden praktisch im Rahmen der Parkplatzvergrößerung – ich empfinde das so –  mit gefällt. Die gesetzlichen Vorschriften, wann man – jahreszeitlich -  Bäume beseitigen darf, sind nicht einfach zu verstehen und z.T. weit von dem entfernt, was so als „Volksweisheit“ verbreitet wird.

Darum füge ich hier nicht nur noch ein Foto von den Spuren ein, die hier das „Räumfahrzeug“ hinterlassen hat, sondern auch eine grobe Übersicht über geltende Vorschriften, die aktuell für das Baumfällen gelten. (Bundesgesetz geht vor Landesgesetz.)

Natürlich wird auch hier alles „nach geltendem Recht“ erfolgt sein. Und beim 24h-Stunden-Rennen werden wieder „VIP-Taxis“ durch ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet an der Nordschleife ihre Spuren ziehen.

Und pro parkendem Auto am „Pflanzgarten“ werden dann 8 Euro kassiert. - Alles ist gut! - Jeder denkt an sich zuerst. - Und an die eigene Kasse!

MK/Wilhelm Hahne
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