Klagen gegen die EU-KOM bestätigt!

Heute hat der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ durch seinen Pressesprecher die Öffentlichkeit via „facebook“ informiert, dass die Klage des Vereins, den Verkauf des Nürburgrings betreffend, aktuell im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Auf der offiziellen Internetseite des Vereins findet sich übrigens ein solcher Hinweis nicht. - Motor-KRITIK ist nicht einem bestimmten Verein verpflichtet, arbeitet auch nicht als „Medienpartner“ für irgendwen, so dass wir es richtig empfinden, unsere Leser darauf aufmerksam zu machen, dass schon Wochen vorher eine Klage der US-Firma NeXovation – ebenfalls den Verkauf des Nürburgring betreffend – auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Klagen gegen die EU-KOM bestätigt.

Die US-Firma „NeXovation“ hat seine Klage am 26. Juni 2015 eingereicht, der Eingang wurde im Amtsblatt der Europäischen Union (C 311/50) am 21. September 2015 veröffentlicht.

Die Klage von „Ja zum Nürburgring“ wurde am 10. Juli 2015 eingereicht und vor zwei Tagen, am 14. Oktober 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (C 337/17) veröffentlicht.

Es macht sicherlich keinen Sinn, jetzt Details der Klagen hier zu diskutieren. Motor-KRITIK hat jeweils alle Unterlagen, die auch jetzt einen Teil der Basis für die Klagen sind, den Motor-KRITIK-Lesern zugänglich gemacht.

Jetzt kommt es als nächstes darauf an, wie die Europäische Kommission unter ihrer neuen Leiterin, Margrethe Vestager (47), in ihrer Position als EU-Kommissarin für Wettbewerb reagiert. Die Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU sind nur Zusammenfassungen, die aber schon ein gutes Bild vermitteln.

Wenn Motor-KRITIK richtig informiert ist, spielt die EU-Dame „auf Zeit“, hat das Gericht jetzt schon um eine Fristverlängerung für ihre jetzt notwendigen Antworten gebeten.

Es könnte sein, dass nun auch der Insolvenz-Sachwalter in die Bredouille kommt. Man denke nur an die so genannte „Bankbestätigung“ der Deutschen Bank, die beim Verkauf an den ersten Käufer, die capridorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH, wie sie später firmierte, eine bedeutende Rolle spielte, aber eigentlich nicht mehr war als ein Stück Papier. (Das man übrigens hier auf diesen Internetseiten einsehen kann.)

Die EU-KOM wird nicht umhin kommen, jetzt – nachträglich – in der Sache Nürburgring noch einmal selber zu ermitteln. Motor-KRITIK weiß nicht, wer und was alles in Brüssel erzählt wurde. Aber es waren sicherlich wunderhübsche Geschichten. - Aber ob sie etwas mit der Realität in den Abläufen zu tun hatten, dass muss bis zu einem Gerichtsentscheid offen bleiben.

Wobei wir uns den Hinweis nicht verkneifen können, dass die Juristische Abteilung in Brüssel die von der EU-Kommission getroffenen Entscheidungen nicht in allen Punkten unangreifbar gefunden hat. - Wie man auf den EU-Fluren flüstert.

Interessant ist übrigens, dass „Ja zum Nürburgring“ sich erst zu einer – sicherlich nicht billigen (!) - Klage entschloss, nachdem „NeXovation“ seine Klage eingereicht hatte. Man sah sich dazu praktisch gezwungen, wie es vor Kurzem noch der Vorsitzende des Vereins, Otto Flimm, erörterte, weil nicht auszuschließen war, dass evtl. der zweite Käufer des Nürburgrings (Motor-KRITIK sieht das so), eine unter russischer Kontrolle befindliche Aktiengesellschaft, sich mit dem Kläger „NeXovation“ auf irgendeine Art und Weise vergleichen könnte, die dann vielleicht ihre Klage zurückziehen könnten und... -

Der Leser mag sich die dann entstehende Situation selber ausmalen. - Die „Ja zum Nürburgring“-Klage hat also Blockade-Charakter.

Die Geschichte heute wird nur geschrieben, um in den hier auf diesen Seiten dargestellten Abläufen um den Verkauf des Nürburgrings keine wesentlichen Lücken entstehen zu lassen. Und wie von Motor-KRITIK gewohnt, findet der Leser die zwei Veröffentlichungen der Klagen in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Zusammenfassung als pdf-Datei im Anhang.

Bilden Sie sich bitte selber eine Meinung!

MK/Wilhelm Hahne
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