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Gibt es bei diesen Wort-Gegenüberstellungen Gemeinsamkeiten, Verbindungen? - Ich stelle deshalb schon im Titel eine Denksportaufgabe, weil viele meiner Leser geübte Kreuzworträtsel-Löser sind. Da wollte ich sie mal mit einer Übung bekannt machen, wie sie Journalisten eigentlich tagtäglich vornehmen müssen: Dem Herstellen von Zusammenhängen. - Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun? - Richtig! - Und darum möchte ich allen meinen Lesern die Lösung dieser Denksportaufgabe in dem nachfolgenden Artikel näher bringen. - Wir tasten uns gemeinsam Stück für Stück voran. Natürlich kommt es auf die zweite Wortgegenüberstellung an. Die erste dient nur als Beispiel, um der zweiten – nicht leichten - Lösung näher zu kommen. - Auch Motor-KRITIK musste dafür schon einige Recherchearbeit leisten. Aber das Ergebnis müsste selbst die verwöhntesten Motor-KRITIK-Leser zufrieden stellen.
Motten – Licht & ADAC – Glickenhaus
Kennen Sie Marie Magdalene Dietrich? Die könnte uns helfen, die Verbindung zur Wortgegenüberstellung „Motten – Licht“ zu finden. Die meisten von uns kennen die Dame. Die jungen Leute aber vielleicht nur vom Hörensagen. Oder vom Schallplatten-Hören. „Damals“, als es nur Schellackplatten gab. Erst nach dem 2. Weltkrieg gab es Schallplatten aus Vinyl. - Sie erinnern sich? - Mit 78 Umdrehungen pro Minute.
Auf so einer Platte – schon auf Schellack (!) - war damals auch die oben genannte Dame zu hören, die als Marlene Dietrich dann zum Weltstar wurde. Sie wurde es mit dem Lied: „Ich bin von Kopf bis Fuß auf Liebe eingestellt“, in dem es auch u.a. heißt:
„...Männer umschwirr'n mich
Wie Motten um das Licht.
Und wenn sie verbrennen,
Ja dafür kann ich nicht. ...“
Man kann dann dem DMSB keinen Vorwurf machen. Dafür – und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen - ist der nicht zuständig. Für solche ist auch heute noch keine feuerfeste Kleidung vorgeschrieben. Da kann selbst ein Jean Todt (FIA) nicht helfen.
Der DMSB hat aber als Nationale Sportbehörde die zwei Ausschreibungen der VLN für alle Läufe und des ADAC Nordrhein für das 24-Stunden-Rennen in 2016 abgezeichnet und genehmigt. Da gibt es keine Klasse mehr, in die ein Glickenhaus Hybrid-Prototyp-Spezial, ohne geprüfte Leistungsangabe – eigentlich praktisch ohne „jedes Papier“ - passen würde.
Die VLN und der ADAC Nordrhein hatten sich in Absprache darauf geeinigt, auf eine Ausschreibung einer solchen „Prototypen“-Klasse in 2016 zu verzichten, da in diesen Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife eigentlich der Basis-Motorsport die wesentliche Rolle spielen sollte.
Trotzdem hatte die Scuderia Cameron Glickenhaus, ein amerikanisch-italienisches Team, für den 1. VLN-Lauf 2016 zwei seiner Fahrzeuge gemeldet:
- Start-Nr. 702, Thomas Mutsch, Jeff Wesphal, Andreas Simonson, Andreas - Glickenhaus SCG003C
- Start-Nr. 703, Manuel Lauck, Frank Mailleux, Felipe Laser, - Glickenhaus P 4/5 Competizione M
Der Eigner des Rennteams, James Glickenhaus, ist in New York eine bekannte Größe. Nicht nur weil er mal im Filmgeschäft erfolgreich war, sondern weil er als Inhaber einer Investmentfirma, die er von seinem Vater übernommen hat, einer von den wirklich bedeutenden US-Millionären ist, dem ganze Stücke von New York gehören. Er besitzt u.a. auch eine riesige Oldtimer-Sammlung und ist ein Auto-Fan, der sich seinen „Spleen“ eine Menge Dollars kosten lässt.
Allerdings kann man sich z.B. den SCG003 auch als Straßen-Automobil bei ihm kaufen. Je nach Motor-Ausrüstung ab 2,2 Millionen Euro. Auch die Rennversion des „003“, wie sie ähnlich hier am Nürburgring eingesetzt wurde, kann man für einen Mehrpreis von um 1 Million Euro erstehen.
Der SCG 003 war hier am Nürburgring für die VLN-Verantwortlichen nicht das Problem. Zum Problem wurde der Glickenhaus P4/5 Competizione M, eine Hybridversion, ein Fahrzeug, das als reiner Prototyp ohne exakte Daten nun noch nicht mal mehr in die „VLN-Special X – Zulassung nur auf Sonderantrag“ passte.
Nein, es gab nach dem NEIN der VLN für eine Zulassung zum Start dieses Fahrzeuges keinen Ärger, weil man sich auf eine „Sprachregelung“ einigte, die dann von der Fachpresse so der Leserschaft beigebracht wurde:
„Die Scuderia Cameron Glickenhaus verzichtet beim VLN-Auftakt auf einen Start mit dem P4/5 C Mk III, weil die Regelaufseher keine Zulassung für dessen Hybridsystem erteilt haben. Hintergrund des Verbots: die Sportwarte entlang der Nordschleife des Nürburgrings sind nicht alle für den Umgang mit Elektroantrieben geschult.“
Die Äußerungen des Einsatzleiters, Paolo Garella, ließ auf Verständnis für diese Entscheidung schließen:
„Wir sind ein wenig enttäuscht, dass wir nicht in der Lage sind, mit dem P4/5 C Mk III in seiner Hybridkonfiguration anzutreten, aber wir verstehen die Entscheidung, welche die VLN-Organisatoren getroffen haben“.
So ist das nun mal, wenn die Sportwarte an der Nordschleife nicht nur nicht geschult sind, sondern auch nicht über die Spezial-Handschuhe verfügen, die man aus Sicherheitsgründen tragen sollte, bevor man ein verunfalltes Fahrzeug mit E-Antrieb überhaupt anfassen sollte.
Von solchen „Warnungen“ hat man bei E-Automobilen im Straßenverkehr übrigens noch nichts gehört. - Aber davon wird sicherlich noch zu sprechen sein. - Oder werden demnächst Spezialhandschuhe als Beipack für jedes Serienautomobil vorgeschrieben?
So fand dann das Rennen dann am Samstag, den 2. April 2016, ohne den Glickenhaus P4/5 C Mk III statt.
Zum Entsetzen der Verantwortlichen des ADAC Nordrhein in Köln, die nicht nur Veranstalter des 24-Stunden-Rennens, sondern auch die eines Qualy-Rennen vorher (16. - 17. April) auf der Nürburgring-Nordschleife sind.
Die hatten sogar – ganz still und leise - um Mr. Glickenhaus nicht zu verärgern, speziell für dessen Glickenhaus-Hybrid-Prototypen für das 24-Stunden-Rennen die
- Gruppe E 1-XP Hybrid Special
ausgeschrieben. Nein, nicht in der eigentlichen Ausschreibung, sondern – fast unauffällig - in einem „Bulletin Nr. 1“ vom 15. März 2016, mit dem sie dem US-Millionär einen Sonderstatus einräumten.
Damit die Motor-KRITIK-Leser sich davon überzeugen können, dass hier nicht von einem Gerücht gesprochen, sondern die Realität geschildert wird, findet man die pdf-Datei dieses Bulletins im Anhang zu dieser Geschichte.
Aber es kommt noch schöner! - Motor-KRITIK ist nicht entgangen, dass dieser Glickenhaus-Hybrid-Special, für dessen evtl. notwendige Bergung nach einem Ausrutscher auf der Rennstrecke die Sportwarte am 2. April 2016 weder geschult waren, noch über die notwendige Ausrüstung verfügten, dann zwei Tage später im Rahmen eines Trackdays, am 4. April 2016, zwischen 12:00 und 16:30 Uhr auf der Nürburgring-Nordschleife unterwegs war.
Verantwortlich für die Veranstaltung dieses Trackdays war exakt jener „Rennfahrer“, den man am 2. April 2016 wegen groben Regelverstoßes mit Wertungsausschluss bestraft hatte, obwohl er die gesamte Renndistanz von 27 Runden, scheinbar sogar als Klassensieger, zurückgelegt hatte.
Die Einladung zu „seiner“ Veranstaltung (da Geschäftsführer der Firma) liest sich im Internet so:
„Trackday Nürburgring Nordschleife 04.04.2016 mit GetSpeed
Am 04. April 2016 warten auf Euch die schönsten und schwierigsten 20,832 Kilometer Deutschlands - die Nürburgring Nordschleife.
Für straßenzugelassene und nicht straßenzugelassene Fahrzeuge sowie "Open Pitlane" garantieren Fahrspaß pur!
Wir bieten Euch folgendes Paket an:
Eintages–Paket
Fahrtzeit von 12:00-16:30 Uhr
480,00 €Diesen Trackday veranstalten wir in Kooperation mit Skylimitevents.
Die Lärmbegrenzung liegt bei 128dB. Teilnehmen dürfen alle Fahrzeuge mit und ohne Zulassung. Slicks sind erlaubt.
Natürlich werden wir auch bei diesem Trackday wieder den bekannten GetSpeed-Service bieten, damit Ihr Euch auf das Wesentliche konzentrieren könnt."
Mit diesem „Sonderangebot“ hat die Firma „GetSpeed“ und ihr Geschäftsführer natürlich beim ADAC Nordrhein eine Menge Plus-Punkte gesammelt. Und der Hybrid-Rennwagen von Glickenhaus Trainings-Kilometer im Hinblick auf das 24-Stunden-Rennen.
Und sicherlich waren die am 4. April an der Nordschleife tätigen Sportwarte alle in einem Sonntagslehrgang (Crashkurs?) im Umgang mit verunfallten E-Rennwagen (wie auch Hybrid-) ausgebildet worden und wahrscheinlich auch alle im Besitz z.B. der benötigten Spezial-Handschuhe.
Oder es gab vielleicht eine Sondergenehmigung des DMSB? - Hatte Stuck mal wieder mit Todt telefoniert? - Man weiß es nicht.
Aber meine Leser werden jetzt die Lösung der „Denksportaufgabe“ aus dem Titel kennen. Motor-KRITIK hat die „Gemein-Samkeiten“ Glickenhaus – ADAC (oder umgekehrt) hoffentlich verständlich dargestellt. - Natürlich vom DMSB genehmigt!
- Vergeld's Glickenhaus!
Jeder Starter zählt! - Auch jetzt schon am nächsten Wochenende beim Quali-Rennen des ADAC Nordrhein, der „Vorstufe“ zum 24-Stunden-Rennen.