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In der aktuellen Ausgabe es DER SPIEGEL ist es auf Seite 84 zu lesen und die „dpa“ hat's auch vermeldet: In dieser Woche will die DEAG dem Ex-Geschäftspartner CNG eine Klage zustellen lassen. „Diesmal soll es um Schadenersatz gehen, in Höhe von knapp fünf Millionen Euro. Das ist die Hälfte des Betrages, den die Deag laut eigenen Angaben mit dem Beinahe-Spektakel „Grüne Hölle“ und dem Real-Debakel „Rock im Revier“ versenkt hat.“ - Schreibt DER SPIEGEL. - Nur als Denk-Anregung: Im Bilanzjahr 2015 betrug der Verlust der DEAG (Deutsche Entertainment AG) insgesamt 18,8 Millionen Euro. - Da muss also auch sonst noch etwas schief gelaufen sein. - Auch in der SPIEGEL-Geschichte gibt es „unpräzise“ Schilderungen. Regelmäßige Motor-KRITIK-Leser wissen es besser. - So hat sich z.B. Marek Lieberberg nicht mit der CNG überworfen, sondern die CNG hat den noch bestehenden Vertrag, der von der EU verlangten „Diskontinuität“ wegen (Robertino Wild), mit Marek Lieberberg gekündigt und – aus Motor-KRITIK-Sicht – eine unsinnig hohe neue Beteiligung an den Gewinnen bei „Rock am Ring“ im Fall eines neuen Vertrages gefordert, so dass der Kaufmann in Marek Lieberberg nicht zustimmen konnte. - So wurden dann CNG und DEAG vorübergehend neue Partner. Beide hofften auf ein Geschäft, das eigentlich so in 2015 nicht entstehen konnte. Motor-KRITIK hat in der Vergangenheit auf die realen „Einflussgrößen“ in unterschiedlichen Beiträgen hingewiesen. - Der „Chef“ der DEAG, Prof. Peter Schenkow, beschäftigt einen sehr guten und teuren Anwalt. Der hat ihm wahrscheinlich zu der Art der nun vorzunehmenden Klage geraten, während Motor-KRITIK eine auf der Basis des Strafrechts erwartete. (s. MK-Geschichte vom 21. März 2016; mit einem KLICK HIER zu erreichen.) Darum hatten auch die Staatsanwaltschaften sowohl in Berlin als auch in Koblenz auf die entsprechenden Anfragen von Motor-KRITIK bisher auch nicht antworten können. Jetzt soll es anders kommen.
DEAG ./. CNG: Nun ein Zivilverfahren?
Die erste Klage der DEAG, um die CNG zu einer – wie man sagt – vertragsgemäßen Beteiligung an den Verlusten für ein schließlich ausgefallenes Rock-Festival am Nürburgring zu bewegen, reichte man in einem „Urkunds-Verfahren“ ein. Man hätte gerne von der CNG 1,89 Mio Euro gehabt. - Das Landegericht Koblenz hat diese Klage abgewiesen.
Nun reicht man wohl eine „Abrechnung“ mit ein, die einen Gesamtverlust von um 10 Millionen ausweist. Da lt. Vertrag eine Beteiligung der CNG von 50 Prozent an dem Gewinn vereinbart war – wie damals Carsten Schumacher stolz erklärte – kann man wohl auch von einer vorgesehenen Beteiligung an den Verlusten im Vertrag ausgehen. - Motor-KRITIK kennt den Vertrag nicht. - Am Nürburgring muss man aber mit allem rechnen, wie schon mit dem Vertrag in Sachen „BikeWorld“ zwischen Phoenix und der Nürburgring GmbH nachgewiesen werden kann. (Motor-KRITIK berichtete damals.)
- Jedenfalls hätte die DEAG jetzt gerne von der CNG (knapp) 5 Millionen Euro.
Motor-KRITIK war in Sachen Berichterstattung „Rock am Ring“ - und die Folgen „kluger Entscheidungen“ - offenbar immer von einer realen Einschätzung bestimmt. Schon am 4. Oktober 2014 hieß eine Geschichte zu dem Thema hier,
- „Spitzen-Rock? - Nein! - Schlammschlacht!“
Wir haben auch sachlich zu begründen versucht, warum man dem Versuch der DEAG, mit den verpflichteten Gruppen am gleichen Wochenende an drei Standorten zu spielen, besonderen Beifall spenden sollte. - Wenn es denn funktionieren würde.
Es gab bei Motor-KRITIK auch einen Hinweis, der nach unserer Ansicht einen klaren Vorteil für Marek Lieberberg bedeutete, den bis dahin alle (!) übersehen hatten:
- Lieberberg war im Besitz des Adressenmaterials der bisherigen Kartenkäufer für „RaR“!
Nun bleibt nur noch die „Schlammschlacht“. Wobei auch hier der Einfluss eines Insolvenz-Sachwalters auf die Entwicklung der Abläufe immer deutlicher wird:
- Er ist der „Macher“ von Capricorn (Robertino Wild) zum Nürburgring-Käufer. Die Mitglieder des Gläubiger-Ausschusses könnten es bestätigen, wenn die Staatsanwaltschaft sie befragen würde.
- Carsten Schumacher ist als CNG-Geschäftsführer die „Entdeckung“ des Insolvenz-Sachwalters schon für die NBG, von der er dann auch als Geschäftsführer lt. so genanntem „Interimsvertrag“ durch die CNG übernommen werden musste.
- Die Argumentation eines Robertino Wild, mit „Diskontinuität“ den Grund für die Kündigung des „RaR“-Vertrages zu benennen, klingt nach einer intelligenten RA-Argumentation.
So wird nun aber auch die Kündigung von Carsten Schumacher durch den neuen russischen Anteilseigner an der CNG verständlich, der sich so vom Insolvenz-Sachwalter-Einfluss befreien möchte, dessen Kauf-Beratung er – auch in Verbindung mit der KPMG - wohl nicht unbedingt als gut empfunden hatte.
So wird übrigens auch die vor uns liegende weitere Entwicklung am Nürburgring ein wenig klarer und zukünftige „russische Entscheidungen“ verständlicher, wenn vielleicht weitere „Zuarbeiter“ für den Insolvenz-Sachwalter demnächst ausscheiden werden.
Schon am 2. Dezember 2014 hatte Motor-KRITIK die Frage gestellt:
- „DEAG & CNG: Der Lahme und der Blinde?“ (Mit einem KLICK HIER zu erreichen)
Schon hier wurde auf die zeitlich unterschiedliche Art des Starts von DEAG für „Grüne Hölle Rock“ und Marek Lieberberg für „Rock am Ring“ hingewiesen.
Ab 1. Oktober 2014 konnten sich die Fans – oder solche die es werden wollten – zum schnellen Erhalt von „NEWS“ anmelden. Außer diesem ersten Kontaktversuch ist in Sachen „Anwerbung von Festival-Besuchern“ durch die DEAG im Oktober 2014 nichts erfolgt, was die entsprechende Interessenten- oder Fan-Gruppen erreicht hätte. Wie man sehen kann: Wir haben uns angemeldet und können darum informieren:
Erst am 5. November 2014 wurde „DER RING – GRÜNE HÖLLE ROCK“ erstmalig mit einem Hinweis...
„...das Mega-Festival 2015 jetzt im VVK!“
…beworben. Am 7. November 2014 wurde ein
„GRANDIOSER START“
proklamiert. Am 28. November 2014 versuchte man Druck zu machen mit:
„Early-Bird-Tickets nur noch bis 5. Dezember“
Am 20. Februar 2015 hieß es dann:
„Horden-Tickets nur noch bis 9. März erhältlich“
Am 9. März 2015 wurden
„TAGESTICKETS FÜR DEN RING – GRÜNE HÖLLE ROCK“
angeboten und am 30. März 2015 war man der Überzeugung:
„STANDORTDISKUSSION STELLT FESTIVAL NICHT IN FRAGE“
So hat sich dann der kluge Schachzug der CNG von 50 Prozent Gewinn zu 50 Prozent Verlust entwickelt. - Dumm gelaufen! - Man darf auf den Prozessverlauf vor dem LG Koblenz gespannt sein.
Motor-KRITIK-Leser finden übrigens die oben zitierten sechs „Newsletter“ von „@der-ring.de“ als pdf-Dateien – wie gewohnt – als Anhang.