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...dann wird sie deutungsfähig. Das ist ein Zustand, den nicht nur Politiker immer wieder anzustreben scheinen, weil so nicht nur Behörden ein idealer Gestaltungsspielraum geboten wird, sondern auch Redaktionen – je nach politscher Ausrichtung – die Möglichkeit einer „richtigen Deutung“ eröffnet. Nachfolgend möchte ich nicht nur an interessante Ansätze aus der Vergangenheit erinnern, sondern auch an auf diesem Gebiet aktuellen Beispielen aufzeigen, welche ungeahnten Variantionsmöglichkeiten in dieser Kombination stecken, wenn sich z.B. aus einer bestimmten Situation sowohl Transparenz, aber auch die Möglichkeit darstellen lässt, genau die zu verhindern. - Wenn nun beim Leser die Frage auftaucht, „Was soll das?“, so ergibt sich schon daraus der Sinn der folgenden Geschichte: Die Leser wären z.T. sonst die Letzten die begreifen, dass man ihnen – virtuell – eine Welt vorgaukelt, die es - realitätsnah betrachtet - gar nicht gibt. - Darum:
Wenn sich reale & virtuelle Welt mischen!
Keine Mischung der oben dargestellten Art ist es, wenn am Nürburgring im „Boulevard“ bei der „SimRacing EXPO“ sozusagen „virtuelle Geschichte“ geschrieben wird. Da kämpfen Piloten nach dem Vorbild der realen GT3-Rennen auf Bildschirmen virtuell um Sieg und Platz. Das ist durchaus sehenswert und Fahrfehler für die „Piloten“ sind ohne jede Gefahr. - Diese Veranstaltung könnte eine Erfindung des DMSB sein. - Wenn es in der Realität nicht anders wäre.
Den Unterschied zwischen virtuell und real musste am 28. März 2015 ein junger Engländer erfahren, der als Basis mehr virtuelle als reale Erfahrung mit GT3-Fahrzeugen hatte und vom DMSB ausgestattet mit dem „Nordschleifen-Permit A“ (!), dann einen Unfall verursachte, der zum Tod eines Zuschauers führte. -
Was dann am Nürburgring mancherlei „Sicherheitsmaßnahmen“ - wieder bestimmt durch den gleichen DMSB auslöste – an denen der Motorsport auf der Nürburgring-Nordschleife heute noch krankt.
Man denke nur an das Reifenreglement für die GT3, dass offenbar nur „virtuell“ - in den Hirnen von unerfahrenen Beobachtern – ein Gefühl von Sicherheit erzeugen soll, die in der Praxis nicht erzielt wird.
Oder nehmen wir die unsinnige Entscheidung eines verantwortlichen DMSB-Mannes, einem Schweizer Motorsportler beim 24h-Rennen die Teilnahme unmöglich zu machen, indem er – obwohl dazu kein Grund bestand – ihm die Ausstellung des „DMSB-Nordschleifen-Permit A“ verweigerte.
Die flüsternd, hinter vorgehaltener Hand im kleinen Kreis vorgetragene Begründung:
- Dieser erfahrene (!) Schweizer Motorsportler, auf einem Renault Clio beim 24h-Rennen gemeldet, könnte ja dann damit im weiteren Verlauf des Jahres sogar einen GT3 fahren!
Warum verlangt dann der ADAC Nordrhein beim 24h-Rennen von allen Teilnehmern (!) den Besitz eines „DMSB-Nordschleifen-Permit“ der Stufe „A“? - Und nur bei diesem Rennen! - Um dem DMSB zu steigenden Einnahmen zu verhelfen?
Der betroffene Schweizer Fahrer hatte wegen des Feiertages (Donnerstag) vor dem Rennen - dann keine Möglichkeit mehr, eine „Einstweilige Verfügung“ zu erlangen, die jederzeit für jeden Fahrer der gerne an Rennen auf der Nürburgring-Nordschleife teilnehmen möchte zu erhalten ist – meine ich - wenn dem Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler die gutachterliche Stellungnahme vorgelegt wird, nach der der DMSB weder berechtigt noch befugt ist, ein solches „Permit“ einzuführen. - Man findet diese Unterlage als pdf-Datei bei Motor-KRITIK! - HIER! - Wo sonst?
Hier lebt die Führungs-Crew des DMSB offensichtlich auch in einer virtuellen Welt des Jahres 2017! - 1968 konnte Pippe Langstrumpf noch singen: „Ich mach mir die Welt – widewide - wie sie mir gefällt!“ - Das war ehrlich! -
Die aktuelle virtuelle Welt der DMSB-Funktionäre wird noch nicht einmal von den Funktionären der FIA geteilt, die den Fahrern der WTCC erlaubt, am gleichen Wochenende ihre Rennen auf der Nordschleife ohne „DMSB-Nordschleifen-Permit A“ zu fahren. - Auskunft eines FIA-Funktionärs:
- Die WTCC ist eine FIA-Veranstaltung von internationalem Rang, die von den nationalen Beschränkungen eines DMSB nicht betroffen ist!
Die FIA hat nach Auskunft des gleichen Funktionärs noch nichts in dieser Sache unternommen, obwohl der DMSB unter der Aufsicht der FIA steht, weil in Paris noch keine offizielle Beschwerde vorliegt! - Jean will offenbar Hans-Joachim nicht wehe tun.
- Warum legen Audi, BMW und Mercedes nicht eine offizielle Beschwerde ein?
Die DMSB-Mannschaft spielt offensichtlich „virtuelle Sicherheits-Spielchen“, die weit an der Realität vorbei gehen und glaubt sich in fehlerhafter Einschätzung ihrer Situation in einer unangreifbaren Position, da sie alle bedeutenden Automobilklubs und auch die Automobilindustrie von ihrer Politik als abhängig empfindet. - Vielleicht halten sich die "Spitzenleute" dieses e.V. (eingetragener Verein) auch für taktisch kluge (Sport-)Politiker!
Eveline Lemke, eine ehemals auch taktisch kluge Politikerin hat mir persönlich gegenüber einmal besonders realitätsferne Pläne solcher Herrschaften damit begründet, dass Politiker schließlich auch Visionen haben müssten. - Sie hat dann schließlich auch ihre Visionen umgesetzt, die inzwischen sogar aus schutzwürdigen Wäldern ragen – und mahnen!
Man könnte das auch anders formulieren: Diese Damen und Herren leben in einer anderen, einer virtuellen Welt, vergessen über ihre „visionären Gedanken“ alle realen Einwände. Was dann zu so skandalösen Affären wie denen am Nürburgring führte.
Auch danach, beim Verkauf des Nürburgrings, haben die Politiker – aber auch der Insolvenz-Sachwalter – alle realen Widerstände vergessen und z.B. eine real nicht vorhandene Finanzierungs-Sicherheit von 45 Millionen Euro zu einer nun virtuell vorhandenen Finanzierungsbestätigung der Deutschen Bank hochstilisiert, damit die folgenden Dramen ihren Lauf nehmen konnten.
Motor-KRITIK wird in den nächsten Wochen das Thema Robertino Wild z.B. noch einmal aufgreifen müssen, um die Realität aufzuzeigen. Wer erinnert sich nicht der Lobhudeleien einer Malu Dreyer und anderer Politiker, die diesen Düsseldorfer zu einem beachtenswerten, finanzstarken mittelständischen Unternehmer machten. - Virtuell! - Diese Darstellung wurde schnell von der Realität eingeholt.
Die Politiker in Mainz - nicht nur die - leben scheinbar überwiegend in einer virtuellen Welt, an deren Darstellung sie auch nach dem Nürburgring-Skandal weiter ungebremst arbeiten. Finanzminister Deubel hatte – virtuell – einen Kai Richter in den Rang eines Privat-Investors erhoben; das Land musste ihm dann Kredite einräumen, um die „virtuelle Darstellung“ nach außen als real darstellen zu können, um dann später durch den Wirtschaftsminister die inzwischen auf 80 Millionen angewachsenen Kredite für 1 Euro zurück kaufen zu müssen. - Eine virtuelle oder eine reale Meisterleistung?
Malu Dreyer ersetzte das Informationsfreiheitsgesetz durch ein „Landestransparenzgesetz (LtranspG)“, das am 1. Januar 2016 in Kraft trat. Vorher, noch im Schutz des Informationsfreiheitsgesetzes hatte sie vor dem Verkauf an die Herren Robertino Wild/Dr. Heineman am 16. Januar 2015 Geheimgespräche in Mainz geführt. - Die lange geleugnet wurden!
Auch das neue Transparenz-Gesetz will uns nur virtuell vorgaukeln, was in der Praxis von der Mainzer Politik nicht erwünscht ist: Transparenz. - Malu Dreyer führt Regie.
Dazu will ich gerne ein aktuelles Beispiel anführen:
Ich hatte schon in jüngerer Vergangenheit als Journalist so meine Probleme mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz in Mainz. Daraus resultierte – wegen praktisch endloser Verzögerungen bei der Beantwortung simpler Fragen – der Hinweis aus dieser Behörde, dass ich die jeweils falschen Mitarbeiter angeschrieben hatte. Zur Auskunft an einen Journalisten sei nur der Amtsleiter berechtigt.
Den habe ich also jetzt aktuell angeschrieben, als bei mir – zufällig – die Frage auftauchte, ob vom Betrieb einer Lavagrube zwischen Drees und Meuspath eigentlich diese Landesbehörde Kenntnis habe.
Zwei Tage später erhielt ich die Auskunft – und Anregung:
„...Bitte schicken Sie zukünftig Ihre Anfragen an: office@lgb-rlp.de, da von hier eine schnellere Weiterleitung an den entsprechenden Bearbeiter erfolgen kann. Vielen Dank.“
Ich habe diese Empfehlung bestätigt und u.a. geschrieben:
...“Irgendwann werde ich mit meinen Anfragen sicherlich in das Frage- & Antwort-System Ihrer Behörde passen. - Ich bin lernfähig!
Dummerweise habe ich noch am 6. Juni eine weitere Anfrage an Prof. Wieber direkt geschickt. Ich werde sicherlich auch hier nun auf eine Antwort warten müssen, aber das tue ich gerne, wenn es zu einer aussagekräftigen Antwort führt.“ …
Die Anfrage vom 6. Juni war die nach dem Bekanntsein einer Lavagrube westlich von Drees.
Schon einen Tag später, am 7. Juni 2017, erhielt ich unter Angabe eines Aktenzeichens folgende Info:
„...hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 06.06.2017 betreffend des Lava-Abbaus bei Drees/Eifel und teilen Ihnen mit, dass wir diese Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz behandeln werden. Ihr Antrag ist dem LGB am 07.06.2017 zugegangen.
Wir werden Ihre Anfrage in unserem Haus prüfen und bei Drittbetroffenheit ggf. ein entsprechendes Beteiligungsverfahren nach § 13 LtranspG einleiten.
Wir kommen unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.“
Ich sah hier keinen Grund zu antworten und entschloss mich zu warten.
Schon am 09.06.2017 erhielt ich dann eine E-mail von einer anderen Dame, die mir unter dem mir schon mitgeteilten Aktenzeichen u.a. schrieb:
...„Wir gehen davon aus, dass Sie unser Amt nicht mit einer kostenpflichtigen Ausarbeitung zu Ihren Fragen beauftragen möchten und schlagen daher vor, ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz zu bearbeiten; hier sind Anfragen in begrenztem Umfang kostenfrei. Der maximale Kostnrahmen läge dann bei 700,00 € (zuzüglich Sachkosten, wie z.B. Kopien). Eine Kopie der Gebührenordnung finden Sie im Anhang.
Im Rahmen des Landestransparenzgesetzes ist vorgesehen, nur bereits vorhandene Daten zugänglich zu machen – es werden keine Daten erhoben oder weiter aufbereitet. Einschränkungen in der Datenweitergabe entstehen weiterhin durch den allgemeinen Datenschutz sowie durch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse.
Daher können wir vorab nicht absehen, wie hilfreich die für Sie verfügbaren Daten sein werden.“…
Nun muss ich doch – zum Verständnis für meine Leser – meine Fragen aus der E-mail vom 6. Juni 2017 an den Amtsleiter, Prof. Wieber, einfügen. Ich schrieb u.a.:
...“Beim Studium von Kartenmaterial (Google Earth) ist mir etwas weiter westlich eine Lavagrube aufgefallen, von der ich nun auf Nachfrage hörte, dass dort der Abbau immer noch betrieben wird. Mir war diese Grube bisher unbekannt. Frage:
a) Wird diese Grube und der entsprechende Abbau von Ihrer Behörde aktuell überwacht?
b) Wem gehört das Gelände?
c) Von wem wir hier Lava abgebaut?
Gibt es dort von Ihrer Behörde irgendwelche Auflagen?“...
Wenn eine Landesbehörde auf solch einfache Fragen mit einer solchen Folge von E-mail reagiert, das Landestransparenzgesetz wie ein „Schutzschild“ vor sich herschiebend, mit hohen Kosten und weiteren „Einschränkungen“ droht, dann muss da – meine ich - „etwas faul sein“.
Ich habe der Dame, die mir die letzte oben teilweise zitierte E-mail der Landesbehörde zugesendet hatte, dann umgehend geantwortet:
...“ich habe begriffen – und ziehe meine Fragen an Ihr Amt gerichtet zurück.
Ich werde meine entsprechenden Fragen Ihrer vorgesetzten Behörde, dem Wirtschaftsministerium in Mainz stellen, die über eine funktionierende Pressestelle verfügt.
Es tut mir leid, wenn ich Ihnen mit meiner Anfrage Umstände bereitet habe.“ …
Aber an diesem Wochenende, über diesen Fall von „virtueller Transparenz“ noch einmal nachdenkend, habe ich mich dazu entschlossen, dieses schöne Beispiel von politisch dargestellter Transparenz wirklich real transparent zu machen. - Auch für meine Leser, die z.T. auch Wähler dieser im Moment in Mainz regierenden politischen Träumer – oder virtueller Visionisten (?) - sind, die von einem Skandal zum nächsten taumeln – und das alles ganz transparent.
Ich werde dann am Montag die „Klick-Adresse“ zu dieser Geschichte der Pressestelle des Wirtschaftsministeriums in Mainz zur Kenntnisnahme mitteilen und es den Mainzer Politikern überlassen, ob sie a) diese Geschichte lesen und b) sie zum Anlass nehmen, dem Landestransparenzgesetz die Bedeutung zu geben, die vom Titel ausgeht.
Und Sie – liebe Leser – haben im Anhang zu dieser Geschichte die Möglichkeit, das nun gültige Landestransparenzgesetz in vollem Umfang zu lesen. Eine Kopie der Gebührenordnung, wie sie mir vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz aus Mainz zuging, finden Sie ebenfalls als pdf-Datei im Anhang.
So ist das, wenn eine virtuelle Welt mit einer realen aufeinander trifft. Es gibt zwar dann keinen „Urknall“, aber es tritt Ernüchterung ein.
Denn ehrlich: Zumindest ich hatte mir die Umsetzung des Landestransparenzgesetzes in die Praxis anders vorgestellt. - Und eigentlich hatte ich auch nur Fragen gestellt, deren erste Antwort z.B. auf die erste Frage mit NEIN, jede weitere Antwort erspart hätte. - Aber so einfach ist das nicht!
Wie schon oben versucht wurde darzustellen: Man schafft einen virtuellen Eindruck von Transparenz, den man dann – weil es einem in diesem Fall (!) nicht passt – mit Rückgriffen in die Realität aushebelt.
Gut gemacht, Frau Dreyer! - Ihr System funktioniert!
Die Lavagrube übrigens auch!
Wie lange noch? - (Beides!)
MK/Wilhelm Hahne
Kategorie:
Anhang | Größe |
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Landestransparenzgesetz RLP, gültig seit 1. Januar 2016 | 203.88 KB |
Die zum LtranspG "passende" Gebührenordnung | 1.09 MB |