Neues Kapitel im „Malkasten“ aufgeschlagen

! - 29. Juli 2017, 16:00 Uhr: Wichtige Ergänzung unter „PS“ am Ende dieser Geschichte - !

Im Düsseldorfer „Malkasten“ wurde in diesen Tagen ein Kapitel abgeschlossen und ein neues aufgeschlagen. Durch Robertino Wild, den Auch-Gastronomen. - Das „Lido“ im „Malkasten“ wurde – als Ableger des Basis-“Lido“ im Düsseldorfer Medien-Hafen - eröffnet und man hatte Journalisten eingeladen, von denen man annahm – oder annehmen konnte – dass sie die „frohe Botschaft“ mit allen positiven Details „in alle Lande“ tragen würden. - Das hat auch sicherlich überwiegend funktioniert. Aber es gibt immer wieder Journalisten, die ihren Beruf ernst nehmen, über ausreichend Lebenserfahrung verfügen und in der Lage sind, rückblickend Zusammenhänge herzustellen. Da ist es nicht so sehr von Bedeutung, dass es die „Malkasten“-Crew übersehen hatte, Motor-KRITIK die Eröffnung anzukündigen. Ich habe davon also auch „aus der Presse erfahren“, was – und wie - in Düsseldorf die Eröffnung ablief. Die meisten der eingeladenen Berichterstatter haben sicherlich im Sinne der Veranstalter berichtet. Es gab schließlich auch viel zu sehen und – weil Robertino Wild weiß wie‘s geht – auch sonst eine Menge zu schreiben. - Motor-KRITIK möchte nachfolgend auf „das Neue“ hinweisen, aber nicht vergessen an „das Alte“ zu erinnern. - Und auch seinen Lesern eine „fremde“ Internetgeschichte empfehlen, die – wenig rücksichtsvoll – ein paar Zusammenhänge aufzeigt aber auch sehr informativ über die Neueröffnung berichtet. - Meine Leser können sich hier in der Folge einstimmen.

Neues Kapitel im „Malkasten“ aufgeschlagen

Es war im Herbst 2015, als Robertino Wild mit dem Geschäftsführer des Künstlervereins „Malkasten“ in Düsseldorf einen Pachtvertrag über 10 Jahre abschloss, worin vereinbart wurde, dass in dieser Zeit – mit einer Verlängerungsoption – Robertino Wild sich hier auch als Gastronom beweisen kann. Hier sollte – und ist nun – eine Dependance des Restaurant „Lido“ im Düsseldorfer Medienhafen entstanden, dessen Jahresergebnisse, soweit man sie kennt (s. Bundesanzeiger), nicht gerade berauschend sind.

Aber was nicht ist, kann ja noch werden! - So wird vielleicht auch von Robertino Wild die mögliche Entwicklung eingeschätzt, in der dann „sein“ „Lido“ im „Malkasten“ sicherlich eine bedeutende Rolle einnehmen muss.

Bedeutend war sicherlich zunächst einmal die Um-Bauzeit, die der „Malkasten“ und Robertino Wild für die „Renovierung“ in Anspruch genommen haben. Eigentlich war die Eröffnung durch den Eigentümer der „Location“ schon für Ende 2015/Anfang 2016 angekündigt. Doch der Umbau „zog und zog sich“, so dass Motor-KRITIK schon mal im März 2016 nachgefragt hatte, was denn nun wird.

Aus der Antwort des Künstlervereins „Malkasten“ vom 11. März 2016 sei hier die Passage zitiert:

Die umfangreichen Sanierungs- und Renovierungsarbeiten befinden sich wesentlich, im vorgegebenen Zeitplan. Den genauen Eröffnungstermin werden wir öffentlich bekanntgeben.

Dieser Termin wird in absehbarer Zeit sein.“

Nun hat dieser Künstlerverein eine Vergangenheit, die bis 1848 zurück reicht, so dass ich – unsicher, wie man „absehbare Zeit“ definieren soll – dann noch mal am 14. Juli 2016 nachgehört habe, um zu erfahren:

...unseren umfangreichen Erneuerungen ist es geschuldet, dass die Gastronomie im Spätsommer eröffnet wird.
Einen genauen Termin kann ich Ihnen heute aber noch nicht nennen.
Was die Umbaukosten angeht, so verfahren wir wie üblich, das heißt – jede Partei finanziert seinen Bereich. ...“

Das war 2016. - Inzwischen ist es 2017 geworden und auf Anfragen von Motor-KRITIK aus diesem Jahr hat dann der Künstlerverein mit Schweigen geantwortet.

Darüber ist der Sommer 2017 ins Land gezogen. Und Motor-KRITIK hatte Zeit und Muße, sich noch einmal zu erinnern:

Robertino Wild war mal als Nürburgring-Käufer auffällig geworden. Er hatte sich damit den Unmut des damaligen Düsseldorfer Oberbürgermeisters zugezogen, der dadurch einige der Stadt zugesagte Bauobjekte gefährdet sah.

Eine „Sprecherin“ der Firma von Robertino Wild, Capricorn, beruhigte die Öffentlichkeit damals mit der Feststellung, dass das Projekt „casa stupenda“ keineswegs gestorben sei. „Auch die „Automobil-Manufaktur“ an der Kesselstraße würde Capricorn gerne weiter voran treiben.“ - So war damals, am 13. März 2014 auf „Antenne Düsseldorf 1“ zu hören.

Dieser Lokal-Sender hatte schon am 24. Februar 2014 verkündet:

Im Medienhafen rücken bald wieder die Bagger an. Für Ende nächster Woche haben die Investoren zum Ersten Spatenstich geladen.“

Da muss dann etwas schief gelaufen sein, wenn man einmal aktuell in die Internetseiten eines Düsseldorfer Journalisten klickt, der in der Kunst-Szene zu Hause ist. Er bleibt aber nicht unbedingt auf „seinem Teppich“, sondern macht schon mal einen Sidestep in unsere reale Geschäftswelt und weiß z.B. von einem Prozess zu berichten, in der eigentlich nicht nur Robertino Wild nicht so gut aussieht.

Zu den in diesem Zusammenhang geradezu „krankhaft schlecht“ aussehenden Personen und Institutionen gehören z.B. der Insolvenz-Sachwalter der insolventen Nürburgring GmbH, Jens Lieser, aber auch die Staatsanwaltschaft Koblenz.

Jens Lieser hatte sich zur Absicherung einer Forderung, die durch Nichtzahlung einer Kaufpreisrate für den Nürburgringkauf in Millionenhöhe durch Robertino Wild entstand, sich von diesem – von Ministerpräsidentin Malu Dreyer hochgelobten - mittelständischen Unternehmer als Sicherheit eine Kunstsammlung übereignen lassen, die dieser aber wohl vorher schon der Deutschen Bank als Sicherheit angeboten hatte.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das aber nach eingehender Untersuchung  – und das übrigens auffallend „still“ - wieder eingestellt wurde.

Grund genug, einmal in einem „dazu passenden“ Urteil – weil es die gleiche Kunstsammlung betrifft! - des Landgerichts Düsseldorf, Az. 15 O 173/15 vom 28. April 2017 zu blättern, das auch im „eiskellerberg“ (mit einem Klick auf den Namen sind Sie da!) erwähnt wird. Dieses Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da Robertino Wild – natürlich – Einspruch eingelegt hat. Schließlich geht es hier um „einen Hauch mehr“ als 1 Million Euro. - Plus Zinsen natürlich! - Aus dem Urteil seien in der Folge einige Passagen zitiert:

... „In den Jahren 2002 – 2007 erwarb die Klägerin insgesamt 25 Kunstwerke von verschiedenen Künstlern, Galerien und Privatpersonen. Auf die Aufschlüsselung in der Klageschrift (Bl. 7 ff. Gerichtsakte) wird insofern Bezug genommen.“ ...

Kommen wir zur Urteilsbegründung:

Vorliegend war die Klägerin ursprünglich Eigentümerin der streitgegenständlichen Kunstwerke. Sie hat ihr Eigentum durch die Veräußerung der Kunstwerke auf Grundlage des Kaufvertrages vom 31.12.2007 nicht gem. § 929 BGB verloren. Die Beklagte hat im Jahr 2007 durch ihren Geschäftsführer XXXX Besitz an den streitgegenständlich Kunstwerken erlangt, ohne über ein Besitzrecht nach § 986 BGB zu verfügen. Kaufvertrag und Übereignung waren nach § 181 Alt. 2 BGB unwirksam. Der Mangel der Vertretungsmacht ergreift das kausale Rechtsgeschäft wie das dingliche Rechtsgeschäft gleichermaßen.

Die Beklagte hat auch nicht bewiesen, dass der Verkauf der streitgegenständlichen Kunstwerke mit Kaufvertrag vom 31.12.2007 denjenigen Personen, die die Geschäfte für die XXXXX-Stiftung hinsichtlich der Klägerin führten, damals bekannt war und sie das Vorgehen des Geschäftsführers XXXX seitens der XXXXX-Stiftung gebilligt haben. Keiner der von der Kammer dazu vernommenen Zeugen hat die diesbezügliche Behauptung des Beklagten, sie sowohl unter dem Gesichtspunkt einer nachträglichen Genehmigung des Rechtsgeschäfts gem. § 177 BGB als auch unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes der Klägerin gegen Treu und Glauben gem. § 242 BGB hätte erheblich sein können, bestätigt.

Der Rechtsstreit ist zwar dem Grunde, aber noch nicht der Höhe nach zur Entscheidung reif, weil es einer Aufklärung über die seitens der Klägerin behaupteten Wertsteigerung der Kunstwerke bedarf. Die Kammer hält es angesichts der zu erwartenden Dauer dieser Aufklärung für angemessen, über den Grund des Klageanspruchs zu entscheiden.

Die Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils nach § 304 Abs. 1 ZPO liegen vor. Nach dieser Vorschrift kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden, wenn ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist.

Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit insichtlich des Anspruchgrundes entscheidungsreif ist, mithin die anspruchsbegründenden Tasachen feststehen und keine Einwendungen und Einreden durchgreifen. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wie bereits ausgeführt wurde.“

Was im „eiskellerberg“ nicht Erwähnung findet, ist ein weiteres Urteil eines Düsseldorfer Gerichts aus dem Herbst des vergangenen Jahres, nach dem Robertino Wild seinem beim Nürburgringkauf noch eng verbundenen Mitkäufer einen „kleinen Kredit zur Überwindung eines vorübergehend bestehenden Engpasses“ in Höhe von 500.000 Euro plus Zinsen zurück zahlen musste – und das auch getan hat.

Dieses Urteil ist damit also rechtskräftig. Durch die sofortige Zahlung wurde auch jedes Aufsehen vermieden!

Und nun also der „Malkasten“, von dem jetzt im „eiskellerberg“ zu lesen ist:

Der Langzeit-Vorsitzende Robert Hartmann bestätigt, man habe warnende Hinweise erhalten, sei ihnen nachgegangen und habe die wirtschaftliche Situation des neuen Pächters ‚sehr kritisch geprüft‘.“

Diese Aussage könnte auch vom Insolvenz-Sachwalter der Nürburgring GmbH oder der Staatsanwaltschaft Koblenz stammen.

Es gibt übrigens in der Berichterstattung über die Eröffnung des „Lido“ im „Malkasten“ keinerlei Hinweis auf dort aufgelaufenen Umbaukosten – und was genau von Robertino Wild und was vom Künstlerverein „Malkasten“ zu übernehmen war.

Allein die Umbauzeit, die wohl – wie zu lesen – von einigen Baustopps gestört war, spricht für hohe Umbau- und Ausbau-Kosten, Kosten über die Pächter wie Verpächter schweigen. Allein der Ausbau der Küche – bisher ohne Fettabscheider? - dürfte eine siebenstellige Summe in Euro erfordert haben.

Wie dem auch sei: Wir hier in der Eifel finden den Vergleich in „eiskellerberg“ von Robertino Wild und den von ihm geschaffenen Tatsachen mit einer „James Bond“-Story sehr treffend.

Schauen wir mal, wie „dieser Film“ schließlich endet. - Neue Fassung, neues Spiel, neues Fiasko?

Mit der Eröffnung des „Lido“ im Düsseldorfer „Malkasten“ wurde schließlich nur ein neues Kapitel im Lebens eines Robertino Wild aufgeschlagen, der auch ohne Doktor-Titel durchaus Eindruck zu machen versteht.

Nicht nur der ehemalige Präsident des IHK Koblenz, die ehemalige Wirtschaftsministerin des Landes und deren – regierende - „Immer-noch-Landeschefin“ werden sicherlich still dazu nicken, sondern auch bei Porsche in Stuttgart wird man dieser Feststellung nicht widersprechen können.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Zum Thema „Fettabscheider“ kann das Fragezeichen in der Geschichte nach nun vorliegenden ergänzenden Informationen entfernt werden. Die Zeitverzögerung beim Umbau kann nämlich im Wesentlichen damit erklärt werden, dass der Künstlerverein „Malkasten“ nicht bereit war, dem bisherigen Pächter der Gastronomie für die von ihm – auf seine Kosten! - eingebauten Teile der technischen Anlage der Küche – und die Kücheneinrichtung selbst – irgendeine „Abfindung“ zu zahlen. So muste der größte Teil der technischen Ausrüstung, wie Kühlhäuser, Kühlschlangen zur Getränkekühlung und die komplette Küche selbst zunächst ausgebaut und entfernt werden. Beim Auszug des bisherigen Pächters war die gesamte technische Anlage der „Malkasten“-Gastronomie eigentlich in einem einwandfreien Zustand. Die Abwasserrohre innerhalb des Hauses waren z.B. im Verlaufe des Jahres 2006 durch den Verpächter weitgehend erneuert worden. - Erst nach dieser „Ausbauaktion“, die eigentlich in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen war, konnte es zu einem kompletten Neuausbau z.B. der Küche kommen! - So werden dann auch die von Motor-KRITIK vermeldeten Umbaukosten für die Küche in siebenstelliger Höhe verständlicher! - Was eigentlich die unverständliche Ablehnung der Zahlung einer eigentlich selbstverständlichen „Abfindung“ an den bisherigen Pächter durch den Künstlerverein „Malkasten“ nicht erklärt!

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