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Es ist nicht alles so klar, wie es nach dem obigen Titel scheint. Es gibt schon Privatstraßen, die öffentlich genutzt werden. Das sind meistens Zufahrtsstraßen, auf denen dann die StVO gilt. Die Straßen werden so als „halb-öffentlich“ empfunden. Entscheidend für die Zuordnung einer Straße ist immer die „Widmung“ einer Straße. Dadurch wird sie evtl. zu einer Öffentlichen Straße, oder aber sie bleibt – ohne entsprechende Widmung – eine Privatstraße. - Die folgende Geschichte muss sich mit diesem Thema beschäftigen, wenn sie die Auswirkungen einer neuen Verbotsregelung der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG richtig werten soll, die für 2025 bei den „Touristenfahrten“ eine Teilnahme von Motorradfahrern im normalen Touristenverkehr auf der Nürburgring-Nordschleife völlig ausschließt! - Darf der Veranstalter der „Touristenfahrten“ das so einfach? - Er ist der Besitzer dieser Privatstraße! - Aber schließlich gibt es doch das Nürburgring-Gesetz! - So habe ich jetzt oft als Einwand gehört. - Ich kenne die offiziellen Ausführungsbestimmungen dazu, habe sie vorliegen, kann darin blättern! - Es gibt auch noch andere Überlegungen zu dem Thema. - In der folgenden Geschichte möchte ich keine Märchen erzählen, wenn auch am Nürburgring so manches ‚“märchenhaft“ wirkt. Ich bin schließlich keiner der heute von der Industrie so heiß geliebten „Influencer“. Das ist ein englischer Begriff für die heutigen Lieblinge des Marketing, die man – wenn man das Wort ins Deutsche übersetzt - auch als „Beeinflusser“ werten muss. Als Journalist habe ich mich an der Realität zu orientieren. Die beginnt in diesem Fall mit der Feststellung:
Es gibt keine „Öffentliche Straße“ in Privat-Besitz!
Angestoßen zu dieser Geschichte wurde ich durch Leser, die mich aufgeregt auf eine Information des aktuellen Nürburgring-Pächters vom 20. Februar 2025 aufmerksam machten, die folgenden Wortlaut hat:
„Sicherheit im Focus - Angebot für Motorradfahrer auf dem Nürburgring neu aufgestellt
Der Nürburgring hat das Angebot für Motorradfahrer neu strukturiert. Die wichtigste Neuerung ist, dass Motorräder und Autos nicht mehr gleichzeitig auf den Strecken unterwegs sein werden. Um das Nürburgring-Erlebnis für Biker besonders sicher zu gestalten, setzt der Streckenbetreiber ab dieser Saison auf professionelle Trainings und exklusive Zeitfenster für Zweiräder.
Die Touristenfahrten auf dem Nürburgring sind ein beliebtes Angebot für jedermann. Auf der Grand-Prix-Strecke und auf der Nordschleife kann jeder, der über ein eigenes Fahrzeug verfügt, im Rahmen der Öffnungszeiten seine Runden drehen. „Die Sicherheit aller Teilnehmer hat dabei für uns oberste Priorität“, erklärt Nürburgring-Geschäftsführer Ingo Böder und macht in diesem Zusammenhang auf eine entscheidende Erkenntnis aufmerksam: „Wir haben uns die Situation rund um die gleichzeitige Teilnahme von Autos und Motorrädern bei den Touristenfahrten sehr genau angeschaut.“ Die Analyse ergab: „Durch die unterschiedlichen Fahrdynamiken kann es zu Missverständnissen zwischen Zwei- und Vierrädern kommen“, so Böder. „In diesem Fall sind Motorradfahrer besonders gefährdet, da sie im Gegensatz zu Autofahrern keine Knautschzone haben. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, Autos und Motorradfahrer in Zukunft strikt zu trennen und das Angebot für die Biker neu zu strukturieren, damit sie das Nürburgring-Erlebnis so sicher wie möglich genießen können.“
Trainings mit geführtem Fahren für Motorradfahrer auf der Nordschleife
Bei der Neustrukturierung gibt es Unterschiede für die Angebote auf der Nordschleife und der Grand-Prix-Strecke. In Zukunft wird es auf der 21 Kilometer langen Nordschleife für die Motorradfahrer ausschließlich im Rahmen von Trainings und Lehrgängen die Möglichkeit geben, die Strecke bei geführten Fahrten zu erleben. Vier ganztägige Termine werden in 2025 für Motorradfahrer angeboten. Das Motorrad Action Team (30. & 31. Juli) und ADAC Doc-Scholl Fahrertraining (13. & 14. August) organisieren jeweils ganztägige Trainingsformate für Zweiräder. Die Unterteilung in unterschiedliche Gruppen macht das dav Angebot für Einsteiger als auch für sehr erfahrene Nordschleifen-Kenner geeignet. „Diese Angebote ermöglichen es die einzigartige aber auch herausfordernde Strecke unter professioneller Anleitung und kontrollierten Bedingungen zu erfahren“, erklärt Ingo Böder.
Grand-Prix-Strecke: Exklusive Motorrad-Stints und vielfältige Trainings
Auf der Grand-Prix-Strecke können die Motorradfahrer weiterhin an den Touristenfahrten teilnehmen. Auf der deutlich weitläufigeren Strecke profitieren die Biker künftig von exklusiven Stints im Rahmen der Öffnungszeiten. Diese können flexibel nach dem tagesaktuellen Zweirad-Aufkommen eingerichtet werden und lassen sich auf der maximal 5,1 Kilometer langen Strecke auch operativ gut umsetzen. Die exklusiven Stints für die Zweiräder sollen durch die einheitlichen Fahrlinien einen hohen Fahrkomfort und eine Erhöhung der Sicherheit für die Biker mit sich bringen. Insgesamt 38 Mal öffnet die Grand-Prix-Strecke nach derzeitiger Planung in 2025. Zusätzlich finden auch hier Motorrad-Trainings und Trackdays statt. So gibt es unter der Anleitung von Speer Racing und Ducati 4U gleich neun Termine von Mai bis September, die sich ausschließlich an Biker richten.
Flexibilität und Rückgabe-Möglichkeit für Saisonkarten und Guthaben
Motorradfahrer, die bereits eine Saisonkarte oder aufgeladenes Guthaben für die Touristenfahrten besitzen, können diese weiterhin für das Angebot auf der Grand-Prix-Strecke einsetzen. Für die Nordschleife kann das personengebundene Guthaben künftig nur noch genutzt werden, wenn der Fahrer mit einem Auto an den Touristenfahrten teilnimmt. Alternativ bietet der Nürburgring deshalb die Möglichkeit, Saisonkarten oder Guthaben unkompliziert zurückzugeben. Für diesen Rückgabe-Prozess steht das info°center des Nürburgrings zur Verfügung.“Natürlich ist da der Aufschrei unter den Motorradfahrern groß, die den Nürburgring wegen seiner besonderen Charakteristik lieben. Eine Rennstrecke wie eine kurvenreiche Landstraße! Sie fühlen sich „ausgesperrt“.
Zuvor fühlten sie sich z.T. auch „ausgenutzt“, weil sie mit ihren „Einspur“-Fahrzeugen den gleichen Preis für die Umrundung der Nürburgring-Nordschleife zahlen mussten, wie die Besitzer von Automobilen, mit ihren „Zweispur-Fahrzeugen“, die auch gewichtsmäßig den Straßenbelag mehr belasten und so mehr „abnutzen“.
In 2025 werden die Motorradfahrer nun mit „eindrucksvollen“ 38 Terminen auf den Grand-Prix-Kurs verladen. Dieser Kurs, von Porsche beim Bau auf maximale Sicherheit ausgerichtet, ist eine Rennstrecke, die man beim Vergleichen beider Rennstrecken – Nordschleife & GP-Kurs – dann gerne verzichtet! - Die man heute auch nicht mehr so bauen würde!
Aber die Motorradfahrer können natürlich in 2025 auch „Trainings mit geführten Fahrten“ auf der Nordschleife buchen, wo die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG dann nur als Vermieter auftritt, während der Veranstalter das Risiko trägt und die entsprechenden Kosten für eine Versicherung übernimmt!
Einer der zwei Geschäftsführer des Veranstalters der „Touristenfahrten“ spricht davon:
Die Motorradfahrer sollten „das Nürburgring-Erlebnis so sicher wie möglich genießen können.“
Das hört sich gut an, aber ist sicherlich mehr Teil einer strategischen Planung, zu der man erst gekommen ist, nachdem die Versicherungen ihre Bedingungen für die Haftpflichtversicherung auch bei Motorrädern ab 1. Januar 2025 um den § 5d ergänzt hatten.
Als Motorradfahrer könnte man schließlich auch versuchen (!), eine zusätzliche Haftpflichtversicherung nach § 5d abzuschließen! - Aber wer will das kontrollieren? - Schließlich würde eine Zusatzkontrolle nicht nur Zeit, sondern auch noch Geld kosten!
Zu dem Thema habe ich am 10. Februar 2025 auf diesen Seiten eine Geschichte veröffentlicht, die sich zwar mit dem Thema beschäftigt, die aber auf die Mehrheit der Nutzer der „Touristenfahrten“ abgestellt ist. - Die nutzen dafür nun mal ein Automobil.
In dieser Situation, die zeitlich am 1. Januar 2025 begonnen hat und auch für den Veranstalter der „Touristenfahrten“ einen spürbaren Einbruch bedeuten könnte, besinnt man sich darauf, eine „dramatische Änderung“ für Motorradfahrer, beim Befahren des Nürburgrings, als „Sicherheitsmaßnahme“ zu deklarieren!
- Dabei wurde der Vorschlag, bei den „Touristenfahrten“ die Automobile von den Motorrädern bei den „Touristenfahrten“ zu trennen, schon ungefähr in den Jahren 2000/2001 zum ersten Mal gemacht!
Zu der Zeit gab es bei der landeseigenen Nürburgring GmbH einen so genannten „Sicherheitsausschuss“, in dem ein junger Mann – selber Motorradfahrer - die Interessen der Motorradfahrer vertrat. Der hat sich beim damaligen Geschäftsführer der GmbH damit so unbeliebt gemacht, dass er aus dem „Sicherheitsausschuss“ entfernt wurde!
- Einige Leser werden ihn noch kennen: Mike Frison, u.a. der Schöpfer des Logos „N“, wie es auch heute noch auf vielen Fahrzeugen zu finden ist und weiter geklebt werden kann.!
Mike Frison hat inzwischen seine Interessen ein wenig verlagert, nachdem er gemerkt hatte, dass er mit seinem Engagement nur „aneckte“, zum Ärgernis wurde. Er hatte schon vor einiger Zeit seine Fans – auch die des Logos „N“ – so informiert:
„Inzwischen hat sich mein Interesse etwas verlagert und ich widme mich gerne der digitalen Kunst (als Marino Qizzio)…“
Beim Nürburgring – ganz gleich welcher Besitzer – war immer das eigentlich Interesse auf Geld verdienen... - auf noch mehr Geld verdienen - ausgerichtet.
Ich erinnere mich dabei noch an einen Ausspruch des damaligen Geschäftsführers Dr. Walter Kafitz, der nach einigen guten Vorschlägen, den so genannten „Sicherheitsausschuss“ dann mit folgenden Worten – oder so (o.ä.) - belehrte:
„Meine Herren! Damit Sie mich richtig verstehen: Wir wollen hier keine Sicherheitsmodelle enwickeln die Geld kosten, sondern ich erwarte von Ihnen Vorschläge, die wir der Öffentlichkeit als Sicherheitsmaßnahme verkaufen können und die nichts kosten!“
Ich habe diese Information von einem Mitglied des damaligen „Sicherheisausschusses“. Damit ist die obige Information vielleicht nicht wörtlich so, aber mit exakt diesem Inhalt so erfolgt.
- Was ist an der aktuellen „Sicherheitsmaßnahme“ eigentlich anders?
Damit will ich nicht die Absichten des aktuellen Besitzers des Nürburgrings – und damit auch der Nordschleife – irgendwie abwerten.
- Aber es wäre sicherlich eine bedeutendere Sicherheitsmaßnahme, wenn die „Touristenfahrten“ ganz eingestellt würden!
Denn die Nürburgring-Unfallstatistiken sind nicht unbedingt glaubwürdig! Manchmal werden sie von mir als „Mittel zum Zweck“ empfunden.
Aber gerade eine Einstellung der „Touristenfahrten“ soll – gerade bei der sich jetzt zuspitzenden Situation – mit der neuen Maßnahme vermieden werden, damit „der Rubel weiter rollen kann“! Der größte Teil des Jahresgewinns der Firma des Besitzers ist diesen „Touristenfahrten“ zuzuschreiben!
Ein Grund-Problem ist aber, dass die Nürburgring-Nordschleife keine Widmung als öffentliche Straße besitzt. Das geht auch aus einer Antwort des Innenministeriums in Mainz hervor, die ich bereits im Februar des Jahres 2017 aufgrund einer entsprechenden Anfrage von mir - von Motor-KRITIK - erhielt und natürlich „damals“ auch auf diesen Seiten veröffentlicht habe.
- Eine pfd-Datei dieser Erklärung des Innenministerium in Mainz, die man als verbindlich betrachten sollte, finden meine Leser im Anhang zu dieser Geschichte.
Wen vielleicht nur das „Ergebnis“ der Darstellung durch das Innenministrums interessiert, für den sei es hier unverändert aus der Schlussphase der ministeriellen Darlegung hier einkopiert:
„Ergebnis
Die Nordschleife ist keine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts, da - soweit
ersichtlich - keine Widmung vorgenommen wurde und auch mit Blick auf die Nutzung
der Nordschleife in den vergangenen Jahrzehnten keine Widmung nach dem Institut
der unvordenklichen Verjährung als widerlegbare Vermutung hergeleitet werden
kann.
Auch aus der über die AGB bei Touristenfahrten für anwendbar erklärten StVO oder
als tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum kann kein jederzeitiges Zugangs- und
Benutzungsrecht für jedermann abgeleitet werden, da es sich hierbei zum einen um
Straßenverkehrsrecht handelt - dort ist der Begriff einer "öffentlichen Straße" weiter
ist als im Straßenrecht - und zum anderen der Eigentümer die Nutzung durch die
Allgemeinheit jederzeit ganz auszuschließen oder beschränken kann.“
Der Nürburgring ist also zunächst einmal eine Rennstrecke, dann auch – da ohne entsprechende „Widmung“ - eine Privatstraße, die man nach Zahlung einer Maut auch mit einem zugelassenen Fahrzeug befahren kann, dann aber u.a. unter den Regularien der StVO.
- Die sind aber in diesem Fall nur ein „lockeres Gerüst“, weil sie durch viele besondere Auflagen des Nürburgringbesitzers modifiziert wurden.
Unter anderem entspricht auch die Absicherung dieser Privatstraße während dem Fahren mit Privatfahrzeugen nicht denen einer „Öffentlichen Straße“ mit einer entsprechender Widmung.
- So sind z.B. die großen, gelben Warnleuchten, aber auch Streckenposten nicht Positionen, die in der StVO eine Rolle spielen. - Sie werden dort nirgendwo benannt, wären nach der StVO auch ohne jede rechtliche Funktion.
Die Zuordnung des Innenministeriums, die die Nordschleife als eine Privatstraße darstellt und entsprechende Argumente nennt, ist also durchaus berechtigt – meine ich - und sollte auch vom Besitzer des Nürburgrings ernst genommen werden.
Zum anderen muss natürlich das „Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings“ bei den oben schon erwähnten Änderungen beim Thema „Touristenfahrten“ finden. Da findet man z.B. in den Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz die Formulierung:
„Hierzu haben die Betreiber eine Benutzungsordnung zu erlassen, die hinreichend konkret die Benutzung der Rennstrecke regelt und die vom für die Angelegenheit der Infrastruktur zuständigen Ministerium als Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen ist.“
Der Nürburgringbesitzer kann tatsächlich – auch nach dem Nürburgring-Gesetz – entsprechend seinem „Nutzungsinteresse“ – eine Änderung vornehmen. So ist in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz auch formuliert:
„Das Benutzungsrecht des Einzelnen nach Absatz 1 steht in einem Spannungsverhältnis zum Benutzungsrecht Dritter und zu dem Vermarktungs- bzw. Nutzungsinteresse der Betreiber. Insoweit räumt das Gesetz dem Vermarktungs bzw. Nutzungsinteresse der Betreiber Vorrang ein.“
Also müssen die Motorradfahrer die jetzt vom Veranstalter der „Touristenfahrten“ vorgenommenen Änderungen hinnehmen, da diesem von der Landesregierung ein „Vorrang“ eingeräumt wurde und wird.
- Aber erst nach einer Genehmigung durch das zuständige Landes-Ministerium!
Es wäre sinnvoll, wenn der Nürburgring-Besitzer diese Genehmigung auf seiner Internetseite veröffentlichen und damit seine bisherigen Informationen – schon weil das nach m.M. zwingend erforderlich wäre - ergänzen würde.
Was nichts an der Tatsache ändert, dass das zuständige Ministerium die Rennstrecke bei den „Touristenfahrten“ als eine „Privatstraße“ empfindet, da sie ohne entsprechende „Widmung“ ist.
Was sich in der Praxis auch durch die erlebbare Praxis als nachweisbar darstellt, da der Nürburgringbesitzer für die Instandhaltung der Strecke selber verantwortlich ist.
- Bei einer „Widmung als ‚Öffentliche Straße‘, wäre das Land Rheinland-Pfalz für die Instandhaltung verantwortlich!
Mit dieser an der Realität orientierten Darstellung - hier bei Motor-KRITIK - wird niemand so recht zufrieden sein. Die Schilderung der Situation erfolgte aber aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen und in Kenntnis der Entwicklung der „Touristenfahrten“.
Schlussbemerkung:
Motor-KRITIK ist ein journalistisch gemachtes Informationsmedium. Der Nürburgring war – und ist – dagegen immer noch eine Art Märchenland. - Oder um es anders, moderner zu formulieren: Man nutzt am Nürburgring gerne eine Art von „Umschreibung mit to do“! Dabei ist eigentlich der Ausgangspunkt aller Überlegungen dort immer gleich:
• Das Handeln dort wird immer von „einem ganzen Paket nackter Zahlen“ bestimmt!