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Die folgende Geschichte will eigentlich nur als Beispiel aufzeigen, wie deutlich Journalisten – die im Interesse der Öffentlichkeit arbeiten (!) - von der General Data Projektion Regulation (englisch) oder der seit dem 25. Mai 2018 in Deutschland angewendeten DS-GVO (deutsch & amtlich), also der Datenschutzgrundverordnung, betroffen sind. Besonders natürlich jene Journalisten, die über alles schreiben müssen, perfekt ausgebildet sind, aber – kaum eine Ahnung von dem haben, über das sie eigentlich ihre Leser informieren sollten. - Den Lesern fällt es nicht auf, weil die auch keine Zusammenhänge herstellen können, ihnen dazu Detailkenntnisse fehlen. - Ich habe mich mit Motor-KRITIK aber – nicht nur deshalb – schon seit Jahrzehnten spezialisiert, beschränke mich auf die Berichterstattung über eine bestimmte Branche. Da weiß man eben Dinge, hat Sachen, Entwicklungen mitbekommen, die den Kollegen entgangen sind. Vor allen Dingen den jungen Kollegen. - Ich schöpfe aus einer Erfahrung in der Branche von Jahrzehnten, die anderswo nicht vorhanden sein kann. - Wie sollte ein „moderner Journalist“, umfassend gebildet und geschult, an einer Detail-Recherche zum E-Rekordwagen „VW I.D. R PIKES PEAK“ interessiert sein? VW, im Verschweigen von Details geübt (s. Diesel-Affäre) sagt wenig zu Detailfragen nach dem Bremsensystem; der wahrscheinliche System-Lieferant verweist auf die Datenschutzgrundverordnung. - Da muss einem klar werden, was demnächst alles hinter der DS-GVO versteckt wird. - Trotz Informationsfreiheits- und/oder Transparenz-Gesetzen. - Finden demnächst Verbrechen hinter einer Schutzmauer statt, die sich DS-GVO nennt?
Brake-by-Wire + GPDR (DS-GVO) = No Information!
Das nun geltende Gesetz fand schon zu Zeiten seiner Entstehung Freunde und Gegner. Zu den Freunden zählten – natürlich – Politiker, wie z.B. der deutsche Bundesinnenminister Thomas de Maiziére. Wie man schon 2016 bei „heise“ (Internet) lesen konnte, bezeichnete dieser CDU-Politiker den letztlich gefundenen Kompromiss als „großen Fortschritt“, aber nur als „eine Bedingung für eine moderne Datenschutzpolitik“. „Er“, so war zu lesen, „würde lieber über den ‚Grundsatz der Datenverkehrsfreiheit‘ sprechen.“
Im gleichen „heise“-Beitrag wurde auch ein Wissenschaftler mit seiner Meinung zur kommenden Datenschutzgrundverordnung zitiert. Der Münsteraner Informationsrechtler Thomas Hoeren bezeichnete die damals schon bekannte EU-Verordnung auf einem Euroforum-Datenschutzkongress in Berlin als „Größte Katastrophe des 21. Jahrhunderts“. Er hat diese europäische Datenschutzgrundverordnung ganz präzis mit „hirnlos“ charakterisiert.
„Damals“ hat man sich offensichtlich über Theorien gestritten. Motor-KRITIK möchte seinen Beitrag zur Meinungsbildung zu diesem Gesetz durch einen aktuellen Real-Fall leisten, in dem ich hier einfach den Versuch einer journalistischen Recherche darstelle.
Anlass war die Rekordfahrt des VW I.D. R PIKES PEAK bei einem Bergrennen in den USA („Pikes Peak“), wo man dann nicht nur einen neuen Rekord für E-Fahrzeuge realisierte. - Bei „auto motor und sport“ war zu lesen – schließlich war man zum „Rekordversuch“ eingeladen worden:
„Bei 8:57,118 Minuten stand seit 2016 der Elektrorekord, den die VW-Mannen offiziell zu brechen gedachten. Die Zeitmessung blieb bei Dumas fast exakt um eine Minute früher stehen. 7:57,148 Minuten spuckte die Uhr aus. Damit hat Dumas nicht nur einen neuen Gesamtstreckenrekord aufgestellt, sondern auch als erster Fahrer am Pikes Peak die Acht-Minuten-Schallmauer durchbrochen. Den ebenfalls seit 2016 gültigen Gesamtrekord von Sébastien Loeb unterbot sein Landsmann Dumas um rund 16 Sekunden.“
Auch die üblichen technischen Daten wurden genannt. Von Null auf Einhundert (ganz wichtig!), der mögliche Top-Speed, die hohe Leistung in PS und das tolle Drehmoment. Auch andere technische Details. - Aber wer interessiert sich heute noch für Bremsen?
Motor-KRITIK schien eine Information zum Thema Bremsen für meine Leser interessant. So habe ich dann VW-Motorsport angeschrieben:
Betreff: VW I.D. R PIKES PEAK
Sehr geehrter Herr Dietzel,
wie ich lese, ist der o.g. VW-E-Prototyp mit einer „Break-by-Wire“-Bremse ausgestattet.
Da ich seit Jahren die Entwicklung auf dem Bremsensektor beobachtete und auch mit Zulieferern zu diesem Thema interessante Gespräche hatte, ergeben sich für mich aus der genannten Feststellung ein paar Fragen:• Ist der VW-E-Prototyp redundant mit diesem System ausgestattet?
• Ist es bei dem von VW eingesetzten System möglich, die Bremskraft exakt zu steuern?
• Können Sie mir dazu genauere Angaben machen?
• Wer ist in diesem Fall der Zulieferer von VW?
Ich würde mich freuen zeitnah von Ihnen zu hören.Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
Die Antworten – in Rot – hinter meinen Fragen eingefügt, kamen dann sehr schnell von einem Mitarbeiter des Herrn Dietzel – Kopie an ihn. - Hier die Antwort:
Hallo Herr Hahne,
anbei die Antworten zu Ihren Fragen von unserem technischen Direktor FX Demaison:
• Ist der VW-E-Prototyp redundant mit diesem System ausgestattet? Ja! Aus Sicherheitsgründen wird die Brake-by-Wire-Funktionalität permanent überprüft und bei einer Störung automatisch vom System getrennt und auf das herkömmliche System umgeschaltet.
• Ist es bei dem von VW eingesetzten System möglich, die Bremskraft exakt zu steuern? Ja, es ist möglich!
• Können Sie mir dazu genauere Angaben machen? Der Fahrer hat verschiedene Optionen für das Zusammenspiel von Bremskraft und Pedalkraft.
• Wer ist in diesem Fall der Zulieferer von VW? Aus Datenschutzgründen dürfen wir dies nicht kommunizieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Marc HechtMarc Hecht
Kommunikation/Communications
Volkswagen Motorsport GmbH
Ikarusallee 7a
30179 Hannover
Das war – wegen der „Datenchutzgründe“ – unbefriedigend. Nun habe ich auch auf dem Bremsen-Gebiet einige Kenntnisse und Erfahrung. Die Fragen waren mir auch nur möglich, weil ich mich seit Jahren mit dem Thema „Brake-by-Wire“ auseinandersetze und mit Fachleuten diskutiere. Darum z.B. auch meine Frage, ob das System „redundant“ abgesichert sei.
Zur Erklärung: Lt. Wikipedia ist REDUNDANZ das zusätzliche Vorhandensein funktional gleicher oder vergleichbarer Ressourcen eines technischen Systems, wenn diese bei einem störungsfreien Betrieb im Normalfall nicht benötigt werden.
VW-Motorsport nennt dazu keine Details und auch nicht den „Zulieferer“, mit dem ich mich dann gezielt – im Interesse meiner Leser – gerne wegen der interessanten Details in Verbindung gesetzt hätte.
Mir sind aber unterschiedliche technische Lösungen zur Umsetzung der Grundidee „Brake-by-Wire“ bekannt. Aufgrund der Information, dass – bei Ausfall des „Brake-by-Wire“-Systems auf „das herkömmliche System“ umgeschaltet würde, konnte ich aber – wegen meiner Erfahrung – auf den möglichen Zulieferer schließen.
So habe ich dann die Firma Continental – wie folgt – angeschrieben:
Betreff: Bremssystem VW I.D. R PIKES PEAK
Sehr geehrter Herr Pinkow,
wie ich zu wissen glaube, war der o.g. E-Prototyp mit einem Bremssystem von Continental
ausgestattet.Mich würden dazu Details interessieren, die z.B. die Ansteuerung der Hydraulik betrifft, die
bei der von Ihnen favorisierten Lösung als reduntantes System vorhanden ist.Nach VW-Informationen hatte der Fahrer verschiedene Optionen für das Zusammenspiel
von Brems- und Pedalkraft. - Wie wurde das von Conti technisch realisiert?Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir dazu ein paar Informationen zukommen lassen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
Und ich erhielt umgehend folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Hahne,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Continental. Für Fragen rund um den I.D. R Pikes Peak von Volkswagen bitte ich Sie jedoch sich an die VW Unternehmenskommunikation in Wolfsburg zu wenden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns grundsätzlich nicht zu Automobilherstellern und Kunden von uns äußern, es sei denn dieses wurde uns ausdrücklich genehmigt.
Beste Grüße
Sören PinkowMit freundlichen Grüßen / Kind regards
Sören Pinkow
Head of External Communications
Chassis & Safety Division
Ich könnte jetzt über das im VW I.D. R PIKES PEAK verbaute System zwar aufgrund meiner Erfahrung – auch auf diesem Gebiet - detailliert schreiben, hebe mir das aber für später auf.
Schließlich möchte ich mit dieser Darstellung nur deutlich machen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit – zumindest den Beruf des Journalisten betreffend – die neue DSGVO „hirnlos“ ist und nach Thomas Hoeren, dem Informations-Wissenschaftler aus Münster, die „größte Katastrophe des 21. Jahrhunderts“ darstellt.
Mehr nicht!