NLS-Ausschreibung 2023: Spottet jeder Beschreibung!

Die Ausschreibung für die ehemalige Breitensportserie VLN, die dann zur „Nürburgring-Langstrecken-Serie“ (NLS) mutierte und durch sinkende Teilnehmerzahlen ins Gespräch kam, hat sich – entsprechend der eigenen Sprachregelung – „zu einer Art basisdemokratischer Revolution“ (Rhein-Zeitung) entschlossen, die dann in der neuen Ausschreibung auch zum Ausdruck kommen soll. - Ich habe zwar bis heute immer noch nicht alles gelesen – lesen können - weil einen der Text eigentlich überfordert. Man muss sich immer wieder erinnern, dass man eigentlich im Jahr 2023 lebt. Die „Rhein-Zeitung“ stellt dagegen fest: „VLN reagiert auf Kritik und beschließt Neuerungen“. - Ich glaube nicht, dass der Autor dieser Geschichte dort, die Ausschreibung wirklich gelesen hat. - Auch ich habe nur mal hier und da „hinein geschnuppert“. - Und mir ist beinahe schlecht geworden! - Mein Kommentar:

NLS-Ausschreibung 2023: Spottet jeder Beschreibung!

Da gibt es in 2023 dann tatsächlich dieses „unsägliche“ 12 Stunden-Rennen nicht mehr, über das ich in 2022 auch berichtet habe. Man hat daraus nun zwei unabhängige 6h-Rennen gemacht. Und die Rhein-Zeitung stellt lobend fest:

„In Stunden gemessen bedeutet das die gleiche Distanz wie zuletzt vor sieben Jahren. 2016 gab es nämlich noch 10 Rennen, nur eines davon aber über sechs Stunden.“

So wurden dann im Rahmen dieser Serie in 2016 exakt 42 Stunden Rennen gefahren. In der vor uns liegenden Saison 2023 werden also wieder – „basisdemokratisch“ (?) - auch 42 Renn-Stunden im Rahmen der NLS-Serie gefahren.

Wer sich durch die insgesamt 139 Seiten der 2023er Ausschreibung (+ Anhänge!) kämpft, wird am Ende verdutzt – und mit Recht - feststellen können:

  • Die haben doch „den Schuss nicht gehört“!

Das Organisationsteam hatte aber nicht nur einen erfahrenen Berater – Karl Mauer – zur Seite, sondern hat auch die Wünsche der „ILN“ (eine Interessengemeinschaft der Teilnehmer)  berücksichtigt! - So ist überall zu lesen. - Meine persönliche Meinung:

„Ich habe selten so viel Blödsinn gelesen – Die NLS-Ausschreibung gehört deutlich  „entschlackt“, muss der Zeit angepasst werden, in der wir alle leben! - Die Ausschreibung wurde offenbar von Träumern und Phantasten entwickelt!- Noch schlimmer: Sie wurde auch noch vom DMSB genehmigt!“

Da wird schon zu Anfang der vom DMSB genehmigten Ausschreibung diese Serie nicht nur als „Championat“ – also „Meisterschaft“ – vorgestellt (die sie nicht ist!), sondern es sind – nur als Beispiel – auch erstmals zwei Klassen ausgeschrieben, die wohl die Öffentlichkeit – sonst weitgehend uninformiert – „gnädig stimmen sollen“:

Klasse VT Hybrid
Ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Technischen Bestimmungen der Artikel 1 – 1.13 gelten für die Fahrzeuge der VLN Klasse VT Hybrid die nachstehenden
Technischen Bestimmungen: Gemäß gültiger Technischer Bestimmungen der VLN.

Klasse V Elektro
Ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Technischen Bestimmungen der Artikel 1 – 1.13 gelten für die Fahrzeuge der VLN Klasse V Elektro die nachstehenden
Technischen Bestimmungen: Gemäß gültiger Technischer Bestimmungen der VLN Klasse V Elektro. - werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. -“

Während man zur „Klasse V Elektro“ also nichts sagen muss, weil es sie bei der NLS, einer Langstreckenserie (!), niemals geben kann, sollte man doch mal einen Blick in die „Technischen Bestimmungen“ für die „Klasse VT Hybrid“ werfen, die zu den „Beigaben“ der 139 Seiten zählen.

Ich zitiere hier kommentarlos durch Kopieren aus "Technische Bestimmungen VLN Klasse VT Hybrid, Anlage 2.1.1, Technische Bestimmungen VLN Klasse VT Hybrid 2023, Stand / 15.02.2023:

„Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Vorjahr sind gelb markiert“


„Die Fahrzeuge müssen, außer wenn es für einzelne Bauteile in diesem Reglement anders bestimmt ist, hinsichtlich der Fahrzeugvariante in serienmäßigem Zustand sein.“


„In der Boxengasse, muss grundsätzlich immer mit Elektroantrieb gefahren werden.“


„Bei einer Leistung des Verbrennungsmotor unter 200 kW und einem Energiespeicher unter 20 kWh, darf die Leistung des Verbrennungsmotor mittels Softwareänderung um 25% gesteigert werden, ab 200 kW bis 250 kW um 20%.“


„Eine Einstufung von Hybrid-Fahrzeugen innnerhalb der Klasse VT Hybrid wird vorerst nicht vorgenommen. Eine Einstufung von Fahrzeugen wird erst dann erfolgen, wenn die VLN ausreichend Erfahrung mit teilnehmenden Fahrzeuge gesammelt hat. Eine Einstufung könnte dann erfolgen, z.B.:
• bis zu einer Systemleistung von 250 kW,
• ab einer Systemleistung von 250 kW.“


„Aufgrund des deutlich höheren Gewichts durch den Elektroantrieb und die Hochvolt-Batterien dürfen als Ausgleich alle Türen, Motorhaube und Heckklappe aus Leichtbaumaterial verwendet werden.
Die Serienform und alle Konturen müssen der Serie entsprechen. Die Seitenscheiben dürfen aus Kunststoff (Spezifikation siehe DMSB Handbuch) eingebaut werden.“

...und, und, und.

Natürlich gab es diese Klasse in 2022 noch nicht. Und in 2023… - Weil das alles – zumindest auf mich – wie eine Satire wirkt, haben meine Leser die Möglichkeit, mal selbst in dieses Reglement zu schauen, wenn sie in den „Anhang“ zu dieser Geschichte klicken, in der dieser offizielle Anhang zur vom DMSB genehmigten NLS-Ausschreibung für das Jahr 2023 eingestellt ist.

  • Ein unglaubliche Leistung aller an diesem Reglement Beteiligten! - Da hat offensichtlich auch die „KI“ versagt!

Der damalige Ferrari-Präsident, Sergio Marchionne, – sagte „zu seiner Zeit“ - mal zum damals gültigen F1-Reglement:

„Am liebsten wäre mir, wir würden die Regeln aus dem Fenster werfen.“

Der hat zum Glück nicht mehr das NLS-Reglement für das Jahr 2023 erlebt. - Er ist schon 2018 verstorben.

Aber der neue „Chef“ der NLS-Serie, Mike Jäger, der deren sportliche Ausrichtung verantwortet, erklärte gegenüber der „Rhein-Zeitung:

„Wir haben viele Bereiche optimiert, die in der Vergangenheit zu Diskussionen geführt haben.“

Er hat recht! - Man sollte über das neue „NLS-Reglement 2023“ nicht mehr diskutieren! - Es spottet jeder Beschreibung!

MK/Wilhelm Hahne
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