DMSB: Wer drängt einen kleinen Verein in den Ruin?

Die folgenden Überlegungen beruhen auf der Öffentlichkeit bisher weitgehend unbekannt gebliebene Fakten, die nachfolgend einmal dargestellt werden sollen. Da agiert offensichtlich ein Verein in einem rechtsfreien Raum, glaubt sich dabei unterstützt von einer weiteren Sportorganisation, die weder nationales, noch europäisches Recht wirklich zu interessieren scheint. Der kleinere Verein führt zwar - nicht billige (!) - Prozesse, nimmt aber dann die Urteile nach nationalem Recht – offensichtlich – nicht zur Kenntnis. - Und wer steht für die Gerichtskosten der z.T. über einige Jahre laufenden – eigentlich unsinnigen – Prozesse gerade? - Zumindest hier bei Motor-KRITIK finden (fanden) wir zunächst - keine vernünftige Erklärung für aktuelle, einfach surreal wirkende Abläufe, auf die wir zufällig gestoßen sind. - Um dann festzustellen, dass man beim DMSB wohl noch eine teuerere Möglichkeit gefunden hat, um den Beginn der Rechtsgültigkeit eines für sich als negativ empfundenen OLG-Urteils zeitlich noch ein wenig  zu verschieben. - In diesem Zusammenhang muss – nach einigem Nachdenken - dann einfach die Frage erlaubt sein:

DMSB: Wer drängt einen kleinen Verein in den Ruin?

Hier in Motor-KRITIK habe ich mit einer Geschichte am 28. April 2022, ein wenig irritiert über ein Erlebnis beim Oberlandesgericht in Düsseldorf informiert. Ich hatte als Journalist der letzten mündlichen Verhandlung in  einem schon länger laufenden Prozess beigewohnt, der vom DMSB gegen einen kleinen Rallye-Verein geführt wurde. Mein Eindruck, dass der DMSB diesen Prozess verlieren würde, hat sich schließlich bestätigt, obwohl der DMSB bei dieser Verhandlung noch einmal argumentativ – schriftlich – nachzulegen versprach. Dem Vorsitzenden Richter passte aber der Zeitrahmen nicht, den der Rechtsanwalt des DMSB dafür in Anspruch nehmen wollte und reagierte etwas unwirsch. - Wie der Rechtsanwalt des DMSB darauf reagierte, wurde von mir in der o.g. Geschichte so beschrieben:

„Wobei der Anwalt glaubte, sich dem Richter – entschuldigend – dann erklären zu müssen, warum er so eine lange Frist vorgeschlagen hätte und warum er jetzt unter besonderem zeitlichen Druck stehen würde:

  • Man müsse den Schriftsatz schließlich noch mit München abstimmen!

Das ist dann so ein Moment, in dem mir einfiel, dass eine solche weitere Klageerweiterung wohl nicht mit dem „Hofbräuhaus“ abgestimmt wird. Und was gibt’s sonst noch in München, zu dem sich eine Verbindung zum DMSB e.V. herstellen lassen würde?
Ach ja, der ADAC! - Ich habe früher schon zu dieser „Verbindung“ geschrieben, aber dass man offiziell so klar darüber sprechen würde, hatte ich nicht erwartet. - Das war immerhin die Aussage eines den DMSB e.V. in seiner Berufungsklage vertretenden Anwalts!“

Der DMSB hat diesen Prozess – trotz seiner nachgereichten Argumentation – dann verloren. Er verlor auch einen weiteren Prozess dann später in Frankfurt, der von einem vom DMSB bestraften Rallye-Fahrer angestrengt worden war, der eine Bestrafung durch den DMSB wohl als grundlos und reine Willkür empfand. Das OLG Frankfurt hat ähnlich empfunden und mit seinem Urteil vom 15. November 2022 u.a. auch die folgende Formulierung im Urteil des Landgerichts Frankfurt bestätigt, wo es heißt:

...„und der Beklagte verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000 €,ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten des Beklagten, zu unterlassen, gegenüber dem Kläger im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des X e.V. teilzunehmen und/ oder mit dem X e.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt anzudrohen und/ oder zu verhängen, insbesondere:
a. dem Kläger eine Sportlizenz zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Beklagten zu entziehen oder deren Erteilung aus diesem Grunde zu versagen.
b. gegen den Kläger Sportstrafen insbesondere in Form von Geldstrafen auszusprechen und gegebenenfalls zu vollstrecken.“…

Da ist man dann schon etwas irritiert, wenn  – im Januar 2023 (!) - in einem Begleitschreiben des DMSB – von dem Motor-KRITIK Kenntnis erhielt – der Lizenznehmer mit der Zusendung einer Lizenz für die Saison 2023 so informiert wird:

...“Wir weisen Sie als Lizenzinhaber darauf hin, dass eine direkte oder indirekte Teilnahme an einer Veranstaltung, die nicht vom DMSB, eines/r anderen ASB, FMN bzw. FIA, FIM oder FIME oder im Bereich des Clubsports von einer zuständigen Sportabteilung, nicht zulässig ist.“...

Motor-KRITIK hat auch Kenntnis vom Text eines DMSB-Anschreibens zu einer weiteren Lizenz des Jahres 2023, das mit einer Differenz von nur wenigen Tagen – im schon erwähnten Begleitschreiben – auch im Januar 2023 dem Lizenz-Antragsteller zuging. In beiden Anschreiben beginnt der Lauftext zwar mit den Worten:

...“anbei erhalten Sie Ihre Lizenz für das Jahr 2023.“

Aber nur im einen der zwei Anschreiben findet sich der zunächst hier zitierte Abschnitt mit dem Hinweis, den man auch als „Drohung“ empfinden könnte und die ganz klar dem Urteil des OLG Frankfurt widerspricht! - ??? -

Das erweckt den Eindruck, dass der DMSB ein gegen ihn ergangenes Urteil nicht verstanden hat. Da ging es exakt darum, dass ein DMSB-Lizenzfahrer bestraft worden war, weil er „direkt“ an einer nicht vom DMSB genehmigten Veranstaltung teilgenommen hatte. Der DMSB hat den dann von diesem  Lizenzfahrer angestrengten Prozess verloren und das OLG Frankfurt hat dann in einer Berufungsverhandlung das Urteil des LG Frankfurt z.T. bestätigt und ergänzt. Dort ist die oben schon erwähnte „Ordnungsgeld“-Strafe angedroht worden, wenn der DMSB gegen dieses Urteil verstoßen sollte! - Das OLG-Urteil ist eigentlich eindeutig!

  • Wer oder was veranlasst den DMSB nun – trotzdem - so uneinsichtig und geradezu provokativ zu reagieren?

Weil es mir dazu zu passen scheint: Am 24. Juli 2022 hatte ich schon darauf hingewiesen, dass mir im „Budget“-Entwurf des DMSB für das Jahr 2022 etwas aufgefallen war. Ich schrieb damals zum 2022er Budget des DMSB:

„Im Budget 2022 des DMSB e.V. sind keine Prozesskosten vorgesehen! Aber schon „Spenden und Zuwendungen“ in Höhe von 200.000 €!“

Wer weiß schon zu Anfang eines Jahres, ob man „Spenden“ – und wenn, in welcher Höhe – erhält? Doch nur, wenn man schon den Spender kennt. - Orientiert sich die Höhe der Spende vielleicht an der Höhe von geschätzten, später auflaufenden Gerichtskosten?

Versucht man alle diese Details einmal zu einem Ganzen zu formen, beginnt man zu ahnen, wer vielleicht der „Antreiber“ hinter so mancher Aktion des DMSB sein könnte. - Altes Sprichwort:

„Wer die Musik bezahlt, bestimmt was gespielt wird.“

Der offizielle Vertreter der FIA – kann nach „eigenem Gesetz der FIA“ (mit dem diese Organisation sich evtl. auch über europäisches und nationales Recht stellt?) als nationaler Vertreter dieses weltumspannenden Motorsportverbandes „von eigenen Gnaden“, auch ein nationaler Automobilklub sein! - Oder anders – und klar - formuliert: Man braucht eigentlich keinen DMSB!

Der Brieftext des DMSB – jetzt in 2023 – der den Anschein erweckt, der DMSB hätte das letzte Urteil des OLG Frankfurt nicht zur Kenntnis genommen, macht schon nachdenklich. - Noch ein Verein, den in diesem Fall nationales Recht nicht interessiert?

Bis zu diesem Punkt habe ich diese Geschichte zunächst geschrieben, aber dann noch ein wenig ruhen lassen, weil sie zu weit weg von allem Realen schien, um von mir begriffen zu werden. Bis ich dann von einem juristisch gebildeten Leser erfuhr, dass es eine Möglichkeit gibt, die Rechtsgültigkeit eines OLG-Urteils terminlich ein wenig zu verschieben, obwohl das OLG-Urteil eigentlich endgültig wäre:

  • Das wird offenbar möglich, wenn man die hohen Kosten in Kauf nimmt, beim Bundesgerichtshof eine Prüfung des OLG-Urteils einzuleiten. Das geht nur über einen von 37 in Deutschland beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwälte.

Natürlich kostet schon die entsprechende Vorprüfung durch eine solchen Rechtsanwalt Geld. Dann kann dieser Anwalt auch versuchen, die Annahme eines Revisionversuchs durch den BGH zu erreichen, wobei nicht sicher ist, ob der BGH nach einer entsprechenden Prüfung ein solches Gesuch überhaupt annimmt.

Aber dieser fast unsinnig erscheinende Kosten-Aufwand – in diesem Fall für ein Urteil eines  Frankfurter OLG, das zu einem Urteil kam, das dem DMSB wohl überhaupt nicht gefiel – führt, wie ich nun zu wissen glaube, zu einer zeitlichen Verschiebung der Rechtsgültigkeit des eigentlichen OLG-Urteils. So wird dann auch die „Frechheit“ des DMSB in dem zitierten Begleitbrief – vielleicht – erklärlich.

Man könnte natürlich fragen:

  • Wer trägt eigentlich die z.T. für die – aus Motor-KRITIK-Sicht – geführten z.T. unsinnigen und langjährigen teuren Prozess-Reihen deren insgesamt sehr hohen Gesamt-Kosten?

Jetzt wird vielleicht manchem Leser der Titel zu dieser Geschichte erst verständlich, der da lautet:

„DMSB: Wer drängt einen kleinen Verein in den Ruin?“

Oder wird dem DMSB durch "Spenden" aus München in entsprechender Höhe "unter die Arme gegriffen"?

MK/Wilhelm Hahne
 
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