2023-11

Toller Silvester-Knaller im deutschen Motorsport!

Es gibt für viele Bereiche des Lebens zutreffende Sprüche. Manchmal sind es „Volksweisheiten“, manchmal Aussagen bedeutender Persönlichkeiten. Für mein Gebiet, den Journalismus, gibt es einen „Spruch“, den ich vor Jahrzehnten einmal gehört, aber als sehr wichtig für mich als Journalist begriffen habe: Ein Journalist sollte immer mehr wissen, als er schreibt! - Das habe ich dann auch immer beherzigt. - In dem folgenden – sehr ernsten Fall – habe ich den dann richtig ernst genommen. Eigentlich weiß ich (fast) alles zur sich abzeichnenden Entwicklung, kenne alle bedeutenden Hintergründe und – schweige! - Weil ich – ganz ehrlich – auch die daraus folgenden Entwicklungen derzeit nicht übersehen kann! - Warum sollte ich auch versuchen, etwas zu einer Entwicklung zu schreiben, die ich in ihren Auswirkungen derzeit nicht wirklich abschätzen kann? - Zumal noch andere Dinge  – unkalkulierbar – da hinein spielen. - Also lasse ich es einfach bei der folgenden „nichtssagenden“ Geschichte und dem voll zutreffenden Titel:

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Aerodynamik-Wildwuchs gefährdet den Motor-Sport!

Das hinter uns liegende November-Wochenende brachte uns nicht nur noch einmal ein komprimiertes Angebot an Motorsportveranstaltungen, die auf zwei und auf vier Rädern ausgetragen wurden, sondern es war – so würden es die dafür Verantwortlichen formulieren – ein Motorsport-Angebot der Spitzenklasse! - Immerhin zwei Weltmeisterschaften, bei der in einer noch die Entscheidung fallen musste! - Mit haarsträubenden Szenen – aus meiner Sicht – bei der Moto-GP, wo ein Mensch, ein Fahrer, in bestimmten Situationen hilflos den für ihn unberechenbaren Gesetzmäßigkeiten der Aerodynamik ausgesetzt war. - Wie auch die F1-Fahrer immer wieder über die durch eine überbordende Aerodynamik entstehenden zusätzlichen Gefahrenmomente klagen. - Eine normale Entwicklung im modernen Zeitalter von digitaler Entwicklung hin zur KI? -

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Eilverfahren U 1102/23 Kart: Es gibt nur Verlierer!

Das ist mehr eine Vorhersage, die aus meinem Eindruck entsteht, den ich beim Besuch des Berufungsverfahrens vor dem OLG Koblenz gewonnen habe. Ursprünglich hatte die VLN Sport gegen die Nürburgring 1927 GmbH geklagt. Dieses Verfahren war von der VLN vor dem Landgericht in Mainz gewonnen worden. Erwartungsgemäß war dann die Nürburgring 1927 GmbH, die eigentlich die Interessen der Nürburgring Holding GmbH mit dem wohl dominierenden Anteilseigner, dem russischen Milliardär Viktor Charitonin vertritt, in Berufung gegangen. Die mündliche Verhandlung dazu, wurde vor dem Koblenzer OLG „ausgefochten“. Beide Seiten, Kläger und Beklagte, standen unter Druck. Der Vorsitzende Richter versuchte eine allen zuträgliche Lösung der eigentlich selbst geschaffenen Probleme zu erreichen. Hier wurde deutlich, dass es eigentlich gar nicht um den Sport geht. - Darum bin ich – als Beobachter vor Ort – zu der Meinung gekommen:

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DMSB: Lizenzierte Fahrer und Sportwarte siegen!

Obwohl mit der Ausstellung einer DMSB-Fahrerlizenz keine Garantie auf einen Sieg verbunden ist, gibt es Fahrer, die auf deutschen und internationalen Rennstrecken damit siegen. Dass Sportwarte mit einer DMSB-Lizenz auch siegen können, ist eigentlich ungewöhnlich. Der DMSB hat aber inzwischen dafür auch Voraussetzungen geschaffen. - Teure! - Er nutzt dazu das ziemlich provinzielle System seiner Sportgerichtsbarkeit. Dort hat man übersehen, dass sich nicht nur der Sport allgemein weiter entwickelt hat, sondern dass das auch den Motorsport beeinflusst, in dem der DMSB gerne „nach Gutsherrenart“ Regie führen möchte.

Aktuell haben ihm mal wieder die Richter des Frankfurter Landgerichts am 15. November 2023 unter dem Aktenzeichen 2-06 O 16/23 die Grenzen aufgezeigt. Sie haben den DMSB verurteilt – und er hat damit auch alle Kosten zu tragen:

„...es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten des Beklagten (DMSB) zu unterlassen, gegenüber dem Kläger (Sportwart) im räumlichen Gebiet der Bundesrepuplik Deutschland, Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup teilzunehmen und/oder mit diesem Rallye-Super-Cup E.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt  anzudrohen und/oder zu verhängen, insbesondere:
a. dem Kläger
(Sportwart) eine Sportlizenz zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Beklagten (DMSB) zu entziehen oder deren Erteilung aus diesem Grunde zu versagen.
b. gegen den Kläger Sportstrafen insbesondere von Geldstrafen auszusprechen und gegebenenfalls zu vollstrecken….“

Das sind eigentlich die wichtigsten Sätze aus LG-Urteil, dem ich nur – erklärend - grafisch deutlich abgesetzt – die Funktionen von Kläger und Beklagtem hinzu gesetzt habe.

Daraus ergibt sich dann als Ergebnis:

  • Auch mit einer DMSB-Sportwart-Lizenz kann man in Deutschland Siege erringen!

Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass deutsche Sportwarte offensichtlich „aus einem anderen Holz geschnitzt sind“ als deutsche Lizenzfahrer, die sich vom DMSB z.B. - zu ihrer Fahrerlizenz – noch zu einem DMSB-Nordschleifen-Permit „vergattern lassen“, ohne dagegen Einspruch zu erheben und dem DMSB auch durch einen Gerichtsentscheid deutlich machen lassen, dass er in diesem Punkt seine Kompetenzen eindeutig überschritten hat!

Das LG Frankfurt hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 ganz klar zum Ausdruck gebracht:

„Das streitgegenständliche Verhalten des Beklagten verstößt gegen § 19 Abs. 1 GWB. Im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des Rallye-Super-Cup E.V. liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.“

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung! - Das ist… -

Motor-KRITIK möchte hier nicht alle Details der Urteilsbegründung zitieren und kommentieren, aber darauf hinweisen, dass das Landgericht mehrfach die Meca-Medina-Entscheidung des EuGH vom 18. Juni 2006 erwähnt und zitiert hat. Eigentlich ist diese EuGH-Entscheidungen schon vor so langer Zeit erfolgt, dass sie in ihren Details bis zum DMSB nach Frankfurt durchgedrungen sein sollte. - Und der DMSB ist dazu noch mit Juristen durchsetzt! - Die sollten das wissen!

Das Frankfurter LG-Urteil macht aus Motor-KRITIK-Sicht einen sehr ausgewogenen Eindruck. So kann man darin z.B. auch die Formulierung finden:

„Regelungen, die dem Ziel eines fairen Ablaufs der Sportwettkämpfe dienen, insbesondere die Chancengleichheit der Sportler, ihre Gesundheit, die Ehrlichkeit und Objektivität des Wettkampfs sowie die ethischen Werte des Sports gewährleisten, können nach dem EuGH grundsätzlich als legitime Ziele in Betracht kommen.“

Ein anderer interessante Absatz im Urteil des Frankfurter Landgerichts ist allerdings:

„Auch andere sportorganisatorische Regelungen, die zwar auch legitime Ziele in Bezug auf die Gewährleistung eines fairen sportlichen Wettbewerbs verfolgen, zugleich aber auch unmittelbare wirtschaftliche Bedeutung für Außenstehende haben, sind einer Prüfung nach dem 3-Stufen-Test nicht von vornherein entzogen.“

Der „3-Stufen-Test“ ist übrigens auch ein Hinweis auf das Meca-Medina-Urteil des EuG aus 2006, wo dieser Test wohl als Vorschlag existiert. Hier in der Eifel habe ich – ehrlich! - zum ersten Mal davon gehört. - Vielleicht geht es dem DMSB in Frankfurt ähnlich.

Was diese Organisation betrifft, so hat der DMSB in diesem Jahr eine Reihe von gefährlichen Niederlagen hinnehmen müssen. - Wenn ich das richtig einschätze:

  • Die nächste Niederlage des DMSB folgt schon bald!

Wie sagte meine Großmutter doch schon vor Jahrzehnten warnend zu mir:

„Hochmut kommt vor dem Fall!“

MK/Wilhelm Hahne
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Tolles Argument: „Wir leben in einer anderen Zeit!“

Das bekomme ich in letzter Zeit öfter zu hören, weil ich – sichtlich – ein alter Mann bin. Für die „Neunmal-Klugen“ der „jungen Generation“ muss es darum überzeugend scheinen, mit so einem „intelligenten“ Argument arbeiten zu können. Ich kenne ein solches Argument als Nichtraucher schon aus dem Jahr 1963, wo mit „Lord Extra“ versprochen wurde: „Genuss im Stil der neuen Zeit!“ - Ich gehöre nun mal einer Generation an, der auch schon mal ein „Endsieg“ versprochen wurde. So bin ich solchen „Werbeaussagen“ gegenüber immer ein wenig skeptisch, ganz gleich, ob sie nun aus einer Werbeagentur oder einem Propaganda-Ministerium kommen. Leider ist die Gattung der Pressesprecher inzwischen der gleichen Ebene zuzuordnen. - Ausnahmen bestätigen – wie immer – die Regel! - Ich habe persönlich eine andere Wertung: Der Mensch sollte immer Ausgangspunkt für alle Überlegungen sein! - Der Mensch und seine Ansprüche sind im Grunde immer die gleichen geblieben, denn der Mensch hat sich auch in seiner „Konstruktion“ niemals geändert. Seine „Verkleidung“ hat sich geändert, auch evtl. sein Denken, weil das „von außen“ beeinflussbar ist. Nicht beeinflussbar ist aber das „natürliche Empfinden“, das nicht eindeutig „kopfgesteuert“ ist. - Es handelt es sich also auch – vorsichtig zugeordnet – nur um ein…

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Nürburg: Kein Anspruch auf 360° Rundumschutz!

Gemeint ist nicht der Ort, sondern die aktuell wirklich den Ort „überragende“ Nürburg. Sie steht auf einem Vulkan-Basaltkegel von 676,5 Meter Höhe (ü.NHN) und ist damit die „höchste Burg in Rheinland-Pfalz“. Das habe ich im Internet gelesen. Damit ist diese Burg(-Ruine) dann schon eine „Touristen-Attraktion“ von Wirkung. - Anders als z.B. die Achterbahn am Nürburgring, die man nur noch als „Schrott“ bezeichnen kann und heute bestenfalls noch an die „Irrungen und Wirrungen“ einer Landesregierung erinnert, aber eigentlich auch nur als „Baudenkmal“ empfunden wird, das sich „König Kurt“, der Landesfürst, einmal errichten ließ.

Die Nürburg wurde nach ihrem Bau im 12. Jahrhundert von einer „Fluchtburg“ zur „Ritterburg“. Sie hat über die weiteren Jahrhunderte auch schon einiges ertragen müssen. Da waren nicht nur niederländische Truppen „vor Ort“, die sie nicht gerade pfleglich behandelten, es gab später auch schwedische Soldaten, aber sie hat auch französische Truppen erleiden müssen. Danach war sie weitgehend zerstört.

Aktuell – seit 1949 - ist sie im Besitz des „Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz“ und wird von einem Nürburger Ortsmitglied, Hans-Peter Hoffmann, betrieben. Sie zählt inzwischen wieder zu den „Kunstdenkmälern des Kreises Ahrweiler“. Zu Weihnachten leuchtet ein Stern vom 20 Meter hohen „Bergfried“, der zu einem von Touristen gerne besuchten Aussichtsturm geworden ist.

Ich habe Sabine Schmitz, eine Nürburgerin, nicht nur als eine schnelle Tourenwagenpilotin auf der Nürburgring-Nordschleife kennen gelernt, sondern auch als eine energische Verfechterin der besonderen Position der Burg „in“ und „für“ Nürburg. Ohne Zweifel wird dieser Ort derzeit von mehr Leuten wegen der Nordschleife, von vielen aber auch wegen der einmaligen Lage der Burg besucht.

Sabine Schmitz sah die „herausragende“ Position der Burg „damals“ – als sie noch lebte - dadurch gefährdet, dass man im direkten Umfeld der Burg zwei riesengroße Windräder errichten wollte. Sabines Aktivitäten waren nicht im Interesse des damaligen Bürgermeisters, der seine Pläne durch die engagierte Arbeit einer Sabine Schmitz gefährdet sah.

So kam es dann auch damals zum Eklat. Der damalige Nürburger Bürgermeister hat der Sabine Schmitz lautstark mit einem „Besuchverbot des Ortes“ gedroht. Sabine hat darüber gelächelt, ihre Mutter hat deswegen geweint!

Sabine Schmitz ist 2021 gestorben und eigentlich war danach das Thema Windräder in Nürburg nicht mehr wirklich ein Thema. Auch der Bürgermeister ist verstorben – aber nicht das schon viele Jahre zuvor angeleierte Projekt „Windräder in Nürburg“.

Aktuell müsste es eigentlich im Vordergrund stehen, denn bei der Verbandsgemeinde in Adenau liegen aktuell die „alten“ Pläne und u.a. ein „neues“ Lärm-Gutachten aus.

  • Und es gibt eine „Einspruchsfrist“, die es zu beachten gilt! - Wenn man sich evtl. betroffen fühlt.

Man muss nicht unbedingt nach Adenau fahren, sondern kann sich schon eine Meinung bilden, in dem man die Internetseite der Verbandsgemeinde Adenau besucht. (https://www.adenau.de/) Dort findet man – rechts, imit Klick auf eine „grüne Kachel“ - unter dem Titel „Baurecht: Auslegungsverfahren“ dann aber auch, was die bisherige Alleinstellung der Nürburg durch die Aufstellung von zwei 149 Meter hohen Windrädern gefährden könnte, unter dem Titel:

„4. Änderung Bebauungsplan ‚Nürburgring Grand-Prix-Strecke’“

Da ist dann auch u.a. zu lesen:

„in der Zeit vom

Montag, 13.11.2023 – Freitag, 24.11.2023

während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau, Rathaus -Haus A-, Fachbereich Planen und Bauen - Zimmer A0.11 -, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Eine telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 02691/305-206 ist erwünscht.  

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o.a. Zeitraum hier auf der Homepage der VG Adenau  abrufbar. Klicken Sie dazu einfach auf die von Ihnen gewünschte Unterlage in der obigen Liste.

Während der Auslegungszeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau unterrichten. Mögliche Stellungnahmen können

    schriftlich (per Post an die o. g. Adresse)
    per E-Mail (ausschließlich an Bauleitplanung@adenau.de) oder
    zur Niederschrift

abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben.

Im Auslegungszeitraum stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 2 - Planen und Bauen - zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

53520 Nürburg, den 31.10.2023

Anita Schomisch
Ortsbürgermeisterin“

Für meine Motor-KRITIK-Leser würde – allgemein betrachtet – das dort aufgeführte Schallgutachten sicherlich Beachtung finden, weil dort auch auf bestehende Schallgutachten für die Rennstrecken Bezug genommen wird. Darum habe ich auch im Anhang zu dieser Geschichte eine pdf-Datei dieses Gutachtens angehängt.

Wie schon im Titel zum Ausdruck gebracht: Im politischen „Mainstream“ gilt derzeit die These:

  • Auch „herausragende“ Burgen, die einem Ort den Namen gaben, haben in der jetzigen Energie-Situation unseres Landes keinen Anspruch auf einen 360° Rundumschutz!
MK/Wilhelm Hahne
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Die letzte Ruhestätte des Erich Zakowski + Umfeld!

Sein Tod hat eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. Auch Sicht seiner Familie – seiner Söhne – kam die jedoch etwas zu früh. Intern war angedacht, den Vater zunächst zur letzten Ruhe zu betten, bevor man die Öffentlichkeit informiert. - Das ist dann anders gekommen! - Ich bin mal zum Grab von Erich Zakowski gegangen, weil ich damit wohl auch einem unausgesprochenen Wunsch meiner Leser nachkomme. Ich habe nicht nur sein Grab fotografiert, sondern bin einmal gedankenvoll durch die Grabreihen des kleinen Friedhofs geschritten. Es ist erstaunlich, was einem bei so einer besinnlichen Wanderung an einem Ort die Friedens alles ein- und auffällt. - Das alles gehört zum Umfeld eines neuen Grabes, das nun – zunächst auf einem Holzkreuz – den Namen Erich Zakowski trägt. - Ein anderes Holzkreuz steht seit Jahren unverändert. Das Holz verwittert langsam und erinnert den, der zumindest einen Teil der Hintergründe kennt daran, mal irgendwann darauf aufmerksam zu machen, - Man sollte das alles doch einmal hinterfragen! - Aber eigentlich war ich dort, um meine Leser zu informieren:

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Immer aktuell: Sandkasten- & Kindergarten-Sprüche!

„Gib’ mir meine Förmchen wieder, ich spiel nicht mehr mit dir!“ - Die Umsetzung dieses Satzes, den ich noch aus Sandkastenaufenthalten im Kopf habe, scheint auch bei groß gewordenen kleinen Kindern noch Gültigkeit zu haben. Da braucht man doch nur mal ins aktuelle Weltgeschehen zu schauen. Das klingt zwar in anderen Sprachen vielleicht etwas anders, aber überall auf der Welt handelt man entsprechend. Weil sich das so gehört. - Moderne Kinder spielen zwar nicht mehr im Sandkasten – schließlich hat man eine „Sandkasten-App“ auf dem Handy – aber man hat in den Eltern sicherlich große Vorbilder. - Da braucht man keine Angst um die Zukunft zu haben. - Zur Not kann man sich auch eines anderen Klein-Kinder-Spruchs erinnern: „Hau ab, ich sprech’ nicht mehr mit dir!“ - Sowieso sind direkte Kontakte heute nicht mehr erwünscht. Es sei denn, es erwachsen einem Vorteile daraus. Sonst bedient man sich geflissentlich mehr einer distanzierten Kommunikation. Geht doch! - Gerne auch digital! - Ich persönlich empfinde das als „unmenschlich“, aber es kann ja auch sein, dass jemand einen Ansatz zu einer Phobie in sich trägt, die von anderen ausgelöst werden könnte. - Mit meiner Sandkasten-Erfahrung habe ich dafür – manchmal - Verständnis!

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NLS-Parkgebühren: Grundsätzlich JA – Aber zu hoch!

Ich hatte vor kurzer Zeit dazu geschrieben und meine Leser gebeten, sich dazu doch einmal zu äußern. Das ist auf die unterschiedlichste Art geschehen. Weil persönliche Kontakte und telefonische Anregungen favorisiert waren, habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Nürburgring-Fans mit fast einer gewissen Angst vor einer öffentlichen Darstellung ihre Meinung nach meinen kleinen Aufruf zurück halten.

Das ist – leider – in der heutigen Zeit nicht ungewöhnlich. Nicht nur zu Nürburgring-Themen. Das macht aber auch deutlich, wie sehr unsere Mitbürger inzwischen durch die unterschiedlichsten Reaktionen mit einer klaren kritischen Äußerung - schon fast verängstigt – zurückhalten. Zumindest dann, wenn die „Gefahr besteht“, dass sie öffentlich wird. - Schade!

Trotzdem – und gerade deshalb – betrachte ich es als meine Aufgabe - als Journalist - die Meinung einer vorhandenen Mehrheit – so mein Eindruck in Sachen Nürburgring-Parkgebühren – auch denen nahe zu bringen, die die Höhe der aktuellen Zuschauer-Belastung zu verantworten haben.

Nun hat es nicht nur mündliche und telefonische Meinungsäußerungen gegeben, sondern auch schriftliche per e-Mail. Eine davon möchte ich hier in vollem Umfang veröffentlichen, weil hier – wie übrigens auch in anderen Meinungsäußerungen mir gegenüber, eine vernünftige Kritik geübt wird, die aus meiner Sicht auch voll berechtigt ist.

Hier nun der ungekürzte Text einer Leser-e-Mail:

„Guten Abend Herr Hahne,

Sie baten in einer Ihrer letzten Artikel um die Lesermeinung zu den Parkgebühren. Gerne möchte ich Ihnen meine mitteilen:

Ich kenne noch die VLN-Rennen, bei denen man nur 5 €-Parkgebühren bezahlen musste. Das war ok.

Ich bin allerdings der Meinung, dass man für eine Anhebung um 100 Prozent auch etwas bieten muss. Und da ist leider gar nichts passiert.

Mit ganz viel Wohlwollen könnte man die „Neuasphaltierung“ des „Brünnchen“ nehmen.

Wenn es regnet, parkt man an den meisten Parkplätzen im Dreck. Und seit der Erhöhung auf 10 € sind die kostenfreien Parkplätze (Wanderparkplatz „Hohe Acht“, Parkbucht gegenüber vom“Brünnchen“ usw.) fast immer voll. Da freuen sich bestimmt die nicht-renninformierten Wanderer.

Der Eintritt ist teurer geworden, die Parkgebühren wurden erhöht. Und irgendwie hat man als Fan davon keinen Mehrwert. - Nichts, gar nichts!

Vielleicht sollte ich noch kurz erwähnen, dass eine Fahrt zum Ring für mich 400 Kilometer  Anreise sind. Und nochmal 400 Kilometer zurück. Da freut sich auch der Tank über jeden gesparten Euro.

Und wenn man regelmäßig Ihre Artikel liest, weiß man dann ja auch, wo das ganze Geld landet.

Mit freundlichen Grüßen“

Ich habe diese e-Mail ausgewählt, weil sie zwar klar und unmissverständlich die Meinung vieler VLN-/NLS-Besucher wieder gibt, auf der anderen Seite aber auch sachlich bleibt.

Das kann ich durchaus nicht von allen Informationen zu diesem Thema sagen, die mich nach meiner Anregung zu einer Meinungsäußerung erreichten.

So darf ich aber davon ausgehen, dass diese einzelne Meinungsäußerung, die für die Meinung von vielen anderen VLN-/NLS-Besuchern steht, die „Macher“ am Nürburgring mit dazu anregt, sich in Sachen Parkgebühren auf die wirtschaftliche Gesamtsituation in unserem Land zu besinnen und bei solchen „Zusatzkosten“, die die Parkgebühren nun mal sind, zur Normalität zurück zu kehren.

MK/Wilhelm Hahne
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Buch-Preis gleich dem einer Touristenfahrer-Runde!

Wenn man während der „Touristenfahrten“ auf der Nürburgring-Nordschleife zuschaut, muss man den Eindruck gewinnen, dass 30 Euro nicht viel Geld sind. Manche Fahrzeuge sieht man im Laufe einer Stunde mehrfach. Wenn ein Fahrer gut – und sein Automobil noch besser ist – schafft der in einer Stunde 4 Runden. Das macht – an einem normalen Wochentag – 120 Euro, die er dann allein an Gebühren zahlen müsste. Hinzu kommen Treibstoff- und Verschleißkosten. An einem Wochenende wird das dann noch einmal um 5 Euro pro Runde teurer.

Als ich vor ca. 45 Jahren – wegen der Nürburgring-Nordschleife – vom Niederrhein in die Eifel zog, ging es mir darum, die entstehenden Kosten beim Besuch der Nordschleife um An- und Abfahrtkosten zu senken. Außerdem war eine Jahreskarte – damals noch in DM – verglichen mit den heutigen Euro-Preisen verdammt günstig. Ich habe hier in den ersten Jahren meines Eifel-Lebens immer eine Jahreskarte gekauft.

Andere - wichtige - Kollegen ließen sich die schenken. Mir ging es aber darum, immer – und in jeder Form – unabhängig von allen Einflüssen der jeweiligen Nürburgring-Besitzer denken und handeln zu können. Auch damals schon – und erst recht in einem aktuellen Zeitrahmen der Teuerung – sind aber die meisten Menschen zu kleinen Rechenkünstlern geworden.

  • Wer an der Nürburgring-Nordschleife den „Touristenfahrern“ zuschaut, muss allerdings nicht diesen Eindruck haben!

Ich habe über die aktuelle Gesamtsituation nachdenken müssen, als mir ein Buch in die Hand geriet, bei dem ich beim Durchblättern an „alte Zeiten“ erinnert wurde. Da stellte sich die Nürburgring-Nordschleife noch ganz anders dar. Und es gab noch eine „Südschleife“, die mit dem Bau des Grand-Prix-Kurses, seit 1984 nur noch für „Kenner“ in Teilstücken wahrnehmbar ist.

In dem Buch von dem ich heute sprechen möchte, gibt es sie noch. In einer Reihe von Fotos ist zu sehen, dass auch hier  - nicht nur auf der Nordschleife - ernsthaft Motorsport betrieben wurde. Und auf der Nordschleife – „damals“ – brauchte es keine Markierungslinien oder gar Sensoren, die ein Überfahren der Fahrbahngrenzen  signalisieren, um dann – evtl. - eine Bestrafung des Fahrers auszulösen.

  • Beim Überfahren der Fahrbahngrenzen „damals“, landete man bestenfalls im Krankenhaus. Wer „Pech hatte“ konnte sich danach noch nicht einmal mehr an seinen Fehler erinnern. - Er war tot!

Das Autoren-Team Michael Behrndt, Jörg-Thomas Födisch, Nil Ruwisch und Rainer Rossbach, haben nach ihrem Verkaufserfolg „Nürburgring-Album“, für die sie im Mai ds. Jrs. mit dem deutschen „Motorsport-Literatur-Preis“ ausgezeichnet wurden, mal wieder einen „Volltreffer“ gelandet, mit dem sie an die guten alten – gefährlichen – Zeiten auf der Nürburgring-Nordschleife erinnern. Auf 180 Seiten bringen sie mit rd. 400 Fotos, viele davon in schwarz/weiß, den interessierten Nürburgring-Fans der Neuzeit, den „alten Nürburgring“ näher, machen „bildhaft“ verständlich,  warum er mal als „Grüne Hölle“ bezeichnet wurde.

Die ihn heute noch so empfinden, haben inzwischen den Rennfahrern ein „Permit“ verordnet, während er für Herrn und Frau Jedermann als „normale Landstraße“ (ohne Geschwindigkeitsbegrenzung) befahren werden kann. Wenn solche Schilder irgendwo stehen, dann um geflissentlich übersehen zu werden. Für die Testfahrer der Industrie werden sie „ins Abseits gedreht“.

Das Buch bringt dem Leser aber nicht nur die „alte Nordschleife“ nahe, sondern erinnert auch mit vielen Farbfotos an die Schönheiten der Eifel und damit des Nürburgring-Umfeldes.

Das alles war nur möglich, weil es schon seit 1865 einen kleinen, feinen Postkarten-Verlag in Adenau gibt, bei dem die Buch-Autoren eine Vielzahl von alten Fotos ausgegraben haben. Das „Verlagshaus Klein“, in dem sich in Stadtmitte die Nachfahren des Gründers immer noch mit Erfolg fotografisch und künstlerisch betätigen.

Am Nürburgring selbst hat man sich schon vor langer Zeit aller „alten Materialien“ entledigt, das alte Archiv aufgelöst. Man ist dort „modern“ und zukunftsorientiert. - Auch bei den Preisen! - Nicht nur bei den Parkgebühren!

Anders bei dem Buch:

  • Im Format – 24 x 24 Zentimeter – und damit, wie man aus der Werbung weiß, quadratisch und gut, kann es jeder Interessierte im Buchhandel für 29,90 Euro erstehen.

Es trägt den Titel „Natur und Technik – Motorsport in der Eifel“ und ist unter der ISBN-Nummer 978-3-9825637-0-1 zu finden. Übrigens, wie ich nachgeschlagen habe, auch im so genannten Versandbuchhandel.

Bitte beehren Sie, lieber Motor-KRITIK-Leser, beim nächsten Einkaufsspaziergang aber besser mal wieder den Buchhändler Ihres Vertrauens. - Der freut sich!

Und Sie dürfen sich darüber freuen, dass dieses interessante Buch zum wohlfeilen Preis von 29,90 Euro zu kaufen ist.

Beim Blättern darin, wurden bei mir Erinnerungen wach. Bei anderen, jüngeren Menschen, entsteht so – vielleicht - aber erst ein „richtiges Bild“ vom Nürburgring, der mit seiner „Nordschleife“ noch heute – trotz seiner inzwischen an ihm erprobten Sicherheitsmaßnahmen - selbst einen DMSB immer noch sehr stark zu beeindrucken scheint!

  • Vorschlag: Auch in Frankfurt sollte man mit Euro 29,90 mal weniger als für eine Runde im „Touristenverkehr“ ausgeben! - Damit man auch hier einen Eindruck erhält.

Selbst die Bundesregierung beklagt einen vorhandenen allgemeinen Bildungsmangel!

MK/Wilhelm Hahne
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