Missbrauchsskandal: Insgesamt ist er das so und so!

Ich denke dabei an den „Fall Dillinger“, der aktuell in der Öffentlichkeit für Wirbel sorgt. Der Neffe eines in 2022 verstorbenen, hochdekorierten Priesters aus dem Bistum Trier hatte den Skandal öffentlich gemacht. Aber was ist nun der Skandal? - Dass der Priester sich an Jugendlichen sexuell vergangen hatte? - Der Neffe hatte dazu Fotomaterial gefunden und so für alle Verantwortlichen einen unangenehmen öffentlichen Ruf nach Aufklärung ausgelöst. - Ist das ein Skandal? - Inzwischen gibt es eigentlich schon mehrere Folge-Skandale um den eigentlichen Skandal! - Das ist meine persönliche Meinung! - So kann ich auch nur titeln:

Missbrauchsskandal: Insgesamt ist er das so und so!

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken informierte, dass sie einen Prüfvorgang angelegt und entsprechende Vorermittlungen eingeleitet habe. Die dienen dazu zu prüfen, ob ein so genannter „Anfangsverdacht“ besteht. - Gegen den inzwischen verstorbenen Priester?

Das so genannte „jugendpornographische Material“ befand sich offenbar noch zunächst im Hause des verstorbenen Priesters. Dort wurde nun – wie der SWR informierte – zweimal ein Einbruchsversuch unternommen. Der Neffe informierte die Polizei, die dann auch vor Ort war, es aber ablehnte, das für eine Aufklärung wichtige Fotomaterial sicher zu stellen, da dessen Besitzer – nämlich der Priester Helmut Dillinger – inzwischen verstorben sei. - Man könne nicht gegen Tote ermitteln!

Da hat der Neffe das Material sichergestellt. Und jetzt beginnt der nächste Skandal:

  • Die Staatsanwaltschaft Mainz leitet nun ein Untersuchungsverfahren gegen den Neffen ein! Grund: Der Besitz von jugendpornographischem Material. 

Zufällig hatte ein ehemaliger Justizminister von RLP auf eine solche Möglichkeit aufmerksam gemacht und die Missbrauchsbeauftragte des Bundes hatte – nachdem sie davon erfahren hatte - darauf hingewiesen, dass das nicht der sogenannten „Aufarbeitung“ diene, also keine Lösung sei, wenn solches Material vernichtet würde.

Gegen Gerhard Robbers, den heutigen Vorsitzenden einer so genannten „Unabhängigen Aufarbeitungskommission“ im Bistum Trier (und Ex-Justizminister) – der diesen „Tipp“ gab - wurde bisher nichts unternommen. - War es nur der gut gemeinte Rat eines Fachmannes? - Oder ist das eigentlich ein weiterer Skandal?

Es ist wichtig zu wissen, dass die Staatsanwaltschaften jedem irgendwie juristisch begründbaren Anfangsverdacht einer Straftat nachgehen müssen. - Im öffentlichen Interesse! - Dabei sollte man aber auch nicht vergessen, dass in Deutschland Staatsanwälte „Weisungsempfänger“ sind (seit 1879), nicht unbedingt nur ihrem Gewissen verpflichtet, sondern auch den „Weisungen“ ihrer Vorgesetzten. - Gleich ob die als Person oder Behörde weisungsbefugt sind. 

Da kommt es dann schon mal zu „zufälligen“ Situationen, die dann – irgendwie – auf Weisungen von Politikern beruhen können. Die sitzen auch in Rundfunk- und Fernsehräten, bestimmen z.B. auch über die von den „öffentlichen Anstalten“ schon mal erwünschten Gebühren-Erhöhungen mit ab.

  • Hilfst du mir, dann helfe ich dir! - Ein übrigens angeborenes menschliches Verhalten, das z.B. Affen nicht kennen! (Darum informiert auch der SWR so sachlich.)

Warum mich der „Fall Dillinger“ als Motor-Journalist überhaupt interessiert? - Weil ich in meinem Leben auch immer nur mit Menschen – nicht mit Affen – zu tun hatte. Und weil ich aus eigener Erfahrung, auch wenn die nun schon einige Zeit zurück liegt, weiß, dass Staatsanwaltschaften und Staatsanwälte immer wissen was sie zu tun haben. - Sie handeln menschlich!

Zufällig hatten bei mir Staatsanwälte übersehen, dass es im Grundgesetz einen §5 gibt, der es eigentlich unmöglich erscheinen lässt, dass bei einem Journalisten durch studierte Juristen eine Hausdurchsuchung eingeleitet wird. Bei mir wurde sie dann auch durchgeführt und nicht nur Papiere, sondern auch Computer, Foto- und Audio-Aufzeichnungsgeräte beschlagnahmt.

  • Wollte man einen Journalisten „stilllegen“? - Oder nur „anregen“ still zu sein?

Versuch gescheitert! - Wahrscheinlich hatte ich mich zu „affig“ benommen! Da haben Staatsanwälte nur das getan, zu dem sie verpflichtet sind. - Mein Anwalt, ein renommierter Strafverteidiger (!) hat gute Arbeit geleistet! - Die Staatsanwaltschaft hat dann das Verfahren, „wegen zu geringem Interesse der Öffentlichkeit“ wieder eingestellt. -  Die teure Arbeit meines Rechtsanwalts – aus Hessen (!) - war eigentlich überflüssig!

  • Mein besonderer Dank gilt in diesem Fall dem Deutschen Journalisten Verband (DJV), der mich in meinem Kampf gegen einen klaren Verstoß der Justizbehörden gegen die in Deutschland gesetzlich garantierte Pressefreiheit eindrucksvoll unterstützte!

Wegen der eigenen Erlebnisse hat mich das jetzt gegen den Neffen von Dillinger angestrengte „Prüfungsverfahren“ noch mal angeregt, in meinen „alten Geschichten“ zum „Nürburgring-Skandal“ zu kramen. Dabei bin ich auf eine richtig lange Geschichte gestoßen, die  – vielleicht – auch meinen jüngeren Lesern begreifbar machen kann, warum ich einen (teuren) Strafverteidiger beschäftigen musste.

  • Wegen des Verstoßes der Staatsanwaltschaft gegen §5 des GG!

Natürlich muss man eine so alte – und lange – Geschichte nicht lesen. Aber wenn es einen Leser interessiert, warum mich der Fall Dillinger aufregt, dann sollte er schon eine der wahrscheinlichen Basis-Geschichten zum „Fall Hahne“ lesen. - Bitte HIER klicken! -

Es ist eine Geschichte aus 2007. Erst rd. zwei Jahre später hat die Staatsanwaltschaft zuschlagen können, nachdem mich der kaufmännische Direktor einer Nürburgringgesellschaft wegen eines „kriminellen Vergehens“ bei der Polizei in Koblenz angezeigt hatte.

Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber schon Hinweise, dass „interessierte Kreise“ daran interessiert waren, mich zu kriminalisieren.

Auch das hatte ich auch auf diesen Internetseiten notiert und damit öffentlich gemacht! - Obwohl ich es mir nicht vorstellen konnte. - Damals!

  • Merke: Staatsanwaltschaften werden erst als Weisungsempfänger richtig interessant!

Auch nicht uninteressant: Der Weisungsgebende ist nicht an die Schriftform gebunden! Dem kommt deshalb besondere Bedeutung zu, da bei deutschen Politikern zunehmend Gedächtnisverluste registriert werden müssen!  

Und: Nach einem Beschluss des EU-Gerichtshofs aus dem Jahre 2019 dürfen deutsche Staatsanwaltschaften – wegen ihrer Weisungsgebundenheit(!) - keine europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. Das muss durch einen – unabhängigen (!) - Richter erfolgen!

In meinem Fall hatte dem Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft übrigens eine Richterin zugestimmt, der man meinen Beruf – Journalist – verschwiegen hatte.

Where there is a will, there is a way! - Wie man als EU-Deutscher – trotz Brexit - heute sagen würde.

MK/Wilhelm Hahne
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