Seit 2009: Besser informiert durch eigenes Erleben!

In meiner offiziellen Darstellung bin ich ein Motor-Journalist. Aber als Journalist muss man auch auf das Umfeld des Sachgebiets achten, über das man für seine Leser nicht nur informativ, sondern auch richtig berichten will. Da ist natürlich Lebenserfahrung eine Hilfe, die man nicht nur auf dem reinen Sachgebiet erfahren hat. Damit sollte ein Hauch Menschenkenntnis verbunden sein, die sich nicht nur auf das reine Funktionieren eines Menschen in einer ihm zugewiesenen oder von ihm erreichten Position beschränkt. Wenn man den Beruf eines Journalisten wirklich ausfüllen will, ist man – heute – nicht mehr unbedingt des Chefredakteurs liebstes Kind. Heute hat der mehr als „Schriftleiter“ zu sein, muss auch die Wirtschaftlichkeit der von ihm geleiteten Redaktion gegenüber seinem Verleger vertreten. - Wobei es heute kaum noch wirkliche Verleger (im wahrsten Sinne des Wortes!) gibt, die diese ursprüngliche Bezeichnung im Verlagswesen wirklich verdienen. An der Spitze von Verlagen wird die Richtung von nüchternen Kaufleuten bestimmt. Da entscheidet nicht der journalistische, sondern der kaufmännische Erfolg. Der lässt sich auch in Auflagezahlen oder „modern“ in „Aufrufzahlen“ darstellen. Die erreicht man evtl. auch mit guten Titelzeilen, nicht – nur – mit guten Geschichten. - Oder mit Vorverlegung des Erstverkauftages von Samstag auf den Freitag! - Bei Motor-KRITIK geht es noch ein wenig altmodisch zu. Ich versuche einfach gute Geschichten zu schreiben. - Solche, bei denen man auch die Lebenserfahrung so spürt, wie bei einem Rodon-Kuchen die „gute Butter“! - Nur so konnte auch die heutige Geschichte entstehen, die damit auch in der Lage sein sollte, den Horizont so manchen Lesers ein wenig zu erweitern.

Seit 2009: Besser informiert durch eigenes Erleben!

Am 9. Juni 2009 gab es bei mir eine Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft Koblenz, die durch eine Anzeige eines leitenden Mitarbeiters der vorübergehend mit der Durchführung der Geschäfte beauftragten Firma zweier Düsseldorfer Geschäftsleute ausgelöst wurde. Ich war zwar gewarnt, wie ich mit einer wenige Tage davor bei mir erschienenen Geschichte nachweisen kann. So ein Szenario, wie es dann tatsächlich ablief, überstieg – aus Mangel an entsprechender Erfahrung – mein damaliges Vorstellungsvermögen!.

  • Die Hausdurchsuchung bei einem Journalisten war ein klarer Verstoß gegen § 5 des Grundgesetzes und hat für einige Aufregung in  der Öffentlichkeit gesorgt! - Vorübergehend!

Einer der Inhaber dieser „Betreuungsfirma“ am Nürburgring, gab es damals der Redaktion der Zeitschrift „stern“ schriftlich, dass er mich nicht angezeigt hätte und auch niemals anzeigen würde. - Tatsächlich war der Anzeigenerstatter auch der kaufmännischer Direktor seiner Firma!

Der Grund für die Anzeige wirkte ziemlich konstruiert, diente dann aber zum Beginn eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen mich, dass einige Monate meinen – sehr guten – Anwalt (nicht aus RLP!) intensiv beschäftigte und mich „in meiner normalen Arbeit“ deutlich behinderte. Man hatte auch meine Arbeitsmaterialien beschlagnahmt, um sie auszuwerten! Unsere gemeinsamen Bemühungen und Richtigstellungen haben dann aber auch zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft führen müssen.

  • Die offizielle Begründung: Zu geringes Interesse der Öffentlichkeit!

Dagegen war kein Einspruch möglich! - In – und seit - dieser Zeit habe ich mich intensiv mit der Arbeit von deutschen Staatsanwaltschaften beschäftigt und bin so darauf gestoßen worden, dass eine deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig arbeitet – also streng genommen – auch keine „Justizbehörde“ ist, wie das z.B. die Gerichte und Richter sind, auf deren Arbeit offiziell kein politischer Einfluss möglich ist. - Ich war ein guter „Lehrling“!

  • Ich war nicht ab-, sondern bin aufgeschreckt – und nun noch aufmerksamer als vorher!

Darum hatte ich mir auch erlaubt, unter „Aktuell“ auf diesen Seiten vor Tagen eine kurze Anmerkung zur staatsanwaltlichen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den Staatsanwalt Dr. Jürgen Pföhler im Fall der „Ahr-Hochwasser-Katastrophe“ zu machen. - Ein Kommentar „auf meine Art!“

Hinzu kommt, dass ich auch im Fall Dr. Jürgen Pföhler im Zusammenhang mit der „Nürburgring-Affäre“ so meine persönlichen Erfahrungen gemacht hatte. Dr. Jürgen Pföhler war stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH und hat in dieser Funktionen auch einen siebenstelligen Betrag seiner Wähler und Steuerzahler durch die Insolvenz (in Eigenverwaltung) der ehemaligen Nürburgring GmbH praktisch „in Luft aufgelöst“.

In seiner betont „vorsichtigen Art“, hatte er sich schon vor Eintritt der offiziellen Insolvenz in seiner Funktion aus der Firma zurück gezogen – so wie er das auch in „Sachen Ahr-Katastrophe“ als Jurist versucht - und mich als kritischer Journalist zu den Handlungen der Nürburgring GmbH und  entsprechend meiner Einstellung zur Nürburgring-Affäre dann auch gerne behandeln ließ.

Das habe ich zum Anlass für eine Dienstaufsichtsbeschwerde genommen, die ich zunächst beim  Innenministerium in Mainz eingereicht habe. Dort hat man mich – weil nicht zuständig - an die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungs-Direktion) in Trier verwiesen. Die hat mich – weil nicht zuständig – an den 1. Beigeordneten des Kreises Ahrweiler als zuständig weiter verwiesen.

  • Der hat meine Beschwerde abgelehnt! - Zufällig war (und ist) das ein Partei- und Duz-Freund des Herrn Landrat! (Er wurde nach dem Rücktritt von Dr. Pföhler nicht zufällig sein vorübergehender Nachfolger!)

Ich habe so – aber auch in anderem Zusammenhängen -  Einblicke in die Art und Weise gewinnen können, mit der evtl. Politiker ihre Probleme lösen, bzw. gelöst haben. Damit meine ich nicht nur Kurt Beck, der sich aus gesundheitlichen Gründen aus der Regierung zurück zog, nachdem seine  Vision von „Nürburgring 2009“ gescheitert war und nur Ärger machte.

  • Der Landrat Dr. Jürgen Pföhler, vorher – vielleicht -  ein Vorbild für Kurt Beck, hat dann von dessen Gesundheitsproblemen gelernt. - Und ich von beiden Politikern!

Ich habe später auch einen Justizminister aus „meiner Hausdurchsuchungszeit“ vor Gericht im Deubel-Prozess erlebt, der als Zeuge geladen war und auf die – auch für mich überraschende – Frage des Richters, ob er sich an den „Fall Wilhelm Hahne“ erinnern könne, sich zwar schon erinnerte, dass da mal etwas war, aber den Richter dafür um Verständnis bat, dass er sich nach so langer Zeit nicht mehr an Details erinnern könne.

  • Ich war zufällig als Besucher im Gerichtssaal. Ich konnte mich noch sehr gut erinnern. Aber Politikern scheint nicht nur das Erinnern manchmal schwer zu fallen.

Das habe ich jetzt nur notiert, um meinen Lesern deutlich zu machen, dass ich schon – und auch – in Sachen Dr. Pföhler zu denen gehöre, die aus eigener Erfahrung etwas zur Art dieses Politikers sagen können und auch – aufgrund eigener Erfahrungen – in der Lage sind, nicht nur die Arbeit der Staatsanwaltschaft einzuschätzen, sondern auch die „Schwierigkeiten“ richtig bewerte, unter denen sie tätig sein muss!

Meine Art des Kommentars zum „Fall Dr. Pföhler“ (s. „Aktuell“) möchte ich heute durch ein paar Fakten zum Fall der aktuell zurückgetretenen Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker (50), der Chef-Ermittlerin im „Cum-Ex-Skandal“, ergänzend unterstreichen:

Sie hat durch ihre aktuelle Kündigung nicht nur die Sicherheit ihres bisherigen Beamtenstatus, sondern auch den Druck durch § 146 GVG abgelegt und wird nun „frei“ für die  Organisation „Finanzwende“ weiter im Bereich „Finanzkriminalität“ arbeiten. Das ist geradezu beispielhaft!

  • Olaf Scholz wird sich sicherlich (auch) nicht erinnern können, in Deutschland schon mal etwas Vergleichbares erlebt zu haben!

Im Koalitionsvertrag des Jahres 2021 (!) zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) findet sich zu der Thematik, die dabei vielleicht auch eine Rolle gespielt hat, folgende Absprache und Versprechen:

„Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung“.

Eine gesetzliche Umsetzung dieses Vorhabens ist bis heute – 2024 (!) -  nicht erfolgt. Damit darf eine deutsche Staatsanwaltschaft bis heute keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen, da sie – entsprechend § 146 GVG – nicht politisch unabhängig und damit streng genommen keine Justizbehörde ist, die „unabhängig“ urteilen kann!

Nicht nur von Politikern, sondern auch von Drehbuch-Autoren sind Staatsanwälte und Staatsanwaltschaften aber (trotzdem, deshalb?) sehr geschätzt!

Man achte einmal in Fernseh-Krimis darauf, wie sie dort schon mal – ab und an - „genutzt werden“, um „Spannungen“ in der Organisation deutlich zu machen.

Sind Drehbuch-Autoren vielleicht heute die besseren Journalisten?

MK/Wilhelm Hahne
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