Telex

„Touri-Fahrten“ nach StVO gibt es auch nach 14 Uhr!

Vor allen Dingen an einem Sonntag! - Da gibt es – evtl. - auch nach 14 Uhr noch Unfälle Wenn ich also in einer Polizeimeldung zum letzten Wochenende zum Thema „Verkehrsunfälle“ lese:

„Die Polizei Adenau musste bei bestem Spätsommerwetter am Wochenende wieder viele Verkehrsunfälle aufnehmen, darunter leider auch 6 Unfälle mit teils schweren Personenschäden (Stand 14.00 Uhr).“

...dann interessiert mich als Journalist schon, ob denn noch etwas nach diesem Termin z.B bei den Touristenfahrten am Nürburgring passiert ist, zumal bis 14 Uhr schon drei Unfälle durch die Polizei auf der Nürburgring-Nordschleife vermeldet werden. Darunter wieder einer am „Aremberg“, also ausgangs „Schwedenkreuz“. - Wo sollte ein Unfallwagen – meist nach einem „Rollover“ - aber auch anderswo landen als dort? - Bei dieser Gelegenheit wird wieder mal deutlich, wie klar die deutsche StVO von einem russischen Besitzer als Alibi , als Schutzschild für eigene  „Geschäftsmodelle“ verwendet wird.

In der Fahrpraxis wird auf der Einbahnstraße „Nordschleife“ entgegen aller „StVO-Hinweise“ in der Praxis „Ideallinie“ gefahren und übrigens auch bei so genannten „Trackdays“ gelehrt, obwohl auch hier oft in Ausschreibungen – widersinnig - darauf hingewiesen wird, dass auf der Nordschleife die StVO Gültigkeit hat.

Selbst der als „Chefinstruktor“ bei der Pächterfirma angestellte „Andy“ Gülden, bewegt „seinen“ Mercedes-AMG GT-R bei den so genannten „Co-Pilotenfahrten“ nur auf der „Ideallinie“, beachtet die Vorgaben seines Arbeitsgebers nicht, nach denen eigentlich – sagt der – das Rechtsfahrgebot auf der Nordschleife gilt – weil das auch auf deutschen Einbahnstraßen Gültigkeit hat!

Wenn Motor-KRITIK-Leser einen Eindruck davon gewinnen wollen, sollten sie das Werbe-Video auf Facebook anklicken, wo „Andy“ Gülden mit Olli Martini, „einem der bestem Botschafter unserer Region Adenau“ (Begleittext), im Touristenverkehr seinen „Dienst“-Werkswagen um die Privatstraße Nordschleife (lt Innenministerium Mainz) bewegt. - (Wen‘s interessiert: HIER KLICKEN) – So kommen dann verunfallte Touristenfahrer von der Polizei „aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit“ unter Hinweis auf die StVO zur Anzeige, während hier das in der StVO verankerte Rechtsfahrgebot (§ 2) ständig – und ungestraft - missachtet wird.

  • Richtig ist, was den „Mächtigen“ - oder die sich so darstellen -  in den Kram passt!

Nach 14 Uhr hat sich am Sonntag übrigens noch ein weiterer Unfall im Bereich „Schwedenkreuz“ ereignet. Nach dem ersten Unfall dort in der Frühe, gab es dort dann noch gegen Ende - vor 19:00 Uhr - einen Unfall mit drei Verletzten, deren Verletzungen z.T. so schwer waren, dass auch wieder der Hubschrauber zum Einsatz kommen musste.

Die Unfälle im Bereich „Schwedenkreuz“ mehren sich ab dem Zeitpunkt, nachdem durch die „Fachleute“ der Besitz- und Pächterfirma in diesem Bereich „Verbesserungen“ veranlasst wurden, die auch z.B. von „Botschaftern“ sehr gelobt werden. - Aber in der Praxis…!

(18. Oktober 2019 - 17:00 Uhr:
Ein hier stehendes Foto wurde auf Wunsch des Fotografen entfernt.
Hier in Motor-KRITIK wird es dazu in nächster Zeit noch eine
interessante Hintergrundgeschichte geben, die aber nicht nur die
aktuelle Situation in Sachen Film/Foto bei Touristenfahrten
auf der Nürburgring-Nordschleife schildert. - Es liegt "da oben" noch
mehr im Argen. - Dazu dann"demnächst mehr in diesem Theater"!)

Hier ein – nicht gutes – Foto von der Unfallstelle am Sonntag-Spätnachmittag, das durch den „zerknitterten“ Zustand des Fahrzeugs schon einen Eindruck davon vermitteln kann, warum bei solchen Unfällen im Hochgeschwindigkeitsbereich – und beim Missachten des Rechtsfahrgebots – so schwere Verletzungen möglich sind.

Würden sich auf der Nordschleife im Touristenverkehr die Fahrer evtl. an das in der StVO verankerte Rechtsfahrgebot halten, würden sie dann oft gegen § 3 der StVO verstoßen müssen, wo es in Absatz 2 heißt:

„Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“

Es wird höchste Zeit, dass der Unterschied zwischen Straßen- und Verkehrsrecht durch einen Gerichtsentscheid im Hinblick auf die verwirrenden Abläufe auf der Nürburgring-Nordschleife deutlich gemacht wird!

MK/Wilhelm Hahne
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VW-Problem: Software ist wichtiger als Hardware!

Im Volkswagenkonzern – und nicht nur da – hat man das schon vor Jahren so empfunden. Nur mit der „richtigen“ (passenden!) Software ließen sich „damals“ (vor 2015) die für die Produktion und Verkauf festgesetzten Eckwerte erreichen, wenn die „verantwortlichen“ Manager des Konzerns in den Genuss der mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Boni kommen wollten.

Manager, die man für eine Schuldzuweisung brauchte, haben sogar vor einem Arbeitsgericht die ihnen dann vorenthaltenden Boni – aber zu anderen Produktionszahlen als Dieselmotoren – einklagen müssen. Damals ging es um den Motorentyp „EA 189“. Heute ist man schon ein Stück weiter!

  • Jetzt geht es um den Dieselmotoren-Typ EA 288!

Angeregt, mich mal mit einem kurzen Beitrag dazu hier in Motor-KRITIK zu beschäftigen, wurde ich eigentlich durch eine aktuelle Zeitungsmeldung:

Da ist zu lesen, dass der SWR etwas vermeldet hätte, was VW bestreitet. Und das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg weiß von nichts. - Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? - Ein VW-Sprecher stellt jedenfalls fest, das nichts Illegales passiert ist.

Dabei wurde in der Zeitungsmeldung von heute aber übersehen, dass auch wenn nichts Illegales passiert ist, das vielleicht einem Gericht nicht egal ist. In dem Motor-KRITIK bekannten Fall war die Klage eines Golf VII-Besitzers, dessen Fahrzeug mit einem Dieselmotor EA 288 ausgestattet war, von einem Aachener Landgericht noch abgewiesen worden, weil ein EA 288 eben kein EA 189 und somit auch keine Abschaltvorrichtung verbaut sei. - Mit dieser Logik folgte man der einfachen  Argumentationslinie der Volkswagen AG.

Der so betroffene VW Golf-Besitzer ist in die Berufung gegangen. Die mündliche Verhandlung fand vor dem OLG in Köln in diesen Tagen – exakt am 12. September – statt. - Das Aktenzeichen: 15 U 234/18. - Hier wurde nun nicht mehr von „Abschaltvorrichtung“ gesprochen, wie sie softwaremäßig beim EA 189 zu finden war und mit der die so ausgestatteten Fahrzeuge nach inzwischen zum Allgemeingut gewordener Einschätzung zum Betrug am Käufer wurden. Vor dem OLG wurde nach Darstellung der in diesem Verfahren den Kläger vertretenden Rechtsanwälte – Rogert & Ulbrich, Köln – nun sprachlich eine andere Version von  „pfiffiger“ Software bekannt:

  • Beim EA 288 ist „der Verbau einer Software zur Zykluserkennung unstreitig“!

Hier soll nun folgend ein wichtiger Abschnitt aus der Pressemitteilung der Kölner Rechtsanwaltkanzlei zitiert werden:

„Ferner vertrat der Senat die Rechtsauffassung, dass auch in der vorliegenden Konstellation die Volkswagen AG die sog. sekundäre Darlegungsobliegenheit treffe und sie daher vorzutragen habe, wozu die Zykluserkennung diene und wie die Diskrepanz zwischen Messergebnissen auf dem Prüfstand und Messergebnissen bei normalem Betrieb auf der Straße zustande kommen könnten.“

Dazu hat die Volkswagen AG nun nach dieser Verhandlung sechs Wochen Zeit. - Die Situation ist also nicht so "unsicher", wie sich aus der aktuellen Tageszeitung-Meldung von heute ergibt. - Darum hat Motor-KRITIK dieses „Telex“ noch heute schnell ergänzend für seine Leser eingeschoben.

MK/Wilhelm Hahne
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Nur VLN? - Steuerfahnder bitte immer ernst nehmen!

Am 19. August gab es auf diesen Internetseiten eine Geschichte zu lesen, die den Titel trägt: „VLN: Gibt‘s typische Fälle von Steuerhinterziehung?“. Ich hatte hier über mir bekannt gewordene Überprüfungen durch die Finanzbehörden in Koblenz informiert, deren Auswirkungen aber wohl erst in der nächsten Motorsport-Saison spürbar werden.

Bei Gesprächen mit Fahrern und Teamchefs, die sich eigentlich betroffen fühlen, von einer solchen Information sozusagen „unangenehm berührt“ sein sollten, habe ich dann aber schon mal – verbunden mit einer wegwerfenden Handbewegung – gehört:

„Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!“

Ich führe das persönlich darauf zurück, dass ich „nur erzählt habe“, im Anhang zu dieser Geschichte kein Nachweis mit Original-Unterlagen erbracht wurde.  (Die mir aber vorliegen!)

Ich möchte darum meine damalige Schilderung der Situation heute noch einmal durch das Einfügen eines Original-Auszugs aus einem „beruhigendem“ Schreiben des DMSB, des Deutschen Motorsport Bund e.V.,  in Frankfurt unterstreichen, wo man schon drei Tage vor der Veröffentlichung meiner Geschichte in einem „Rundschreiben“ u.a. folgendes schrieb:

Ich habe diesen Text aus einem Originalschreiben – das mir vorliegt – heraus gelöst, um zu verdeutlichen, dass nicht nur die VLN und einige Trackdays, sondern praktisch der gesamte Motorsport in Deutschland betroffen ist. Es wurden „250 Veranstalter in ganz Deutschland“ angeschrieben und als nicht betroffener Leser merkt man, wie der DMSB versucht „seinen Veranstaltern“ eine Brücke zu bauen.

Aber es steht natürlich noch mehr in diesem Schreiben des DMSB, was die Motor-KRITIK-Berichterstattung vom 19. August 2019 unterstreicht. Das Schreiben des DMSB ist übrigens vom 16. August 2019 und beinhaltet auch die Empfehlung:

„Auf jeden Fall sollten Sie sich aber individuell mit Ihrem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt abstimmen.“

Wer als Leser von der Motor-KRITIK-Berichterstattung zu dieser Sache immer noch nicht überzeugt ist, darf auch gerne auf den Anhang zu dieser Geschichte klicken, wo das Original-Schreiben des DMSB als pdf-Datei zu finden ist.

Wenn es andere Leser denn beruhigt: Solche Grundsatz-Untersuchungen im Hinblick auf evtl. entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen sind z.B. auch im Fall „ebay“ erfolgt, wo diese Internet-Firma von einer anderen Finanzverwaltung um Auskunft darüber gebeten wurde, welche „Kleinbetriebe“ durch einen Verkauf von Waren über „ebay“ einen Umsatz von jährlich über 17.500 Euro erzielt haben.

Das „Vermeiden“ von Mehrwertsteuer ist auch in unserer Gesellschaft durchaus kein „Kavaliersdelikt“, obwohl es inzwischen eine Reihe von Firmen gibt, die ein solches „Vermeiden“ durch ein intelligentes (meinen sie) Konstrukt von Firmen zur scheinbaren Perfektion entwickelt haben.

Es ist bedauerlich, das einzelnen Finanzämtern nur ein relativ kleiner Etat zur Durchführung von Prozessen gegen „die Großen der Szene“ zur Verfügung steht, so dass sie dazu neigen, die „Kleinen“ zu fangen, aber die „Großen“ laufen zu lassen. - Weil das Prozesskosten-Risiko in „großen Fällen“ in Relation zu ihrem kleinen Prozess-Etat zu groß ist.

MK/Wilhelm Hahne
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VLN 6: Worüber man „danach“ nicht gerne spricht!

In der Eifel gab es an diesem Wochenende „Monza-Wetter“. Es regnet immer in den Momenten, wenn Rennfahrer ihn nicht gebrauchen können. Auch die Zuschauer haben in solchen Momenten nicht daran gedacht, dass sie eigentlich schon seit Wochen auf Regen gehofft hatten, wenn sie mal wieder den Garten per Gartenschlauch wässern mussten. Am Renn-Samstag hätten sie in der Eifel auf Regen genauso verzichten können, wie die Zuschauer und Fahrer in Monza bei der Formel 1.

Der Teilnehmer-Zuspruch beim 6. VLN-Lauf am Nürburgring war – wie das Wetter – bescheiden. Ein Streckensprecher kaschierte die echte Zahl beim Einstieg in die Direktübertragung mit den Worten:

„...hinter mir machen sich die unzähligen Teams bereit...“

Auch sonst nahm man es aktuell bei der VLN mit der Transparenz nicht so genau. Das fiel mir heute, am Sonntagmorgen auf, als ich im Internet – bei facebook – erfahren musste:

„Endlich mal wieder ein Ergebnis, das nicht vorläufig ist. Geht doch!“

Was dafür spricht, dass jemand nach dem Rennen nicht direkt das Ergebnis abgefragt hatte, sondern erst am Sonntagmorgen.

Am Samstag, beim ersten Verkünden des Rennergebnisses von VLNLauf Nr. 6, da war es tatsächlich VORLÄUFIG!

Das kann man auch einer anderen Zahl am Sonntagmorgen dieser Info bei facebook entnehmen:

„Gewertet: 126.“ (Fahrzeuge)

Das waren im ersten, mit VORLÄUFIG bezeichneten Rennergebnis 127 Fahrzeuge, die das Rennen in Wertung beendet haben. - Folgende Zahlen waren direkt nach dem Rennen die richtigen:

  • 160 Fahrzeuge waren lt. „Vorläufige Teilnehmerliste“ genannt.
  • 153 Fahrzeuge sind zum Training angetreten.
  • 147 Fahrzeuge haben danach das 4-Stunden-Rennen aufgenommen.
  • 127 Fahrzeuge haben das Rennen in der VORLÄUFIGEN Wertung beendet.

Die 147 startenden Fahrzeuge waren in 25 gewerteten Klassen unterwegs (= 5,88 Fahrzeuge im Durchschnitt pro Klasse!), wovon in der Realität 14 Klassen mit weniger als 5 Fahrzeugen besetzt waren. Die am stärksten besetzte Klasse – V4 – war mit 27 Fahrzeugen im Rennen unterwegs.

Nach dem Rennen gab es Ärger in der V5. Dort wurde dann – offiziell nachzulesen – die Startnummer 460 wegen Verstoß gegen Artikel 2.2 in Teil 2 der VLN-Rahmenausschreibung 2019 aus dem Rennen genommen – a.d.W. - oder wie man heute sagt: „DSQ“ (Disqualified) - Angekommen war die 460 auf Platz 3 in der Klasse, nach zurückgelegten 20 Runden!

Warum informiert man die interessierte Öffentlichkeit nicht umfassend? - Weil es ein Porsche Cayman des „CARE FOR CLIMATE“-Teams war, dem Team um Smudo und Teamchef Thomas von Löwis? - Aber mit anderen Fahrern!

Es wäre an der Zeit, sich beim DMSB und den VLN-Funktionären einmal Gedanken darüber zu machen, ob es nicht besser ist, offen und transparent auch über „negative Erscheinungen“ im Motorsport die Öffentlichkeit zu informieren, als diesen Sport immer wieder geschönt darzustellen zu versuchen. - Die Motor-KRITIK-Meinung ist:

  • Betrug – auch der im Motorsport – ist kein Kavaliersdelikt!

Man sollte die Öffentlichkeit darum auch immer offen und klar informieren. Nicht nur VORLÄÜFIG, sondern dann auch, nach entsprechender Klärung, die interessierte Öffentlichkeit über die wahren Hintergründe in Kenntnis setzen und „Pferd und Reiter“ nennen!

  • Die Zuschauer die vor Ort waren – aber auch die am Fernsehschirm – haben einen Anspruch auf transparente Darstellung von „Störungen“! - Eigentlich dürfte es auch keine VORLÄUFIGEN Rennergebnisse geben! - Erst recht nicht „unauffällige“ Änderungen von Ergebnissen!      
MK/Wilhelm Hahne
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Urnen-Grab 003, Adenau: Ruhestatt eines Rennfahrers

Nachdem mein Bruder Hubert am 24. April ds. Jrs. gestorben ist, sind mir – manchmal sehr vorsichtig – Fragen gestellt worden – gerade in der Zeit um den Oldtimer-Grand-Prix - die ich hier nachfolgend kurz auch denen beantworten möchte, die mich nicht gefragt haben:

War Hubert Ihr älterer Bruder? - Nein, er war zwei Jahre jünger.

Wo ist er gestorben? - In Düsseldorf, in einem Pflegeheim.

Haben Sie die Beerdigung in Adenau veranlasst? - Nein, es war einer seiner Söhne, auf meinen Vorschlag hin, nachdem der Gemeinderat in Nürburg eine Beerdigung dort abgelehnt hatte. Das Argument: Mein Bruder Hubert habe keinen Bezug zu Nürburg.

Hat er in Düsseldorf noch oft Besuch gehabt? - Nicht unbedingt. Wir, die Geschwister und Angehörigen haben ihn wechselnd besucht. Als bemerkenswert empfand ich es, dass Diana Körner, seine Ex-Frau ihn dort besucht hat, nachdem sie von seiner Krankheit (Demenz) gehört hatte.

Hat er lange in diesem Pflegeheim gelebt? - Er musste dort die letzten eineinhalb Jahre seines Lebens verbringen. - Er hat mich zuletzt – obwohl sein Bruder - nicht mehr erkannt.
      
Hat sich jemand von BMW nach seinem Tod gemeldet? - Nein, dort arbeitet wohl eine neue Generation von Managern, die nur zukunftsorientiert denkt und entsprechend zu handeln versucht. - Sie sind zur Zeit aber auch zu sehr mit sich selber beschäftigt, können sich kaum mehr mit Personen beschäftigen, die eigentlich das sportliche Image der Marke in der Vergangenheit bestimmten, geprägt haben.
      
Warum hat es in wichtigen deutschen Fachzeitschriften keinen Nachruf gegeben? - Was heißt wichtig? - Für „auto motor und sport“, „sport auto“ oder „motorsport aktuell“ arbeitet eine neue Generation von Journalisten, deren Erinnerungsvermögen nicht so weit in die Vergangenheit zurück reicht. - Und die von der Meinung der Industrie bestimmt werden. -  Bezeichnenderweise gab es im „Oldtimer-Markt“ einen Nachruf! - Und „Auto-Bild“. - Aber auch in ausländischen Medien, wie z.B. „Speedweek“ und in einer regionalen Tageszeitung.


Mein Bruder Hubert liegt nun – sozusagen unauffällig – in einem Urnengrab in Adenau, der „Stadt am Nürburgring“, begraben. Nur ein kleines Messingschild auf einem „Sammel-Grabstein“ erinnert seit Kurzem daran, dass es ihn einmal gegeben hat. - Hier aktuelle Fotos von seiner letzten Ruhestätte in Adenau:

Diese Fotos zeigen nicht nur seine Ruhestätte, auch meinen Bruder - den BMW-Werksfahrer - im Alter von 25 Jahren, dann später als 80jährigen „Ex“ neben einer von ihm 45 Jahre früher konzipierten BMW-Sonderserie. Eigentlich wollte er Anfang der 70er nur ein einziges Fahrzeug des BMW 2002 TI für seine damalige Frau, die Schauspielerin Diana Körner, bauen lassen. Daraus entstand dann eine kleine Sonderserie mit Doppelscheinwerfern und Sonderlackierungen, von denen jede nur ein einziges Mal verwendet wurde. - Ein „Farbtupfer“ im Leben eines Rennfahrers.

  • Als Rennfahrer zählte er in den BMW-Tourenwagen seiner Zeit zur Weltspitze.

Für eine Reihe von Menschen – auch unter den Lesern von Motor-KRITIK – werden seine fahrerischen Leistungen – überwiegend mit BMW-Fahrzeugen erzielt - unvergessen bleiben.

Andere können – wenn es sie interessiert – noch mal auf „Wikipedia“ nachlesen, welchen Stellenwert er eigentlich im deutschen Motorsport – auch als Werksfahrer für BMW – gehabt hat.

  • Alles ist irgendwann Vergangenheit! - Und die Lorbeerkränze jener Zeit welken!

Aber Manches bleibt Manchen unvergessen!

Wilhelm Hahne

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Wenn‘s um Lärm geht: Erinnerungen an die Zukunft!

Erinnerungen sind immer von gestern! - Bei allem Bemühen – gerade der Politiker – die Vergangenheit auszublenden, sollte man manchmal nicht nur immer nach vorne blicken, wie derzeit gerne empfohlen.

Weil es um den Lärm in der Region um den Nürburgring geht, ist der Anlass zu einem Nachdenken sicherlich die Entwicklung in der Jetztzeit. Da hat die Lärmbelästigung durch den Verkehr nicht nur – dank der gut besuchten Touristenfahrten auf der Nürburgring-Nordschleife – auf dieser Rennstrecke zugenommen.

Eine „Lärmbelästigung“ erfolgt inzwischen auch durch so genannte „Konzerte“, die aber nicht mit Kur-Konzerten zum Nachmittags-Tee zu vergleichen sind. Da reisen dann aktuell z.B. 80.000 Musikfans – sagt der Veranstalter – zu einem „New Horizons Festival“ an drei Tagen in der Nürburgring-Müllenbachschleife (GP-Kurs) an, wo DJ‘s im „Kingdom of Fire“ dann die Bässe wummern lassen.

So haben das z.B. die Anwohner von Müllenbach, einem Dorf unweit des Veranstaltungsortes empfunden. Ein Bewohnerin dieses Ortes schildert den Einfluss auf ihre Nachtruhe so:

„Wir haben bis 3 Uhr nachts senkrecht im Bett gestanden!“

Aber auch der normale Straßenverkehr verläuft im Umfeld des Nürburgrings immer weniger normal. Bei Unfällen auf der Nordschleife, dann wenn die Strecke zur Beseitigung von Unfallfolgen evtl. stundenlang gesperrt ist, verlegen die wartenden Touristenfahrer ihre Fahrkünste z.T. auf die Straßen im Umfeld des Nürburgrings. Das auch, weil sie z.T. Fahrzeuge zum Befahren der Nordschleife extra angemietet haben und nun auch diese Fahrzeuge nutzen wollen.

Der Bürgermeister eines Ortes im weiten Umfeld des Nürburgrings meint:

„Man hat den Eindruck, dass die Anreisenden in dem Moment richtig Gas geben, wo sie zum ersten Mal auf einem Straßenschild sehen, dass der Nürburgring nicht mehr weit ist.“

Auf diesen Straßen verkünden „schwarze Striche“ auf dem Asphalt, dass hier nicht nur viele PS dank Breitreifen auf die Straße gebracht wurden, sondern dass auch bei den Fahrern die Bereitshaft zum kräftigen Gasgeben deutlich gestiegen war. - Leider alles mit Geräusch verbunden!

Da helfen dann auch nicht die „Lärmkontingente“, wie man sie amtlicherseits inzwischen dem Nürburgring – nur dieser Rennstrecke - verordnet hat. Und die Polizei scheint machtlos, da offensichtlich unterbesetzt.

Die Stadt Adenau hat z.B. am Stadteingang auf der B 257 noch einmal mit einem zusätzlichen Schild und dem Hinweis in einer Fremdsprache an die hier geltende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h erinnert. Das scheint hier notwendig, weil immer mehr ausländische Besucher des Nürburgrings die bei uns geltende deutsche StVO missachten.

Das tun sie übrigens auch in der Stadt Adenau selbst. Beim Parken zum Beispiel. Wobei sich die einheimischen Autofahrer inzwischen darüber beschweren, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nur noch ihnen in solchen Fällen Bußgeldzettel unter den Scheibenwischer klemmen, aber nicht unseren ausländischen Besuchern, die wohl sowieso nicht zahlen.

Die Gesamtsituation führt so zu einer Unmut in der Bevölkerung im weiten Umfeld des Nürburgrings. Da sollte man sich schon mal an einen „alten“ „Städtebaulichen Vertrag“ aus dem Jahre 2009 erinnern, wo geschrieben steht, dass es Ziel dieser Vereinbarung ist, die

„...Gesamtemission beim Jahresdurchschnittspegel in den nächsten Jahren durch Maßnahmen an den Lärmquellen deutlich zu vermindern.“

MK/Wilhelm Hahne
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ADAC: Auch der Motorsport will vermarktet sein!

Dazu braucht man dann die richtigen Partner. Eigentlich hat der ADAC mit der von ihm durchgeführten GT Masters-Serie, ein sehr schönes Paket an der Hand. In der heutigen Zeit „verkauft“ sich aber selbst so etwas nicht von alleine, sondern muss gut vermarktet werden. Der ADAC hat dafür „sport1“ gewinnen können, einen Sender der „live“ jeweils über die einzelnen Veranstaltungen der Serie mit Fernsehbildern berichtet, aber auch wortreich im Internet über diese Serie informiert. In einer „sport1“-App wird der ADAC GT Masters auch ein reservierter Platz  eingeräumt. (Natürlich auch zu den Themen GT4, Formel4 und TCR.)

Wenn aber ich z.B., als jemand der „Werbe-Blocker“ verwendet, im Internet zu „sport1“ gehe, erscheint dort als Erstes ein „Bild über dem Bild“, auf dem ich zunächst mal „Danke!“ lese.

„DANKE an den Sport“, „DANKE an unsere Werbepartner“ und wo ich darauf hingewiesen werde: „So einfach geht‘s: 1) Adblocker deaktivieren, 2) Seite neu laden“. - Gut gemacht, nur von mir nicht ausgeführt. - Ich trenne nun mal journalistische Information strikt von Werbung. Darum gibt es auf meinen Internetseiten auch grundsätzlich keine Werbung! - Würde allerdings bei mir das Geldverdienen im Vordergrund stehen… -

Ich bin dann mal zu ADAC-Seite gewechselt, wo ich auch mit eingeschaltetem „Adblocker“ normal die Möglichkeit hatte zu lesen, was der ADAC-Sportpräsident von der ADAC GT Master-Serie hält:

„Das ADAC GT Masters präsentiert auch 2019 ein starkes Starterfeld. Mit erneut mehr als 30 Sportwagen von acht Marken unterstreicht die Serie ihren Ruf als weltweit attraktivste GT3-Sprintserie.“

Eigentlich hatte ich nur versucht, mich über den Ablauf der ADAC-GT Masters-Veranstaltung am letzten Wochenende am Nürburgring nachträglich schlau zu machen, weil ich an diesem Wochenende zu einer privaten Veranstaltung unterwegs war.

Also habe ich auch mal bei „YouTube“ rein geschaut, schließlich hatte „sport1“ live berichtet. Da würde es sicherlich passende kleine „Video-Schnipsel“ geben. Solche Appetit-Happen habe ich auch gefunden.

Da gab‘s auch den „Schnipsel“, aus dem dieser Screenshot stammt. Ich habe mich allerdings gefragt, warum man in einen solchen Film dann eine Luftaufnahme von einem Rennen einblenden oder hinein schneiden muss, dass Wochen vorher ausgetragen wurde? - Man möchte als „Werbepartner“ des ADAC wohl die GT-Masters als besonders interessant herausstellen. Die „Luftaufnahmen“ stammen nämlich – wenn ich es richtig gesehen habe – vom 24h-Rennen, wo wohl etwas „mehr los war“. Solche Aufnahmen geraten nicht zufällig in eine „Live“-Übertragung!

An anderer Stelle im Internet habe ich dann gefunden, was zum Nichtstart der Aston Martin, sowohl des „Vantage“, als auch des „GT 4“ geschrieben wurde. Natürlich könnte das alles ein Argument  sein, denn dass z.B. die „BOP“ ein „great shit is“, wie ein britischer Aston Martin-Driver sagen würde, darüber muss man eigentlich nicht mehr diskutieren. - Das ist Realität! - Auch das mit der Nicht-Konkurrenzfähigkeit des „Vantage“ ist natürlich richtig. - Und damit sind solche Argumente für (fast) Alle glaubhaft!

Aber Beides war nicht der reale Hintergrund für den Nichtstart der Aston Martin-Rennfahrzeuge am Nürburgring, sondern nur eine vorgeschobene Argumentation, eine Schutzbehauptung. - Die auch geglaubt und dann so vervielfältigt an die Öffentlichkeit gelangte.

  • Wie ich in dieser Sache informiert bin, haben sich tatsächlich die „Partner“ in dieser Sache getrennt.

Wenn nicht ein Wunder geschieht, wird bei den nächsten Läufen der ADAC GT-Masters kein Aston Martin mehr am Start sein. - Könnte ein „Wunder“ helfen? - Natürlich! - Geld hilft immer!

MK/Wilhelm Hahne
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Lanternes des morts: Nun auch am Nürburgring!

Eine kleine – aber feine - Filmbühne in der Eifel feierte am 16. August ihr 75jähriges Bestehen. - In Hillesheim. - Zu dieser Feier waren auch meine Frau und ich eingeladen. Auf der Rückfahrt – es war etwas später geworden – passierten wir den Nürburgring auf der B 258 und waren überrascht, das dort stehende Baudenkmal zur Erinnerung an unsinnige Ausgaben, die „Aufschwungkurve“ für die „schnellste Achterbahn der Welt“ (die sie niemals war), aktuell aus vielen Lichtquellen angestrahlt zu sehen. - Das ist neu!

Mit dem gewählten Blauton wird die „Verbundenheit“ der Sportstätte Nürburgring mit dem Hotelkomplex betont. - Vielleicht glaubt der neue Besitzer des „Rings“ auch, dieses „himmelstürmende“ Stahlgerüst, Teil eines Fahrgeschäfts, das niemals in Schwung kam, ab sofort zu einem Teil des Memorialwesens am Nürburgring machen zu können.

Man muss schon zwischen den drei Dimensionen der regligiösen, der sozialen und der historiographischen Dimension des Gedenkens unterscheiden, die sich aber – lt. Wikipedia – oft „vielfältig überlagern und durchdringen“.

Das so zu einer Art von großem Armleuchter entfremdete Baudenkmal, mit einem Wert von um 14 Millionen Euro, erinnert so, ganz „im Stil der neuen Zeit“ (Alles wird gut!), an eine der großen Leistungen der Sozialdemokratie in Rheinland-Pfalz, die unter der Führung des damaligen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Kurt Beck, nun durch eine aufwendig installierte Illumination zum Leuchten gebracht wird, nachdem diesem Politiker seine Fehler niemals eingeleuchtet haben. - Ob er‘s jetzt begreift?

Gegenüber einem Journalistenkollegen des General-Anzeiger, Bonn, stellte der aktuelle Pressechef des Nürburgring-Pächters klar, dass eine wirtschaftliche Nutzung des „ring°racer“ nicht möglich sei, man wolle ihn auch nicht abzubauen, sondern man habe ihn nun:

„... „ein wenig zweckentfremdet und in ein Illuminationskonzept in Zusammenhang mit dem Lindner-Hotel einbezogen“

Das ist sachlich nicht ganz korrekt, weil sich diese Achterbahn aus den verschiedensten Gründen nicht abbauen lässt und das“ „Lindner-Hotel“ eigentlich inzwischen mit „Nürburgring Congress Hotel“ benannt, zum Eigentum der neuen Nürburgring-Besitzer zählt und von der Lindner-Hotel-Gruppe nur noch risikolos bewirtschaftet wird („managed by Lindner“)

Nachdem Pilgerfahrten „en vogue“ geworden sind, rechnet der neue Besitzer des Nürburgrings vielleicht damit, jetzt mit diesem nun „leuchtenden Beispiel“ von Geldverschwendung (= Geld des Steuerzahlers!) eine neue Klasse von Pilgern zu einer Pilgerfahrt an den Nürburgring animieren zu können.

So nüchtern sah der jetzt neu genutzten Teil der Achterbahn am Nürburgring mal vor der Lichtinstallation aus. Die Schrauben haben längst Rost angesetzt. Da wurde es Zeit für eine Auffrischung, die dem Stahlgerüst – in die Planung des Bau-Skandals  noch „im letzten Moment“ eingefügt -  nun zu neuem (Lichter-)Glanz verhilft.

Natürlich verwendet man nur „grünen Strom“, strahlt das „Baudenkmal“ an, ohne das Klima negativ zu belasten. Trotzdem wird dieses „Illuminationsobjekt“ so wohl zum teuersten „Kunstobjekt“ dieser Art und wäre schon eine Pilgerreise wert. - Nirgendwo auf der Welt ist ein vergleichbarer Unsinn auf Kosten des Steuerzahlers gemacht worden.

Eine in russischem Besitz befindliche Firma beweist so aber, dass man in der deutschen Provinz - im „Sibirien Deutschlands“ - deutliche Signale für den Kampf gegen den Klimawandel auf der Welt, in unsere Gesellschaft aussenden kann!

Nicht nur am Frei-Tag, sondern in jeder Nacht! (Die Nacht-Fotos entstanden am Dienst-Tag.)

MK/Wilhelm Hahne
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Gibt es eine Ungleichbehandlung am Nürburgring?

Man merkt es am Leser-Echo: Es gibt sie noch, die Bürger, die an das Gute im Menschen glauben, die dann z.B. auch die Motor-KRITIK-Berichterstattung als einseitig, tendenziös und unrealistisch empfinden, wenn es um das Thema Nürburgring geht. - Verglichen mit der heute vorherrschenden, positiv orientierten Berichterstattung zu dem gleichen Thema, müssen Motor-KRITIK-Geschichten ein wenig fremd wirken. - Aber:

  • Wer schreibt da als Außenseiter?
  • Wer hat da etwas nicht begriffen?

Dort oben am Nürburgring läuft doch derzeit alles „wie geschmiert“! - Sagt man so. - Dieser Eindruck ist auch erwünscht, aber entspricht leider nicht immer der Realität.

Das Leserecho der letzten Tage ergibt da ein interessantes Bild. Auch die Telefongespräche, die ich nach meinen letzten Geschichten zum Thema Nürburgring und Nordschleife, führen konnte. Ein Leser hat mir geraten, doch nur kurze Geschichten in kurzen Sätzen zu schreiben:

„Nur die werden heute gelesen! - Verwenden Sie doch Schlagzeilen, wie sie auch die BILD-Zeitung verwenden würde! - Sie würden bedeutend mehr Leser haben!“

Danke für die Ratschläge! - Ich habe diesen Leser gebeten, mir doch mal passende Titelzeilen zu Nürburgring-Geschichten zu notieren. - Tatsächlich hat er das getan, mir zugefaxt und sich dabei auf die Themen um Touristenfahrer und deren Erfahrungen am Nürburgring kapriziert, zu denen er solche und ähnliche Titel passend findet:

„Am Nürburgring zahlen nur die Dummen!“
„Nürburgring-Nordschleife: Rechtsstaat-Prinzipien gelten hier nicht!“
„Am Nürburgring ein Witz: Gleiches Recht für Alle!“

Er findet es verwerflich, dass am Nürburgring die Touristenfahrer durch den Einsatz einer „unzuständigen Polizei“ (so schreibt er) eingeschüchtert werden.

Er ist davon überzeugt und empfindet es als richtig, dass, wenn Touristenfahrer ein Bußgeldbescheid wegen angeblichen Fehlverhaltens auf der Nürburgring-Nordschleife erreicht, in jedem Fall Einspruch eingelegt werden sollte:

„Wegen Nichtzuständigkeit der Bußgeldstelle“!

Er meint:

„Nur Rechtsunkundige zahlen! - Rechtskenner zahlen nicht!“

Und stellt fest:

„Der größte Teil der Touristenfahrer auf der Nordschleife sind Laien. Nur ein kleiner Teil ist juristisch gebildet oder wird rechtlich gut beraten: Der größte Teil zahlt also!“

Und er hat mir das alles schriftlich, per Fax noch mal bestätigt, nachdem wir schon am Telefon zu dem Thema etwa eine gute halbe Stunde diskutiert hatten. Auch über das Thema,  das ich im August 2018 in einer meiner Touristenfahrer-Geschichten erwähnt hatte:

Am Nürburgring begegnen sich hin und wieder Polizisten im Dienst und solche – evtl. sogar der gleichen Dienststelle - die dort in einem genehmigten Nebenjob arbeiten. Das findet er weniger verwerflich, als dass der „Kollege“ im Nebenjob,  der als Erster bei einem Verunfallten ist, ihm dann, da sein Gegenüber nicht als Polizist zu erkennen ist, evtl. noch unter Schock erzählt, was er evtl. fehlerhaft  gemacht hat. Während der später hinzu kommende, offiziell Dienst tuende Polizist den Verunfallten vor einer Vernehmung – lt. StPO - darauf hinweisen muss, dass er das Recht hat, die Aussage zu verweigern. - Und dann oft auch keine Aussage erhält.

Wenn dann aber der Polizist im Dienst zu seinem Kollegen in Zivil geht, wird er von dem erfahren, was der Verunfallte zu seinem Unfall schon ausgesagt hat, ohne zu wissen, dass er einem Polizisten in Zivil (in Ausübung eines genehmigten Nebenjobs) gegenüber stand.

  • Und dann wundert sich der verunfallte Fahrer später, wenn gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet wird?

Das Touristenfahrer-Thema ist ein Thema – wie ich bei diesem Gespräch mal wieder registrieren musste  - das viele Seiten hat und auch in Zukunft hier bei Motor-KRITIK noch viele Seiten füllen wird.

  • Probleme werden nicht dadurch beseitigt, dass man eine „Decke des Schweigens“ über sie zieht!
MK/Wilhelm Hahne
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Die Abläufe am „Schwedenkreuz“ erinnern an 1638!

Damals wurde der Steuereintreiber von Adenau von „streunenden schwedischen Soldaten beraubt und erschlagen“. Ein 2,90 m großes Kreuz erinnert daran. 2019 haben die Touristenfahrer ihr Kreuz mit dem „Schwedenkreuz“. Die „Eintreiber“ der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG haben ihnen 5 Kilometer vorher das Geld für das Befahren einer Strecke von 20,832 km abgenommen und lassen dann die Nordschleife-Fans evtl. schon nach einem Viertel der Strecke hier scheitern. Sie haben das mit „intelligenten“ Baumaßnahmen sicher gestellt, mit denen sie das an und für sich schon problembehaftete „Schwedenkreuz“ zu einer Hochgeschwindigkeits-Falle machten.

  • Aber sie haben es gut gemeint!

Sie haben eine „Bodenwelle“ entfernt, lassen die unsensiblen Touristenfahrer jetzt sozusagen ungebremst in diese Falle fahren. So schnell wie es scheint, geht es mit einem normalen Tourenwagen nicht, der beim Durchfahren dieses Streckenabschnitts – wenn er „modern“ ist – so um 50 Kilogramm Auftrieb an der Hinterachse entwickelt. Da reißt dann schon mal schnell die Haftung (Reifen/Straße) ab.

Bei Tourenwagen-Rennfahrzeugen ist das anders. So lange sie der V4-Klasse – also mehr den normalen Tourenwagen zuzurechnen sind – geht das zwar ein wenig schneller, was dann aber, bei einem kleine Kick zuviel, für besonders effektvolle Abflüge sorgt. - So einen effektvollen Abflug gab es nach gut einer Stunde beim 6h-Rennen am 3. August.

Bei normalen Tourenwagen, bei normalen „Touristenfahrten“ sind die Abflüge „erdiger“, wie man auf diesem Foto sieht. Glück gehabt. Dieser Abflug wurde bei den sonntäglichen Touristenfahren am 4. August registriert. Der Fahrer hatte dabei noch das Glück, nicht in die Leitplanken einzuschlagen.

Dieses Glück war diesem Auto-Touristen nicht beschieden, der am gleichen Sonntag (4. August 2019) mal beim Fahren auf einer Rennstrecke richtig Spaß haben wollte. Es kam – boing! - zum Einschlag in die Leitplanken. Das Foto zeigt das Fahrzeug einen Herzschlag vor dem Einschlag! Am „Schwedenkreuz“! -Ein teurer Spaß! - Nicht  nur wegen der Schäden am Fahrzeug!

Über diese Unfälle am Streckenabschnitt „Schwedenkreuz“ berichte ich nur, weil es durchaus Leser gibt, die der Meinung sind, dass ich mit der Herausstellung dieses Streckenabschnitts mit einer aus Unwissen der Veranlasser geschaffenen verbesserten Tendenz zu Hochgeschwindigkeitsunfällen ein wenig übertreibe.

Warum wird der Öffentlichkeit ein Unfall am „Schwedenkreuz“ unterschlagen? - Wie hier in Motor-KRITIK nachgewiesen werden konnte! - Weil man offenbar selbst begriffen hat, dass die angepeilte „Verbesserung“ bei den Straßenbauarbeiten vor Beginn der Saison, wohl ein „Schuss in den Ofen“ war.

Nun gab es gerade – letzten Samstag -  den oben schon erwähnten Rennunfall der „752“ an dieser Stelle beim 6h-Rennen. Einen Tag später gab es die zwei Touristenfahrer-Unfälle, über die ich deswegen auch mit Fotos – nicht unbedingt in bester Qualität – berichte, damit man meine schon vor Abschluss der Bauarbeiten geäußerten Bedenken auch als gerechtfertigt wahrnimmt.

Inzwischen diskutiert man am Nürburgring intern schnelle und kostengünstige Lösungen. Eine wirklich „tolle“ Idee ist dabei – aus meiner Sicht – dass man andenkt, die Leitplanken am „Schwedenkreuz“ näher an die Strecke zu setzen. - Dieses untaugliche Mittel hat man in jüngster Vergangenheit auch an anderen Streckenteilen der Nordschleife schon angewendet.

  • Möchte man die Nordschleife zum Montecarlo der Eifel machen?

Hier kommen Super-Amateure zu Lösungen, die Fachleuten – mit Erfahrung  - die Haare zu Berge stehen lassen. Man steuert ein Stück Kulturgut - die Rennstrecke Nordschleife - in eine Krise, weil es einfach nur ums Geld geht, ums plumpe Abkassieren.

Das ist derzeit das Einzige, was bei den Touristenfahrten wirklich gut funktioniert!

Aber wie lange noch?

MK/Wilhelm Hahne
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