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No Elvis Presley – Now DMSB: Love me Tender!

Wer kennt nicht den Elvis Presley-Song „Love me tender“? - Auch die, die nicht perfekt Englisch sprechen, werden diese Zeile verstehen. Wenn man im Internet nach einer Übersetzung der englischen Begriffs „tender“ sucht, dann findet man als Übersetzung ins Deutsche dort:

  • Unter Adjektive die Begriffe: zart, empfindlich, zärtlich, weich.
  • Unter Substantive dann: Das Angebot, die Offerte, das Gebot.
  • Unter Verben (to tender): Andienen, offerieren, etwas anbieten.

Nun gibt es scheinbar keinen Grund – für einen Motor-Journalisten – sich damit an einem Sonntag auseinander zu setzen. Aber der Schreiber dieser Zeilen empfindet sich nun mal als Serviceleister gegenüber seinen Lesern.

Beim aktuellen Durchstreifen von für ihn interessanten Internetseiten ist er so auf eine  Information des DMSB, des Deutschen Motorsport Bundes, gestoßen, wo zu lesen ist:

„Der DMSB sucht im Tender-Verfahren...“ - Natürlich muss man mir nichts zu „SimRacing“ erzählen. Ich habe darüber geschrieben, dass der DMSB diesen „Sport“ als offizielle Motorsport-Disziplin anerkennt. Ich weiß auch, dass der DMSB stolz darauf ist, vom DOSB, dem Deutschen Olympischen Sportbund, anerkannt und als Mitglied aufgenommen worden zu sein. - Nur hat der DOSB in Sachen Sport eine andere Einstellung als der DMSB. - Auf „Wikipedia“ ist zu lesen:

„Dem Thema E-Sport steht der DOSB kritisch bis ablehnend gegenüber.“

Aber das war nicht nur mir, sondern ist auch den Motor-KRITIK-Lesern bekannt, weil ich darüber schon informiert habe.

Was mir unbekannt war, ist die wohl andere Bedeutung des Wortes „Tender“, die ich bisher nur aus dem Song von Elvis Presley kannte. - Und was war dann ein „Tender-Verfahren“? - Also habe ich versucht, mich im Interesse meiner Leser einmal schlau zu machen. - Hier folgt das Ergebnis:

Tenderverfahren verständlich & knapp definiert
Das Tenderverfahren dient der Ermittlung von Preisen für Wertpapiere. Dabei geben die Bieter verdeckt und einmalig ein Angebot für den Ankauf ab. Der Höchstbietende erhält anschließend den Zuschlag für die Wertpapiere.
Englisch: Tender Issue
Das Tender- oder Ausschreibungsverfahren ist eine Methode, bei der Wertpapiere ­ in der Regel Anleihen ­ über Gebote emittiert (Emission) werden: Der Anbieter sammelt die eingehenden unterschiedlichen Gebote und teilt auf deren Grundlage zu. Bei der Zuteilung haben die Bieter mit den höchsten Geboten Vorrang.
Tender-Panel-Verfahren, Auktionsverfahren;
Verfahren zur Unterbringung einer Wertpapieremission im Rahmen einer Auktion. Nach Aufforderung des Emittenten bzw. der Führungsbank (Facility Agent) an die Mitglieder des Bankenkonsortiums (Tender Panel) werden Gebote, die über einem häufig vorgegebenen Mindestpreis liegen, von diesen abgegeben. Das Emissionsvolumen wird dann an die Meistbietenden, teilweise unter Bevorzugung großer institutioneller Bieter, nach Höhe des Gebots verteilt. Die von den Banken erworbenen Papiere werden meist am Markt weiter platziert.

Da ist zwar nicht von „SimRacing“ die Rede, aber von „Wertpapieren“. Der DMSB empfindet  wohl seine Ausschreibung in Sachen „SimRacing“ auch so, bzw. möchte sie zu einem Wertpapier  machen. - Wer mehr zahlt, wird Serien-Promotor! - Immerhin geht es um die „SimRacing-Championship“ des Jahres 2020!

Natürlich müssen die Teilnehmer im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz sein. Die Höhe des Nenngeldes wird dann wohl primär von der Höhe des Gebots bestimmt werden, die der DMSB aufgrund dieser Ausschreibung erhält.

Weil als Ansprechpartner beim DMSB ein Kevin Meinhardt erwähnt ist, konnte ich recherchieren, dass der für den DMSB noch in einer anderen Sache tätig – verantwortlich – ist. - Zu diesem Thema habe ich zwar gerade auch schon geschrieben, werde aber zu gegebener Zeit noch einmal darauf zurück kommen müssen!

MK/Wilhelm Hahne
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Dr. Ingolf Deubel: Wenn aus Macht Ohnmacht wird!

„Nein, nichts mehr von Liebe, Mitleid und Barmherzigkeit. Das kalte, stahlharte Wort Solidarität aber ist in dem Ofen des wissenschaftlichen Denkens geglüht.“ - Dieses Zitat habe ich auf den Seiten der Westfälischen Wilhelm Universität gefunden, als ich nach einem Honorar-Professor Dr. Ingolf Deubel suchte. - Zufall oder nicht: Ich habe ihn nicht (mehr?) gefunden.

Dafür aber auf anderen Internetseiten das Ergebnis einer Verhandlung vor dem OLG Koblenz gegen  Ingolf Deubel, gegen den heute gegen Mittag das Urteil verkündet wurde:

  • Wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage zu zwei Jahren und drei Monaten Haft.

Noch gestern am späten Nachmittag und frühen Abend gab es bei mir mehrere Anrufe von interessierten Lesern, die fest davon ausgegangen waren, dass ich als Beobachter dem Prozess beigewohnt hätte. - Nein, hatte ich nicht! - Warum auch? - Ich hatte zu Zeiten als es angebracht war, das über Herrn Dr. rer. pol. Deubel geschrieben, was Fakt war.

Aber nicht nur über ihn! - Er war bei diesem Nürburgring-Projekt nur ein „Helfer“, der im Bewusstsein der Macht über die er verfügte, selbstherrlich Fehler gemacht hatte. Aber selbst mir gegenüber – der auch „in der Sache“ eine Hausdurchsuchung durchleiden musste – war er formvollendet korrekt! Wenn ich Fragen hatte, hat er sie auf nette Art abgeschmettert. So, als er z.B. im Oktober 2008 mit einem Brief – handunterschrieben! /mit Füller) – antwortete:

„Sehr geehrter Herr Hahne,

für Ihre E-mail vom 19. Oktober 2008 danke ich Ihnen.

Bereits im Zuge der Konzepterstellung wurde das Projekt Nürburgring 2009 gutachterlich begleitet. Unabhängig davon beauftragte der Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH im Oktober 2007 eine unanhängige Prüfungsgesellschaft damit, das Gesamtkonzept für die Erlebnisregion nochmals einer umfassenden wirtschaftlichen Analyse zu unterziehen. Die Gutachter kamen u.a. zu dem Ergebnis, dass das Projekt im Businessplan zutreffend abgebildet wurde  und das Geschäftsmodell wirtschaftlich tragfähig ist. Aufgrund des internen Charakters sehe ich mich allerdings nicht in der Lage, Ihnen dieses Gutachten zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Deubel“

Als er mir dann nach der ersten Urteilsverkündung des OLG Koblenz mal mitteilte, dass er selbst nicht im Besitz des Urteils wäre, da habe ich es mir besorgt und ihm eine Kopie zukommen lassen.

Nein, ich finde das neue Urteil in mehrfacher Hinsicht nicht gerecht! - Auf der einen Seite ist es zu milde, dann auch zu hart, weil es – wäre es um vier Monate kürzer ausgefallen – ihn finanziell nicht in den Ruin treiben würde. Aber in der Hauptsache auch deshalb, weil andere Politiker, die eigentlich bei dem Projekt „Nürburgring 2009“ viel mehr in der Verantwortung standen, einfach „so davon kommen“.

Nehmen wir Hendrik Hering, der als studierter Jurist Verträge verantwortet, die das Land Rheinland-Pfalz – und damit den Steuerzahler – viele Millionen gekostet haben. Oder den jovialen Ministerpräsidenten Kurt Beck, der allen Vieles versprochen und nicht gehalten hat!

Er hat – gestützt von anderen „Politikern“ - einen Misstrauensantrag überstanden, hat es für richtig empfunden sich „in der Sache“ als „unschuldig“ zu empfinden, ist aber dann – krankheitsbedingt? - zurück getreten. - Das war am 16. Januar 2013.

Ab 1. Juni 2013 war der „kranke“ Kurt Beck  – neben seinen anderen „politischen Aufgaben“, die ihm sofort angeboten wurden – dann bis zum 31. Mai 2017 Mitglied des Berater-Kreises bei Boehringer in Ingelheim. - Bei dieser Firma erinnert sich übrigens aktuell niemand mehr, warum gerade Beck!

Und Dr. Deubel geht jetzt ins Gefängnis, verliert seine Rentenansprüche, muss die Prozesskosten tragen. Dieser Mann muss für eine ganze unfähige Regierungsmannschaft nun alleine den Rücken hinhalten! - Ein „Bauernopfer“?

Und wer spricht von den durch die Insolvenz einer landeseigenen GmbH um viel Geld betrogenen Unternehmern, die gutgläubig den Versprechungen eines Kurt Beck glaubten? - Und den Steuerzahlern, die für das kollektive Versagen dieser Politiker zahlen müssen, weil die ein Volksvermögen verschleuderten?

Für Dr. Ingolf Deubel hat nach einer Phase der Macht nun die Phase der Ohnmacht begonnen, die viele Bürger unseres Landes aber schon lange quält!

MK/Wilhelm Hahne
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Wir alle können von der Rallye Monte Carlo lernen!

Die Anregung zu dieser kleinen Geschichte resultiert eigentlich aus einer Frage meiner Frau. Ich saß heute mit dem Rücken am warmen Kachelofen (natürlich „nachhaltig“ beheizt) auf einer kleinen Holzbank, hatte die Stöpsel des Kopfhörers von meinem i-Phone im Ohr und schaute mir kurze Videos auf „YouTube“ von der aktuellen Rallye Monte Carlo an. - Meine Frau fragte ein wenig belustigt, „Arbeitest du wieder?“ und war überrascht von mir ein „Ja“ zu hören.

Ich habe ihr dann erklärt, dass in den Videos sehr oft eine Häufung von kritischen Situationen zu sehen ist. „Daraus kann man lernen“, habe ich erklärt und um die „alte“ Weisheit ergänzt:

„Aus Fehlern anderer zu lernen ist billiger, als sie selbst zu machen!“

Das ist eigentlich jedem einleuchtend, aber: Was sollte daran nun „Arbeit“ sein? - Meine Frau hat diese Frage nicht gestellt, aber ich habe ihr erklärt, welche Lehren man als Autofahrer aus solchen kleinen Videos zur Rallye Monte Carlo ziehen kann, wenn man nicht „sensationshungrig“ auf den kleinen Bildschirm schaut, sondern sich bewusst die einzelnen Szenen anschaut.

„Selbst die Automobilindustrie könnte aus diesen Videos lernen!“

Das hat natürlich ihr Interesse gefunden und ich habe ihr an Hand der Beispiele in den kleinen Videos gezeigt, dass es eigentlich kein Rallye-Fahrzeug gibt, das über eine elektronische Handbremse verfügt!

Außerdem kann man an Beispielen in den Videos sehen, dass sich die routinierten Rallyefahrer aus kritischen Situation oft nur dadurch „retten können“, dass sie kräftig Gas geben – und so ihr Fahrzeug wieder „gerade ziehen“. - Weil es überwiegend Fronttriebler sind.

  • Weniger Geübte – und eigentlich - „langsamere Fahrer“ geraten aber in Schwierigkeiten!

An auch zu sehenden Beispielen wird nämlich klar, dass in der gleichen Kurve, unter gleichen Umständen ein Bremsen – mit der Fußbremse - fehlerhaft ist. Dass man aber eine „richtige Handbremse“ auch zum Lenken nutzen kann. Was von den Rallyefahrern z.B. in engen Kehren bewusst eingesetzt wird, um das Heck zu einem passenden Eindrehen zu bewegen.

  • Man lernt auch: Gasgeben kann einen Unfall verhindern!

Da man „im Falle eines Falles“ intuitiv handelt – handeln muss - sollte man sich vorher mit solchen Situationen beschäftigen. Da kann auch die Rallye Monte Carlo eine Anregung,  das Anschauen der Videos eine Art von „mentalem Training“ sein. - Meine Frau war begeistert. - Sie erzählte mir, dass sie im Winter auch schon mal gerne die Handbremse „zum Lenken“ benutzt hatte. - Früher! - Denn heute hat sie ein Automobil mit einer elektronischen Handbremse. - Aber sie war – sagte sie mir – auch schon vor dem Anschauungsunterricht am Beispiel der aktuellen „YouTube“-Videos fest entschlossen:

„Mein nächster Neuwagen muss eine ‚richtige‘ Handbremse haben!“

Es wird ihr schwer fallen, da ein passendes Automobil zu finden. Welche Art der Handbremsenbetätigung bei Neuwagen zu finden ist, wird heute nicht mehr von den Nutzern, sondern von den Fertigungstechnikern bestimmt, die auf Hinweis aus dem Controlling die fertigungstechnisch kostengünstigste Lösung suchen. - Das ist nun mal die elektronische Handbremse! - Basta!

Die Automobilindustrie verkauft uns das als „qualitatives Wachstum“!

MK/Wilhelm Hahne
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Am Geburtstags-Wochenende auf Entdeckungsreise!

Dass ich Geburtstag hatte, war – und ist – kein Geheimnis. Viele Freunde und Bekannte haben mir gratuliert und auch eine dreistellige Anzahl von Motor-KRITIK-Lesern. - Ich habe mich über alle Glückwünsche gefreut und möchte – auch weil das so weniger Zeit erfordert – auf diesen Seiten Allen herzlich Danke sagen! - Interessant ist, dass unter den Gratulanten sogar Pressechefs der Industrie waren. - Ehemalige! - Es gibt sogar einen ganz mutigen Pressechef, der aktuell sehr gute Arbeit leistet und sich nicht – wie seine Kollegen – hinter Unwissen und viel Arbeit versteckte, sondern seine (Frei-)Zeit für eine persönliche Gratulation opferte.

Ich weiß jede Gratulation – dankbar! - zu werten und möchte hier auch ein paar nennen, die mir durch Ihre Form – oder dass ich sie überhaupt erhielt – besonders aufgefallen sind.

Da schreibt mir z.B.:

„Dein alter Co-Pilot und Wegbegleiter Rainer B. aus M.“ u.a. „Was für ein Alter, Alter. Was für eine Gnade, dass Du das alles noch erleben kannst mit klarem Kopf und physischer Mobilität. Das ist schon ein Geschenk des Himmels.“

Wenn man in 2020 seinen 80. Geburtstag feiern kann, fallen einem solche Sätze ein. Das mit dem „Co-Pilot“ stimmt sogar: Wir haben mal zusammen mal ein 24h-Rennen auf dem Nürburgring bestritten. Zusammen mit noch einem Journalisten-Kollegen sind wir in einer stark besetzten Klasse Dritte geworden. - Meine ich mich erinnern zu können.

Es haben sich auch ehemalige Kollegen der „Auto Zeitung“ an mich erinnert, wo ich vor Jahrzehnten mal als Ressortleiter für den Motorrad-Teil verantwortlich war. Die waren damals nicht immer mit mir glücklich, aber haben mich – nach Jahrzehnten – wohl inzwischen positiv in Erinnerung.

Am Sonntag bin ich dann mit meiner Frau in einem Lokal zum Abendessen gewesen, das ich nun schon viele Jahre nicht mehr besucht habe. Aber der Inhaber des Lokals erinnerte sich an mich nur positiv, verließ wegen uns – meiner Frau und mir – seine Küche und konnte sich sogar noch erinnern, dass ich vor 28 Jahren der erste Gast in seinem damals neu eröffneten Restaurant war.

Übrigens: Landespolitiker haben mir dieses Mal nicht gratuliert. Vor einer Reihe von Jahren schon! - Was soll ich daraus schließen? - Dass keiner der „Herren am Ring“ mir gratuliert hat, war von mir erwartet worden. Es sind eben schlichte Menschen, die sich selber den Fachleuten zugeordnet haben.

Bemerkenswert an diesem Geburtstags-Wochenende war, dass ich eine Anregung erhalten habe, wie man bei der VLN-Organisation unter Mithilfe der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG auf die Idee zu dem „Schmutzigen Löffel“ gekommen sein könnte. In dem von mir besuchten Lokal lag eine Karte aus, die im Titel einen „Signalarm“ der Bundesbahn zeigte, weil dieses Lokal, das sich heute „Stellwerk“ nennt, in einem alten Bahnhof agiert. - Kann es sein, dass auch VLN- und Nürburgring-Mitarbeiter zu den Besuchern dieses Lokals im nahe gelegenen Monreal gehören?

Nun ist inzwischen dieser „Signalarm“ auf den VLN-Internetseiten wagerecht eingestellt Das bedeutet nach dem Reichsgesetzblatt von 1892: „HALT“! - Aber auch das wird man bei den derzeitigen Herrschern am Ring nicht wissen.

45 Grad nach oben geneigt, bedeutet es nach der ersten Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands „FREIE FAHRT“!

Wofür gibt es ein „Stellwerk“?

MK/Wilhelm Hahne

PS: Während ich diese Geschichte einstelle, gehen immer noch „nachträgliche Glückwünsche“ ein. - Danke! - Danke! - Danke!

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Motorsport im Rentenalter: Je oller, je doller!

Kurz vor meinem Geburtstag habe ich Anlass, noch mal ein paar Jahre zurück zu denken. Beim Aufräumen – wie man das bei einem Jahreswechsel schon mal macht – fielen mir zwei alte Fotos in die Hände. Eins zeigt u.a einen meiner Brüder – Bernd, der vor zwei Jahren verstarb – Wolfgang Savelsbergh und mich vor dem Start zum 24-Stunden-Rennen am Nürburgring im Jahre 1995  mit einem Opel Astra. Wir haben damals nicht unsere Klasse gewonnen – wir wurden nur Zweiter – aber zusammen mit „Juppi“ Bermes haben Wolfgang und ich dann in diesem Jahr nicht nur in Spa-Francorchamps beim 24h-Rennen einen Klassensieg eingefahren, sondern auch – da die besten Ergebnisse eines Gruppe N-Fahrzeugs in der Addition beider 24h-Rennen eine Sonderwertung erfuhren - gleich noch für das Mühlner-Team die „European Community Challenge" gewonnen, die in diesem Jahr erstmals ausgeschrieben war.

Hier die zwei Erinnerungsstücke. So sah das damals am Nürburgring aus. - Damals war ich erst 62 Jahre alt und ich erinnere mich – ungerne – daran, dass meine Team-Chefin, Renate Mühlner, nach dem 24h-Rennen am Nürburgring lange nicht mehr mit mir gesprochen hat, weil ich in der letzten Runde einen möglichen Klassensieg „vergeigt“ habe.

Ich bin zwar mit einem Rückstand von 1 Minute und 26 Sekunden nach dem Klassensieger auf Platz zwei in der Klasse, aber immerhin auf Platz zehn im Gesamtklassement eingelaufen. - Mit einem Zweiliter-Gruppe N! -  Unsere Klasse war mit 19 Fahrzeugen besetzt. Insgesamt waren beim 24h-Rennen am Nürburgring 149 Fahrzeuge am Start.

Ich hatte beim „Reifen-Poker“ verloren. Wir waren während des gesamten Rennens immer irgendwo zwischen Platz 1 und 3 unterwegs gewesen. Den letzten Turn fuhr ich – im Regen. Als die Strecke abtrocknete, kamen alle zum Reifenwechsel herein. Nur ich bin „draußen geblieben“. Es war eine Fahrerentscheidung! - Sie war falsch! - Es waren zwar nur noch wenige Runden zu fahren, aber in der letzten Runde waren meine Regenreifen „total fertig“. Das Auto fuhr sich wie auf Schmierseife.

Da habe ich mich dann in der letzten Runde vor der „Wippermann/Eschbach“-Passage überholen lassen müssen. Mein Auto war praktisch unfahrbar geworden, so dass man mir auf dem kurzen Streckenstück bis zum Zielstrich noch fast 1,5 Minuten abgenommen hat.

Ich persönlich habe mich damit getröstet, dass ich bei einem eigentlich notwendigen Reifenwechsel auch „nur“ Zweiter geworden wäre. Wichtig war mir, trotz allem noch unter die ersten Zehn im Gesamtklassement gekommen zu sein. Natürlich habe ich nicht vergessen, dass 1995 GT-Fahrzeuge beim 24h-Rennen verboten waren. - Aber war der Motorsport deswegen zweitklassig?

1995 wurden zwei Werks-M3 in diesem Rennen durch Unfall zerstört, Ravaglia/Duez/Burgstaller gewannen, vor einem Gruppe N-M3 mit Johannes Scheid/Hans Widmann/Ingo Jeleniowski. - 1998 zeigte dann BMW, dass man für einen Gesamtsieg beim 24h-Rennen auf dem Nürburgring nicht unbedingt einen M3 braucht. Ein BMW-Diesel schlug hier einen BMW M3. - Es geschah exakt das, was leitende Herren bei BMW um jeden Preis vermeiden wollten: Ein BMW M3, ein Automobil, an dem BMW mehr Geld verdiente als an einem Diesel, wurde geschlagener Zweiter.

1998 war – verglichen mit heute – noch ein „ehrliches Jahr“. Der Veranstalter nannte 63.000 Zuschauer! - Und es gab 153 Starter. - Das war das Jahr, bevor – aus Marketinggründen – große Zahlen erwünscht waren und durchgesetzt wurden. Da gab es dann über 200 Starter, von denen dann die erst offiziell auf dem Bildschirm erschienen, wenn andere ausgefallen waren. - Starten durfte alles, einschl. einem VW-Transporter – wenn ich mich richtig erinnere.

Bei dieser Gelegenheit: Dass ein 24h-Rennen auf dem Nürburgring anstrengend ist, wird nicht bestritten, aber ich sage aus eigener Erfahrung: Ein 24h-Rennen in Spa-Francorchamps ist anstrengender!

MK/Wilhelm Hahne
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Der Motorsport im Rennen gegen den Klimawandel?

Wir haben schon Rekordrunden mit einem Elektro-Rennwagen des VW-Konzerns erlebt. Jaguar fährt mit E-SUV Rennen. Große Automobilhersteller beweisen ihren neuen Hang zu E-Automobilen durch Einsatz von Rennwagen in der Formel E. Da ist – zumindest von mir – tatsächlich übersehen worden, dass es eine Meisterschaft für E-Karts schon seit 2018 gibt. Diese Meisterschaft wird nun in 2020 mit vollkommen neuen Karts ausgetragen. Und das in fünf Läufen, die ausschließlich in Deutschland stattfinden.

Das übrigens ganz „im Stil der neuen Zeit“. Man kauft keine Rennkarts mehr. Sie werden gestellt. Es gibt in dieser Meisterschaft auch nur ein Fabrikat: BRP-Rotax, das den Namen „Projekt 20“ trägt.

Dieses Foto aus der offiziellen Presseinformation des Promotors der Serie zeigt nicht nur das neue E-Rennkart und lässt die Batterie-Platzierung erkennen, sondern zeigt auch, wer mit als Sponsor bei dieser E-Serie an Bord ist.

Vorgestellt wird der Prototyp des neuen E-Karts vom DMSB im Rahmen der Internationalen Kartmesse in Offenbach/Main vom 25. - 26. Januar 2020. Der oben gezeigte Ausschnitt aus der Ankündigung macht deutlich, dass sich auch die FIA gerne mit E-Serien schmückt.

Der Promotor ist da deutlich zurückhaltender. Nirgendwo ist in der Presseinformation der sonst so gerne im Zusammenhang mit solchen Vorstellungen missbrauchte Begriff „nachhaltig“ zu lesen. Denn auch diese E-Sportgeräte müssen z.B. zwischen den Einsätzen in Training und Rennen jeweils wieder in ca. zwei Stunden Dauer aufgeladen werden. Das muss zur Zeit mit Diesel-Aggregaten geschehen und ist der derzeitigen Rennstreckenstruktur geschuldet, die offenbar von den Rennstreckenbesitzern nicht schnell genug der aktuellen Entwicklung – auch im Motorsport – angepasst werden konnte.

Die E-Motoren in den Rennkarts leisten (umgerechnet) gut 27 PS. Dieser Leistung steht ein Eigengewicht von 140 Kilogramm gegenüber. Mit einem Boost-Knopf kann die Leistung kurzzeitig noch einmal erhöht werden, so dass dann ein Leistungsgewicht von 4,2 kg/PS erreicht wird. Das sollte eindrucksvolle Fahrleistungen ermöglichen.

Die Rundenzahl pro Rennen ist auf 12 begrenzt, so dass die Renndauer jeweils bei 15 Minuten - abhängig von der jeweiligen Streckenlänge - liegen wird.

Für alle geplanten fünf Rennen wird die „Einschreibegebühr“ für die „Deutsche Elektro-Kart-Meisterschaft 2020“ insgesamt 12.900 Euro betragen. Darin sind alle Nenngelder, die Bereitstellung und der Transport des E-Karts zu allen Veranstaltungen, ein einheitlicher Rennanzug für den Fahrer und für Fahrer und einem Monteur die entsprechende Teamwear enthalten. Auch Hospitality-Tickets inklusive Catering sind inbegriffen.

Da bleiben als Zusatzkosten dann nur noch die Reisekosten und die Kosten für Reifen, die aber pro Rennen auf sechs Stück begrenzt sind. Da dürfte dann die Saison für einen „Junior“, vom Vater als Monteur begleitet, kaum teurer als rd. 25.000 Euro werden.

Porsche wird den E-Kart-Meister des Jahres 2020 nicht nur mit einem kostenlosen Testtag in einem Porsche 718 Cayman GT4 Clubsport, sondern auch mit diversen Schulungsprogrammen fördern.

Die Einschreibung in diese kostengünstige E-Meisterschaft kann unkompliziert über die Internetseite www.dekm.de erfolgen. Wer noch Fragen hat: 0911-5703200 ist die Telefon-Nummer des Promotors Ikmedia GmbH in Schwaig bei Nürnberg.

MK/Wilhelm Hahne
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VLN: Gestern am Abgrund – nun einen Schritt weiter?

Am 10. Januar 2020 erschien hier in Motor-KRITIK eine Geschichte, in der deutlich gemacht wurde, was sich nach Bekanntgabe eines neuen Oberbegriffs für die VLN-Rennen 2020 auf der Nürburgring-Nordschleife eigentlich getan hatte. - Die Akteure an der Spitze der VLN-Gesellschaften - unter Verwendung des Begriffs „VLN“ auch handelsgerichtlich eingetragen -  hatten die erste Welle des Nichtverstehens nach der Vorstellung eines neuen Begriffs in Gesprächen – aber wie auch aus Darstellungen in danach geschlossenen Verträgen hervorgeht -  mit „ein wenig zurück rudern“ abgefedert. - So war hier in Motor-KRITIK zu lesen.

Die Darstellung in Motor-KRITIK entsprach dem Recherche-Ergebnis und wurde mir z.B. noch am 11. Januar 2020 von einem Leser mit einer E-mail als richtig bestätigt, in der er schrieb:

„Ich war heute seit längerer Zeit noch einmal auf der offiziellen Webseite der VLN. Danach muß ich den Eindruck haben, daß die Änderung von Titel und Logo wohl wirklich nicht so ernst gemeint war. Zwar findet sich auf der Webseite eine diesbezügliche Meldung (vom 03. Dezember 2019), ansonsten präsentiert sich die Seite wie eh und je.“

Aus „eingeweihten Kreisen“ wurde mir aber berichtet, dass dieser Hinweis in Motor-KRITIK auf „zurück rudern“ in Sachen „Oberbegriff“ bei den derzeit in Sachen „VLN“ tätigen Akteuren der Oberklasse nicht gerade einen Freudentaumel ausgelöst hätte. Mir wurden „Gegenmaßnahmen“ angedeutet.

So habe ich dann auch heute, am 12. Januar 2020, schon wieder auf den Internetseiten der VLN vorbei geschaut:
Hier kann man einer Eintragung in einem DMSB-Dokument, das am 2. Januar 2020 eingestellt wurde entnehmen, dass dort noch von „VLN“ und nicht von der „Nürburgring Langstrecken-Serie“ die Rede war. - Schließlich war auch in der am 29. November 2019 eingestellten „vorläufigen Ausschreibung“ für die VLN-Serie 2020 immer noch der alte Begriff „VLN“ verwendet worden.

  • Hatte man bei den „VLN-Oberen am 29.11. nicht gewusst, was man am 3.12. verkünden würde?

Weil ich mich heute weiter durch die VLN-Internetseite geklickt habe, bin ich dann darauf gestoßen, dass man außerhalb der normalen Arbeitszeit – an einem Sonntag (heute) - eine neue Version der „vorläufigen Ausschreibung“ für die VLN-Läufe eingestellt hat, was sicherlich auch von jenen Teams als Provokation empfunden werden muss, die gerne in 2020 in dieser Serie starten möchten.

Am 12. Januar 2020 gibt es die zweite „vorläufige Ausschreibung“ (!) für eine Serie, deren erster Lauf – auch das ist den Internetseiten zu entnehmen – am 21. März 2020 durchgeführt werden soll!

  • Kann man sich bei den derzeit regierenden „VLN-Theoretikern“ vorstellen, dass die Wettbewerbs-Fahrzeuge für dieses Rennen technisch vorbereitet werden müssen und die dann vorgenommenen Änderung einem gültigen technischen Reglement entsprechen müssen, das aktuell immer noch nicht vorliegt? (Weil die DMSB-Genehmigung fehlt!)

In der jetzt zweiten „vorläufigen Ausschreibung“  gibt es z.B. den Passus:

„In allen Klassen dürfen die vorderen Bremsscheiben und Bremssättel durch andere Bremsscheiben und Bremssättel ersetzt werden, wobei Kohlefaser- oder Keramik-Bremsscheiben nicht zulässig sind.
Voraussetzung: Die Verwendung dieser nicht serienmäßigen Bremsanlage ist nur dann erlaubt, wenn sie vom Bewerber / Fahrer / Teilnehmer rechtzeitig schriftlich bei angezeigt / beantragt ist / wird.“

Das bedeutet nichts anderes, als dass z.B. an allen bei VLN-Läufen eingesetzten Serien-Fahrzeugen (in den V-Klassen) Bremsanlagen gefahren werden dürfen, die es in der Serie nicht gibt! - In welcher Zeit soll dann vor dem ersten Rennen ein Umbau erfolgen, wenn das vom DMSB genehmigte Reglement erst kurz vor dem Rennen veröffentlicht wird? - Und dann noch der Umbau schriftlich beantragt und genehmigt werden muss!- Wer trägt die Verantwortung bei Unfällen, die durch die Verwendung einer solchen – nicht mit der Bremse auf der Hinterachse abgestimmten – vorderen Bremsanlage entstehen?

Vielleicht ist bei dem sich abzeichnenden Durcheinander ein „schmutziger Kochlöffel“ der richtige Oberbegriff für die sich andeutenden Probleme in der VLN-Langstreckenserie des Jahres 2020.

MK/Wilhelm Hahne
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DMSB-Präsident: Bitte nicht immer Montecarlo!

„Die Mitglieder der Organe des DMSB arbeiten ehrenamtlich; nachgewiesene Auslagen werden im Rahmen einer Reisekostenordnung erstattet. Das Präsidium kann die Zahlung angemessener pauschalierter Aufwandsentschädigungen durch Beschluss festlegen. Für das Präsidium entscheidet über die Höhe der Vergütung ein dreiköpfiger Ausschuss, der aus Mitgliedern der Trägervereine besteht, die nicht dem Präsidium angehören. Näheres regelt eine vom Präsidium zu beschließende Geschäftsordnung.“

So steht es in den Satzungen des DMSB e.V. unter § 3, Absatz 3, der mit „Gemeinnützigkeit“ getitelt ist. Da ist der Präsident dieses Vereins wohl gezwungen, ab und an kleine Nebenerwerbstätigkeiten anzunehmen. Schließlich möchte er sich nicht in der BILD wiederfinden, wo man ihn an irgendeiner „Tafel“ entdeckt hat. Es ist schlimm genug, dass die BILD darüber berichtete, als er seine Villa in Österreich verkaufen wollte.

So ist er dann schon mal – so nebenbei – für irgendeine Firma des VW-Konzerns tätig, hat aber keinen Vertrag mehr mit den Wolfsburgern, wie das offenbar früher war. Heute wird er – wenn es denn passt – von der jeweiligen Firma des Konzerns für einen Einsatz verpflichtet. Darum ist er auch schon mal in den unterschiedlichsten Firmenjacken gesehen worden. - Die jeweilige Marketingabteilung besteht darauf!

Es wirkt schon irgendwie peinlich, wenn der Präsident eines Motorsport-Vereins, der gerne als der nationale Vertreter der FIA und damit als Herrscher über die gesamte Welt des deutschen Motorsports empfunden werden möchte, dann für einen einzelnen Automobilkonzern und dessen Marken gegen Bezahlung den „Grüß-August“ als Ex-Formel 1-Rennfahrer macht.

Da war er wohl schon froh, wenn ihm der Reiseveranstalter Hapag-Lloyd mal eine Aufgabe als Reisebegleiter bei einem Formel 1-Rennen anbot. Dazu noch in Montecarlo. (Motor-KRITIK berichtete.) Er war zwar schon öfter in Montecarlo, z.B. bei der Vorstellung eines neuen VW Polo, aber da fährt man immer wieder gerne hin.

Für 2020 wurde der DMSB-Präsident nun – auch von Hapag-Lloyd - zum Formel 1-Rennen in Zandvoort verpflichtet. Das hat seinen besonderen Reiz darin, dass Zandvoort in 2020 zum ersten Mal wieder nach 35jähriger Unterbrechung als Formel 1-Strecke genutzt wird. Das Zandvoort des Jahres 2020 ist zwar durch Umbauten nicht mehr die ursprünglich sehr reizvolle Fahrerstrecke, wie sie 1948 von Johannes Hugenholtz, einen genialen Rennstrecken-Architekten, entworfen wurde, aber sie hat auch heute noch so ihre Tücken, z.B. durch den Sand, der vom nahe gelegenen Meer immer wieder über die Strecke geweht wird.

Die Formel 1-Interessenten aus der „upper-class“ werden von Hapag-Lloyd auf die fünfte F1-Veranstaltung des Jahres 2020 – das erste F1-Rennen des Jahres in Europa - u.a. so eingestimmt:

„Fast nirgendwo kommen die Rennwagen häufiger an den Fans vorbei.“ - Und: „Es wird ein richtiges Spektakel!“

Das Ganze läuft vom 1. - 4. Mai 2020, schließt eine große Grachtenfahrt in Amsterdam mit ein, wo man auch übernachtet, es gibt – natürlich – ein großes Willkommensdinner und alles „mit Rennfahrerlegende Hans-Joachim ‚Striezel‘ Stuck,“ wie man im aktuellen Angebot lesen kann.

Die Kosten für dieses Erlebnis betragen im Doppelzimmer 7.600 € pro Person oder aber im Doppelzimmer zur Alleinbenutzung 8200 €. - Die Teilnehmerzahl dieser Exklusivreise ist auf 40 Personen begrenzt, sollte aber mindestens 30 Personen betragen.

Damit hier nicht ein wichtiger Satz aus dem Angebot unterschlagen wird:

„Nicht im Veranstaltungspreis enthalten sind die An- und Abreise sowie persönliche Ausgaben aller Art.“

Das betrifft natürlich nicht den DMSB-Präsidenten als – in diesem Fall – freien Mitarbeiter von Hapag-Lloyd!

MK/Wilhelm Hahne
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Deutsche Behörden „malen“ langsam und - schö-ö-ön!

Weil ich als Journalist gewohnt bin, auch kleinsten Hinweisen nachzugehen, bin ich im November 2018 darauf gestoßen, dass die gleiche Kraftstoffqualität an ARAL-Tankstellen in Deutschland und Luxemburg auf Tankquittungen und an Tanksäulen unterschiedliche Bezeichnungen aufwies:

  • Deutschland: „EuroSuper 95“
  • Luxembourg: „Super E5“

Nun wird auch Luxemburg in Deutschland anders geschrieben als in Luxembourg. Aber daran konnte es eigentlich nicht liegen.

Bei meinen Recherchen damals – Herbst 2018 – bin ich darauf gestoßen, was ich dann am 17. November 2018 in einer meiner Motor-KRITIK-Geschichten so formulierte:

„Seit dem 12. Oktober 2018 war zwar verpflichtend in allen EU-Staaten nach Art. 7 der Richtlinie 2014/94/EU z.B. bei „EuroSuper 95“ die neue, europaweit einheitliche Kraftstoffkennzeichnung „Super E5“ einzuführen, aber in Berlin hat man derzeit so viel mit sich selbst zu tun, dass man noch nicht dazu gekommen ist, dazu für Deutschland eine Anpassung der 10. BimSchV (Bundes-Immissionsschutz-Verordnung) vorzunehmen.
Das verantwortliche Bundesumweltministerium wird einen entsprechenden Verordnungs-Entwurf erst irgendwann im Frühjahr 2019 vorlegen können. - Dabei war man eigentlich schon seit 2016 vorgewarnt, weil der Normungsausschuss…. -
Aber den deutschen Autofahrer wird nicht interessieren, dass er in Deutschland dann so lange den Kraftstoff falsch benamt tanken muss, weil das auch keine Erklärung für die Preisüberhöhung z.B. gegenüber dem Preis in Luxemburg wäre.
Dabei ist eine einheitliche Kraftstoff-Kennzeichnung in Europa schon deshalb sinnvoll, weil die Benamung in unterschiedlichen europäischen Sprachen einen normalen Autofahrer, der z.B. mit dem Auto in Urlaub fährt, schon verwirren kann. - Kennen Sie den Unterschied zwischen „gasolina“ in Spanien und „gasoil“ in Frankreich. - Das eine ist Benzin, das andere Diesel. Und wer Benzin braucht, sollte nicht Diesel tanken!
    • Merke: Frau Merkel versucht zwar den Europa-Gedanken zu fördern, aber – sie tankt nicht selber!“

Ich habe danach die Bemühungen des deutschen Gesetzgebers um eine Anpassung der entsprechenden Verordnung auf der Basis der E-Richtlinie vom 12. Oktober 2018, die schon Wochen später z.B. in Luxemburg erfolgt war, nicht weiter verfolgt. - Ich dachte… - und Denken ist Glücksache!
Da muss in Berlin Meeting um Meeting erfolgt sein und wahrscheinlich haben die Referenten um die Strichstärke der Darstellungen an den Tanksäulen abhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gerungen. - Schließlich muss man sich durchsetzen!

Heute, am 10. Dezember 2019 erfahre ich nun, dass der deutsche Gesetzgeber neue Vorschriften zur Kraftstoffkennzeichnung beschlossen hat. - Definitiv! - Schon am 29. November 2019! - Und ich lese – und staune:

„Mit dem Beginn der Umsetzung der Kennzeichnung an den Tankstellen ist noch im laufenden Jahr zu rechnen.“

Ist das nicht der helle Wahnsinn?

Nirgendwo der Hinweis, dass jetzt endlich – Ende 2019 – die EU-Anordnung in Deutschland umgesetzt wurde, die bereits seit Oktober 2018 bekannt war und dessen Einführung eigentlich von den „Fachleuten“ in den Ministerien seit 2016 „geahnt“ werden konnte.

Frau Merkel sollte ab und an mal wieder selber tanken! - Bei einer solchen Gelegenheit bin ich für Motor-KRITIK auch aufmerksam geworden. - Aber ich habe nicht damit rechnen können… -

Aber sicherlich wird so die jeweilige Kennzeichnung – von der EU seit 2018 vorgeschrieben (!) - an den deutschen Tankstellen besonders schön ausfallen!

Und in korrektem Deutsch werden die Tankquittungen den höheren Preis pro Liter gegenüber Luxemburg ausdrucken! - Mit der Differenz wird so wahrscheinlich die „Mehrarbeit“ in den deutschen Ministerien verdeutlicht!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Wenn meine Leser unbedingt noch mal die „alte“ Gescheichte von mir lesen wollen: HIER KLICKEN!

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24h-„Eco Grand Prix“: Kommen die Elektrifizierten?

Der Motorsport mit „Verbrennern“ geht dem Ende entgegen! - Wirklich? - Wenn man die Meldungen in Presse und Fernsehen verfolgt, muss man – manchmal – den Eindruck haben. Da stellt VW z.B. den Werkssport mit „richtigen“ Automobilen, solchen die man mit „Verbrennern“ wirklich schnell – und lange (!) - fahren kann, zum Ende dieses Jahres ein – The Party is over! - Wirklich?

Tatsächlich versucht man das Elektro-Automobil durch Renneinsätze – auch von E-Formelwagen – in den Köpfen der möglichen Käufer als besonders sportlich zu verankern. Da hilft dann auch das – nicht nur – stattliche Drehmoment von Elektromotoren, die keine „Antrittsschwäche“ kennen, um beeindruckende Beschleunigungszeiten von Null auf 100 km/h zu vermelden. Obwohl es „normale“ Personenwagen mit E-Antrieb durch die hohe Gewichtsbelastung ihrer Batterien auf ein stattliches Gewicht von um zwei Tonnen bringen.

Der Top-Speed könnte auch nicht schlecht sein, aber wird oftmals schon werksseitig begrenzt, weil sonst die Batteriekapazität schnell erschöpft wäre. So müssen auch längere Reisen mit Elektro-Automobilen exakt geplant werden, damit man nicht irgendwo im Niemandsland (ohne Lademöglichkeiten) ungewollt strandet.

Selbst eigentlich intelligente Menschen werden unter dem Druck der so genannten Klimaschützer zu Visionären. Da träumt dann auch ein Gerhard Berger davon, dass einmal – irgendwann – die DTM voll elektrisch unterwegs ist und – als weiterer Irrsinn – der vorgeschriebene Radwechsel dann von Robotern vorgenommen wird. - Er hat das wohl von einer anderen Gruppe von Visionären: Den Politikern.

Auch die großen Manager unserer großen Automobilhersteller scheinen dazu zu gehören. Wie z.B. das schon genannte Beispiel VW zeigt.

Aber dann gibt es auch Leute, die schnell – wie z.B. bei den E-Rollern – ein Geschäft wittern, um befeuert von den Medien, in eine scheinbar rosarote Zukunft zu rollern. - Der „Kurzschluss“ ist absehbar!

Ähnlich ist es bei denen, die den Motorsport elektrisch anzutreiben suchen, indem sie E-Rennen veranstalten. Amateure fahren normale E-Serienautomobile. Der Veranstalter macht – auch dank Sponsoren – sicherlich keine Verluste. - Ohne DMSB sind die Kosten noch erschwinglich!

Am letzten Wochenende gab es sogar ein 24-Stunden-Rennen für E-Automobile auf der Rennstrecke von Oschersleben Da waren auch „Werks-Profis“ am Start, aber im Ziel – mit einem „brandneuen“ Fahrzeug (Veranstalter-Formulierung) - nicht ganz vorne. Am Ende hat ein Tesla 3 vor 39 weiteren E-Automobilen gewonnen. Der Veranstalter vermeldet, dass 182 Fahrer am Start waren. (Das macht dann 4,55 Fahrer pro Auto!)

Da die Ladezeiten die reine Fahrzeit deutlich verkürzen, ging es bei diesen E-Automobilen eigentlich mehr darum, möglich wenig „am Stecker zu stehen“. Dem Gesamtsieger reichten 4 Stopps. So konnte er – wie der Veranstalter stolz vermeldet – 487 Runden in den 24 Stunden zurücklegen. Der 40. und Letzte in der Wertung brachte es auf 254 Runden

Damit meine Leser eine Gesamtübersicht haben, finden sie hier das Endergebnis. Was mir darin fehlt – und was meine Leser sicherlich in dieser Tabelle auch suchen werden – ist die Gesamtkilometerleistung des Siegers zum Beispiel. - Motor-KRITIK möchte das hier nachliefern:

  • 487 Runden x 2,435 km = 1.185,845 Kilometer ./. 24 Stunden = 49,41 km/h Durchschnitt!

Was Motor-KRITIK recherchieren musste: Man ist die „B-Variante“ des Rennkurses gefahren, die eine Streckenlänge von 2,435 km aufweist.

Der Letzte der „E-Mohikaner“ brachte es auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 25,77 km/h. Es war ein Jaguar i-Pace, ab 79.450 € zu kaufen, mit 400 PS, 0 – 100 km/ in 4,8 sec, Leergewicht 2208 Kilogramm!

In der Verkaufs-Broschüre verspricht Jaguar den Besitzern „Eine Oase der Ruhe“!

Was in der Realität zu beweisen war.

MK/Wilhelm Hahne
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