Telex

No go! - Wenn die VLN eine Großveranstaltung wäre!

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich gestern entschlossen, Großveranstaltungen bis mindestens Ende Oktober 2020 nicht zu genehmigen. Auch ein Ende der Abstandspflicht ist nicht in Sicht! Das macht es auch dem Veranstalter des 24h-Rennens am Nürburgring schwer, sein Rennen im September – selbst ohne Zuschauer - durchzuführen. Da erscheint es eigentlich ein wenig dumm, wenn der DMSB – der Deutsche MotorSportBund – für den für den am Samstag nächster Woche angekündigten VLN-Lauf 210 Starter genehmigt hat, was rd. 2.500 Teilnehmer im einem Fahrerlager bedeuten würde, das für dieses Rennen gleichzeitig für alle Teilnehmer zu einer zweigeteilten Boxenstraße werden soll.

Nun werden – bei realistischer Betrachtung – nur etwa um 100 Starter zu diesem ersten VLN-Lauf in diesem Jahr zu erwarten sein, der nach einem Hygiene-Konzept durchgeführt wird, dass ein Bonner Hygiene-Institut – auf dem Papier – als gut und richtig empfindet, das aber auch nur Eingeweihte kennen.

Die in den letzten Tagen auf der Nürburgring-Nordschleife durchgeführten Veranstaltungen – offenbar alle genehmigt (von wem auch immer) – haben eigentlich gezeigt, dass solche Motorsportveranstaltungen noch nicht mal kontaktarm, erst recht nicht kontaktfrei – unter Einhaltung der Abstandspflicht - durchgeführt werden können.

Ein Grund mehr, für den ersten VLN-Lauf am nächsten Samstag, dem 27. Juni, keine Fotografen im Fahrerlager zuzulassen. Die Filmaufnahmen werden von der Regie so passend „geschnitten“ werden, wie man das auch aus der Berichterstattung des Fernsehens von Motorsport-Veranstaltungen kennt, die man z.B. nicht als „zuschauerarm“ öffentlich werden lassen möchte: Man lässt durch die „richtigen“ Kamera-Platzierungen und -Einstellungen keinen Blick auf leere Zuschauer-Ränge zu.

Motor-KRITIK hatte nicht nur über die Planungen berichtet, so wie sie allgemein zugänglich auch bekannt gemacht wurden, sondern auch über den Aufwand den man treiben muss und der in keiner Relation zum eigentlichen Sinn einer solchen Veranstaltung steht.

Hier ist noch einmal die Planung für das Fahrerlager zu sehen, wie sie offiziell verkündet wurde. Auf diesen Internetseiten wurde aber schon dargestellt, dass Rennfahrzeuge im Gegenverkehr aber – wie das lt. offizieller Darstellung offenbar sein sollte – nicht zulässig sind. Darum gibt es auch eine Trennung der Fahrbahnen durch Beton-Elemente.  - Motor-KRITIK hatte als einziges Medium darüber informiert!

Hier sieht man, dass in diesen Tagen Lastzug um Lastzug – nicht die kleinsten – ins Fahrerlager rollten, um die Beton-Fertigteile anzuliefern, die nun nicht nur die Fahrspuren trennen, sondern auch die in der „Work Lane“ (s. Zeichnung) arbeitenden Monteure schützen sollen. Da die Geschäftsleitung des Nürburgring-Pächters schon im Vorfeld versucht, eine optimale Berichterstattung sicher zu stellen, wurde in den letzten Tagen der Versuch unternommen, Fotografen und Vidiofilmer durch „Supervisoren“ (nicht geschützte Berufsbezeichnung) an der Nordschleife einschüchtern zu lassen.

Für den Renntag selber wird man 80 Ordnungskräfte dieser Art an der Nordschleife zusätzlich (!) einsetzen, um evtl. Zuschauer und Freiluft-Genießer zu vertreiben und man hat die Abschleppunternehmen angewiesen, ohne jede weitere Rückfrage „wild parkende“ Automobile umgehend – für den Halter kostenpflichtig – zu entfernen und mit ihren Abschleppfahrzeugen ständig vor Ort zu sein!

Man möchte unbedingt für den Veranstalter des 24h-Rennens gute Voraussetzungen schaffen, dieses Rennen – natürlich ohne Zuschauer – im September in jedem Fall durchführen zu können. - Koste es, was es wolle!

Aber ob die Mitglieder des veranstaltenden e.V. da mit machen, wenn ihre Mitgliedsbeiträge in eine  eigentlich sinnlose Motorsport-Veranstaltung ohne Zuschauer versickern, steht auf einem anderen Blatt.

MK/Wilhelm Hahne
4.540985
Durchschnitt: 4.5 (bei 61 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Rassismus: Es wird Zeit, dass wir erwachsen werden!

Ich bin immer wieder fasziniert, wie einfach doch Menschen zu „Mitläufern“ werden können. Nach dem 2. Weltkrieg habe ich erlebt, dass es vorher keine überzeugten Parteigenossen gegeben hatte. Alle „Mitläufer“! - Auch jetzt beim Klimaschutz erlebe ich eigentlich in der Hauptsache „Mitläufer“. Wer kauft eigentlich noch SUV‘s? - Beim Thema Rassismus ist man natürlich auch der Meinung... - Das alles geschieht in einer Zeit, wo selbst neueste Untersuchungen nachweisen, dass mehr als 50 Prozent aller Meinungsäußerungen, die in der Öffentlichkeit, gegenüber dem Chef – oder in ähnlichen Situationen getätigt werden – gelogen sind!

Man lügt, weil man glaubt, sonst Nachteile erleiden zu müssen! Darum wird auch sehr oft nur das geschrieben, von dem man annimmt, dass es andere gerne lesen würden. Es wird keine Meinung vertreten, es wird „die gängige Meinung“ - auch wenn sie noch so dumm ist - unterstützt! - Warum sollte man sich Gegner machen?

Warum ich über ein Thema schreibe, das weit von meinem Fachgebiet, Motor-Journalismus, entfernt ist? - Weil man sich gerade aktuell in der Schweiz darüber streitet, ob Mohrenköpfe eigentlich noch Mohrenköpfe genannt werden dürfen? - Auch eine 250er BMW gab es mal mit „Mohrenkopf“! - Darf Weißkohl überhaupt noch Weißkohl genannt werden? - Darf man keine „Zigeuner-Schnitzel“ mehr essen? - Darf man einen Juden nicht mehr Juden nennen?

Ich erinnere mich noch gut, dass mir meine Mutter als Kind gedroht hat:

„Wenn du nicht lieb bist, geb‘ ich dich den Zigeunern mit!“

Das hat meine Einstellung zu Zigeunerschnitzeln aber nicht verändert. Auch nicht zu Zigeunern! - Wenn vor Monaten eine Dame dieser Zunft vor meiner Tür stand, um mir Teppiche zu verkaufen, ich kein Interesse hatte, dann hat sie mich vieltausendfach verflucht! - Dabei habe ich sie nicht anders behandelt, als ich in diesem Moment den Teppichhändler einer anderen Rasse auch behandelt hätte. - Bin ich deswegen ein Rassist?

Ich habe als junger Mann, für die Süsswaren-Großhandlung meines Vaters arbeitend, „Negerküsse“ verkauft. Im Einzelhandel waren die damals noch einzeln zu kaufen. Heute gibt es „Schokoküsse“ nur noch in 10er-Packungen! - Ist das ein Fortschritt? - Vielleicht ein rassistischer?

Ich weiß – weil ich das damals wissen musste – dass Sarotti, bevor die Firma in Hattersheim von Nestle geschluckt wurde (heute gehört sie zu Stollwerk), auch mal in Berlin, in der Mohrenstraße, residierte. Dort schuf dann ein „Reklame-Zeichner“ für das 50jährige Jubiläum das bekannte Markenzeichen mit dem Mohren.

„Vielen Dank singt man im Chor, vielen Dank Sarotti-Mohr!“

Inzwischen ist aus dem Mohren ein „weißer Magier“ geworden. Nun darf Sarotti sicherlich auch Kinder-Schokolade herstellen! - Wir streiten über Rassismus, schlagen uns – z.B. in Irland – die Köpfe ein, weil jeder „seine Religion“ für die allein selig machende hält. Wir bilden – politisch – ein vereintes Europa, und jedes Land schützt sich mit einer eigenen Armee vor seinen Nachbarn, schürt mit Nationalhymnen den Nationalismus und sorgt mit Parteien dafür, dass aus kleinen Rissen in der Gesellschaft möglichst tiefe Gräben werden.

Warum wird in Berlin nicht die U-Bahnstation „Mohrenstraße“ abgeschafft? - Warum wird nicht „Uncle Ben‘s Reis“ verboten? - Wie können die Bundesministerium für Justiz und das für Arbeit und Soziales in der Mohrenstraße in Berlin residieren? - Ein Skandal! - Wirklich?

Nun, um 1700 (nach Chr.) wurden Afrikaner als Sklaven nach Deutschland, nach Berlin verschleppt und dort untergebracht, wo man sich durch den Straßennamen daran erinnert.

Denn es wird immer wieder propagiert, dass man sich immer erinnern sollte, dass man niemals vergessen darf… - Was eigentlich? - Nur das nicht vergessen, was in den Mainstream passt?

Die Firma Dubler in der Schweiz produziert seit 1946 Mohrenköpfe! - Wären es „Schoko-Küsse“, würden sie auch in Migros-Regale passen.

Nun müssen sich die mehr als 100.000 Migros-Mitarbeiter, die natürlich „voll“ hinter der Entscheidung ihrer Chefs stehen, die Dubler-Mohrenköpfe bei Dubler direkt kaufen! - Weil es die besten sind!

MK/Wilhelm Hahne
4.8
Durchschnitt: 4.8 (bei 50 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

1. „Corona“-VLN-Lauf: Ein spürbarer Wirr-Warr!

Nach Veröffentlichung meiner letzten Geschichte stand mein Telefon nicht still. Einige Leser haben Fehler in meiner Geschichte entdeckt, aber so ganz genau – also mit Bestimmtheit – können sie auch nicht sagen, wie die Abläufe am 27. Juni sein werden, aber:

„Die wollen das mit allen Mitteln durchziehen!“

So sei meine Darstellung z.B. falsch, dass es keine Ausschreibung gebe. Die sei noch gestern Abend, exakt um 20:51 Uhr eingestellt worden. Allerdings wohl nicht da, wo ich sie gesucht hätte, sondern unter Rennen 4. Und natürlich sei diese Ausschreibung auch noch nicht vom DMSB genehmigt, also eigentlich noch keine gültige Ausschreibung.

Das mit „Rennen 4“ hat man bei der VLN dann wohl heute auch gemerkt, und die Internetseite ein wenig umgebaut. Jetzt ist die „Vorläufige“ Ausschreibung unter „Rennen 1“ zu finden.

Als ich vor dem Einstellen diese „Ergänzung“ meiner bisherigen Informationen noch einmal nachprüfe, sind sie schon wieder falsch, da heute  - am 12. Juni - unter der Register-Nr. DMSB-Reg.-Nr.: R-11684/20 die Ausschreibung von der nationalen "Sportbehörde" genehmigt und um 14:48 Uhr auf den VLN-Seiten eingestellt worden ist.

Beachtenswert ist z.B. der Passus:

„Um die Abstands- und Kontaktregeln zu wahren und Menschenansammlungen zu vermeiden, müssen die Fahrzeuge nicht einer Technischen Abnahme vorgeführt werden.“

Aber es ist schriftlich – mit Unterschrift – zu bestätigen:

„Die Bewerber / Fahrer bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular 'Bestätigung Technische Abnahme und Fahrerausrüstung', das das genannte und eingesetzte Fahrzeug vollständig und uneingeschränkt den gültigen Technischen Bestimmungen der Nürburgring Langstrecken-Serie 2020, sowie den gültigen Sicherheitsbestimmungen des DMSB und der FIA entspricht.

 

Die Bewerber / Fahrer bestätigen mit Ihrer Unterschrift auf dem Formular 'Bestätigung Technische Abnahme und Fahrerausrüstung', das die von ihnen verwendete und eingesetzte Fahrerausrüstung vollständig und komplett den Bestimmungen des Artikel 1.4, Teil 2 der Ausschreibung der Nürburgring Langstrecken-Serie 2020 entspricht.“

Das steht wirklich so – exakt so, aufeinander folgend – in der vom DMSB abgenommenen Version der nun für das VLN-Rennen 1 rechtsgültigen Version der Ausschreibung!

Ein anderer Anrufer macht mich darauf aufmerksam, dass der DMSB im Fahrerlager, die einzige dort geplante Fahrbahn mit Betonfahrbahntrennern  so sichert, dass man nicht sagen könne, dort würden sich Rennfahrzeuge im Gegenverkehr bewegen. - Aber mit Bestimmtheit kann er das nicht sagen, weil er das nur vom Hörensagen weiß und im übrigen den Eindruck hat, dass man bei der VLN und DMSB dieses VLN-Rennen – koste es was es wolle – durchziehen wird!

Wenn ich nun irgendwen danach frage, was denn der Race-Director zu Allem sagt, dann höre ich immer ein „Weiß ich nicht!“ - Nach seinen großen Auftritten bei den ersten Rennen unter seiner Leitung, scheint er an der „Bahnsteigkante“ zum Corona-VLN-Lauf Nr. 1 inzwischen zurück getreten zu sein. - Er möchte wohl nicht unter den Zug kommen!

Es werden übrigens 25 Journalisten – exakt: Fotografen - zum Rennen zugelassen. Die dürfen aber nicht ins Fahrerlager, sondern nur an der Nordschleife fotografieren. Wer die größte Verbreitung seiner Fotos durch die entsprechende Auflage der von ihm belieferten Medien garantieren kann, wird akkreditiert! - Der Text dazu kommt dann wohl von den PR-Spezialisten des Veranstalters.

Was in den Corona-Zeiten auch unverändert bleibt: Der DMSB genehmigt 210 Starter = mindestens 2.500 Personen im Fahrerlager!

MK/Wilhelm Hahne
4.74468
Durchschnitt: 4.7 (bei 47 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

VLN-„Corona“-Fahrerlager: Nun Stätte der Begegnung?

Schaut man heute mal auf der VLN-Internetseite nach, so findet man zum ersten Rennen, das am 27. Juni ausgetragen werden soll, noch keine Ausschreibung. Aber Teile, die garantiert hinfällig sein werden, sind noch exakt mit Zeitangaben versehen, wie z.B. die Siegerehrungen auf dem Podium oder die Ehrung der Klassensieger im Media-Centre.

Es ist aus meiner Sicht erstaunlich, wie kritiklos die bisher bekannt gewordenen „besonderen Maßnahmen“ - auch der „Experten“ des DMSB – hingenommen werden, sogar noch Beifall finden.  Da gibt es im DMSB-Rundstrecken-Reglement – auch des Jahres 2020 – z.B. einen Passus der da heißt:

„Es ist verboten, ein Fahrzeug entgegen oder quer zur Fahrtrichtung zu bewegen, es sei denn, es ist erforderlich um ein Fahrzeug aus einer gefährlichen Position zu bringen oder ein Offizieller/Sportwart der Streckensicherung eine entsprechende Anweisung gegeben hat.“

Man darf selbst in der Boxengasse nicht einfach Fahrzeug gegen die Fahrtrichtung ohne Anweisung der Sportwarte rückwärts schieben! - Und nun gibt‘s im Fahrerlager „genehmigten“ Gegenverkehr?

Schaut man einmal auf die inzwischen nicht nur auf den auf der VLN-Seite – sondern auch von den Kollegen der Fachpresse – veröffentlichten „Fahrerlagerplan“, der übrigens Teil der Ausschreibung ist (die es noch nicht gibt!), dann stelle zumindest ich – hier in Motor-KRITIK – fest, dass bei der von „Experten“ als ideal empfundenen „Corona“-Lösung sich hier Rennfahrzeuge tatsächlich im Gegenverkehr (!) bewegen werden. Zwar mit reduzierter Geschwindigkeit, aber Rennfahrzeuge haben keinen Airbag!

Sieht man sich den „Experten-Plan“ genauer an, findet man die schon lange vorher geäußerte Motor-KRITIK-Meinung bestätigt, dass kaum 100 Rennfahrzeuge unter „Corona“-Bedingungen im Fahrerlager untergebracht werden können. Motor-KRITIK hat einmal nachgebohrt und festgestellt, dass man bei den Verantwortlichen zwar selbst nicht an große Starterzahlen glaubt, aber „zur Sicherheit“ einmal geplant hat, auch Teile des Grand-Prix-Kurses in das „Corona-Zeltlager“ (= Fahrerlager) mit einzubeziehen!

Dann würde allerdings der in der Grafik eingezeichnete „Wendehammer“ zum „Kreisverkehr“. Mit den entsprechenden Wartezeiten, weil bestimmte Fahrzeuggruppen alle gleichzeitig in der gleichen Runde ins Fahrerlager und dann auch zum Tanken müssen.

Nachdem die VLN mit der Durchführung von Rundstreckenrennen in Europa, anders als von den „Experten“ dargestellt, nicht die Ersten sind, kann man vielleicht auf die Erfahrungen aus dem ersten 24h-Rennen an diesem Wochenende in Portugal zurück greifen, wo gestern bei einem freien Training von den vor einigen Tagen genannten 18 Fahrzeugen, ganze 13 Stück zu einem freien Training angetreten waren.

Auch die jetzt geradezu zwanghaft geplante VLN-Veranstaltung wird nicht mit einer hohen Beteiligung von Teams – aus den verschiedensten Gründen – rechnen können.

Grundsätzliches zu der neuen VLN-Planung war auf diesen Motor-KRITIK-Seiten bereits zu lesen. Ich möchte mit diesen – rein sachlichen Anmerkungen – meine schon dargestellte Meinung zu den Plänen der „Experten“ nur noch mal unterstreichen.

MK/Wilhelm Hahne
4.63889
Durchschnitt: 4.6 (bei 36 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Guter Ton: „Bitte haben Sie Verständnis dafür“…

Es wird mir in diesen Tagen schon mal vorgeworfen, dass ich Herrn Christian Stephani in seiner Position als Geschäftsführer ungerecht behandeln würde. - Nein, ich bin nicht dieser Meinung und werde das meinen Lesern gerne darstellen. Ich habe auch als Angestellter in leitenden Positionen gearbeitet und weiß, dass es nicht darauf ankommt, sich mittels einer Visitenkarte darzustellen, sondern als erster und bester Mitarbeiter einer Gruppe von Mitarbeitern im Interesse einer Firma die besten Leistungen zu erbringen.

Natürlich kenne ich die Voraussetzungen, die Christian Stephani für seine neue Geschäftsführer-Position mitgebracht hat: 5 Jahre Fachhochschulstudium und ab Mitte 2011 Erfahrungen in den unterschiedlichsten Positionen am Nürburgring, unter wechselnden Firmen, bzw. Firmen-Namen und Chefs. - Was er in seiner neuen Position aber als Detailarbeit abliefert, lässt ihn nicht als den Geschäftsführer der VLN VV GmbH & Co. KG gut aussehen.

Auch ich habe mir in meinem Leben immer wieder vorwerfen lassen müssen, „keine Ahnung“ zu haben. Das ist insofern richtig, als ich mich niemals daran orientiert habe, was gerade so allgemein als richtig empfunden wurde, Mainstream war, dem man sich anpassen musste, wenn man beruflich weiter kommen wollte. Einen in vielen Briefen von mir – in meiner Zeit als Abteilungsleiter – gerne genutzten  Satzanfang, habe ich zum Titel dieser Geschichte gemacht.

Den habe ich gebraucht, um den Adressaten dann unangenehme Wahrheiten zu schreiben. Alle meine Briefe habe ich vor dem Unterschreiben – mit Tinte und Füller – gelesen und an manchen Tagen habe ich, wenn mir am Nachmittag die Ausgangspost vorgelegt wurde, vielleicht  10 Prozent der Briefe zurückgehen lassen, weil sie nicht meiner Vorstellung von einem Brief – der immer auch die Visitenkarte einer Firma ist – entsprochen haben. - Aber ich habe niemals  einen  Mitarbeiter deswegen – oder wegen anderer Dinge – gerügt oder bin laut geworden! - Die haben mich auch so verstanden!

Ich habe die Arbeiten des Herrn Stephani jetzt Monate lang beobachtet und darf vielleicht auf eine seiner letzten „Visitenkarten“ als Beispiel kurz hinweisen:

Da gibt es auf der VLN-Internetseite auch die „Ausschreibung Probe- und Einstelltag 15.06.2020“, auf der Herr Stephani als „Fahrtleiter“ ausgewiesen ist und auf der sich schon in der zweiten Zeile – außen rechts – der Hinweis findet: „Stand 03.06.2020“.

Unter „ 2. Nennung“ findet man dann den Hinweis, dass bis zum 31.05. eine Nennung nur 1.600 Euro kostet. - Wie gesagt: „Stand 03.06.2020“.

Und Fahrzeuge mit „roter Nummer“ sind nicht zugelassen! - Aus der Ausschreibung ergibt sich aber, dass dieser „Probe- und Einstelltag“ wohl für Wettbewerbsfahrzeuge durchgeführt wird, die z.B. „den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen des DMSB entsprechen“ müssen, – Natürlich sind auch Slicks erlaubt. - ??? -

Der Preis für eine komplette Box beträgt lt. Ausschreibung beträgt 185 Euro. Es wird aber dann auf die notwendige „Abstandswahrung“ hingewiesen und das die „Fahrzeuge pro Box limitiert“ sind. - ??? -

Insgesamt erweckt die Ausschreibung den Eindruck, dass Herr Stephani – er zeichnet als „Fahrtleiter“ dafür verantwortlich – eine alte Vorlage überarbeitet hat, ohne  – nach Einfügungen oder Streichungen – das Dokument vor der Einstellung ins Internet noch einmal gelesen, den Inhalt begriffen, Details angepasst und korrigiert zu haben.

Er hat hier offensichtlich eine Arbeit abgeliefert, die selbst ein intelligenter Lehrling besser machen würde.

„Bitte haben Sie Verständnis dafür“… lieber Leser, dass ich in der Vergangenheit nicht auf alle „Visitenkarten“ des Herrn Stephani hinweisen wollte. Man sollte jedem neuen Mitarbeiter in seiner Position auch eine Einarbeitungszeit zugestehen.

Aber die Zeit ist nun abgelaufen!

MK/Wilhelm Hahne
4.73585
Durchschnitt: 4.7 (bei 53 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

VI ZR 252/19: Der Diesel-Skandal aus Sicht des BGH!

Aus Sicht der großen Medien-Unternehmer mit eigenem News-Room, ist das Urteil des BGH vom 25. Mai 2020 längst „abgefrühstückt“ und mit griffigen Schlagzeilen unters Volk gebracht worden! - Motor-KRITIK hatte bisher nicht darüber informiert, weil das Urteil in seiner Gesamtheit – in allen Details – noch nicht vorlag. Ich möchte es heute meinen Lesern mit seinen insgesamt 43 Seiten im Anhang zur Verfügung stellen. - Nachfolgend finden die an der Sache weniger Interessierten die Basis für eine Wertung des BGH aus Seite 1 des Urteils einkopiert:

„BGB § 826 E, Ga, H
a) Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausnutzt.
b) Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Kenntnis zumindest eines vor maligen Mitglieds des Vorstands von der getroffenen strategischen Entscheidung, trägt der beklagte Hersteller die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, eine solche Kenntnis habe nicht vorgelegen. Darauf, ob die vormaligen Mitglieder des Vorstands von dem Kläger als Zeugen benannt werden könnten, kommt es nicht an.
c) Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist. Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht.
d) Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.
BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 - OLG Koblenz
LG Bad Kreuznach
ECLI:DE:BGH:2020:250520UVIZR252.19.0“

Die „restlichen“ 42 Seiten finden meine Leser im Anhang zu diesem Text. Auch in diesem kurzen Auszug hier wird aber schon deutlich, wie man die Automobilhersteller einordnen sollte, wenn der BGH in diesem Urteil nicht nur von „arglistischer Täurschung“, sondern auch von „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ sprechen kann. - Man muss diesen Konzernen zugestehen, über große kriminelle Energie zu verfügen. - VW hat das bisher mehr als 30 Milliarden Euro gekostet! - Das sind die gleichen Firmen, die nun bei der Bundesregierung um „Kaufanreize für den Kunden“ betteln!

  • Technisch vernünftige, zeit- und praxisgemäße Automobile zu einem korrekt kalkulierten Preis, würden solche „Anreize“ nicht brauchen, um das Interesse von potentiellen Käufern zu finden.    

Derzeit wäre als Ausrichtung auf die Zukunft besonders wichtig: Man sollte die aktuellen Produktionszahlen dem Bedarf anpassen und nicht versuchen, „künstlich“ einen Bedarf zu wecken, der im Grunde nicht besteht!

MK/Wilhelm Hahne
5
Durchschnitt: 5 (bei 35 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Ist die VLN dank SimRacing modernes Entertainment?

Was die VLN einmal war, weiß jeder, der sie erlebt hat. Durch die Corona-Pandemie hat diese Serie eine Unterbrechung erfahren. Mit der aktuell präsentierten SimRacing-Version soll die Lücke für die VLN-Fans geschlossen werden. Die begreifen inzwischen, für was das „Sim“ in dem Kunstwort „SimRacing“ eigentlich steht: Für simulated, vorgetäuscht, fingiert. - Entsprechend ist auch der Unterhaltungswert.

Inzwischen haben wir fünf von neun „Rennen“ hinter uns. Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich bei den Vorstellungen 4 und 5 nur noch jeweils bestimmte Ankündigungen der „Macher“ aus journalistischem Interesse kontrolliert habe:

  • Was ist von den Ankündigungen der „neuen“ VLN-Oberen zu halten?

 Ich habe nicht mehr stundenlang vor dem Computer gehockt! - Diese Rennen werden von mir nicht als Racing empfunden und gutes Entertainment stelle ich mir auch anders vor. - Zum Beispiel wie das „Internationale Zirkusfestival Monte Carlo“.

Das SimRacing-Erlebnis am Wohnzimmer-Computer ist tatsächlich etwas anderes – meine ich – als an der Nordschleife als Zuschauer hinter einem FIA-Zaun zu stehen, ab und an die Position an der Strecke zu wechseln, in Gesprächen vor dem Start und nach der Zieldurchfahrt Eindrücke bestätigt oder richtig erklärt zu bekommen. - Live ist live! - Und mir fehlt jetzt der Kontakt zu anderen Fans!

Obwohl die VLN-“Macher“ sich schon vor den „Simulationen“ alle Mühe geben, die als bedeutend hinzustellen und deren Bedeutung mit großen Zahlen zu untermauern. - Die werden auch schon deshalb größer, weil die „Simulationen“ gleich über mehrere Sender verbreitet werden.

Vor dem 4. DNLS-Lauf (das hört sich so besser an), der am 2. Mai zur Vorführung kam, war auf den VLN-Seiten zu lesen:

DNLS powered by VCO künftig live auf SPOX.com
01. Mai 2020
Die Digitale Nürburgring Langstrecken-Serie konnte eine weitere populäre Online-Plattform für die Ausstrahlung ihres Livestreams gewinnen. In Zusammenarbeit mit Seriensponsor VCO sind die Rennen des virtuellen Nordschleifen-Championats künftig auf SPOX.com zu sehen.“…

Nun, sie waren es nicht. - Ich habe jedenfalls keine „live“-Übertragung dort finden können. Jetzt, vor dem 5. DNLS-Lauf am 30 Mai wurde verkündet: „Streaming-Dienst DAZN zeigt die DNLS powered by VCO“. - Tatsächlich habe ich das auf der SPOX.com-Internetseite bestätigt gefunden. Bei SPOX.com selbst gab es immer noch keine „live“-Übertragung - und bis heute auch keine Erklärung dazu auf der VLN-Seite. - Dafür meinte Christian Stephani, der Geschäftsführer der „VLN VV“, der auch mal SPOX.com angekündigt hatte, nun am 29. Mai zum neuen, zusätzlichen „Streaming-Dienst“:

„DAZN gehört zu den größten Playern in der Sport-Medien-Branche und begeistert Fans auf der ganzen Welt mit Live-Sport der Extraklasse. Mit der Digitalen Nürburgring Langstrecken-Serie powered by VCO nun ein Teil des spannenden Programms von DAZN zu sein, freut uns sehr und zeigt gleichzeitig, was für einen Stellenwert Esports Racing mittlerweile hat.“

Darum möchte man bei „DAZN“ dafür wohl auch Gebühren! - Nachdem ich einen Versuch unternehmen wollte, da mal reinzuschauen, wurde ich informiert, dass das nun der Beginn von 4 kostenlosen Schnupperwochen sein würde. - Da habe ich das Schnuppern gelassen. Dort wäre übrigens nicht die Vorstellung der Herren Patrik Simon und Olli Martini vor dem 5. DNLS-Lauf mit übertragen worden.

So habe ich dann bis zur Sendung „Internationale Zirkusfestival Monte Carlo“ am nächsten Tag warten müssen, um über gute Clowns wirklich lachen zu können.

MK/Wilhelm Hahne

PS: Die Erklärung, dass SimRacing eigentlich Entertainment sein soll, habe ich von Daniel Abt! - Und die VLN hat ihre Ankündigung vom 1. Mai bis heute nicht korrigiert!

4.57143
Durchschnitt: 4.6 (bei 28 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

VLN und die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung RLP

Die siebente Verordnung endete – lt. § 16 - am 26. Mai 2020 um Null Uhr. Ab diesem Zeitpunkt wurde die „8. CoBeLVO“ des Landes Rheinland-Pfalz wirksam. Motor-KRITIK ist nicht nur im Besitz dieser neuesten Version, sondern hat sie auch diesem Beitrag angehängt. So können sich meine Leser heute selber ein Bild machen.

Das muss auch Herr Bert Bertram, der bei der Kreisverwaltung Ahrweiler die Abteilung 3.1 – Ordnung und Verkehr – leitet. Sein Problem ist: Er soll auf der Basis dieser Corona-Bekämpfungsverordnung, die vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz herausgegeben wurde und von der zuständigen Ministerin, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, seit 2014 auf diesem Ministerstuhl, unterzeichnet ist, nun eine Möglichkeit finden, der VLN-Organisation mit den Firmen VLN VV GmbH & Co. KG und  VLN e.V. & Co. OHG, das Veranstalten von Rennen ab dem 27. Juni 2020 auf der Nürburgring-Nordschleife zu genehmigen. - Das letzte Rennen zu dieser Serie soll dann am 21. November 2020 stattfinden!

Da kommt im Zimmer E.04 der Kreisverwaltung Ahrweiler Stimmung auf! - Dienstherr ist dort Dr. Jürgen Pföhler, der als Landrat noch bis 2023 in Ruder greifen darf. Vorher hatte er als Aufsichtsratsmitglied bei der landeseigenen Nürburgring GmbH dort jahrelang mitgerudert, war aber schon vor der Insolvenz ausgestiegen, womit dann für „seinen Kreis“ u.a. auch mit ihm eine siebenstellige Summe „schwimmen ging“.

Auf die Unterstützung seines Chefs kann Bert Bertram also in diesem Fall nicht rechnen. Landrat Pföhler möchte seine Amtszeit ohne weitere Schäden hinter sich bringen, steht persönlich mehr für PR-Aktionen zur Verfügung. Da kann es dann schon mal sein, dass nichts aus denen wird. - Wie z.B. aus dem öffentlich gemachten Versprechen, alle Zahnarztpraxen des Kreises Ahrweiler – jetzt in der Corona-Zeit - mit Atemschutzmasken zu versorgen.

„‘Es ist uns gelungen, in dieser außergewöhnlichen Krisensituation kurzfristig zu reagieren, um die medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen und Engpässe zu überbrücken‘, so Landrat Dr. Jürgen Pföhler. ‚Denn nur durch einen ausreichenden Schutz werden Ansteckungsrisiken sowohl für Patienten als auch für das eingesetzte Fachpersonal reduziert.‘ Zusätzlich zu den bereits verteilten Masken stellt der Kreis nun aus eigenen Beständen weitere 7.000 Masken den Rettungs- und Pflegediensten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten zur Verfügung.“

Das war am 29. April 2020. - Ich habe aktuell bei einem Zahnarzt in Adenau nachgehört: Natürlich hat der sich sofort nach diesem Versprechen des Landrates in Ahrweiler gemeldet. Dort wurde er vertröstet, dass das noch etwas dauern würde. - Heute, exakt 4 Wochen nach der öffentlichkeitswirksamen Aussage des Herrn Landrats ist noch nicht eine einzige Maske beim Zahnarzt in Adenau angekommen!

Wenn man die Real-Situation oben am Nürburgring kennt, wo Touristenfahrten unter Bedingungen abgewickelt werden, die kaum den Traumvorstellungen der Genehmiger entsprechen, die dazu – auch von Herrn Bertram – die Genehmigung erteilt haben; wer die Situation bei Trackdays kennt, die auch inzwischen von Herrn Bertram auf Basis der Rechtsgrundlage der „7. CoBeLVO“ genehmigt wurden, der fragt sich, welche Stelle Bert Bertram in der „8. Rechtsgrundlage“ findet. - Die „alte Genehmigungs-Basis“ (in der 7.) war für ihn:

„Training Breitensport im Freien ist erlaubt.“

Eigentlich findet sich in der 8. „Rechtsgrundlage“ keine Grundlage für die Durchführung von  Veranstaltungen wie Langstreckenrennen. - Auch nicht als „Ghost Racing“! -  Sollte Herr Bertram etwas gefunden haben, wird die Mainzer Landesregierung sicherlich eine Menge zu tun haben, die Veranstalter zu beruhigen, die unter Hinweis auf eine solche Genehmigung selber eine Genehmigung verlangen werden.

Aber die VLN und ihre Organisatoren bleiben natürlich weiter rührend bemüht! - Man muss die Fans eben weiter hinhalten, beruhigen. - Wie Landrat Pföhler z.B. die Zahnärzte!

Aua! - Vielleicht habe ich mit dieser Geschichte einigen Leuten „den Zahn gezogen“!

MK/Wilhelm Hahne
4.758065
Durchschnitt: 4.8 (bei 62 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Digital & unmenschlich: Die Welt in der wir leben!

Auch hier – bei Motor-KRITIK – gehen täglich Pressemitteilungen ein. Gerade in den Internet-Medien finde ich die oft nur Stunden später - eigentlich unverändert – eingestellt. Von mir wurden bisher niemals Pressemitteilungen registriert, mit denen der Wert eines angepriesenen Produkts in Frage gestellt – oder nüchtern beurteilt - wurde.

Nun kenne ich auch den Druck, unter den sich Redakteure in modernen Redaktionen ausgesetzt sehen. Man widerspricht darum nicht, wenn man einen Auftrag z.B. vom Chefredakteur erhält. Bei einer Fachzeitschrift tätig, habe ich auch solche Aufträge von der Chefredaktion erhalten, aber nicht ausgeführt, weil eigentlich die bloße Erwähnung des Produkts schon eine Werbung gewesen wäre, während der Kauf einem Leser keinen Vorteil gebracht hätte.

In modernen Zeitschriften wird der oft in Produkte hinein interpretiert, weil der Hersteller vielleicht ein guter Anzeigen-Kunde – oder etwas ähnliches – ist. Ich muss da schon mal lächeln, wenn z.B. ein Fachkollege das eine Mal das zu hohe Gewicht eines Automobils nicht als negativ empfindet und beim anderen Mal dann vielleicht schreibt, wie toll sich doch das niedrige Gewicht bei der Kurvendurchfahrt auswirkt. - Was denn nun?

In manchen Redaktionen scheint man auch vergessen zu haben, dass man durch die Art der „Berichterstattung“ den günstigen Versand des hergestellten Produkts an Abonnenten gefährden könnte. Dort – in den Regularien der Post - heißt es z.B.:

„Presseübliche Berichterstattung: Mindestens 30% der Inhalte der Publikation müssen könnten einen informativen, werbefreien Charakter haben. Sieht sie eher nach Werbebroschüre oder Bestellkatalog aus, kann sie nicht als POSTVERTRIEBSSTÜCK versendet werden!
Verkaufte Auflage: Mindestens 10% der Auflage müssen gegen Entgelt verbreitet werden. Die Publikation darf also nicht ausschließlich werbefinanziert sein.“

Manche „Experten“-Meinung darf man auch nicht ernst nehmen. Wenn z.B. der Chefredakteur von „Europas Nr. 1“ schreibt:

„Autos verkaufen im Internet? Wollte keiner so richtig. Auf einmal geht‘s. Und muss gehen.“

...dann hat er sich eigentlich schon damit als „Experte“ disqualifiziert.  Kann sein, dass das bei Hochpreis-Produkten funktioniert, aber dafür braucht man dann auch noch nicht einmal das Internet. Ich kenne z.B. einen ziemlich aktuellen Fall, wo ein Mann zu seinem Handy greift und bei „seinem Händler“ mal eben einen neuen McLaren bestellt. - Geht doch! - Auch ohne Computer!

Aber wie soll jemand - „der kleine Mann“ - seinen Gebrauchtwagen beim Neuwagenkauf im Internet eintauschen? - Und wenn es bei Daimler/Mercedes derzeit keine Prospekte mehr gibt, so zeigt das nur, wie weit sich inzwischen die Verantwortlichen der Industrie von der Basis entfernt haben! - Man gibt sich „modern“, der digitalen Entwicklung gegenüber aufgeschlossen. Aber man vergisst, für wen man eigentlich arbeitet. - Für Menschen! - Für echte Menschen! - Nicht geklonte!

Noch etwas zum Wert von digitalem Motorsport und dazu passenden Pressemitteilungen: Am 30. April gab es eine Pressemitteilung zum Thema „Nürburgring Langstrecken Serie Digital - powered by VCO“ in der es hieß:

„Das vierte von insgesamt neun Rennen auf der digitalen Nordschleife findet bereits am 2. Mai 2020 statt. Rennstart für das Eibach 3h-Rennen, das dann auch erstmalig auf SPOX.com live übertragen wird, ist 13 Uhr.“

Bevor ich darüber schrieb, hätte ich mir gerne angesehen, wie das dann bei so einem „Fach-Medium“ umgesetzt wird. - Also habe ich „ROX.com“ püntklich angeklickt.

Am 2. Mai sah das dann so aus. Ich habe dann so nur im Nachhinein erfahren können, das zwei „Werks“-Z4 gewonnen haben. - Bei „vln.de“. - Was auch nichts mit der Realität im realen Motorsport zu tun hat. Einfach alles so digital und unwirklich, dass – wenn man die Realität kennt – das auch in anderen Details schon „unmenschlich“ wirkt. - Gemacht von Menschen, denen Geld das Wichtigste scheint, während sie sich noch Wichtigerem – der Macht – beugen!

MK/Wilhelm Hahne
4.55263
Durchschnitt: 4.6 (bei 38 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Porsche-Rekordfahrt und ein Tochter/Vater-Telefonat

Gestern, spät am Abend, habe ich noch eine Geschichte eingestellt, in der ich meine Motor-KRITIK-Leser über einen nicht erfolgreichen Rekordversuch des Hauses Porsche auf der Nürburgring-Nordschleife informiert habe. Dabei hatte ich nicht nur „Ross“, sondern auch „Reiter“ genannt und auch meinen beim Beobachten gewonnenen Eindruck deutlich gemacht.

Diese Geschichte hat dann meine Tochter angeregt, heute doch mal ihren Vater anzurufen, um zu sagen:

„Da hast du aber wahrscheinlich dem Lars Kern unrecht getan! - Das mit dem „Blütenstaub“ - oder Pollen – das kann doch stimmen. Selbst wenn auf der Strecke die Kehrmaschine unterwegs war, wie du schreibst, wird das den Grip  nicht wesentlich verbessert haben.“ - Um dann noch mit einem Lachen hinzu zu fügen: „Außerdem kann der mit der Kehrmaschine doch nicht optimal die Ideallinie kehren! Denke doch nur mal an die Stellen, wo man auf der Nordschleife weit über die Curbs muss oder wo man über die Randsteine rattert!“

Es war – wie immer – ein anregendes Gespräch! - Wir haben dann noch am Beispiel des Porsche 911 Turbo S über Sportwagen philosophiert. Es gab z.B. Grund darüber zu sprechen, weil dieser Porsche mit seinen Wandlungsmöglichkeiten der Aerodynamik, fast schon an ein Chamäleon erinnert.

Weil für heute vom Wetteramt in Barweiler in der Frühe Regen vorhergesagt worden war – und es regnete wirklich - habe ich dann ein wenig ironisch festgestellt, dass es bei diesem Turbo sogar einen „Wet-Mode“ gibt, der für optimale Fahrstabilität bei Nässe sorgen soll. - Da hat meine Tochter lachend gemeint, dass das aber auf der Nordschleife bei Regen unterwegs, auch nicht eine Rekordfahrt garantieren würde.

„Richtig!“, habe ich gesagt. Ich würde mir unter einem Sportwagen eigentlich auch etwas anderes vorstellen, als so einen Porsche 911 Turbo S, der immerhin 1.640 Kilogramm auf die Waage bringt.

„Ein Sportwagen sollte zunächst einmal leicht sein“, habe ich erklärt. Meine Tochter hat das Thema dann ausgeweitet, indem sie mich an einen Sportwagen aus den 70ern erinnerte, mit dem wir zu dieser Zeit auch schon mal zusammen unterwegs waren:

  • Ein Lamborghini Miura Jota, den sich mein Bruder Hubert nach seinen Vorstellungen von Ferruccio Lamborghini in St. Agatha anfertigen ließ. Der Wagen wog um 1.000 Kilogramm und hatte gut 400 PS, wenn ich mich richtig erinnere.

Ich habe meine Tochter bei diesem Telefonat informiert, das exakt dieser Miura „Jota“ – der meines Bruders Hubert - inzwischen wieder in Europa ist – exakt in der Schweiz. Ein echter Lamborghini-Fan hatte ihn seinem japanischen Besitzer abgekauft.

Sie erinnerte mich dann daran, dass ich sie vor einem Startvorgang mit diesem „Jota“ gebeten hatte sich mal hinter dieses Fahrzeug zu stellen, um bei einem Startvorgang den „Sound“ besser erleben zu können. „Und dann konnte ich anschließend mein wunderschönes weißes Kleid in die Reinigung geben“, hat sie mich erinnert. - „Es war voller schwarzer Russpartikel! - Das schöne neue Kleid, das ihr mir gerade vorher bei C&A in Venlo gekauft hattet!“

Mir fiel dann ein, dass der Miura – weil das in Italien für die Zulassung nicht verlangt wurde – keine Außenspiegel hatte. Ferruccio Lamborghini war auch nicht bereit, die schönen Bertone-Linien mit solchen Dingern zu verschandeln. Wir haben dann Talbot-Spiegel montiert und für die rot glimmende Fernlichtkontrolle hatte ich eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium in Düsseldorf besorgt. - Den deutschen Bestimmungen entsprechend hätten die blau sein müssen!

So haben wir uns dann noch lange über unsere Eindrücke vom Lamborghini unterhalten. Meine Tochter bleibt übrigens bei ihrer Einschätzung von „damals“:

„Auf mich wirkte der wie ein Tier!“

„Verdamp lang her“, war der Titel zur Schilderung meines Fahrerlebnisses hier in Motor-KRITIK.  Schon 1973 hatte ich mit der Ursprungsgeschichte im „Kicker“ hoffentlich vielen Lesern eine kleine Freude bereitet. Dort – aber auch in meiner Motor-KRITIK-Geschichte – (bitte HIER klicken!) ist der Ausspruch meiner Tochter vor 47 Jahren nachzulesen. - Verdammt lange her!

MK/Wilhelm Hahne
4.978725
Durchschnitt: 5 (bei 47 Bewertungen)

Kategorie: 

Tags: 

Seiten

RSS - Telex abonnieren