Automobile: Neue EU-Regeln für die Typgenehmigung!

Sie gelten ab heute, dem 1. September 2020 und wurden 2018 vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat beschlossen. In Brüssel setzt man so die Lehren um, die man aus dem Betrugsversuch von unterschiedlichen Automobilherstellern, durch Manipulationen die eigentlich gesetzlich vorgegebenen Abgasgrenzwerte zu umgehen, vor fünf Jahren gezogen hat. Der Europa-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, erklärte dazu:

„Die Europäerinnen und Europäer erwarten zu Recht, dass sie die saubersten und sichersten Fahrzeuge fahren können. Dies setzt strengste Kontrollen an Fahrzeugen voraus, die in Verkehr gebracht werden und auf unseren Straßen fahren. Es erfordert auch eine echte Durchsetzung und Überwachung auf europäischer Ebene: Aus diesem Grund wird die Kommission künftig in der Lage sein, Fahrzeuge zu kontrollieren, EU-weite Rückrufe auszulösen und Geldbußen von bis zu 30 000 Euro pro Fahrzeug zu verhängen, wenn gegen das Gesetz verstoßen wird.“

Die drei wichtigsten Elemente der neuen EU-Vorschriften sind nach den Drstellungen aus Brüssel:

  • Unabhängigkeit und Qualität der Prüfungen vor dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs: Technische Dienste, die neue Fahrzeugmodelle prüfen und inspizieren, werden von unabhängigen Stellen auf der Grundlage strenger Kriterien geprüft, um ihre Benennung durch die Mitgliedstaaten zu erhalten und beizubehalten. Nationale Typgenehmigungsbehörden werden nun gegenseitigen Begutachtungen (Peer Reviews) unterzogen, um dafür zu sorgen, dass die geltenden Bestimmungen in der gesamten EU umgesetzt und konsequent durchgesetzt werden.
  • Kontrollen bereits auf dem Markt befindlicher Fahrzeuge: Der neue Rechtsrahmen verbessert auch die Kontrollen von Fahrzeugen, die bereits auf dem Markt sind und von Händlern zum Verkauf angeboten werden. Von nun an sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, regelmäßig eine Mindestzahl von Fahrzeugen zu prüfen. Außerdem sind sie nun in der Lage, Schutzmaßnahmen gegen nicht konforme Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen, ohne abwarten zu müssen, dass die Behörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, tätig wird.
  • Europäische Aufsicht: Darüber hinaus kann die Kommission nun an Fahrzeugen Einhaltungs- und Konformitätsprüfungen in Laboratorien oder auf der Straße durchzuführen. In Fällen, in denen Hersteller gegen die Typgenehmigungsvorschriften verstoßen (z. B. im Fall von Abschalteinrichtungen oder gefälschten Erklärungen), kann die Kommission EU-weite Rückrufe anordnen und Sanktionen in Höhe von bis zu 30.000 Euro pro Fahrzeug verhängen. Bis heute konnten nur die nationalen Behörden, die das Fahrzeug typgenehmigt haben, solche Maßnahmen verhängen.

Auch bei bereits auf dem Markt befindlichen Automobilen sollen also regelmäßig in Deutschland Überprüfungen durch das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, eine Behörde, die dem Bundesverkehrsministerium zugerechnet werden muss, durchgeführt bzw. veranlasst werden. Wer die bisher mit einer gewissen Zurückhaltung gepflegte Kontrolle der Automobilindustrie in unserem Land beobachten konnte, darf auf die zukünftige Entwicklung gespannt sein.

Der Diesel-Skandal, der der EU-Kommission als Anregung für die neue Verordnung diente, wurde im Jahre 2015 aufgedeckt. - Wir schreiben jetzt das Jahr 2020! - Gut Ding will Weile haben?

MK/Wilhelm Hahne

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