VLN: Ein Renndirektor entblättert sich! - Peinlich!

Ich würde mich gerne um neue Themen bemühen, aber das aktuelle Geschehen lässt mich in diesen Tagen immer wieder ein „altes Thema“ aufgreifen. Das wird eigentlich von dem bedrückenden Eindruck bestimmt, dass man in der VLN-Organisation, die inzwischen aus vielen Firmen und vielen Verantwortlichen besteht, niemand in der Lage ist die Übersicht zu behalten. Jeder liest in dem Regelwerk, das er als passend empfindet. Ich empfinde die entstandene Situation mehr als peinlich. Es ist eigentlich unvorstellbar, dass die „Macher“ einer Serie nicht wissen, was sie selbst geschaffen haben. - Nicht unbedingt immer ein Reglement, das in sich stimmig ist. - Und alles vom DMSB geprüft? - Wer prüft die Prüfer des DMSB? - Dazu gehören auch jene, die morgen – lt. Aussage des VLN-Renndirektors – ein Urteil im Berufungsverfahren Manheller ./. Adrenalin sprechen werden. - Obwohl der Protest von Manheller gegen Adrenalin niemals angenommen wurde. - Warum? - Der VLN-Sportdirektor erklärt es aktuell in einem Interview auf den VLN-Internetseiten, aus denen ich nachstehend zitiere.

VLN: Ein Renndirektor entblättert sich! - Peinlich!

Das hier ist nun die dritte Geschichte zum gleichen Thema. Nicht alle wollen begreifen, was ich schon seit Tagen versuche meinen Lesern zu vermitteln:

  • Bei der VLN weiß die Rechte nicht, was die Linke tut!

So wird allgemein kommentiert, wenn in einer Firma, Organisation – oder auch einer Rennserie - die Übersicht verloren gegangen ist. Man könnte natürlich auch im Fall der VLN ein weiteres Sprichtwort verwenden:

  • Viele Köche verderben den Brei!

Nachdem ich auf mögliche Komplikationen aufgrund unterschiedlicher „Bestimmungen“ in Reglement und „Vertrag“ (Nennung und Annahme) zwischen Fahrer und Veranstalter im Falle des vor uns liegenden „43. DMV Münsterlandpokal“ hingewiesen habe, macht nun aktuell der VLN-Renn-Direktor seine Unkenntnis auf den VLN-Internetseiten deutlich, wie aus einem Interview-Text klar wird, aus dem ich nachstehend einen kleinen Ausschnitt zitiere und dessen Inhalt die Abläufe beim hinter uns liegenden 8. VLN-Lauf, dem „Barbarossapreis“ betrifft:

Was passierte bei dem Protest Manheller vs. Adrenalin?

Jeder Protest ist von den Sportkommissaren anhand im Sportgesetz festgelegter Kriterien auf seine Zulässigkeit zu prüfen. Hierbei stellten die Sportkommissare einen Formfehler fest. Ein Protest kann nur von einem Bewerber eingelegt werden, und nur der Bewerber kann einen Protest unterschreiben. Im Fall Manheller hatte der Fahrer Carsten Knechtges unterschrieben.

Ist es nicht kleinlich, einen Protest aufgrund eines Formfehlers abzuweisen?

Das mag auf den ersten Gedanken so klingen. Aber Regeln sind nun einmal dazu da, eingehalten zu werden. Die Sportkommissare hatten keine Möglichkeit den Protest anzunehmen und mussten den Protest als unzulässig zurückweisen.

Trotzdem wurde auch das Adrenalin-Fahrzeug disqualifiziert …

Richtig, denn parallel zur formellen Prüfung der Zulässigkeit des Protestes hatten die Technischen Kommissare bereits mit der Untersuchung begonnen. Hierbei stellten sie einen Verstoß gegen das technische Reglement fest. Aufgrund dieser Feststellungen wurde anschließend auch die #490 von Adrenalin-Motorsport disqualifiziert.“

Dabei gab es – genau wie im von mir schon als „Vorab-Warnung“ im Fall „Münsterlandpokal“ hier als „rechtlich entscheidende Situation“ beschrieben, die gleiche Formulierung im Nennformular beim „Barbarossapreis“, den man rechtlich als Vertrag empfinden muss:

„Protest und Berufungsvollmacht
Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen.“

Man hätte also den Protest annehmen müssen! -  Es gab keinen „Formfehler“! - Der Fahrer Carsten Knechtges war lt. gültigem Vertrag (wie durch die Formulierungen in den Nennung und deren Bestätigung durch den Veranstalter abgeschlossen) berechtigt, den Protest einzureichen!

Der Renndirektor der VLN weiß also lt. Interview auf den VLN-Internetseiten nicht wovon er spricht. - Peinlich!

Jetzt wird die Entscheidung in der Berufungsverhandlung beim DMSB, die nach Aussage des VLN-Renndirektors schon morgen, am 18. Oktober 2018 stattfindet, besonders interessant.

Meine Vorhersage, weil ich die Situation zu überblicken glaube, weil ich – wahrscheinlich – gelesen habe, was „Verantwortliche“ der VLN übersehen – bzw. nicht begriffen - haben:

  • Adrenalin wird die Berufung gewinnen! - Und damit auch die VLN-Gesamtwertung 2018!

Lassen wir uns also von den Entscheidungen morgen überraschen!

Motor-KRITIK-Kommentar:

  • Denn sie wissen nicht was sie tun!
MK/Wilhelm Hahne
Durchschnitt: 4.7 (bei 63 Bewertungen)

Kategorie: 

+ Hinweis für Leser – nicht nur an einem Abonnement Interessierte! +

 

Lieber Leser,

 

Motor-KRITIK ist vollkommen werbefrei, aber – darum – auch ein wenig abhängig von seinen Lesern. - Oder anders: Von Einnahmen. - Nicht alle Leser mögen sich gleich für ein Abo entscheiden.

Wenn Sie ab und an mal auf diesen Seiten vorbei schauen und Ihnen der hier gebotene investigative Journalismus gefällt, dann machen sie doch einfach ihre Zustimmung durch eine kleine Spende deutlich. - Auch kleine Beträge können – per Saldo – eine große Hilfe und Unterstützung sein!

Meine Kontendaten – auch wenn Sie Abonnent werden wollen - finden Sie HIER.

 

Danke!