Gespeichert von wh am
Wo man die nachlesen kann? - Nun, sie sind noch nicht geschrieben. Sie sind darum auch unbekannt. Aber auch ein kleiner e.V. hat das Recht darauf, eine eigene Hausordnung zu haben. - Soweit das den DMSB betrifft, ist die – wie gesagt - bisher unbekannt. Sie existierte bisher wohl nur in den Köpfen der DMSB-Verantwortlichen. D.h., die Hausordnung ihres Vereins ruhte in deren Köpfen. - Weil in der Ruhe die Kraft liegt?
Aber nun hat ein Frankfurter Richter dem DMSB in einer Verhandlung am 19. Juni 2019 nahe gelegt, diese mit Überzeugung vorgetragene Hausordnung auch transparent zu machen und z.B. schnellstens schriftlich zu fixieren.
Nun kann eine Hausordnung eigentlich nur von einem Eigentümer vorgegeben werden. In diesem Fall geht es aber um das DMSB-Nordschleifen-Permit, das wohl – so habe ich das verstanden – Teil der DMSB-Hausordnung ist. - Die niemand kennt!
Da gibt es tatsächlich Leute die glauben, der DMSB wäre der nationale Vertreter der international anerkannten FIA, der Fédération Internationale de l'Automobile, der darauf achten soll, dass die Regeln des internationalen Sportgesetzes eingehalten werden. - Tatsächlich ist es aber wohl nur ein regional (national) tätiger e.V. mit einer Frankfurter Hausordnung.
Das 24h-Rennen, das an diesem Wochenende ausgetragen wird also wohl nach der „Hausordnung“ des DMSB durchgeführt. Man kann in der Ausschreibung des veranstaltenden ADAC-Klubs lesen:
1.3 DMSB Genehmigung
Die Veranstaltung wurde vom DMSB unter der Reg.-Nr.
1/19 am 16.11.2018 genehmigt.
1.4 Zugelassene Starterzahlen
Training:
170 Fahrzeuge
Rennen:
3 Startgruppen mit max. à 70
Fahrzeuge jedoch max. 170 Fahrzeuge
2. Status der Veranstaltung
National A/NEAFP
Es ist demnach eine „nationale Veranstaltung mit ausländischer Beteiligung“. Nach der „Hausordnung“ des DMSB benötigt man aber auf der Nürburgring-Nordschleife dessen besondere Genehmigung zum Befahren dieser Rennstrecke. Dafür gibt es zwar keinen Grund, denn jeder Touristenfahrer kann diese Rennstrecke mit jeder Art von Kraftfahrzeug – so schnell wie er will - befahren, wenn er im Besitz eines deutschen oder ausländischen Führerscheins ist.
Aber wenn der DMSB ein Rennen auf der Nordschleife „zulässt“, weil er dazu von der FIA berechtigt wurde, dann gilt auch gleichzeitig „deutsches Hausrecht“. Das kann für einen ausländischen Teilnehmer – trotz Rennerfahrung auf der Nordschleife - dann im Extrem bedeuten: Ausländer raus!
Die FIA, deren Internationales Sportgesetz (ISG) durch den DMSB in seiner Umsetzung national überwacht werden soll, kümmert sich übrigens einen Teufel um das Hausrecht dieses eingetragenen Vereins in Frankfurt! - Beim im Umfeld des 24h-Rennens durchgeführten FIA-WTCR-Lauf ist ein DMSB-Nordschleifen-Permit nicht vorgeschrieben! - Wobei auch das ISG übrigens nach deutschem Rechtsverständnis kein Gesetz im formellen Sinn ist, da es nicht von einem Hoheitsträger erlassen wurde.
Vom DMSB wird gerade beim jetzt stattfindenden 24h-Rennen vorgeführt, dass man schon zwischen „international“ und „national“ wegen der dann geltenden „Hausordnung“ eines Provinz-Vereins unterscheiden muss.
Motor-KRITIK wird nach angemessener Frist nach dem 24h-Rennen noch einmal das Thema aufgreifen. Ich möchte nämlich gleichzeitig die „DMSB-Hausordnung“ vorstellen, deren schriftliche Fixierung und Transparentmachung von einem Frankfurter Richter dem e.V. am 19. Juni 2019 empfohlen wurde. - So lange müssen sich meine Leser gedulden.
Ich halte diesen Termin deshalb hier fest, um meinen Lesern die Möglichkeit zu geben, die Weiterentwicklung bei diesem „DMSB-Trauerspiel“ auch später einmal zeitlich werten zu können.