Vom „DMSB-Hausrecht“ voll getroffen: David Perel

Meine Leser haben reklamiert, dass in der letzten Motor-KRITIK-Geschichte nicht „Ross & Reiter“ für das Urteil eines Frankfurter Richters genannt worden wären. Das ist deshalb nicht geschehen, weil eigentlich dieses in einer Gerichtsverhandlung bekannt gewordene – bisher unbekannte – Hausrecht des DMSB, nicht einen Einzelnen betrifft, sondern von grundsätzlicher Bedeutung ist.

Erstaunlich ist, dass erst jetzt – nach Jahren (!) - so einer breiteren Öffentlichkeit verdeutlicht wird, dass der DMSB sich mit seiner Verfügung, dass nur der auf der Nürburgring-Nordschleife Rennen fahren darf, der im Besitz eines DMSB-Nordschleifen-Permit ist, sich auf eine gefährliche Gratwanderung begeben hat. Bisher hatte der DMSB deshalb keine „Balanceprobleme“, weil diese Verfügung eines e.V. von (fast) allen, die davon betroffen waren, demutsvoll akzeptiert wurde.

Man hat die geforderten Ausbildungskosten und Gebühren hingenommen, weil man sich von dieser „Organisation“ abhängig fühlte, weil – so wird überzogen argumentiert – ohne den DMSB in Deutschland kein Motorsport möglich wäre. Man fühlte sich durch dieses „Monopol“ - wie es empfunden wird – eingeschüchtert, wollte die evtl. Rache eines kleinen e.V. vermeiden. Die vom DMSB beauftragten Ausbilder haben gerne kassiert, nachdem der DMSB auch bei ihnen kassiert hatte und nun jährlich die anfallenden Gebühren bei den Fahrern abgreift.

Der englische Rennfahrer, David Perel, fühlte sich deshalb von der DMSB-Verfügung, ihn als Fahrer nicht zum 24h-Rennen zuzulassen besonders betroffen, da ihm eigentlich zu der vom DMSB vorgeschriebenen Basis eigentlich nur wenige Rennrunden auf der Nordschleife fehlten. - Er ist auf vielen Rennstrecken der Welt zu hause und versteht nicht, was eigentlich auch unverständlich ist. - So hat er geklagt. Und verloren. - ??? - Weil das DMSB-Nordschleifen-Permit plötzlich zum „DMSB-Hausrecht“ zählt. - Das keiner kennt!

Weil nicht jeder den englischen Rennfahrer David Perel kennen muss, füge ich hier einmal seine Erfolge in 2018 ein, wie ich sie von seiner Internetseite kopiert habe:

„Full List of Achievements
    • Upgraded from Bronze to Silver FIA Driver Ranking
    • Pole Position – Spa Francorchamps – GT Open Championship
    • New Spa Francorchamps Lap Record for GT3 cars
    • 4th – Budapest Pro-Am – GT Open Race 1
    • 1st – Spa 24 Hours Pro-Am Category – Blancpain Endurance Series
    • Pole Position – Suzuka 10 Hours – Intercontinental GT Championship
    • 2nd – Suzuka 10 Hours Pro-Am Category – Intercontinental GT Championship
    • 2nd – Silverstone Pro-Am – GT Open Race 2
    • 1st – Nurburgring Pro-Am – Blancpain Sprint Series Race 2“

Die FIA hatte diesen Fahrer also gerade 2018 vom „Bronze“-Status in den „Silber“-Status als Rennfahrer erhoben und der DMSB möchte ihm – gegen eine „kleine Schutzgebühr“ - das Rennen fahren auf der Nürburgring-Nordschleife beibringen. Weil er deren „Bedingungen“, willkürlich festgelegt, um wenige Rennrunden nicht erfüllt hatte!

Der Teameigner der Start-Nummer 22 (ein Ferrari) hatte ihn anderen guten Fahrern vorgezogen, weil David Perel über eine große Rennerfahrung mit Ferrari GT3-Fahrzeugen verfügt. Wie man den ersten Trainingsergebnissen entnehmen kann, fährt an seiner Stelle nun Dontje Indy, ein niederländischer Rennfahrer, der aber bisher primär mit Mercedes GT3-Fahrzeugen Rennerfahrung sammeln konnte.

Gleich wie das Rennen für die Start-Nummer 22 endet: Diese DMSB-“Hausrecht“-Satire ist nach dem 1. Akt sicherlich nicht zu Ende, weil dafür auch kein Beifall zu erwarten ist. Nachdem der DMSB im 1. Akt die Richtung vorgegeben hatte, darf man auf die sicher zu erwartende Fortsetzung gespannt sein. - Der DMSB hat sich mit seiner Art der Ablehnung eines ausländischen Spitzenfahrers sicherlich keinen Gefallen getan. - Zumal er – dazu habe ich eine gutachterliche Bewertung mit klarer Aussage bereits veröffentlicht – keinerlei Berechtigung besitzt, ein solches „Permit“ zwingend vorzuschreiben!

MK/Wilhelm Hahne

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