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Das Jahr 2014 endete so, wie es dann auch am Nürburgring in 2015 lustig weiter ging: Mit Tricksen, Täuschen, Bluffen. - In Motor-KRITIK war schon zu lesen, wie Ende 2014 eine Firma i.L. (in Liquidation) Eintrittskarten für eine Veranstaltung anbot – um sie zu verkaufen – obwohl es für diese Veranstaltung noch keinen Vertrag mit einem Veranstalter gab. Die Situation war eigentlich aber noch schlimmer, da es noch vor Jahresende eine offizielle Darstellung für „dumme Geschäftsfreunde“ gab, die eine Situation darstellte, die es so gar nicht existent war. - Motor-KRITIK hatte schon die reale Situation durch die Aussage eines Ministerealbeamten des Innenministeriums in Mainz darstellt. - Aber es geht auch in 2015 munter weiter. Man legt Genehmigungen in einem Sinne aus, in dem sie nicht erteilt sind und man muss einer „Jeanne d'Arc von Nürburg“ dankbar sein, dass sie eingegriffen hat und Übergriffe in der Art von „Wir machen es einfach“, verhinderte. - Die Frage sei erlaubt: Wer verkauft eigentlich in der jetzigen – ungeklärten – Eigentümer-Situation ein Grundstück aus dem Besitz einer insolventen Landes-GmbH? - Ohne Wissen der Regierungschefin? - Die ja bekanntlich – und sie hat das oft genug erklärt – keinen Einfluss auf die Abläufe am Nürburgring hat. Motor-KRITIK fragt sich, was eigentlich noch am Nürburgring passieren muss, damit die Staatsanwaltschaft tätig wird. - Als Motor-KRITIK in 2009 einen Werbefilm veröffentlichte, der auf einer offiziellen Pressekonferenz vorgeführt wurde, und schon vor der Veröffentlichung durch den Journalisten Wilhelm Hahne in Medien durch die Anzeigenerstatter öffentlich auf der Hannover Messe gezeigt wurde, da diente das als Anlass, um im Zuge einer Hausdurchsuchung (durch Polizei und Staatsanwaltschaft) – bei einem Journalisten – dessen „Handwerkszeug“ (Computer, Kamera usw.) zu beschlagnahmen, um dann später das Ermittlungsverfahren „wegen zu geringem öffentlichen Interesse“ einzustellen. - Bei Motor-KRITIK ist man nicht nachtragend – aber man vergisst nicht. - Weder die physische, noch die finanzielle Belastung. - Die Arbeit von Motor-KRITIK war – und ist - offen & transparent. - Die Arbeit der Insolvenz-Sachwalter auch. - Sie wird jedenfalls „draußen“ so empfunden, wie es durch den Titel dieser Geschichte dargestellt wird.
Offen & transparent: Tricksen & bluffen!
Um es gleich zu Anfang noch einmal festzuhalten: Es geht um den Nürburgring und die Art wie man ihn nach außen darstellt, verkauft, zerstückelt, zerschneidet und z.B. aktuell bestimmte schalltechnische Voraussetzungen verändert. Natürlich alles „offen und transparent“. Und wenn es die Insolvenz-Sachwalter und die verantwortlichen Mainzer Politiker noch oft genug sagen, dann wird man – vielleicht – sogar bei der EU in Brüssel davon überzeugt sein, dass man aus Deutschland immer richtig -. „offen und transparent“ - informiert wurde.
Das betrifft z.B. vor dem Verkauf die Feststellung der Insolvenz-Sachwalter, dass man die Solvenz des Käufers gründlich überprüft habe. Wir meinen den, der seine 2. Rate nicht zahlen konnte, eine Kunstsammlung zweimal beliehen hat und nun bei der Kauf-Firma des Nürburgrings – die am 1. Oktober dann auch von der EU akzeptiert wurde - keine Rolle mehr spielt.
Dieser Käufer hat nun – rd. eine Woche zu spät – seine Bilanz für das Jahr 2013 beim Bundesanzeiger veröffentlicht. (Jeder kann das im Internet selber nachlesen.) Natürlich ist es eine „Bilanz“ entsprechend den Gesetzen (§ 267 HGB) als „kleine Kapitalgesellschaft“. d.h. ohne Gewinn- und Verlustrechnung.
Wenn man einmal die trotzdem sichtbaren „Veränderungen“ zwischen 2012 und 2013 beachtet, versteht man eigentlich die Welt nicht mehr. Da werden die „Immateriellen Vermögensgegenstände“ z.B. um gut 5 Millionen Euro kleiner. Der „Jahresüberschuss“ wird größer. Das „Umlaufvermögen“ vermindert sich um gut 7 Millionen Euro. - ??? -
Die Gründe können vielfältig sein. Unter anderem wird in der Bilanzunterlage eine „steuerliche Betriebsprüfung“ genannt. (Bitte nicht mit der Solvenz-Überprüfung durch die Insolvenz-Sachwalter verwechseln!)
Geschäftsführer der Firma ist übrigens ein Robertino Wild – ohne Doktor-Titel.
Am 7. Januar 2015 war hier in Motor-KRITIK schon zu lesen, dass eine Firma, die NBG, die Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH, die sich lt. Selbstdarstellung im Internet in Liquidation befindet, Eintrittskarten zu einem Rennen anbietet, für das es noch – zum o.g. Zeitpunkt – keinen Vertrag mit einem Veranstalter gab.
Motor-KRITIK hatte aber einen Ministeraldirektor aus dem Innenministerium zitiert, der am 23. Dezember 2014 dem Präsidenten des Landtages mitteilte, dass die NBG, die Nürburgring Betriebsgesellschaft – nach Auskunft der Insolvenz-Sachwalter! - erst zum 31. Januar 2015 seine Arbeit einstellt. - „Zwingend“ einstellen muss (!), weil die EU das so verlangt!
Hier noch einmal das Zitat aus der „alten“ Geschichte (die Sie mit einem Klick hier erreichen), mit die Information aus der Mitteilung des Herrn Ministerialdirektors wiedergegeben wird:
„Die Ring-Verwalter teilten auf Anfrage mit, dass in Abstimmung mit der EU-Kommission der Pachtvertrag zwischen den Verkäufergesellschaften und der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH zwingend bis Ende Januar 2015 beendet werden müsse. Die Beendigung dieses Pachtverhältnisses werde derzeit vorbereitet.
Anschließend werde der Besitz auf die Käufergesellschaft übertragen. Derzeit werde davon ausgegangen, dass dies im Rahmen eines neu abzuschließenden Pachtverhältnisses zwischen der Käufergesellschaft und einer Treuhandgesellschaft erfolge, bis der Kaufvertrag endgültig vollzogen werden könne.“
Dumm, dass die NBG ihren Geschäftsfreunden mit Datum vom 17. Dezember 2014 etwas anderes mitgeteilt hat:
Das wird noch ergänzt durch eine Information der CNG, der capricorn NÜRBURGRING GmbH vom gleichen Tag, die sich als der neue Betreiber ab 1. Januar 2015 vorstellt:
Die fotografischen Darstellungen zeigen jeweils Ausschnitte aus den Schreiben, die die Motor-KRITIK-Leser – um Kundennamen und Anschrift bereinigt – als pdf-Datei im Anhang zu dieser Geschichte finden. Sie tragen die Unterschriften der Geschäftsführer Dr. Karl-Josef Schmidt (Ex-Hockenheim) und Carsten Schumacher. - Alles ganz seriös. - Nur es stimmt nicht!
Die Herren konnten nicht wissen, was Motor-KRITIK am 7. Januar 2015 veröffentlichen würde. Nämlich die verbindliche Darstellung eines Beamten aus dem Mainzer Innenministerium. Die auf Auskünften der Insolvenz-Sachwalter beruhte! - Dumm gelaufen! - Aber offen und transparent!
Wilhelm Hahne ist eben ein staatsanwaltlich bestätigter „Geheimnisverräter“, gegen den ein Ermittlungsverfahren lief, wobei sogar zum Erreichen einer nachdrücklichen Einschüchterung dann der Artikel 5 des Grundgesetzes (Presse-, Meinungs-, Informationsfreiheit) unterlaufen wurde. - Und darum kommt es auch zu dem aktuellen „Geheimnisverrat“, wie er gerade mal mal wieder stattfindet. - Weil der „Einschüchterungs“-Versuch das Gegenteil bewirkte!
Was natürlich – wie das aktuelle Ergebnis beweist - die „Geschäftsfreunde“ der NBG verunsichert. Auch dort liest man Motor-KRITIK und kann es nicht fassen, dass man den „offenen und transprenten“ Aussagen von – wie man annahm – seriösen Partnern nicht trauen kann.
So kam Motor-KRITIK dann auch in den Besitz der Schreiben mit einem Inhalt, der jeweils nicht der Realität entspricht, aber in zwei sich ergänzenden Briefen einfach unters Volk gebracht wurde, weil man sich eigentlich sicher glaubte.
Aber glauben heißt nicht wissen. - Das müssen auch die Herren Insolvenz-Sachwalter und Geschäftsführer begreifen lernen.
Eine neue „nebulöse“ Geschichte wird gerade angerissen, weil man wohl – wie zu hören - ein Grundstück, an der B 258 gelegen,das zum Grund und Boden der insolventen Nürburgring GmbH gehört (die zwar verkauft ist!) nun herauslösen und verkaufen will. Das könnte eigentlich nur der Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser. Denn: Wer ist jetzt eigentlich Eigentümer der Grundstücke?
Die „russische“ Capricorn Besitzgesellschaft kann es nicht sein. Obwohl sie der Käufer ist! - Die Treuhandgesellschaft in Frankfurt (mit kleiner Beteiligung der „russischen“ Capricorn) wohl auch - noch! - nicht. Die NBG oder CNG können es auch nicht sein. Aber wer hat denn einen Antrag zur Rodung des Grundstücks gestellt, das nun verkauft werden soll?
Dumm war, dass man übersehen hatte, dass die Genehmigung zur Rodung durch das Forstamt eigentlich nur in Verbindung mit einem Bauantrag Gültigkeit haben sollte. So konnte eine Nürburger Bürgerin – wie wir glauben, vorübergehend! – die Rodung stoppen.
Hier ein Folge von Fotos, die am 13. Januar 2015 gemacht wurden und den Lesern verdeutlichen sollen, welches Grundstück – neben dem Parkplatz A6 gelegen – abgetrennt und zunächst gerodet werden soll.
Dieses Foto zeigt den hinteren Teil des Grundstücks, das nun gerodet werden soll. (Wirklich um verkauft zu werden?) Dabei wurde dieses Stück erst vor Jahren neu aufgeforstet. Warum wohl? - Und das Forstamt hat nun eine Genehmigung erteilt? - Allerdings unter der Voraussetzung... - s.o.
Hier ein Blick vom hinteren Teil des Grundstücks in Richtung B 258, wo nicht nur die Sparkasse eine Filiale unterhielt, sondern daneben – in einem anderen Gebäude - auch die Polizei bei Veranstaltungen untergebracht war.
Das ist das „Polizeigebäude“, das jetzt wohl ebenso einer Abrissbirne zum Opfer fallen soll, wie...
...die alte Baracke, vor der auch – wie Motor-KRITIK zeigen kann – die Einsatzfahrzeuge der Kriminalpolizei geparkt wurde.
Interessant ist, wie die Genehmigung platziert wurde:
Sie weht wild im böigen Wind auf einem Nebenweg – eine Nebenstraße sollte man das nicht nennen – wo sie an einen extra in den Boden gerammten Pfosten genagelt wurde. Sie ist auch dann kaum lesbar, wenn man sie kurz festhält.
Auf der rechten Seite befindet sich die Karte des Forstamtes, auf der das Grundstück das gerodet werden darf, in ROT eingezeichnet ist.
Hier der Teil der schriftlichen Genehmigung, die in der jetzt hier aushängenden Version aber einen verfahrensgefährdenden Fehler aufweist: Es fehlt das Ausstellungsdatum, bzw. das Datum, an dem es hier zum Aushang kam. - Denn wie soll ein Bürger wissen, wann die Einspruchsfrist von einem Monat abgelaufen ist?
Wenn meine Leser die hier veröffentlichten Fotos aufmerksam betrachtet haben wird klar, dass hier schalltechnische Bedingungen verändert werden, die auch die Immissionswerte im Ortsteil Balkhausen genauso beinflussen werden, wie das Herausnehmen eines hochflorigen Teppichs und die Wegnahme von Kleinmöbeln in einem Zimmer andere akustische Bedingungen schaffen.
Wer um die Spannungen weiß, die zwischen Forstamt und bestimmten politischen Gruppen – auch in den Kommunen bestehen – der wundert sich nicht, dass eine rechtsbewusste Bürgerin nun kurzfristig die Rodung stoppen konnte. Da hat sogar das Forstamt gerne Unterstützung geleistet. - Aber per Saldo... -
Die „Politik“ glaubte die „Forst-Schützer“ längst unter Kontrolle zu haben. Seit langer Zeit. Vor Jahren (zu „Kafitz-Zeiten“) hatte man die Herren schon in die Schranken gewiesen, was sogar dazu führte, dass man sie beim Bau des sogenannten FIA-Zaunes an der Nürburgring-Nordschleife, die auch nach meiner Kenntnis z.T. Naturschutzgebiet betrifft, erst gar nicht um eine Stellungnahme, Beurteilung oder gar Zustimmung gebeten hat.
Der so genannte FIA-Zaun an der Nürburgring-Nordschleife wurde (zunächst ohne Baugenehmigung!) gebaut, ohne eine Stellungnahme des Forstamtes einzuholen, obwohl doch durch den FIA-Zaun z.B. die Wildwechsel unterbrochen wurden. In ähnlichen Fällen – z.B. an Autobahnen – baut man in solchen Fällen „Wild-Brücken“.
Das Forstamt in Adenau ist eigentlich eine „Behörde“, die von den regierenden Politikern nicht ernst genommen wird. - Man hat denen im Forstamt schon vor Jahren die Grenzen aufgezeigt und glaubte nun – das betrifft sicherlich auch den Insolvenz-Sachwalter – machen zu können, was man will.
- Und man will nun ein Grundstück der insolventen Nürburgring GmbH verkaufen?
- Wer verkauft? Wo bleibt das Geld?
- Wer ist der Käufer?
- Was soll dort gebaut werden?
- Warum kommuniziert man das nicht „offen und transparent“?
Es gibt eine Menge unbeantworteter Fragen. Aber die Politik wird sich auch hier durchsetzen. Es zumindest versuchen. - Obwohl sie eigentlich keinen Einfluss nimmt. Weil doch das Insolvenzrecht... - Entschuldigung, dass das hier so ernst klingt. - Aber ich habe heute schon einmal gelacht.
Die Bewohner von Balkhausen sollten jetzt – sofort! - auf jeden Fall schriftlich (!) gegen die Rodung unter Hinweis auf die sich dadurch verändernden schalltechnischen Voraussetzungen Einspruch einlegen. Die Immissions-Fachleute in Berlin, die bisher für die Nürburgring GmbH die „Schall-Gutachten“ erstellten, werden da argumentiv kaum widersprechen können.
Langsam wird es Zeit, dass sich auch einmal das Insolvenzgericht in Ahrweiler zu Wort meldet. Entsprechen alle Handlungen – und Abläufe – wirklich dem geltenden Insolvenzrecht?
Es wirkt fast ein wenig lächerlich: Aber das Insolvenzgericht verweist auf EU-Bestimmungen, die EU in Brüssel auf das deutsche Insolvenzrecht.
Oder könnte es sein, dass am Nürburgring eine neue Sendereihe für einen öffentlich-rechtlichen Sender vorbereitet wird, der dann die Seher wieder in vielen Millionen vor die Fernseher locken soll? - Titel-Vorschlag von Motor-KRITIK: „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“.
MK/Wilhelm Hahne
Übrigens: Die „Unworte des Jahres 2014“ sind nicht „offen und transparent“, sondern ist der Begriff „Lügenpresse“!
Kategorie:
Anhang | Größe |
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Bekanntmachung der NBG vom 17. Dezember 2014 | 937.6 KB |
Bekanntmachung der CNG vom 17. Dezember 2014 | 512.84 KB |