Gestern hat der EU-Gerichtshof zum – aus meiner Sicht – eigenartig verlaufenen Nürburgring-Verkauf ein Urteil veröffentlichen lassen, das einer Mehrheit in der rheinland-pfälzischen Regierung – und hier besonders der SPD – nicht gefallen wird. Das Verkaufsverfahren wird aufgrund des Gerichtsbeschlusses insgesamt noch einmal durchleuchtet werden müssen. Was mir – hier in Motor-KRITIK – nachweislich immer klar war, wird jetzt durch den obersten Gerichtshof der EU noch einmal bestätigt. Eigentlich war eine solche Entscheidung auch zu erwarten, denn in einer Vorlage des Generalanwalts vom 29. April 2021 war schon deutlich geworden, dass die deutschen Provinz-Politiker zwar wieder mal „toll getrickst“ hatten, dass aber – auch trotz toller Zusammenarbeit mit der EU-Kommission – nun doch noch mal die „Tarndecke“ über den eigentlich „geheimnisvoll“ – weil unverständlich – verlaufenen Verkauf des Nürburgring gelüftet werden muss. - Schon die ersten Reaktionen zeigen – auch in der Presse – dass schon wieder erste „Nebelkerzen“ gezündet werden, um bei einer an der Realität ausgerichteten neuen Entscheidung in dieser Sache, nicht plötzlich „im Freien zu stehen“. - Auch die freie Presse verhält sich ganz, ganz vorsichtig. Am liebsten veröffentlicht man dazu „klinisch reine“ Meldungen von Nachrichten-Agenturen. - Dabei geht es eigentlich bei der neuen EU-Gerichtsentscheidung nicht nur um den Verkaufspreis, sondern um das insgesamt etwas eigenartig verlaufene Verfahren. - Es geht um mehr als die Frage: