Gespeichert von wh am
Ausgangsbasis war: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Landrat Dr. Jürgen Pföhler eingeleitet, um zu untersuchen, ob durch sein Versagen – und evtl. das eines seiner Mitarbeiter – die Bevölkerung an der Ahr in seinem Landkreis zu spät vor dem Ahr-Hochwasser gewarnt wurde. - Vielleicht war der Landrat auch einfach nur durch ein Abendessen abgelenkt. - Schließlich hatte er die ihm gesetzlich auferlegte Verantwortung delegiert! - Schriftlich! - Bitte nicht vergessen: Er ist Jurist!
In Folge der öffentlichen Anschuldigungen ist Dr. Pföhler (CDU) erkrankt. - Sein SPD-Vorbild könnte Kurt Beck sein. - Dr. Pföhler ist seit dem 11. August 2021 krankgeschrieben. Aktuell hat er nun einen Antrag bei der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht, ihm eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zu bescheinigen. Dann würde er sein Amt ohne Verlust der Pension aufgeben können und – so hofft er - in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. - So wäre dann seine Position frei für einen demokratisch gewählten Nachfolger. (Wer denkt denn da an Horst Gies?)
- Wie man hören und lesen kann: Die Sache befindet sich bei der ADD in Bearbeitung!
Nun zum Denkanstoß: Von der Staatsanwaltschaft hört man zur Zeit noch nichts. Sie ermittelt noch. Wobei ich gerade gestern durch eine EU-Information zu diesem Thema dann diesen Denkanstoß erhielt. Da lese ich u.a. in einer aktuellen Information der EU aus Brüssel:
„Weil Polen die jüngsten Urteile zur Unabhängigkeit polnischer Richterinnen und Richter nicht umgesetzt hat, hat die EU-Kommission heute (Dienstag) beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen das Land beantragt. Konkret geht es um die Disziplinarkammer des Obersten Gerichtshofs Polens, die ihre Maßnahmen gegen Richter immer noch nicht vollständig eingestellt hat. Außerdem hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet, weil das Land dem EuGH-Urteil vom 15. Juli 2021 (Anmerkung MK: Rechtssache C-791/19) nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, in dem festgestellt wurde, dass das polnische Disziplinarrecht gegen Richter nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. ‚Die Justizsysteme in der Europäischen Union müssen unabhängig und fair sein. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der EU müssen in gleicher Weise gewährleistet werden, unabhängig davon, wo sie in der Europäischen Union leben‘, so Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.“
Das erinnert mich an ein Urteil des EuGH vom 27. Mai 2019, das unter dem Aktenzeichen C-508/18 zu finden ist und in dem deutlich gemacht wird, warum eine deutsche Staatsanwaltschaft keinen „Europäischen Haftbefehl“ ausstellen darf! - In dem Urteil wird als Grund aufgeführt:
§ 146 des deutschen GVG (Gerichtsverfassungsgesetzes), in dem heißt es:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Dazu wird in § 147 GVG bestimmt:
„Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.“
In der Bundesrepublik gebe es "keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive", urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg!
Daran konnte sich Frau von der Leyen jetzt natürlich nicht erinnern, da sie erst zum 1. Dezember 2019 in Brüssel ihre Arbeit aufnahm! - Allerdings zeigte sie schon vorher in der Berater-Affäre des Verteidigungs-Ministeriums Erinnerungs-Schwächen!
Was mir sonst in Verbindung mit dem Antrag des Dr. Pföhler bei der ADD noch ein- und auffällt:
Als ich vor Jahr und Tag – aus meiner Sicht – den berechtigten Versuch unternahm, gegen eben diesen Landrat Dr. Jürgen Pföhler eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, da wurde die von der ADD – da nicht zuständig! - wieder an mich zurück gesendet. Zuständig, so teilte man mir mit, sei in diesem Fall der Erste Kreisbeigeordnete, Horst Gies, (CDU und auch MdL), der dann auch – der bisherige Landrat (auch CDU) und er verstehen sich gut - meine Beschwerde ablehnte.
Das ist jener Mann, der z.Zt. den kranken Herrn Landrat Dr. Pföhler vertritt und unserer Bundeskanzlerin, Frau Angela Merkel, das vom Hochwasser der Ahr hinterlassene Chaos zeigt und in einer „Zukunftskonferenz“ so eindrucksvolle Sätze formuliert, wie:
„Jetzt ist es erforderlich, kluge Ideen und klare Vorstellungen für die Zukunft gemeinsam zu entwickeln.“
Der „Denkanstoß“ der mich gestern erreichte, kann so vielleicht auch ein Denkanstoß für meine Leser sein – dachte ich mir - und vielleicht mit dazu beitragen, dass man auch das versteht, was in der Folge auf diesem Gebiet noch so alles passieren wird.
So sind meine Leser auch nicht auf die KI angewiesen, die inzwischen auch die Journalisten erreicht hat, die sich als „Zukunftsoptimisten“ empfinden!
Natürlich geht es bei Motor-KRITIK noch natürlich zu! - Sozusagen einfach frugal!