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Gestern hat der EU-Gerichtshof zum – aus meiner Sicht – eigenartig verlaufenen Nürburgring-Verkauf ein Urteil veröffentlichen lassen, das einer Mehrheit in der rheinland-pfälzischen Regierung – und hier besonders der SPD – nicht gefallen wird. Das Verkaufsverfahren wird aufgrund des Gerichtsbeschlusses insgesamt noch einmal durchleuchtet werden müssen. Was mir – hier in Motor-KRITIK – nachweislich immer klar war, wird jetzt durch den obersten Gerichtshof der EU noch einmal bestätigt. Eigentlich war eine solche Entscheidung auch zu erwarten, denn in einer Vorlage des Generalanwalts vom 29. April 2021 war schon deutlich geworden, dass die deutschen Provinz-Politiker zwar wieder mal „toll getrickst“ hatten, dass aber – auch trotz toller Zusammenarbeit mit der EU-Kommission – nun doch noch mal die „Tarndecke“ über den eigentlich „geheimnisvoll“ – weil unverständlich – verlaufenen Verkauf des Nürburgring gelüftet werden muss. - Schon die ersten Reaktionen zeigen – auch in der Presse – dass schon wieder erste „Nebelkerzen“ gezündet werden, um bei einer an der Realität ausgerichteten neuen Entscheidung in dieser Sache, nicht plötzlich „im Freien zu stehen“. - Auch die freie Presse verhält sich ganz, ganz vorsichtig. Am liebsten veröffentlicht man dazu „klinisch reine“ Meldungen von Nachrichten-Agenturen. - Dabei geht es eigentlich bei der neuen EU-Gerichtsentscheidung nicht nur um den Verkaufspreis, sondern um das insgesamt etwas eigenartig verlaufene Verfahren. - Es geht um mehr als die Frage:
Nürburgring-Verkauf: Sind Mittelstürmer mehr wert?
Es ist trotzdem eine interessante Frage. Gerade bei dem von mir gewählten Vergleich, weil sich im Fußball mehr Leser auskennen, als in den Verkaufspreisen für eine Rennstrecke. Im hier vorliegenden Fall wurden zwei schon bestehende Rennstrecken (Nordschleife & Grand-Prix-Kurs), mit allen dazu notwendigen Grundstücken und Gebäuden, die in einer von mir als „Skandal“ empfundenen Aktion selbstherrlicher Politiker mit unnötigen Einsatz von rd. 486 Millionen Euro – angeblich zukunftsträchtig – erweitert wurde, dann für 77 Millionen Euro verramscht! - Insgesamt dürfte die Gesamtanlage über eine Milliarde gekostet haben!
Hinzu kommt, dass sie an einen Unternehmer verramscht wurde, von dem man zum Zeitpunkt des Verkaufs wissen musste, dass er nicht in der Lage wäre die Kaufsumme zu stemmen. Das war eigentlich all’ denen klar, die sich z.B. die Mühe gemacht hatten, zum Zeitpunkt des Verkaufs Auskünfte über die finanzielle Situation der Käufer-Firma einzuholen.
- Das wäre auch Frau Dreyer oder dem Insolvenz-Sachwalter möglich gewesen!
Die Landesregierung verweist jetzt darauf, dass man nicht selbst diese Firma verkauft habe, sondern dass das der Insolvenz-Sachwalter war. - Richtig! - Damit möchte man aber nur von der eigenen Verantwortlichkeit für eine Firma ablenken, die man – ganz gleich ob aus Dummheit oder bewusst – dann in eine konkursreife Situation gebracht hat. Denn man sollte nicht vergessen:
- Die Nürburgring GmbH war eine landeseigene Firma! - Deren letzter Geschäftsführer war ein von der Politik eingesetzter persönlicher Freund des „damaligen“ Ministerpräsidenten, Rudolf Scharping. Eine Beteiligung gab es nur durch den Kreis Ahrweiler, mit seinem – inzwischen weltweit bekannten – Landrat Dr. Jürgen Pföhler, der auch als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender vorgestellt wurde. In den Konkurs geführt wurde diese Firma durch das Projekt „Nürburgring 2009“ unter Führung von Kurt Beck.
Was dort mit dieser Nürburgring GmbH und dann – nach der Insolvenz – am Nürburgring geschah, war kein Zufall! - Niemand wird das in allen Details beschreiben können. Dazu wären auch mehr Seiten notwendig, als zu einem Haushaltsplan der rheinland-pfälzischen Landesregierung, der auch deutlich mehr als 1.000 Seiten umfasst und in dem viele Ausgaben so versteckt werden könnten, dass sie nur von denen gefunden werden können, die sie dort unter irgendeinem Titel versteckt haben.
Wenn nun – wahrscheinlich – auf Gutachten verwiesen wird, die den Verkaufswert des Nürburgrings mit 77 Millionen Euro als Realwert nachempfunden haben, so muss ich dann auf die Gutachten-Praxis insgesamt verweisen, die alle wirren Aktionen der Politik als richtig und zukunftsträchtig empfunden haben. . Aber natürlich niemals falsch waren, da sie meist auf Zahlen basierten, die sie von der Nürburgring GmbH – der landeseigenen Firma! - erhalten hatten.
- Ergebnis: Keiner trägt Verantwortung! - Es ließ sich dann aber ein „Buhmann“ finden, den man dann vor Gericht auch verurteilt hat! - Ein „Bauernopfer“!
Der jetzt von der Politik gescholtene Insolvenz-Sachwalter wird sicherlich nun auch darauf verweisen, dass nicht er die Entscheidung zum Verkauf getroffen hat, sondern der Gläubiger-Ausschuss. Dann werde ich darauf verweisen müssen, wie lange wir – die Journalisten – damals auf die Entscheidung des Gläubiger-Ausschusses warten mussten, weil es dem Insolvenz-Sachwalter nicht gelang, deren Mitglieder davon zu überzeugen, dass die Finanzierung der Verkaufssumme im Wesentlichen durch eine Zusage der Deutschen Bank gesichert war.
- Das war sie nicht! - Wie hier in Motor-KRITIK schon „damals“ durch eine Veröffentlichung der angeblichen Zusage nachgewiesen wurde!
Das wurde jetzt vom EU-Gerichtshof genau so empfunden. Damit fällt das „Gerüst“, dass man mit dem Versuch, ein „offenes, transparentes, diskriminierungs- und bedingungsfreies Bietverfahren“ dargestellt zu haben auch erfolgreich war, eigentlich in sich zusammen.
Es ist nicht in Motor-KRITIK, sondern auf den Internetseiten von „auto motor und sport“ noch heute nachzulesen, was ich damals dem berichtenden Journalisten dieser Zeitschrift direkt nach Verkündung des Verkaufs am 11. März 2014 gesagt habe:
„Der Journalist Wilhelm Hahne, der 2009 ein viel beachtetes Buch zu den Vorgängen am Ring in der letzten Dekade geschrieben hat, sieht jedenfalls schwarz, auch mit Capricorn: "Für mich haben wir heute den Start in eine neue Insolvenz erlebt."
So war - zumindest – ich von der folgenden Entwicklung nicht überrascht. Es platzte eine Ratenzahlung. Ein Russe stieg in den Firmenmantel ein, schob deren Inhaber ab, reduzierte den Einfluss des noch verbleibenden Partners auf 1 Prozent und regierte nun so, wie man es auch von einem an einem wirtschaftlichen Erfolg orientierten Unternehmer erwarten kann.
Wenn ich dann aber heute, am 3. September 2021, in aktuellen Tageszeitungen lese:
„Inzwischen gehört sie (Anmerkung: die Rennstrecke Nürburgring) einer Holding des russischen Unternehmers Viktor Charitonin. Die Betreiberfirma des Nürburgrings hat die Asphaltschleife auf zahlreiche wirtschaftliche Standbeine gestellt – neben Motorsport gibt es hier auch in Corona-Zeiten beispielsweise Testfahrten der Autobranche und Firmenveranstaltungen. Hinzu kommen Fahrten von Hobbyrennfahrern mit eigenen Autos auf dem Nürburgring.“ …
...dann ist das so falsch, wie es richtig ist, denn Testfahrten der Industrie, Firmenveranstaltungen und „Touristenfahrten“ hat es auch vorher schon immer gegeben! - Hier wurde einfach ungefiltert durchgewinkt, was zumindest Fachjournalisten besser wissen. Aber „Besserwisser“ sind heute nicht mehr gefragt, zumal solche Allgemein-Floskeln auch den Lesern gefallen. - Alles wird gut!
Selbst in meinem Buch, „Nürburgring 2009“, habe ich nicht alles unterbringen können, was eigentlich zu diesem „Großereignis“ (486 Millionen Euro) zu sagen war. Ich hatte schon am 21. Februar 2009 hier in Motor-KRITIK geschrieben:
„So wie es derzeit aussieht, endet das Projekt "Nürburgring 2009" für die Landesregierung von Rheinland-Pfalz - und damit auch für die SPD - in einer Katastrophe. Aber auch für die Steuerzahler. Die sind es, die ihre "Geldtäschchen" hinhalten müssen. Niemand bittet um eine milde Gabe. Man wird sie fordern. Und dem "mündigen Wähler" vorwerfen, dass er sich ja nicht gewehrt hat.“
Ich schrieb am 19. November 2014:
„Nicht nur Motor-KRITIK, sondern eine ganze Region und eine ganze Legion von Nürburgring-Fans fühlt sich ‚auf den Arm genommen‘. Aber auch im Gläubigerausschuss fühlt man sich mit der Art der Verkaufsabwicklung, für die man verantwortlich gemacht werden kann, ohne aber entscheidenden Einfluss nehmen zu können, einfach von den so genannten Insolvenz-Sachwaltern ‚über den Tisch gezogen‘."
Am 2. Dezember 214 habe ich auch aus einer Pressemitteilung der „Grünen“ zitiert, die – ich möchte daran erinnern – zu diesem Termin auch Regierungsverantwortung trugen:
„Zitat: ‚Pressedienst 282/ 2014 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - im Landtag Rheinland-Pfalz, 02. Dezember 2014, Nürburgring: Die Vergangenheitsbewältigung ist abgeschlossen -Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat heute erklärt, im Zusammenhang mit dem Zukunftskonzept Nürburgring keine Ermittlungen gegen die SPD-Politiker Hering und Kühl aufzunehmen. Dazu erklärt Daniel Köbler, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Rheinland-Pfalz: 'Nach einem Minister-Rücktritt und einem Untersuchungsausschuss in der vergangenen Legislaturperiode, der Veräußerung des Nürburgrings und zahlreichen politischen Konsequenzen, die Rot-Grün zuletzt auch aus dem Rechnungshofbericht gezogen hat, ist mit der heutigen Erklärung der Staatsanwaltschaft die Vergangenheitsbewältigung abgeschlossen. Jetzt gilt es, den Blick nach vorne auf die wichtigen Themen des Landes zu richten', so Köbler. - Köbler weiter: 'Frau Klöckner und die CDU haben in der Vergangenheit gerade in Sachen Nürburgring viel mit Dreck geworfen. Wir fordern die CDU auf, nun endlich zur Sachdebatte zurückzukehren.'“
Schon damals habe ich – ein wenig ironisch - feststellen müssen: „Zukunftskonzept NBRG:“ Alles paletti!“
Man hat also immer gut zusammen gearbeitet. Obwohl man manchmal auch „auf der anderen Seite agieren“ musste. Immer nach dem Spruch meiner Großmutter, der mir in diesem Zusammenhang einfällt:
„Wie das Fähnchen auf dem Turme, sich kann dreh’n bei Wind und Sturme, so soll sich mein Händchen dreh’n, dass es eine Lust ist anzuseh’n.“
Ich habe als Journalist immer versucht meinen Lesern nicht nur Fakten dazustellen, sondern auch das, was sich aus der Zusammenstellung dieser Fakten ergibt. Das kann man allerdings nur, wenn man nicht nur – aufgrund der recherchierten Fakten - eine Meinung hat, sondern auch bereit ist, die dann öffentlich zu vertreten.
Mir hat das – in einem perfekten Zusammenspiel zwischen Politik und Wirtschaft – dann im Verlaufe der Entwicklung zur Nürburgring-Affäre eine Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft eingetragen, die damit einen Verstoß gegen § 5 des Grundgesetzes beging. - Welcher Journalist kann schon eine solche amtliche Bestätigung seiner guten Arbeit vorweisen?
Wenn meine Leser daran interessiert sind, meine o.e. Zitate im Zusammenhang mit meinen Geschichten noch einmal zu lesen: Bitte! - HIER – HIER und HIER.
Zurück zum Wert von Fußballspielern in Relation zum Kaufpreis des Nürburgrings, wie er von der Mehrheit der Gläubiger auf Drängen des Insolvenz-Sachwalters mit 77 Millionen an einen Käufer abgewickelt wurde, der keine Finanzierung nachweisen konnte:
Der Marktwert des derzeit teuersten Fußballspielers der Welt – im Internet nachzulesen – beträgt 160 Millionen Euro. Erst auf Platz 22 findet man aktuell welche, die mit 75 Millionen Euro günstiger als der Nürburgring eingeschätzt werden. Dabei ist diese Rennstrecke, in der Darstellung ihres Besitzers – bzw. der ihm gehörenden Betreibergesellschaft in ihrer Werthaltigkeit so zu sehen:
„Der Nürburgring ist als eine der traditionsreichsten, längsten, anspruchsvollsten und meist befahrenen Rennstrecken der Welt eine Legende.“ Man empfindet ihn als „einzigartig“!
Das gibt’s also für 77 Millionen Euro! - Weitaus billiger als ein guter Mittelstürmer!
Was bei den ganzen bis jetzt aufgetretenen Verlusten weiterhin oft unbeachtet bleibt:
- Einige der durch die Nürburgring GmbH (im Landesbesitz!) beauftragten Baufirmen mussten – bisher – auf Gelder in Millionenhöhe verzichten, da die Rechnungen durch den Insolvenzverwalter nicht ausgeglichen wurden, ihre Forderungen als „zweitklassig“ eingestuft wurden, da man die Forderungen der Landesregierung – also dem Besitzer der insolvent gegangenen Nürburgring GmbH – als „erstklassig“ einstufte! - Das war z.T. im Handelsregister anders zu lesen, wurde dann aber später eben „passend gemacht“.
Auch die Versprechungen des damaligen Ministerpräsidenten Kurt Beck (heute Pensionär) sind längst vergessen! Vergessen wird nur nicht, was dem eigenen Vorteil dient!
Auch die aktuelle Ministerpräsidentin Malu Dreyer wird sich im Zusammenhang mit der gestrigen EU-GH-Entscheidung verbundenen Untersuchung ein paar dumme Fragen gefallen lassen müssen:
- Warum hat sie als einzigen Bieter am 16. Januar 2014 die Herren Wild und Heinemann in Sonder-Audienz empfangen?
- Warum war sie am Verkaufstermin (11. März 2014) zusammen mit ihrer damaligen Wirtschaftsministerin in Koblenz vor Ort, obwohl beide dort offiziell „ohne Funktion“ waren?
- Warum verbreitet Malu Dreyer – und lässt verbreiten – dass sie auf die Entscheidungen in einem „Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung“ (!) ohne jeden Einfluss ist?
Man sollte auch nicht vergessen, dass das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Angeblich, weil Prozesse, vom Insolvenz-Sachwalter angestoßen, wegen Baumängeln in Verbindung mit dem Projekt „Nürburgring 2009“ vor Gericht noch nicht beendet werden konnten!
Wenn das wirklich so ist:
- Warum sollte dann der Käufer des Nürburgrings - der eigentlich genau betrachtet ein Zweitkäufer ist (!) - die volle Kaufsummer gezahlt haben?
Es sind eine Menge Fragen – neben denen, die durch das neue EU-GH-Urteil aufgetreten sind – zu beantworten. In dem Urteil in den Rechtssachen C-647/19 P und C-665/19 P in denen der Verein „Ja zum Nürburgring“ und die US-Firma „NeXovation“ gegen die EU-Kommission klagten ist u.a. zu lesen:
„Der Gerichtshof hebt insoweit die Urteile des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juni 2019, in denen das Gericht diese Beurteilung der Kommission bestätigt hatte, auf und erklärt den Beschluss der Kommission vom 1. Oktober 2014 für nichtig. Im Übrigen weist der Gerichtshof die Rechtsmittel zurück.“
Es ist dort auch zu lesen:
„Die Kommission hat jedoch zu Unrecht befunden, dass die Finanzierung des Angebots von Capricorn unzweifelhaft von der Deutschen Bank garantiert worden sei, wovon auch das Gericht ausgegangen ist. Insofern stellt der Gerichtshof insbesondere fest, dass ein Schreiben dieser Bank vom 14. März 2014 entgegen dem Verständnis der Kommission und des Gerichts eindeutig keine verbindliche Finanzierungszusage enthielt.“
Wer jetzt zu dieser Feststellung still in sich hinein lächeln wird, ist der ehemalige Bürgermeister von Nürburg, der als Einziger im Gläubiger-Ausschuss nicht auf die Sprüche des Insolvenz-Sachwalters herein gefallen ist. - Er hat keine Zustimmung zum Verkauf erteilt!
Der Insolvenz-Sachwalter muss sich nun auch fragen lassen, auf wessen Veranlassung er damals so einen Druck auf die Mitglieder des Gläubiger-Ausschusses ausgeübt hat. Dreyer, Lemke? - Die waren schließlich beide vor Ort!
Noch ein Tipp für die Damen und Herren, die das nun folgende Prüfverfahren durchführen werden:
- Auch die Staatsanwaltschaft Koblenz kann zu diesem Fall etwas sagen. Sie hatte gegen den Nürburgringkäufer ein Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil er – so wurde das „damals“ empfunden – wahrscheinlich eine Kunstsammlung zwei Mal verpfändet hatte. Das hat sich dann als Irrtum heraus gestellt, weil die Deutsche Bank keinen Nachweis darüber führen konnte, dass ihr Angebot Gültigkeit hatte.
Dort war zwar die Kunstsammlung als Sicherheit notiert, aber – durch eine fehlende Unterschrift – nicht Realität geworden. So hat die Staatsanwaltschaft Koblenz dann das Untersuchungsverfahren wieder – und das stillschweigend – eingestellt.
- Obwohl die Staatsanwaltschaft von mir darauf aufmerksam gemacht worden war, dass in einem anderen Bundesland noch ein Verfahren in Sachen dieser Kunstsammlung geführt wurde!
Im dortigen Gerichtsverfahren wurde dann auch festgestellt, dass die dem Insolvenz-Sachwalter als Sicherheit übereignete Kunstsammlung gar nicht in vollem Umfang dem Besitz des Nürburgring-Käufers zuzurechnen war!
Der Insolvenz-Sachwalter hatte – als geübter Rechtsanwalt – nur versäumt, sich davon zu überzeugen, dass die übereignete Kunstsammlung überhaupt dem Besitz des Nürburgringkäufers zuzuordnen war. - Mehr nicht!
- Man darf auf das Ergebnis des vor uns liegenden Prüfverfahrens gespannt sein!
Weil aber schon jetzt vielleicht so machen Leser interessiert, was denn wäre wenn…:
- Das Urteil hat nur Auswirkungen im EU-Wettbewerbsrecht!
- Der Kaufvertrag mit dem neuen russischen Besitzer wurde nach deutschem (nationalen) Recht geschlossen.
- Es wird also keine Rückabwicklung geben, da der/die jetzigen Eigentümer auf eine entsprechende Klausel verzichtet und das „Closing“ vorgezogen haben.
- Unbestreitbar ist, das rd. 486 Millionen Euro an unrechtmäßigen Beihilfen durch die rheinland-pfälzische Landesregierung an die landeseigene (!) Nürburgring GmbH geflossen sind.
- Die Forderung der EU, die sich daraus ergeben, sind aber nur in Verbindung mit den Liegenschaften zu sehen.
- Sie treffen also den jeweiligen Eigentümer dieser Liegenschaften.
Also: Ende offen! - Und damit ist auch das Schicksal des Nürburgrings ungewiss!
Nachdem es meine Leser geschafft haben, diese Geschichte bis zu ihrem Ende zu lesen, wird ihnen auch klar sein, warum ich gestern nur kurz unter „Aktuell“ über die EU-Gerichtsentscheidung informieren konnte.
Meine Recherchen und Erfahrungen sind eben nicht in der Schnelligkeit zu einer inhaltsvollen Leser-Information umzusetzen, mit der z.B. Nachrichten-Agenturen arbeiten müssen.
Bei Motor-KRITIK geht journalistische Gründlichkeit vor Schnelligkeit!