DAS FIA-ISG: Sächlich = divers, sachlich = pervers?

Auch der Motorsport befindet sich in einer Zeitenwende. Nur wird dabei das Gegensteuern vergessen. So ufert dann das Reglement aus. Aber es wird von den Motorsportlern unserer neuen Zeit genau so wenig gelesen, wie die Bibel in den Nachttisch-Schubladen der modernen Hotelketten. Man ist zwar gebildet, weiß zwar, dass „der Herr dein Hirte“ ist, aber wer könnte schon ohne nachzuschlagen sagen, dass es sich hier um Psalm 23 handelt? - Als aktiver Motorsportler sollte man aber schon das ISG, das Internationale Sport-Gesetz, kennen. - Wer von den aktuell so talentierten GT3-Fahrern hat das wohl schon ganz gelesen?

Gerade jetzt sollte man mal wieder - zumindest - einen Blick in das für 2023 geltende ISG werfen, wenn man mit einer Lizenz eines nationalen ASN bei motorsportlichen Veranstaltungen irgendwo auf der Welt unterwegs ist. - Was ein ASN ist? - Ein Blick in den Anhang zum ISG gibt Aufschluss:

„ASN (Nationale Sporthoheit)
Nationaler Club, Verein oder Verband, der in Übereinstimmung mit Artikel 3.3 der FIA-Statuten von der FIA als alleiniger Inhaber der sportlichen Autorität in einem Land anerkannt ist. Soweit in vorliegendem Sportgesetz Bezug genommen wird auf einen ASN, so kann dies auch ein ACN (Nationaler Automobilclub) gemäß Definition in Artikel 3.1 der FIA Statuten sein.“

Nicht nur Lidl, auch ISG lesen lohnt sich! - Da wird nicht nur den aktiven Motorsportlern, sondern z.B. auch den Veranstaltern in „Artikel 12.1. Verantwortlichkeit“ klar gemacht:

„12.1.1.a  Soweit nicht anders bestimmt, sind Zuwiderhandlungen oder Verstöße strafbar, einerlei ob sie absichtlich oder fahrlässig begangen wurden.“

Da kann man sich vorstellen, wie vorsichtig man da am Nürburgring an der neuen Ausschreibung für die NLS-Serie 2023 arbeiten muss, wenn man sich nicht strafbar machen will.  Darum dauert das sicherlich auch so lange! - Auch die ILN wird die von ihr als notwendig empfundenen „Verbesserungen“ nur ga-a-a-a-anz vorsichtig vortragen müssen. Sonst gibt’s was auf die Mütze! - Selbst wenn der DMSB eine aktuelle „Zuwiderhandlung“ übersehen sollte, so ist auf „Artikel 12.1.2a“ des ISG zu verweisen, wo es heißt:

„Die festgesetzte Verjährung für die Verfolgung von Verstößen beträgt fünf Jahre.“

Neugierig geworden? - Lesen Sie mal in Ruhe das ganze ISG , das schon Ende 2022 von der FIA ergänzt erweitert wurde – natürlich in französischer Sprache - und dessen deutsche Übersetzung gerade beim DMSB (fast 73 DIN-A4-Seiten) eingestellt wurde. - Wie so oft bei Motor-KRITIK als Dienst am Leser angeboten: Mit einem Klick HIER sind sie da!

Da der DMSB gerade in 2022 einen von ihm angestrengten Urheberrechtsprozess verloren hat, wird er hoffentlich daraus seine Lehren gezogen haben, denn er weist auch bei dieser ISG-Übersetzung  darauf hin:

„Alle urheberrechtlichen Verwertungsrechte dieser Übersetzung liegen beim DMSB. Auch auszugsweiser Nachdruck, Fotokopie oder Speicherung auf Datenträgern ist nur mit schriftlicher Genehmigung des DMSB gestattet.“

Trotzdem werde ich, um meine Motor-KRITIK-Leser einmal von ihrem Wissenstand her jedem GT3-Fahrer überlegen zu machen, noch eine kleine Leseprobe einfügen, die ich ziemlich willkürlich (oder zufällig?) herausgegriffen habe. Da beginnt z.B. der „:ARTIKEL 12.2 VERLETZUNG DER REGLEMENTS“ mit:

„12.2.1  Außer den vorstehend sowie nachstehend aufgeführten Fällen wird Folgendes als Verletzung der Reglements angesehen:"

Dann wird aufgelistet! - Ich werde hier nur ein einziges „Folgendes“ zitieren:

„12.2.1.n Die allgemeine Abgabe und Darstellung von politischen, religiösen und persönlichen Äußerungen oder Kommentaren, die insbesondere gegen den allgemeinen Grundsatz der von der FIA gemäß ihren Statuten vertretenen Neutralität verstoßen, es sei denn, sie wurden zuvor von der FIA für internationale Wettbewerbe bzw. vom ASN bei nationalen Wettbewerben innerhalb seiner Gerichtsbarkeit schriftlich genehmigt.“

Also bitte als FIA-lizenzierter Fahrer nur noch mehrfach abgesegnete interne Sprachregelungen der Industrie oder FIA/ASN verwenden! - Hat sich Sebastian Vettel vielleicht wegen dieser neuen (!) Auflage nun aus dem F1-Motorsport zurück gezogen?

Inzwischen findet „Sky“ wohl auch keinen deutschen Fernsehsender mehr, der ein Formel 1-Rennen übertragen möchte. - Selbst RTL hat den Kopf geschüttelt! - Dabei wurden die F1-Sportgeräte inzwischen doch auch schon der Entwicklung den SUV-Boliden angepasst, sind groß, stark und richtig schwer geworden. Aber so ein 1.000-Kilogramm-Geschoss kommt wohl selbst im Fernsehen als „milder Verbrenner“ nicht mehr so öffentlichkeitswirksam rüber.

Und die bisher von RTL geführten Interviews werden nun von Rennen zu Rennen immer „gleicher“ ausfallen! -. Müssen! (s.12.2.1.n)

Auch ich möchte mich bei der FIA, dem DMSB und allen Funktionären für ihre unermüdliche Zuarbeit von Themen für eine journalistische Berichterstattung bedanken.

Und verweise auf mein Urheberrecht an dieser Geschichte! (Soweit es sich um meinen persönlich geschaffenen Anteil handelt.)

MK/Wilhelm Hahne

Tags: 

Durchschnitt: 4.3 (bei 42 Bewertungen)

Kategorie: 

+ Hinweis für Leser – nicht nur an einem Abonnement Interessierte! +

 

Lieber Leser,

 

Motor-KRITIK ist vollkommen werbefrei, aber – darum – auch ein wenig abhängig von seinen Lesern. - Oder anders: Von Einnahmen. - Nicht alle Leser mögen sich gleich für ein Abo entscheiden.

Wenn Sie ab und an mal auf diesen Seiten vorbei schauen und Ihnen der hier gebotene investigative Journalismus gefällt, dann machen sie doch einfach ihre Zustimmung durch eine kleine Spende deutlich. - Auch kleine Beträge können – per Saldo – eine große Hilfe und Unterstützung sein!

Meine Kontendaten – auch wenn Sie Abonnent werden wollen - finden Sie HIER.

 

Danke!