„Offen und transparent“ - neu definiert!

Die EU hat ihre Vorstellungen von „offen und transparent“. Die Insolvenz-Sachwalter haben sie auch. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz vertraut den Insolvenz-Sachwaltern, weil sie schon in der Vergangenheit den Eindruck vermitteln konnte, dass sie eigentlich von nichts etwas wirklich versteht. Darum ist wahrscheinlich auch das Team Robertino Wild/Dr. Axel Heinemann ihr Wunschpartner als Käufer des Nürburgrings. Robertino Wild hat in einem Interview mit Markus Lachmann („Wiesbadener Kurier“) gesagt: „Ich bin fest davon überzeugt, dass der Verkaufsprozess EU-konform durchgeführt worden ist. Der Sachwalter und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG sind in der Öffentlichkeit mehrfach angegriffen worden. Die Kritik ist nicht berechtigt. Die haben das mit aller größten Akribie und Sorgfalt betrieben. Da waren keine Berufsanfänger am Werk.“ - Stimmt! - Die Herren haben „mit aller größter Akribie und Sorgfalt“ im Teamwork die Begriffe...

„Offen und transparent“ - neu definiert!

Kommen wir zunächst einmal zur KPMG, die im Fall der insolventen Nürburgring GmbH durch Herrn Alexander Bischoff repräsentiert wird. Durch ihn wurde der 50seitige Verkaufsprospekt (Teaser) im Auftrag des Insolvenz-Sachwalters, nach einer Entscheidung des Gläubigerausschusses für diese Firma, verantwortet.

Es ist zwar kein Hochglanzprospekt geworden, aber mit einem Inhalt, der wohl im Licht von Aladins Wunderlampe erstellt wurde. Es gibt z.B. beim angebotenen Objekt Nürburgring in seiner Gesamtheit keinen einzigen Baumangel.

Nun dürfen bekannte Baumängel bei einem Verkauf von Bauwerken nicht verschwiegen werden. Offensichtlich waren die KPMG und Alexander Bischoff in diesem Punkt nicht vom Insolvenz-Sachwalter informiert. - Was nicht glaubhaft wäre!

In seinem Gutachten für das Insolvenzgericht, hat Jens Lieser, der vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenz-Sachwalter, dazu bereits am 29. Oktober 2012 eine grobe Zuordnung von vorhandenen Bauschäden vorgenommen. Auf den Seiten 53 bis 55 gibt es folgende Auflistung, die - wie sich aus der Seitenzahl ergibt – umfangreicher und detaillierter ist, als die folgende – nach dieser Unterlage – vorgenommene Kurz-Darstellung:

  • Feuchtigkeitsschäden im Warsteiner-Event-Center und in der Arena (beides Boulevard)
  • Tribünendach
  • Abdichtung der Tribüne
  • Treppenanlagen
  • Fassadenmängel
  • Weitere Mängelbeseitigung

Diese Mängel können also nur im KPMG-Teaser arglistig verschwiegen und nicht aufgeführt worden sein. Denn dass bekannte Baumängel den jeweiligen Interessenten mitgeteilt werden müssen, daran besteht sicherlich kein Zweifel. Einem Rechtsanwalt – wie Jens Lieser – müsste die gültige Rechtslage erst recht bekannt sein. Das offizielle Verschweigen ist also kein Zufall.

Hier wurde also mit voller Absicht – sozusagen „offen und transparent“ - dagegen verstoßen.

So ist es auch zu verstehen, dass Herr Jens Lieser, der offiziell eingesetzte Insolvenz-Sachwalter nicht auf eine Anfrage von Motor-KRITIK antwortete, die hier mit ihrem Inhalt einkopiert wird:

Sehr geehrter Herr Lieser,

als Journalist habe ich an Sie als vom Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesetzter Insolvenz-Sachwalter zu o.g. Verfahren (6 IN 91/92) folgende Fragen:

a) Wieviele Klagen gegen Bauunternehmen und Handwerksfirmen sind gegenwärtig noch wegen Baumängel am Projekt "Nürburgring 2009" anhängig?
b) Wie hoch ist der Streitwert der Klagen insgesamt?
c) Wann rechnen Sie mit dem Abschluss der Gerichtsverfahren?

Damit keine Rückfragen notwendig sind, habe ich eine Kopie meines für 2014 gültigen Presseausweises angehängt.

Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Antwort sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

freier Journalist und Herausgeber von Motor-KRITIK
(www.motor-kritik.de)

Eigentlich war meine Anfrage eine von denen, die man als Journalist macht, um in einem bestimmten Rahmen Sicherheit zu haben. Ich schrieb sie am 25. Juni 2014. Nach mehr als einer Woche Warten, habe ich mir erlaubt, den Insolvenz-Sachwalter daran zu erinnern, dass ich eine Antwort – aber zumindest einen Zwischenbescheid vermisse. - Nett und freundlich:

Sehr geehrter Herr Lieser,

nach mehr als einer Woche darf man als Journalist sicherlich mit einer Antwort - oder zumindest einem Zwischenbescheid - auf begründete Fragen rechnen.

Sogar von einem Rechtsanwalt. - Besonders dann, wenn er eine Funktion als offiziell eingesetzter Insolvenz-Sachwalter hat. Der auch noch - in diesem Fall – eine besondere Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit hat, da er mit seiner Arbeit auch die Höhe des Verlustes von Steuergeldern bestimmt.

Meine Fragen sind so gestellt, dass sie Ihnen die Möglichkeit für klare - "offene und transparente" - Antworten bieten.

Natürlich weiß ich um den "Haken", der in jeder Ihrer Antworten verborgen sein wird. Sie haben mich mit Ihrer bisherigen Nicht-Antwort darauf aufmerksam gemacht.

Danke! - Schön wäre, wenn ich mich geirrt hätte. Eine Antwort ist auch schnell geschrieben. - Ich lasse mich überraschen.

Übrigens: Eine Nicht-Antwort wird meine Recherchetätigkeit in dieser Sache nicht beenden. - Nur wird sie dann mehr Aufwand - und mehr Zeit erfordern.

Ich mache das gerne. - Im Interesse der Öffentlichkeit, im Interesse meiner Leser.

Mit den besten Grüßen

Wilhelm Hahne

Ich habe wieder keine Antwort erhalten. Bis heute nicht. Dieser Rechtsanwalt, der in seiner Eigenschaft als Insolvenz-Sachwalter z.B. einen ganzen Gläubigerausschuss „passend gemacht hat“ - natürlich mit Hilfe seiner „Gang“ - der scheint auch davon überzeugt, dass da ein einzelner Journalist – dazu noch in dem Alter! - kein Problem ist. - Aussitzen ist das Rezept. - „Offen und transparent!“

Zumal er – und sein beauftragter Pressemann Pietro Nuvoloni – auch bisher nur Erfahrungen machen konnten, die nicht dafür sprachen, dass eine Nicht-Antwort zu einem Problem werden könnte. Auch Pietro Nuvoloni antwortet nicht auf meine (anderen) Anfragen, lässt mir auch nicht seine tollen Presseinformationen zum Thema Nürburgring zukommen. (Die erhalte ich dann von netten Kollegen umgehend und schnell!)

Jens Lieser scheint das Niveau des modernen Journalismus zum Maßstab für seine Einschätzungen zu machen. Er konnte so in der Vergangeheit sehr oft seine Art der Darstellungen durchsetzen. Es ist bedauerlich, dass sich dieser Rechtsanwalt bisher kein anderes, besseres Bild von Journalisten machen konnte.

Motor-KRITIK möchte dieses Bild gerne zurecht rücken, hat recherchiert und beginnt, bevor ich die aktuellen Rechercheergebniss einstelle, mit einem Eigenzitat aus einem Buch, dass zwar erst im August 2010 veröffentlicht wurde, aber schon im April 2009 in einer Geschichte von mir – auf diesen Internetseiten - veröffentlicht war:

„Eigentlich wird die Umsetzung der Pläne (wenn denn welche vorhanden sind!) auf der Großbaustelle Nürburgring vom Chaos bestimmt. Hier kommt es nicht auf fachgerechtes Arbeiten, sondern nur auf termingerechtes Arbeiten an. Egal wie: Alles muss bis zum Formel 1-Termin fertig und nutzbar sein. Basta!

Fachleute schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, wenn sie daran denken, was nach der Eröffnung noch an 'Nacharbeiten' auf alle Firmen zukommen wird. Die Zahl der eingebauten Fehler erreicht nach deren Einschätzung inzwischen eine vierstellige Höhe. Aber darüber spricht niemand.“

Schon im Herbst 2007, fast zwei Jahre vorher, war bei mir zu lesen gewesen:

„So wurde schon verschiedenen Bauunternehmen klar gemacht, dass sich zwar der Baubeginn zur Erlebnisregion Nürburgring verschieben wird, nicht aber der Endtermin. Und es wird Druck gemacht. Indem man z.B. 'Vorlaufkosten' entstehen lässt. Nach meinen Schätzungen liegen die derzeit einschl. aller Pläne- und Modell-Gestaltungen, Ausstellungskosten usw. bei 30 Mio Euro. Und man schreckt auch nicht davor zurück, z.B. schon mal einen Bagger demonstrativ anfahren zu lassen, der dann zwar nur einen Tag arbeitet, aber so, dass es allen Leuten auffällt. Über den Sinn solcher Aktionen mag man geteilter Meinung sein, aber der Grund für solchen (ich nenne ihn) 'Unsinn' ist klar: Man möchte verdeutlichen, dass es weiter geht, dass auch Aufsichtsratsbeschlüsse nicht bremsen, sondern höchstens verzögern können. - Aber (s.o.) nicht den Endtermin verschieben.“

Das alles können die Insolvenz-Sachwalter nicht wissen. Sie sind erst in der Sache seit 2012 tätig. Sie scheinen auch übersehen zu haben, dass es auf der Welt nicht nur Miet-Nomaden, sondern vielleicht auch Pacht-Nomaden gibt. Denn man muss einmal festhalten, dass die Herren Insolvenz-Sachwalter erst „ihre Bauschäden“ feststellen konnten, nachdem sie den Nürburgring – nach einem der vielen „Neuanfänge“, der in diesem Fall von Herrn Hendrik Hering zu vertreten ist – nach dieser wundersamen Trennung von Besitz und Betrieb, die ein Ideal sein sollte, zurück erhalten hatten. (s.o. Gutachten für das Insolvenzgericht aus 2012)

Tatsächlich haben die Insolvenz-Sachwalter wohl aufgrund ihrer Feststellung – gleich ob begründet oder unbegründet – (z.T. wohl auch schlecht begründet), Klage gegen Bauunternehmen und Handwerker eingereicht. Und das – nach meinen Recherche-Ergebnissen – gleich mehrfach.

Vielleicht macht man ja nur den Versuch, einfach „Kohle abzugreifen“. Aber wenn man die vor dem Landgericht Koblenz eingereichten Klagen selber ernst nimmt, dann sollte man sich auch als Rechtsanwalt darüber klar sein, dass man die dem Gericht dargestellten Bauschäden auch nicht einem möglichen Käufer verschweigen darf.

Zumal Art und Umfang der vom Kläger geforderten Umbauarbeiten einen Veranstaltungsbetrieb im Bereich von „Nürburgring 2009“ für etwa eine Saison (also etwa ein Kalenderjahr) nicht – oder nur eingeschränkt – zulassen würde. - Auch das hätte man einem Käufer nicht verschwiegen dürfen. - „Offen und transparent!“

Wenn die Argumentation der Kläger (Nürburgring GmbH, vertreten durch den Insolvenz-Sachwalter) vom Gericht (von den Gerichten!) anerkannt würde, sollten Umbauarbeiten in der Größenordnung von mehreren Millionen Euro anfallen!

Das bedeutet:

Man hätte allen Kaufinteressenten die Baumängel und die bei einer Beseitigung dadurch entstehenden Beeinträchtigungen nicht verschweigen dürfen. Man könnte ein solches „Übersehen“ und „Vergessen“ als arglistige Täuschung empfinden. Eines ist es jedenfalls nicht: „Offen und transparent“ im Sinne der EU-Vorschriften!

Denn die Öffentlichkeit hat von dieser Situation bis zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung keine Ahnung. Und auf meine entsprechenden Anfragen wird geschwiegen. Man geht wohl davon aus, dass die „schwebenden Verfahren“ in diesem Falle Schutz genug vor neugierigen Fragen bieten.

Noch ein anderer Gesichtspunkt: Diese Prozesse, die nach meinen Recherchen erst im Herbst dieses Jahres ihre ersten Verhandlungstermine haben, könnten auch durch die Höhe des Streitwertes einige beklagte Betriebe in Schwierigkeiten bringen, zumal mit einer Gesamt-Prozess-Laufzeit (über alle Instanzen) von ungefähr zwei Jahren gerechnet werden muss.

Ein Zusatz-Ergebnis aus dem Projekt „Nürburgring 2009“ könnte dann sein: Mehr Arbeitslose!

Was den „Fall Capricorn“ betrifft, so gibt es zwei Möglichkeiten:

1) Dieser „Käufer“ ist informiert und man wird den niedrigen Kaufpreis mit deren Kenntnis der Bauschäden argumentieren können. - Was auch den überhasteten Abschluss des Bieterverfahrens erklären würde, aber auch, dass führende Politiker in Mainz mit hoher Wahrscheinlichkeit eingeweiht waren. - Was den Verdacht einer engen Zusammenarbeit hinter den Kulissen verstärkt.

2) Auch dieser Käufer (wie die anderen Bieter!) ist nicht informiert und wird dann mit dem Hinweis auf vorhandene Bauschäden und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen bei der Beseitigung um eine Senkung des Kaufpreises bemüht sein, bzw. eine Auflösung des Kaufvertrages erzwingen und einen Schadenersatz fordern. - Oder mit einer weiteren Senkung des Kaufpreises ruhig gestellt werden müssen.

In jedem Fall kann man aber hier davon sprechen, dass die EU-Auflage „offen und transparent“ durch die Mannschaft der Insolvenzverwalter neu definiert wurde. - Und der Gläubigerausschuss weiß von nichts? - Dann sollte er jetzt auf die Barrikaden gehen, bevor er für seine Fehlleistung zur Verantwortung gezogen wird.

Um meine investigativen Recherchen in dieser Sache zusätzlich offiziell abzusichern, habe ich das Landgericht Koblenz um eine Information zu diesen Klagen der insolventen Nürburgring GmbH gebeten, aber – um keine begründete Abweisung zu erfahren – nur nach der Zahl der anhängigen Verfahren bei Zivil- bzw. Handelskammern gefragt.

Damit meine Leser einen Eindruck davon erhalten, wie schwierig es heute geworden ist, Fakten zusammen zu tragen, von denen man annehmen muss, dass sie bisher der Öffentlichkeit vorenthalten wurden, möchte ich hier die Antwort des Landgerichts einkopieren:

„...ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich inhaltlich leider nicht beantworten kann. Eine Abfrage der hiesigen EDV wird keine seriöse Aussage zu anhängigen Verfahren zulassen, da dies voraussetzt, dass Verfahren, an denen die Nürburgring GmbH beteilgt ist, unter diesem Namen registriert sind. Es kommt allerdings auch eine Erfassung unter „Nürburgring GmbH i.E.“ oder „Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung“ oder „Sachwalter Jens Lieser“ in Betracht. Dies bedeutet im Ergebnis, dass hiesige Mitarbeiter sämtliche (!) Akten der in Betracht kommenden Zivilkammern und Kammern für Handelssachen per Hand überprüfen müssten, um eine verlässliche Auskunft zu ermöglichen. Gem. Ziff. 5.1.3.d) der Verwaltungsvorschrift des Minsteriums der Justiz vom 16. Oktober 1997 (1271 – 1 – 1; JBl. 1997, S. 485; JBl 2012, S. 456, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 19.12.2007 (JBl 2008, S. 3) können Auskünfte verweigert werden, soweit ihr Umfang und damit auch deren Beschaffung das zumutbare Maß überschreiten. Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. ...“

Hier übrigens das Ergebnis meiner intensiven Nachforschungen:

Vor dem Landgericht Koblenz sind derzeit noch zwischen 6 und 8 Klagen wegen Baumängel durch die Nürburgring GmbH, die Nürburgring GmbH i.E, die Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung oder Sachwalter Jens Lieser anhängig. Der Streitwert aller Klagen liegt zwischen 4,5 und 5 Millionen Euro.

Kein Wunder, dass Leute wie der Insolvenz-Sachwalter Lieser fest davon überzeugt sind, dass trotz aller Darstellung von „offen und transparent“, die Realität der Öffentlichkeit verborgen bleibt, da die Zusammenarbeit aller Instanzen „wasserdicht“ scheint.

Was mir bei der Lösung der mir selbst gestellten Aufgabe genauso viel Spaß macht, wie der Sabine Schmitz, vom letzten Startplatz einer Startgruppe zum Gesamtsieg bei der VLN zu fahren.

Interessant ist auch – und das sollte nicht übersehen werden – dass mit der Vergabe von einigen Klagen an befreundete Rechtsanwälte - mit einem Streitwert von knapp 5 Millionen Euro - denen ein interessantes Zusatzgeschäft vermittelt wurde. Ganz gleich ob die Klagen sinnvoll sind oder nicht. - Man sollte zum entsprechenden Zeitpunkt auf die Namen der eingeschalteten Kanzleien achten.

Und man sollte begreifen, dass die bewusst eingeleitete Insolvenz der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung einigen Akteuren die Möglichkeit bot, „Zusatzgeschäfte“ zu generieren. - Ob das sinnvoll war, soll hier nicht hinterfragt werden. Sicherlich gibt es Argumente dafür und dagegen. Aber man sollte nicht vergessen, dass Alles in diesem Bieterverfahren nach EU-Recht „offen und transparent“ sein sollte!

Als „offen und transparent“ wurden jedenfalls alle Abläufe von allen Beteiligten verkauft. Und man hat das auch der EU – und Herrn Robertino Wild? - glaubhaft vermitteln können. - Bis jetzt!

Nach dieser Geschichte wird man auch in Brüssel begreifen müssen, dass von Vielen am so genannten Bieterverfahren Beteiligten ein Spiel gespielt wurde – und wird, bei dem die Begriffe „offen und transparent“ wohl neu definiert wurden.

Wenn die EU-Kommission am 23. Juli 2014 in Brüssel durch ihre Beurteilung entscheidet, dass das alles wirklich so war, wie das von Robertino Wild in dem Interview mit Markus Lachmann dargestellt wurde, dann sollten Betroffene sofort gegen eine „kriminelle Vereinigung“ ermitteln und das Spiel aller Beteiligten von einem Gericht überprüfen lassen.

„The party ist over!“ - Um es in einer Sprache zu sagen, die den meisten der EU-Kommissare verständlich ist. Aber: „Only the German Version is authentic!“

Man sollte also auch in Brüssel vor der Entscheidung am 23. Juli 2014 mal bei Motor-KRITIK klicken, diese Geschichte lesen – und dann entscheiden.

Offen und transparent!

MK/Wilhelm Hahne

 

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