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Es gab im SWR Fernsehen (Rheinland-Pfalz) gestern ab 20:15 Uhr auch irgendwann einen Beitrag zum Thema Nürburgring, in dem mit markierten einzelnen Worten aus der Beschlussvorlage der EU, die die Basis für ihre Entscheidung am 1. Oktober bildete, versucht wurde den Eindruck zu erwecken, dass man „im Thema“ sei. - Leider sind das in deutschen Landen nur wenige Journalisten. Die vom SWR gehören nicht unbedingt dazu. - Auch weil man sie nicht lässt! - Es gibt durchaus gute Leute dort, die aber oft von ihrem Umfeld auf das Niveau gebracht werden, mit dem man gegenüber der Landespolitik nicht als „Revoluzzer“ wirkt. - Motor-KRITIK will darum heute – exklusiv für seine Leser – die gesamte Beschlussvorlage einstellen. Leider habe ich sie nur in Englisch erhalten können, obwohl ihr zu entnehmen ist, dass im Falle eines Falles nur die deutsche Fassung zählt. - Trotzdem möchte ich meine Leser bitten, sich das umfangreiche Papier einmal aufmerksam anzusehen. Vielleicht stößt eine Vielzahl von Lesern auch auf eine Vielzahl von „interessanten Stellen“. - Meine E-mail-Adresse ist kein Geheimnis. - Wenn Sie in dem Papier eine interessante Entdeckung machen, auf eine interessante Information stoßen: Einfach kurz scheiben. - Denn wir sind der Meinung, die wir an dieser Stelle dann einem Regional-Fernsehsender widmen:
SWR: Einzelne Worte sind zu wenig!
Hier folgt also jetzt keine weitere Geschichte, sondern Sie stoßen im Anhang gleich auf die 89 Seiten der Beschlussvorlage für die EU-Wettbewerbs-Kommission.
Bitte lassen Sie sich nicht davon verwirren, dass die Vorlage mit Seite 7 beginnt, während sie in der Vorschau mit Seite 1 benannt ist. Man hat mir – aus welch' unerfindlichen Gründen auch immer – sechs vorgeschaltete Seiten vorenthalten, d.h. eigentlich habe ich die Vorlage gar nicht. - Sie verstehen?
Denn wie immer im Fall Nürburgring: Alles ist geheim und vertraulich, statt offen, transparent und diskriminierungsfrei!
Und bitte schreiben Sie mir in Deutsch!
MK/Wilhelm Hahne
Kategorie:
Anhang | Größe |
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Beschlussvorlage der EU-Komission zu ihrer Entscheidung am 1. Oktober 2014 | 715.5 KB |