Stiftungs-“Strohfeuer“ = Flächenbrand?

Wer am Freitag, dem 24. Oktober 2014 auf Seite zwei der „Rhein-Zeitung“ die Geschichte unter dem Titel „Ring: Eine Stiftung als Brücke zur Versöhnung?“ gelesen hat, der weiß, dass der Autor dieses Beitrags mal wieder – wie z.B. schon im April dieses Jahres bei einem ganzseitigen Interview mit Robertino Wild – den Einflüsterungen eines Souffleurs erlegen ist. Das soll kein Vorwurf sein, sondern lediglich eine Feststellung. Man kann von einem verantwortlichen Redakteur für Landespolitik nicht verlangen, dass er die verzwickten Zusammenhänge bei den laufenden Nürburgring-Verfahren überblickt und entwirren kann. Diesen Anspruch will auch Motor-KRIKTIK nicht erheben, sondern mit folgendem Beitrag nur den Weg zu einem besseren Verständnis der aktuellen Gesamtsituation leisten. - Ohne damit irgend jemandem einen Gefallen zu tun, sondern durchaus in dem Bewusstsein, dass sich damit die unzufriedenen Geister mit dem, was man sonst auch in anderem Zusammenhang anderswo begeistert als investigativen Journalismus empfindet, in diesem Fall mehren. - Trotzdem hier die Frage:

Stiftungs-“Strohfeuer“ = Flächenbrand?

Leider ist schon der Titel zu dieser Geschichte nicht ganz deutlich, weil er sich von seiner Länge den Platz-Gegebenheiten anpassen musste. Ähnlich ist das mit den Abläufen am Nürburgring, die zum Teil offen, zum Teil verdeckt - „hinter den Kulissen“ - ablaufen. Das ist nun mal so, wenn Politik im Spiel ist. - Und beim Thema Nürburgring ist viel Politik im Spiel.

Sonst wäre eine „capricorn NÜRBURGRING GmbH“, eine der EU passende „Vertragshülle“ die von Motor-KRITIK schon in einem Beitrag vom Januar 2014 genannt wurde, nicht durch deren Wettbewerbs-Kommission am 1. Oktober 2014 als Käufer des kompletten Nürburgrings für – offiziell! - 77 Millionen Euro durchgewinkt worden.

Der nächste wichtige Termin ist nun – so wird es dargestellt – der 31. Oktober 2014.

Das ist durchaus richtig, aber in anderer Weise, als dann argumentiert wird. Denn eigentlich sollte die EU-Kommission ihre o.g. Entscheidung bis zum 31. Oktober 2014 den „Betroffenen“ schriftlich zugestellt haben, da diese schriftliche Begründung die Unterschrift des verantwortlichen Kommissars, Joaquin Almunia, tragen muss.

Erfolgt die Zustellung nach dem 1. November 2014, wäre sie eigentlich von der dann verantwortlichen Kommissarin der EU-Wettbewerbs-Kommission, Margarethe Vestager, zu unterschreiben – und zu verantworten! - die vorher dänische Finanzministerin war und durchaus die Bedeutung ihrer neuen Position kennt, auch wenn sie nicht zu den sieben Vizepräsidenten zählt, die Luxemburgs Ex, Jean-Claude Junker, in seinem neuen EU-Kabinet um sich versammelt hat.

Würde die Aussendung der schriftlichen Begründung durch diese Dame erfolgen, hätte sie sich angreifbar gemacht und ihre Position gleich zu Anfang ihrer Tätigkeit geschwächt.

Der späteste Zahlungstermin für die 5 Millionen Euro dagegen, ist nicht – wie immer wieder dargestellt – der 31. Oktober 2014, sondern unter Berücksichtigung der in diesem Falle üblichen Frist (die zehn bankübliche Arbeitstage beträgt) der 14. November 2014. Bis zu diesem Termin sollte – muss (!) - Robertino Wild spätestens diese Zahlung geleistet haben, wenn er wieder in den Besitz der zweidrittel Mehrheit seiner capricorn NÜRBURGRING GmbH kommen will.

Natürlich hat sein Teilhaber an der Firmenkonstruktion, Dr. Axel Heinemann, andere Vorstellungen. Damit ist er dann auch zum Favoriten für die verantwortlichen Insolvenz-Sachwalter geworden, die mit allen Mitteln – so stellt sich das dar – die von der EU-Kommission „durchgewinkte“ Firmen-Konstruktion erhalten wollen - und müssen. Nicht bedacht wurde dabei allerdings, dass sich – sollte sich mit einer Zahlung Dr. Alex Heinemann durchsetzen – dann die „Firmenhülle“ schon deshalb gefährdet ist, da Robertino Wild – ganz gleich ob mit oder ohne Doktor-Titel – dann der Firmenkonstruktion den ihm geschützten Namen „Capricorn“ entziehen würde. - Und dann, meine Herren?

Nach Einschätzung von Motor-KRITIK ist es in der jetzigen Situation eigentlich für Robertino Wild leichter die 5 Millionen Euro aufzutreiben, als für Dr. Alex Heinemann, zumal der den möglichen Geldgebern keine Beteiligung – und damit Einspruchsmöglichkeiten – einräumen will.

Robertino Wild kann dagegen seinen möglichen Geldgebern zusagen, dass sie in relativ kurzer Zeit ihre 5 Millionen Euro zurück erhalten. - ??? -

Robertino Wild wird zu vermeiden wissen, mit einer Vertragsstrafe von 25 Millionen Euro belegt zu werden, wenn er – durch Nicht-Zahlung der nächsten Rate – quasi die Bedingungen des Kaufvertrages, die schon einmal verantwortlich von Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser „neujustiert“ wurden, nicht erfüllt und so den Vertrag praktisch „platzen lässt“.

Er kann aber praktisch fest damit rechnen, dass die bei diesem „offen, transparent und diskriminierungsfrei“ (?) nach EU-Richtlinien durchgeführten Verkaufsverfahren, nach Zustellung der schriftlichen Begründung die leer ausgegangenen Kontrahenten H.I.G. bzw. Nexovation mit einer Klage wieder quasi am Verkaufsverfahren teilnehmen und damit die Umsetzung des Kaufvertrages mit der capricron NÜRBURGRING GmbH möglicherweise um Jahre (!) verzögern.

Für diesen Fall ist im Vertrag ein Rücktrittsrecht des Herrn Robertino Wild vorgesehen, von dem er dann gerne Gebrauch machen wird, weil er so nicht nur der evtl. ihm sonst präsentierten Vertragsstrafe von 25 Millionen Euro entgeht, sondern sogar die bisher von ihm eingezahlten Millionen zurück fordern kann.

Das betrifft natürlich dann auch seinen Teilhaber Heinemann, die man aber inzwischen nicht mehr so empfinden sollte, sondern die sich als Konkurrenten bzw. Gegner empfinden. Robertino Wild hatte ursprünglich wohl mit Dr. Axel Heinemann eine Absprache, nach der er sich um das operative Geschäft am Nürburgring bemüht, während Heinemann für die Realisierung der notwendigen Finanzierung verantwortlich sein sollte.

Heinemann hatte sich dann aber anders verhalten, als von Robertino Wild erwartet. Motor-KRITIK hatte schon voher seinen Eindruck von beiden Herren dargestellt und lag damit – wie es sich jetzt in der Realität darstellt – auch nicht weit daneben. Wenn Robertino Wild sich jetzt im Fernsehen als so eine Art „Kirch II“ bezeichnet, macht das nur deutlich, dass er ein wenig den Bezug zur Realität verloren hat. Denn auch das zweifache Beleihen seiner Kunstsammlung wird von ihm nur als „Fehler“, nicht als Verstoß gegen Recht und Gesetz empfunden.

Währenddessen versucht „der Diener zweier Herren“, Carsten Schumacher, das operative Geschäft am Nürburgring sowohl im Interesse der Nürburgring Betriebsgesellschaft mbH (NBG), als auch der capricorn NÜRBURGRING GmbH (CNG) in Schwung zu halten. In beiden Firmen ist er als Geschäftsführer engagiert und so auch in den jeweiligen Handelsregistern in Koblenz und Düsseldorf ausgewiesen.

Nun sind seine Verhandlungspartner im Veranstaltungsgeschäft keine „Greenhorns“ und sie fordern Sicherheiten für den Fall, dass nicht die capricorn NÜRBURGRING GmbH ab 1. Januar 2015 zum Zuge kommt, was – wenn man den Gedankengängen von Motor-KRITIK (s.o.) folgt – durchaus der Fall sein kann.

Carsten Schumacher favorisiert darum in seinen Gesprächen eine Lösung, die ab 1. Januar 2015 die capricorn NÜRBURGRING GmbH als Pächter vorsieht. Denn wie mal nur zufällig zu erfahren war, beinhaltet der Kaufvertrag (EU-konform?) die Möglichkeit eines Pachtvertrages (nicht EU-konform!) ab 1. Januar 2015.

Ein solcher Pachtvertrag kann von der EU – auch als Zwischenlösung – nach Meinung von Motor-KRITIK nicht akzeptiert werden, da er nicht den ursprünglichen Bedingungen entspricht, die durch die EU quasi festgeschrieben wurden. - Darum ist auch das Verlangen der Veranstalter nach einer entsprechenden „Sicherheitspassage“ in neuen Verträgen verständlich, denen der „Allround“-Geschäftsführer beider aktuell verantwortlichen Firmen aber bisher nicht entsprochen hat.

Darum gibt es aktuell auch eine Flaute bei Vertragsabschlüssen. Man muss sogar die Frage stellen, was denn nun z.B. aus der Veranstaltung „Grüne Hölle“-Rock wird, da seit Anfang Oktober – abgesehen von Einwänden gegen eine „Rock am Ring“Veranstaltung am Flughafen Mendig - keine Aktivitäten mehr erfolgt sind. Wenn man davon absieht, dass von einer Stirnseite an einer der Beck'schen Prachtbauten am Nürburgring ein großflächiges Plakat – allerdings mit der „falschen Terminangabe“ - entfernt und bisher nicht erneuert wurde.

Man muss sich auch fragen, wer – sollte der immer wieder erwähnte Pachvertrag greifen – denn wohl der Verpächter sein wird. Die NBG, die Nürburgring Betriebsgesellschaft, ist ausschließlich zur Abwicklung des operativen Geschäfts gegründet worden, kann also nicht als Verpächter fungieren. Abgesehen davon ist in dem nun als gültig empfundenen Kaufvertrag vorgesehen, dass die NBG zum 31. Dezember 2014 liquidiert wird.

Also käme als Verpächter nur die eigentliche Besitzgesellschaft, die heute insolvente Nürburgring GmbH in Frage, deren Insolvenz aber noch nicht abgeschlossen ist. Folglich würde eine Situation entstehen, in der man diesen Besitz mal wieder – natürlich gegen Zahlung von entsprechenden Kosten – einem Treuhänder übertragen müsste. - Käme da mal wieder die KPMG ins Spiel?

Es ist erstaunlich, dass man sich in der Öffentlichkeit – und auch in der Presse – keine Gedanken um die zukünftige Abwicklung eines Verkaufs macht, der nicht erst in dieser Phase der Abwicklung zu einer Affäre geworden ist.

Seit dem ich am 24. September 2014 die Frage auf diesen Internetseiten gestellt habe:

„Sollte das Thema Nürburgringverkauf jetzt nicht endlich von der Staatsanwaltschaft Koblenz durchkleuchtet werden?“,

haben sich 97 Prozent der Abstimmenden für ein „JA, dringend“ entschieden. Doch die Staatsanwaltschaft möchte wohl zunächst noch das alte Ermittlungsverfahren gegen Kai Richter beenden, dass nach Kenntnis von Motor-KRITIK bis heute noch nicht abgeschlossen wurde.

Inzwischen ist vielen Beobachtern klar, dass beim Verkauf des Nürburgrings etwas schief gelaufen ist. Es gibt auch Gruppen, die sich darauf vorbereiten, beim Scheitern des durch die Mainzer Politiker favorisierten Verkaufs an die capricorn NÜRBURGRING GmbH eine andere, bessere Lösung anzubieten.

Das ist aber nicht – wie in der „Rhein-Zeitung“ zu lesen – nur eine Gruppe, sondern sind gleich zwei, die alle eine ähnliche Lösung, nämlich die einer Stiftung favorisieren. Ausgangspunkt aller Überlegungen innerhalb beider Gruppen ist aber die Zusammenstellung von Geldgebern, die sowohl von der einen, wie der anderen Gruppe favorisiert werden. Mit dem Ergebnis, dass beide Gruppen per Saldo noch eine klaffende Lücke bei der Finanzierung einer solchen Stiftungslösung aufweisen müssen.

Das hat sie zu Gegnern gemacht. Während die eine Gruppe unauffällig, nach- und umsichtig agiert, wird diese „eine Gruppe“ von der anderen eindrucksvoll mit Schelte bedacht. Das in einer Art, wie man sie vielleicht vom Kölner Großmarkt kennt, oder von Robertino Wild, wenn er über Wilhelm Hahne spricht. - Natürlich alles „hinter vorgehaltener Hand“. Alles ist geheim und vertraulich und sollte eigentlich auch Motor-KRITIK unbekannt sein – und bleiben.

Aber immerhin hat eine Gruppe den Weg zur „Rhein-Zeitung“ gefunden, die deren Stiftungslösung als eine „Brücke zur Versöhnung“ ihren Lesern unterbreitet.

Langsam wird es Zeit, einmal zu hinterfragen, welchen Einfluss die verantwortlichen Politiker in Mainz wirklich auf den Verkauf des Nürburgrings genommen haben. Inzwischen tauchen Fragen auf, die zunächst von niemandem auch nur angedacht wurden, aber inzwischen ernsthaft gestellt werden:

  • Gab – und gibt – es eine Verbindung zwischen Dr. Axel Heinemann, Boehringer, Ingelheim und Kurt Beck?
  • War die aktuelle Ministerpäsidentin wirklich nicht vorher schon – von wem auch immer – in Richtung eines Käufers capricorn NÜRBURGRING GmbH gebrieft?
  • Gab es nicht schon vor dem so genannten Kaufabschluss am 11. März 2014 in Mainz einen Gesprächsaustausch zwischen verantwortlichen Politikern und dem favorisierten Käuferteam Wild/Heinemann?

Fest steht jedenfalls inzwischen, dass die geplanten Abläufe nicht „nach Drehbuch“ verlaufen sind, sondern eine gewisse Eigendynamik entwickelt haben, denen weder der „Drehbuchschreiber“, noch die Insolvenz-Sachwalter zu folgen vermochten. Auch, weil weder Solvenz noch Finanzierungsplan der Bieter ernsthaft geprüft und hinterfragt wurden. - Nicht jedenfalls vom Gläubigerausschuss, deren Mitgliedern man die Verantwortung für den Verkauf an die capricorn NÜRBURGRING GmbH anlastet.

Das Land Rheinland-Pfalz steht mal wieder – zum wievielten Mal eigentlich? - vor einem Scherbenhaufen, der den Namen Nürburgring trägt.

Der freiwillige Zusammenschluss von Nürburgring-Fans in „Wir sind Nürburgring“ hat gerade zur

„Operation Herbststurm“ am 15. November 2014, 9:00 Uhr,
vor die „Phönix-Halle“ in Mainz eingeladen,

um den dort stattfindenden SPD-Landesparteitag nachhaltig zu beeindrucken. Die Grundforderung der Demonstranten lautet:

  • Stoppt den Verkauf des Nürburgring!
  • Schluss mit dem Hinterzimmer Gemauschel!
  • Zurück an den Verhandlungstisch mit den Initiativen!

Ein Weg über „die Brücke der Versöhnung“ (s. „Rhein-Zeitung“) scheint inzwischen ziemlich verbaut.

Aus einem Stiftungs-“Strohfeuer“ könnte ein Flächenbrand werden, der dann auch bis zu den Wahlen 2016 kaum gelöscht werden kann.

MK/Wilhelm Hahne

27.10.2014 – Wichtige Ergänzung: Ein Leser macht darauf aufmerksam, dass man im Fall des EU-Beschlusses Nürburgring zwischen Zustellungs- und Veröffentlichungs-Termin unterscheiden muss. Die Zustellung des Beschlusses erfolgte nach Feststellungen der wachsamen Kollegin Karin Dauscher (in „Rheinpfalz“, der größten Zeitung im Südwesten) schon am 2. Oktober 2014 an die Bundesregierung, da die BRD (nicht Rheinland-Pfalz) direkter Partner der EU ist. Eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt bzw. auf der Internetseite der Wettbewerbskommission erfolgt erst, wenn abgeklärt ist, ob evtl. durch bestimmte Passagen „Rechte Dritter“ verletzt werden. Diese Stellen werden dann geschwärzt. Ab dem Datum der Veröffentlichung beginnt erst die Frist, ab der Klagen gegen den Beschluss eingereicht werden können. - Das als Ergänzung zum zeitlichen Rahmen der o.g. Ausstiegstheorie von Motor-KRITIK, die evtl. Robertino Wild nutzen könnte.

 

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