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Der neue Vertrags-Partner, DEAG (Berlin) des lt. EU-Beschluss neuen Besitzers des Nürburgrings, CNG (capricorn NÜRBURGRING GmbH, Düsseldorf), hat mit einem Rechtsgutachten durch von ihm beauftragte Rechtsanwälte nachzuweisen versucht, dass die Organisation und Ablauf des von Marek Lieberberg geplanten „Rock am Ring“-Festivals in Mendig (Flughafen) nicht möglich ist. Was die am Nürburgring nun von der Kombination DEAG/CNG geplante Veranstaltung „Grüne Hölle“ betrifft, so sind dort noch keine Aktivitäten festzustellen, außer - dass der Landrat des Kreises Ahrweiler die schon Monate alte Bitte von Motor-KRITIK zu torpedieren sucht, die Betriebsgenehmigung für den Grand-Prix-Kurs des Nürburgrings einmal in seinen Amtsräumen einsehen zu dürfen. Er findet dabei offenbar Untersützung durch die ADD, Trier, die bisher auf Motor-KRITIK-Hinweise auch nicht reagierte. - Was Motor-KRITIK nicht daran hindern konnte, einmal nachstehend die Kernpunkte im Hinblick auf Musikveranstaltungen am Nürburgring – nur bezogen auf das Gebiet des GP-Kurses (!) - darzustellen.
DEAG + Landrat Dr. Pföhler sei gedankt!
Für Motor-KRITIK ist die derzeitige atmosphärische Entwicklung keine Überraschung, hatte schon vor Tagen von „Schlammschlacht“ in Verbindung mit den zwei konkurrierenden Rockveranstaltungen geschrieben und bisher unbekannte Details offengelegt.
Daraus ging auch hervor, dass in der Sache selbst inzwischen die DEAG durch die Aktivitäten eines Marek Lieberberg vom Agieren zum Reagieren gezwungen wird. Marek Lieberberg vermeldete bereits am 2. Oktober die von ihm für das von ihm geplante Jubiläums-Festival in Mendig (30 Jahre „Rock am Ring“) „geballte Ladung Rock“ mit u.a. (in alphabetischer Reihenfolge):
„Asking Alexandria, Beatsteaks, Broilers, Callejon, Die Toten Hosen, Donots, Foo Fighters, Frank Turner And The Sleeping Souls, In Flames, Kraftklub, Lamb Of God, Motörhead, Papa Roach, Parkway Drive, Rise Against, Skinred, Slipknot, Trailerpark und Turbostaat“
Außerdem wurde ein Frühbucherpreis für ein 3-Tage-Ticket (inkl. Parken, Campen, Vorverkaufsgebühr und 5 Euro rückzahlbares Müllpfand + Buchungs- und Versandgebühren) mit 160,-- Euro genannt. Kein Wunder, dass schon innerhalb der ersten 24 Stunden nach Bekanntgabe dieser Informationen um 15.000 Tickets gekauft waren.
Bei der DEAG gab es am 1. Oktober eine Pressemitteilung, in der die Verschiebung des Veranstaltungstermins am Nürburgring für das nun unter dem Namen „Grüne Hölle“ vermarktete Festival um eine Woche auf Ende Mai bekanntgegeben wurde. Aber man hatte vergessen, auch eine Änderung auf der entsprechenden Interseite vorzunehmen. Das geschah erst, nachdem Motor-KRITIK auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hatte.
Auf dieser Internetseite können sich die Fans für ein „Grüne Hölle“-Rock-Festival anmelden, um als Erste Informationen zu Details zu erhalten. Offenbar gibt es bis heute nichts Neues, denn es gibt keine Informationen, die auf der Seite als „Newsalarm“ deklariert sind.
Dafür gibt es lt. „Rhein-Zeitung“ vom 7. Oktober eine im Auftrag der DEAG erstellte Rechtsexpertise, die unterstellt, dass ein Rock-Festival auf dem Flughafen Mendig des Veranstalter-Konkurrenten unter dem „alten“ Titel „Rock am Ring“ eigentlich „undurchführbar“ ist.
Motor-KRITIK war schon am 13. September, bei einer Veranstaltung in der Nürburger „Graf Ulrich“-Halle aufgefallen, dass sich der Eigner der neuen Nürburgring-Besitzerfirma (lt. EU-Beschluss), Robertino Wild, überraschender Weise darum bemühte, die Möglichkeiten der Durchführung der Veranstaltung eines Konkurrenten („Rock am Ring“) auf dem Flughafen in Mendig in Frage zu stellen, während er zur eigenen Veranstaltung („Grüne Hölle“) nur ausweichende Auskünfte gab. - Die DEAG wird’s samt angeschlossenen Firmen schon richten.
Die hat also zunächst einmal – s. Hinweis auf das Rechtsgutachten – das Festival des Konkurrenten in Frage gestellt, aber bisher nichts getan – glaubt man ihren Nicht-Ankündigungen per „Newsalarm“ - was das eigene Festival am Nürburgring nach vorne bringen würde. Man hat bisher nur den Termin am Nürburgring dem Termin eines Festivals in München angeglichen.
Hat die DEAG vielleicht selbst irgendwelche Schwierigkeiten, die evtl. in den Betriebsgenehmigungen der Kreisbehörde Ahrweiler verborgen sind? - Dieser Verdacht kommt auf, weil sich diese Behörde seit Monaten weigert, Motor-KRITIK Einsicht nehmen zu lassen. Man prüft inzwischen seit vielen, vielen Wochen, ob nicht irgendwelche Rechte Dritter dadurch verletzt würden.
Leider hat Motor-KRITIK darauf keine Rücksicht nehmen können und sich zunächst einmal die Seiten 6 und 7 der Betriebsgenehmigung mit dem Aktenzeichen 3.4 – 139 2/2000 besorgt. Dort heißt es auf Seite 6 zu Punkt 35:
„An den Tagen, an denen weder ein Test- noch ein Rennbetrieb stattfindet, dürfen an nicht mehr als an sieben Tagen andere geräuschintensive Veranstaltungen, z.B. Musikveranstaltungen, als eigenständige Veranstaltungen durchgeführt werden.
Darüber hinaus sind an zwei Nächten im Zusammenhang mit Rennsportveranstaltungen Muskveranstaltungen zulässig.
Davon unberührt bleibt die Zulässigkeit u.a. der musikalischen Begleitung von Rennsportveranstaltungen (Pausenüberbrückung u.ä.), deren Zulässigkeit sich nach den Anforderungen richtet, die auch sonst für die jeweiligen Rennsportveranstaltungen gelten. Insbesondere müssen auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen Immissionswerte gemäß der Ziffern 1 und 2 eingehalten werden.“
Auf Seite 7 geht es dann folgendermaßen weiter:
„Die eigenständigen geräuschintensiven Veranstaltungen (Musikveranstaltungen o.ä.) sind nicht von der Genehmigung erfasst und bedürfen einer eigenen behördlichen Zustimmung. Insofern sind die nach Ziffer 1 und 2 festgesetzten Immissionswerte nicht anzuwenden.“
Ich habe mir die Werte von Ziffer 1 und 2 nur mündlich durchsagen lassen können:
Ziffer 1: Tag 60 dB(A), Nacht 45 dB(A)
Ziffer 2: Höchstwert für Rennbetrieb 84 dB(A) Tag, beschränkt auf 15 Tage im Jahr.
Wenn beim letzten Truck-Grand-Prix z.B. unten in der DUNLOP-Kehre an einem Abend ein Konzert veranstaltet wurde, so würde das von Motor-KRITIK als „eigenständige, geräuschintensive“ Veranstaltung gewertet werden. Beim ADAC Gau Mittelrhein ist man der Auffassung, dass dieses Konzert Teil des Truck-Grand-Prix war, den man in Koblenz auch nicht so sehr als Rennen empfindet, sondern mehr als eine Industriemesse, bei der die Truck-Rennen und das Musik-Festival das Rahmenprogramm bildeten.
Man hat also das Festival offensichtlich gar nicht als „eigenständig“ genehmigen lassen. Damit wärendann auch schon die zwei Nächte abgehakt gewesen, die die Betriebsgenehmigung für den GP-Kurs für Musikveranstaltungen vorsieht. Ist man bei der letzten „Rock am Ring“-Veranstaltung auch mit zwei „geräuschintensiven“ Nächten ausgekommen? - Nächte beginnen lt. Betriebsgenehmigung am Nürburgring sehr früh.
Es wird interessant sein, einmal exakt die Möglichkeiten für Rock-Festivals am Nürburgring abzugleichen, wenn man die realen Abfolgen mit den Möglichkeiten abgleicht, die die Genehmigungen für beide Rennstrecken bieten. Denn auf der Nordschleife wird z.B. auch gezeltet.
Wie Motor-KRITIK das übersieht, hat sich die DEAG mit der in ihrem Auftrag erstellten „kritischen Rechts-Expertise“ keinen Gefallen getan. Marek Lieberberg kennt nach 29 Jahren Veranstaltertätigkeit alle Möglichkeiten und alle Schwachstellen am Nürburgring. Was wäre, wenn der nun eine „kritische Rechs-Expertise“ erstellen lassen würde?
Die DEAG-Aktion könnte zum Bumerang werden.
Und die Lieberberg-Veranstaltung in Mendig ein großer Erfolg. Auch für die dort im Umfeld schnell erreichbare Mendiger Geschäftswelt.
Mendig gehört übrigens zum Landkreis Mayen-Koblenz und hat einen anderen Landrat als es Dr. Jürgen Pföhler für den Landkreis Ahrweiler ist, dem Kreis, dem auch der Nürburgring verwaltungstechnisch zugeordnet ist.
Landrat Dr. Jürgen Pföhler war übrigens an der Erstellung der Betriebsgenehmigung für den Grand-Prix-Kurs als Person deshalb nicht beteiligt, weil er zu der Zeit auch noch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH war.
Aber er kann nicht nur heute – er muss sogar – die aktuellen Veranstaltungen dort in allen Abläufen an den damals erstellten Genehmigungen messen. - Er muss die Einhaltung aller Grenzwerte überwachen.
Aber zunächst geht es ihm wohl darum, Motor-KRITIK die Einsicht in die bestehenden Genehmigungen – nicht nur für den GP-Kurs - unter irgendeinem Vorwand zu verweigern. Er wird dafür seine Gründe haben. Deshalb werden wir weiter auf unserer Bitte bestehen.
Wir werden unsere Leser auf dem Laufenden halten. - Fortsetzung folgt!
MK/Wilhelm Hahne
Übrigens: Dr. Pföhler findet die Betriebsgenehmigung für den Grand-Prix-Kurs auf dem Computer „seiner“ Kreisverwaltung unter: Z:\Hommen, Ulrike\Genehmigung Nürburgring 271200.doc