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Jeder kennt diese Feststellung aus dem Kleingedruckten – auf Rechnungen z.B. - mit der festgehalten wird, dass man den vollkommenen Besitz über das Gekaufte erst dann erlangt, wenn man die Ware, das Haus, das Grundstück in voller Höhe bezahlt hat. „Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.“ - Daran möchte Motor-KRITIK heute als Bürger des Landes Rheinland-Pfalz erinnern, nachdem die EU-Kommission heute u.a. festgestellt hat, „dass das Verfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei war und die Veräußerung zum Marktwert erfolgte.“ - Wenn das bisher noch nicht klar wurde: Wir sprechen hier über den Verkauf des Nürburgrings. Die „Öffentliche Hand“ veräußert an Privat. - Mit solchen Anmerkungen – wie gerade zitiert - macht die EU-Kommission klar, was man als EU-Bürger von ihr zu erwarten hat. Exakt das Gleiche, was nun auch von der Landesregierung von Rheinland-Pfalz in die Tat umgesetzt wurde: Die Enteignung von Volkseigentum im Gesamtwert von mehr als 1 Milliarde Euro. (in Zahlen: mehr als 1.000.000.000 €) - Aber Motor-KRITIK möchte nicht versäumen auf eine Rechtsgrundlage aufmerksam zu machen, die bei allen Verkäufen gilt:
„...bleibt bis zur restlosen Bezahlung...“
Aber lassen sie Motor-KRITIK zunächst mal einen Blick in die Vergangenheit werfen. Auch wenn die jungen, dynamischen Vertreter der aktuellen Landesregierung, wie z.B. ein Daniel Köbler, nicht vergangenheitsinteressiert, sondern zukunftsorientiert denken und darum Herr Köbler (Bündnis 90/ Die Grünen) aktuell den Nürburgring-Verkauf an die Capricorn NÜRBURGRING GmbH nach dem Durchwinken des Vertrages durch die EU-Kommission so empfindet:
„Die EU-Kommission genehmigt den Verkauf des Nürburgrings. Das sind gute Nachrichten für die Region und den Steuerzahler. Der Nürburgring hat nun eine gute Zukunftsperspektive und die Subventionen aus dem Haushalt haben ein Ende.“
Werfen wir einmal einen Blick zurück in eine Zeit, da die Pro-Kopf-Verschuldung der Bewohner des Landes bei 7.000 Euro lag. - Zum Vergleich: Im letzten derzeit statistisch erfassten Jahr 2013 erreichte die Verschuldung des Landes Rheinland-Pfalz einschließlich der Bürgschaften einen Wert von 42,01 Mrd. Euro. Das entspricht einem vergleichbaren Pro-Kopf-Wert von 10.532 Euro je Einwohner des Landes.
In einer „Newsletter 021/2006“ hatte die CDU des Landes Rheinland-Pfalz seine Mitglieder am 17. Januar 2006 informiert:
„Herbert Jullien hat heute mit sofortiger Wirkung seine Ämter als Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz und als Schatzmeister der CDU nieder gelegt.“
Herbert Jullien war als Schatzmeister zu einer Belastung für seine Fraktion geworden. 2006. - Heute, im Jahre 2014 wird er wohl wieder einmal zu einer Belastung, wenn Motor-KRITIK aus seinen Feststellungen zum Landeshaushaltsgesetz 2005/2006 (Drs. 14/3460) zitiert, wo er im Namen seiner CDU-Fraktion u.a. erklärt hatte:
„Für die nachfolgenden Generationen werden Zukunftslasten aufgebaut, die nicht mehr zu verantworten sind. Die Gestaltung künftiger Landeshaushalte wird so weit eingeengt, dass Zukunftsausgaben nicht mehr gelöst werden können. Aus dieser bedrohlichen Lage seiner Finanzen kann das Land nur noch durch einen grundlegenden Wechsel seiner Haushalts- und Finanzpolitik befreit werden. Dazu ist erforderlich:
- die Sicherung des Landesvermögens für Zukunftsausgaben.“
Er hatte dann u.a. weiter ausgeführt:
„Der Landtag Rheinland-Pfalz hält deshalb noch für das Jahr 2005 ein Gesetz zur Sicherung des Landesvermögens für notwendig. Dieses Gesetz soll vorsehen:
- den Verzicht auf weitere Verkäufe von Landesvermögen oder von Ansprüchen auf Erträge aus Landesvermögen zur Finanzierung laufender Ausgaben des Landeshaushaltes,
- die Bildung eines Vermögenssicherungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz zur Sicherung, Wahrung und Verwaltung von nicht zu veräußerndem Landesvermögen,
- die Übertragung von Landesvermögen im Nominalwert von 1 Milliarde Euro auf den Vermögenssicherungsfonds in einem ersten Schritt, das im wesentlichen aus Forderungsvermögen und weiteren geeigneten Vermögensbestandteilen des Landes besteht.
Diesem ersten Schritt sollen weitere folgen können.“
Die Landes-Politiker nach Herbert Jullien haben das vergessen und haben nicht nur großzügig milde Gaben verteilt, wenn sie das im Hinblick auf kommende Wahlen für erforderlich hielten, sie trennen sich nun auch im Fall des Nürburgring-Verkaufs von einem Volksvermögen im Milliardenwert, zum wohlfeilen Preis von 77 Millionen Euro. Nachdem die EU-Kommission heute festgestellt hat:
„Die Untersuchung ergab, dass kein privater Marktteilnehmer zu ähnlichen Bedingungen in die Nürburgring-Gesellschaften investiert hätte. Folglich stellen die Maßnahmen staatliche Beihilfen im Sinne der EU-Vorschriften dar.“
Und:
„Das Bietverfahren zur Veräußerung ihrer Vermögenswerte auf dem offenen Markt wurde im Mai 2013 eingeleitet und im März 2014 abgeschlossen. Die Kommission stellte fest, dass das Verfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei war und die Veräußerung zum Marktwert erfolgte. Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der Erwerber der Vermögenswerte nicht für die Rückzahlung der Beihilfen haftbar gemacht werden kann.“
Der Bieter capricorn NÜRBURGRING GmbH wird also von der EU als Käufer akzeptiert. Und MdL Köbler empfindet das als „gute Zukunftsperspektive“.
Motor-KRITIK möchte darauf hinweisen: Auch bei einem Kaufpreis von nur 77 Millionen Euro gilt die Regel: „...bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.“
Immerhin ist der neue Käufer schon die zweite Kaufpreisrate zum vertraglich vereinbarten Termin schuldig geblieben. Lt. Vertrag hatte der Verkäufer in diesem Fall sogar ein Rücktrittsrecht. Er hat es nicht wahrgenommen, sondern 14 Tage nach (!) dem Fälligkeitstermin mit dem Käufer einen neuen Fälligkeitstermin festgelegt – eine „Neujustierung“ vorgenommen, wie er meint – zu der er eigentlich nicht befugt war. - Das verpflichtet ihn zur Haftung!
Und wenn er sich z.B. zur Absicherung der überfälligen Forderung u.a. ein Privathaus überschreiben ließ, so hat er in diesem Fall genauso wenig überprüft, ob dafür schon alle Handwerkerrechnungen bezahlt sind, wie er offensichtlich auch das Finanzierungskonzept des Bieters insgesamt wohl kaum einer wirklich kritischen Prüfung unterzogen hat.
Aber man hat am 11. März 2014 dem Gläubigerausschuss dazu geraten für Capricorn als Käufer zu stimmen. Obwohl auch im Protokoll festgehalten ist, dass der bei der Vielzahl der vorhandenen Unterlagen zeitlich keine Möglichkeit der Prüfung gehabt hat. - Hat man darum am späten Nachmittag des 10. März für den 11. März in aller Frühe die Sitzung einberufen?
Also hat man im Gläubigerausschuss wohl mehrheitlich den Aussagen der Insolvenz-Sachwalter und deren Beauftragten von der KPMG vertraut. Und sich wohl täuschen lassen, wenn mań als Maßstab die Informationen aus der aktuellen Geschichte auf den Internetseiten der „Wirtschaftswoche“ anlegt.
Die Herren Insolvenzsachwalter sollten die nicht als „Frechheit“ bezeichnen, sondern – wenn die dort genannten Fakten keine sind – den Weg per Eidesstattlichen Erklärung hin zu einer Einstweiligen Verfügung wählen. - Sie sind doch sonst auch sehr prozessfreundlich. (s. „Rock am Ring“)
Bei einer seit kurzem laufenden Umfrage hier auf Motor-KRITIK sind übrigens 97 Prozent der abstimmenden Leser der Meinung, dass das Thema Nürburgringverkauf jetzt endlich von der Staatsanwaltschaft in Koblenz durchleuchtet werden sollte.
Wenn man die letzten Abläufe in Sachen Nürburgring-Verkauf noch einmal Revue passieren lässt, kann man die Meinung der Leser nachvollziehen. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wären dann sogar die Mitarbeiter der Deutschen Bank zur Auskunft verpflichtet. Man könnte sich dann nicht mehr hinter der Floskel „Bankgeheimnis“ verstecken. - Eine solche Untersuchung würde also Klarheit schaffen.
Der einzige Trost der im Moment bleibt: „Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.“ - Wenn man den Darstellungen in dem „Wirtschaftswoche“- Internetbeitrag Glauben schenken kann, dann wird das noch sehr, sehr lange der Fall sein.
Zufall, dass mir dabei ein Spruch meiner Großmutter einfällt:
“Lieber ein schnelles Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.“
2 Kommentare
„Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum"
Gespeichert von heinz_warich_vo... am
Ihr Wort in Gottes Ohren,
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