Nur VLN? - Steuerfahnder bitte immer ernst nehmen!

Am 19. August gab es auf diesen Internetseiten eine Geschichte zu lesen, die den Titel trägt: „VLN: Gibt‘s typische Fälle von Steuerhinterziehung?“. Ich hatte hier über mir bekannt gewordene Überprüfungen durch die Finanzbehörden in Koblenz informiert, deren Auswirkungen aber wohl erst in der nächsten Motorsport-Saison spürbar werden.

Bei Gesprächen mit Fahrern und Teamchefs, die sich eigentlich betroffen fühlen, von einer solchen Information sozusagen „unangenehm berührt“ sein sollten, habe ich dann aber schon mal – verbunden mit einer wegwerfenden Handbewegung – gehört:

„Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!“

Ich führe das persönlich darauf zurück, dass ich „nur erzählt habe“, im Anhang zu dieser Geschichte kein Nachweis mit Original-Unterlagen erbracht wurde.  (Die mir aber vorliegen!)

Ich möchte darum meine damalige Schilderung der Situation heute noch einmal durch das Einfügen eines Original-Auszugs aus einem „beruhigendem“ Schreiben des DMSB, des Deutschen Motorsport Bund e.V.,  in Frankfurt unterstreichen, wo man schon drei Tage vor der Veröffentlichung meiner Geschichte in einem „Rundschreiben“ u.a. folgendes schrieb:

Ich habe diesen Text aus einem Originalschreiben – das mir vorliegt – heraus gelöst, um zu verdeutlichen, dass nicht nur die VLN und einige Trackdays, sondern praktisch der gesamte Motorsport in Deutschland betroffen ist. Es wurden „250 Veranstalter in ganz Deutschland“ angeschrieben und als nicht betroffener Leser merkt man, wie der DMSB versucht „seinen Veranstaltern“ eine Brücke zu bauen.

Aber es steht natürlich noch mehr in diesem Schreiben des DMSB, was die Motor-KRITIK-Berichterstattung vom 19. August 2019 unterstreicht. Das Schreiben des DMSB ist übrigens vom 16. August 2019 und beinhaltet auch die Empfehlung:

„Auf jeden Fall sollten Sie sich aber individuell mit Ihrem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt abstimmen.“

Wer als Leser von der Motor-KRITIK-Berichterstattung zu dieser Sache immer noch nicht überzeugt ist, darf auch gerne auf den Anhang zu dieser Geschichte klicken, wo das Original-Schreiben des DMSB als pdf-Datei zu finden ist.

Wenn es andere Leser denn beruhigt: Solche Grundsatz-Untersuchungen im Hinblick auf evtl. entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen sind z.B. auch im Fall „ebay“ erfolgt, wo diese Internet-Firma von einer anderen Finanzverwaltung um Auskunft darüber gebeten wurde, welche „Kleinbetriebe“ durch einen Verkauf von Waren über „ebay“ einen Umsatz von jährlich über 17.500 Euro erzielt haben.

Das „Vermeiden“ von Mehrwertsteuer ist auch in unserer Gesellschaft durchaus kein „Kavaliersdelikt“, obwohl es inzwischen eine Reihe von Firmen gibt, die ein solches „Vermeiden“ durch ein intelligentes (meinen sie) Konstrukt von Firmen zur scheinbaren Perfektion entwickelt haben.

Es ist bedauerlich, das einzelnen Finanzämtern nur ein relativ kleiner Etat zur Durchführung von Prozessen gegen „die Großen der Szene“ zur Verfügung steht, so dass sie dazu neigen, die „Kleinen“ zu fangen, aber die „Großen“ laufen zu lassen. - Weil das Prozesskosten-Risiko in „großen Fällen“ in Relation zu ihrem kleinen Prozess-Etat zu groß ist.

MK/Wilhelm Hahne

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