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Weil sich in der letzten Zeit bei mir die Leseranfragen mehrten, warum die Polizei nicht über jeden Verkehrsunfall auf der Nürburgring-Nordschleife die Öffentlichkeit informiert, habe ich die Polizei gebeten, mir doch an möglichst aktuellen Beispielen zu erklären, ob nun wirklich alle Unfälle auf der Nürburgring-Nordschleife in die – von der PI Adenau – speziell geführte Nordschleifen-Statistik eingehen. Zumal wahrscheinlich auch nicht – wie mir an Beispielen deutlich wurde – die Öffentlichkeit über alle Unfälle auf der Nürburgring-Nordschleife informiert wird. Das kann man nicht unbedingt der Polizei vorhalten, wenn die nicht durch den Nürburgring-Pächter informiert wird. - Der hat verständlicherweise kein Interesse daran, dass über jeden einzelnen Unfall, über jede Streckenschließung wegen einer Unfallaufnahme, berichtet wird. Deshalb habe ich – für Motor-KRITIK – den Verdacht, dass die Polizei eigentlich nur dann informiert und zu einer Verkehrsunfallaufnahme gerufen wird, wenn ein Personenschaden vorliegt. - Aber auch nicht jeder Personenschaden, auf der Nürburgring-Nordschleife entstanden, findet sich in der Nordschleifen-Statistik der Polizei wieder. Es ändern sich – aus rechtlicher Sicht – gewisse Voraussetzungen, über die man sich auch streiten könnte. Aber in der derzeitigen etwas wirren Situation von unterschiedlichen Ansichten, die eigentlich durch Gerichte niemals geklärt wurden - weil auch dazu jeder Anlass vermieden wurde - muss man auf einen Unterschied besonders achten:
Anders: Verkehrsunfall + Todesermittlungsverfahren
Aus Sicht der Polizei hat die Nürburgring-Nordschleife eigentlich drei Gesichter:
1) sie ist eine Rennstrecke,
2) sie ist öffentlicher Verkehrsraum,
3) sie ist Privatgelände.
Tatsächlich würde einiges der Klärung bedürfen, denn es gibt Situationen, in denen man die Nordschleife einfach so darstellt, wie es einem in den Kram passt. - Wie kann man z.B. versuchen, Fahrern mit Automobilen und Motorrädern die „Ideallinie“ beibringen zu wollen und gleichzeitig vorschreiben, dass während der Veranstaltung die StVO gilt?
Auch während der „Touristenfahrten“ - von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG verantwortet – gilt die StVO, wie nicht nur im Internet, sondern auch auf großen Hinweistafeln an der Rennstrecke/öffentlichem Verkehrsraum/Privatstraße nachzulesen.
- Die Basis der deutschen StVO ist das Rechtsfahrgebot!
Praktisch jeder Teilnehmer an den „Touristenfahrten“ würde dann dagegen verstoßen! - Auch die Mitarbeiter des Veranstalters verstoßen bei den so genannten „Co-Pilot-Fahrten“ dagegen genauso, wie die Fahrer der lizensierten „Renn-Taxis“, die auch während der „Touristenfahrten“ unterwegs sind.
- Die vorgegebene Fahrordnung wird so zur Farce!
- Eine Überwachung findet nicht statt!
Während der „Industriewochen“ hingegen scheint man die StVO außer Kraft zu setzen, indem man die an der Strecke stehenden offiziellen Verkehrszeichen so verdreht, so dass sie von den Fahrern nicht mehr wahrgenommen werden können. - Dann ist die Nürburgring-Nordschleife auch kein öffentlicher Verkehrsraum mehr, da die Strecke von der Automobilindustrie angemietet ist.
Das Innenministerium in Mainz vertritt übrigens offiziell die Meinung, dass die Nürburgring-Nordschleife eine Privatstraße ist. Auf diesen Internetseiten wurde die offizielle Darstellung des Mainzer Innenministeriums auch schon veröffentlicht! - Dieses Ministerium ist Dienstherr der Polizei.
Die Polizei vertritt dagegen die Meinung, dass es sich bei der Nürburgring-Nordschleife um einen öffentlichen Verkehrsraum – während der „Touristenfahrten“ (!) - handelt, der auch entsprechend von ihr überwacht wird. - Aber da ist sie natürlich auf die Unterstützung durch den Nürburgring-Pächter – und Veranstalter der „Touristenfahrten“ - angewiesen.
Finden auf der Nürburgring-Nordschleife nun aber z.B. Lehrgänge statt, zu denen nur die angemeldeten Teilnehmer Zugang haben und vorher die Nordschleife vom Nürburgring-Pächter an einen Veranstalter vermietet wurde, so ist die Nordschleife – rein rechtlich betrachtet – kein öffentlicher Verkehrsraum mehr.
Bei meiner Nachfrage bei der Polizei habe ich bewusst auf den in Motor-KRITIK schon erwähnten Motorrad-Unfall während eines Fahrerlehrgangs hingewiesen, bei dem der Fahrer zu Tode kam. - Die Polizeidirektion Mayen, Führungsgruppe, Frau Eva Haimann, schreibt mir dazu:
„Den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt auf der Nordschleife, bei dem ein Motorradfahrer ums Leben kam, kann ich so bestätigen. Der alleinbeteiligte Kradfahrer kam im Zuge eines geschlossenen Trainings von der Fahrbahn ab und verletzte sich dabei tödlich. In diesem Fall war die Nordschleife lediglich für das Fahrertraining (kein öffentlicher Verkehrsraum) geöffnet, so dass statistisch kein Verkehrsunfall sondern ein polizeiliches Todesermittlungsverfahren vorliegt. Der zu Grunde liegende Sachverhalt fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, so dass hier polizeilicherseits von der Pressearbeit abgesehen wurde.“
Dieser Unfall wäre also – ohne die Erwähnung in Motor-KRITIK – der Öffentlichkeit niemals bekannt geworden. Wichtig:
- Dieser Unfall mit Todesfolge geht auch nicht in die Nürburgring-Unfallstatistik der Polizei ein!
Das geht aus der Formulierung hervor, die mich per E-mail der Polizei aufgrund meiner schon erwähnten Anfrage erreichte. Es heißt dort:
„Unabhängig von der Veröffentlichung in der Presse, werden die Verkehrsunfälle auf dem Nürburgring im Rahmen der so genannten 'Touristenfahrten' in einer gesonderten Statistik erfasst.“
Aber wie erfährt die Polizei von allen (!) Unfällen während der „Touristenfahrten“? - Geht man von den Presseveröffentlichungen der Polizei zu Verkehrsunfällen während der „Touristenfahrten“ aus, so werden ihr die wenigsten bekannt.
Schon einige mir bekannt gewordenen Vorfälle in den letzten Wochen und Monaten machen deutlich, dass der Nürburgring-Pächter mit allen Mitteln irgendwelche Veröffentlichungen zu Unfällen während der „Touristenfahrten“ zu verhindern sucht. (z.T. auf „facebook“ nachzulesen.)
Als sich vor wenigen Tagen z.B. ein Unfall am „Schwedenkreuz“ ereignete, wurde der von einem Fotografen, der zufällig dort die „Touristenfahrten“ beobachtete, fotografiert. Ein Mitarbeiter der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG – oder ein von ihr Beauftragter – hat daraufhin diesen Fotografen so „unter Druck gesetzt“, dass der seine Aufnahmen gelöscht hat. - Anschließend wurde er von diesem „Firmen-Sheriff“ unter Hinweis auf ein drohendes Gewitter „des Feldes verwiesen“!
- Es gab nach meinen Feststellungen zu diesem Unfall keine Polizei-Informationen für die Presse!
So habe ich auch keine Polizeimeldungen zu den folgenden, von mir zuletzt in Erfahrung gebrachten Unfällen während der „Touristenfahrten“ auf der Nordschleife registriert:
- Überschlag in der „Fuchsröhre“;
- MINI-Überschlag im Bereich „Steilstrecke“;
- Einschlag in die Leitplanken am „Wippermann“;
- Motorrad-Unfall bei der Anfahrt zur „Hohe Acht“,
- usw., usw.,
Es kann also sein, dass diese Unfälle auch in die Unfallstatistik der Polizei (nur die „Touristenfahrten“ auf dem Nürburgring betreffend!) keinen Eingang gefunden haben.
Der Polizei wäre daraus kein Vorwurf zu machen, da sie nicht überall sein kann, sondern nur auf Anforderung einen Unfall aufnimmt und dann auch registriert.
Die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG versucht eine „heile Welt“ darzustellen, weil eine Darstellung der Realität wohl ihr Business beeinträchtigen könnte. - Das scheint man zu befürchten!
Wobei noch ein anderes Interesse hinzu kommt:
- Man möchte die Videoaufnahmen und Fotos vom Geschehen an der Nordschleife selber vermarkten, zu einem neuen Geschäftsfeld entwickeln, und versucht derzeit dafür die Voraussetzungen zu schaffen.
Da passen dann natürlich die vorhandenen „Fotoscharten“ in den FIA-Zäunen nicht ins Bild, die deshalb geschaffen wurden, um den Besuchern der Nordschleife auch ein möglichst ungehindertes Fotografieren zu ermöglichen.
Ja, ja! - Die Realität ist wenig rücksichtsvoll, passt nicht so recht in die bewusst geschaffene Traumwelt des neuen Nürburgring-Besitzers und seinen Vorstellungen von Lizenz-Vergaben und dem Schaffen von neuen Profit-Centern!