Sind deutsche E-Automobil-Besitzer dumme Träumer?

Eigentlich nicht! - Sie haben nur die Versprechungen von Politikern und Managern ernst genommen und wollten mit dem Kauf eines E-Automobils ihren Beitrag dazu leisten, dass die Auswirkungen des Klimawandels gemindert werden. Einige davon konnten vor dem Kauf nicht alles bedenken, weil sie nicht gut – und objektiv richtig – beraten wurden. Ein E-Automobil ist zwar auch ein Mittel zur schnellen Fortbewegung, wie auch ein „Verbrenner“, weist aber doch Eigenheiten auf, die man kennen und beim Kauf berücksichtigen sollte. - Mit dieser Geschichte möchte Motor-KRITIK eigentlich nur einen Anstoß geben, sich vor einer Entscheidung - dafür oder dagegen – genau zu den Eigenheiten eines E-Automobils kundig zu machen. Einen sieben Jahre alten „Verbrenner“ – nur als Beispiel - weiter zu fahren, kann sinnvoller sein, als ihn auf eine Schrotthalde zu stellen und ein neues E-Automobil zu kaufen. Das wäre nicht nur teurer und – schwerer, sondern schwieriger wäre auch das Abwägen, wann die Vorteile in die eine oder andere Richtung überwiegen. - Man sollte auf die im Titel gestellt Frage, eigentlich immer eine klare Antwort geben können!

Sind deutsche E-Automobilbesitzer dumme Träumer?

Nein, wirklich nicht! Dafür haben sie auch einen großen finanziellen Beitrag geleistet. E-Automobile sind nun mal teurer als Verbrenner-Automobile. Praxisgerechter als diese „Schmutzfinken“ sind sie aber nicht unbedingt.

  • Es kommt immer auf die Art der Nutzung an!

Richtig wirtschaftlich wird ein E-Automobil erst mit einer eigenen Ladestation, weil dann eine kWh zum „Hauspreis“ geladen werden kann. Und scheinbar noch billiger wird der Strom dann erst mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage. - Wenn man die zusätzlichen Investitionen nicht rechnet.

Als Mieter einer Stadtwohnung ist das aber alles dann nicht möglich, wenn nicht der Hausbesitzer eine Ladestation eingerichtet hat -  oder bereit ist einzurichten.

Manchmal ergeben sich allerdings auch für Hausbesitzer in einem einer Großstadt vorgelagerten Dorf bei der Einrichtung einer Haus-Ladeanlage Probleme, wenn sich viele Dorf-Pendler gleichzeitig zum Kauf eines E-Automobils entschlossen haben.

Wenn die Ladeleistung bis zu 11 kW beträgt, genügt eine einfach Mitteilung an den Stromanbieter. Ist die Ladeleistung höher – z.B. 22 kW – benötigt man eine Genehmigung des Stromanbieters, die aber nur erteilt wird, wenn sowohl eine reale Möglichkeit, wie aber auch die Erlaubnis des E-Fahrzeugbesitzers besteht, „im Falle eines Falles“ die Ladestation einfach abzuschalten.

Auf dem Land sieht eben manches anders aus. Die Zuleitungen in kleine, ländliche Dörfer sind nämlich nicht auf höhere Leistung ausgelegt, die – zusätzlich zum normalen täglichen Stromverbrauch – das Laden von vielen E-Automobilen gleichzeitg möglich macht.

  • Abschaltungen gibt es aber nur bei Ladestationen mit einer Leistung von über 11 kW!

In der Regel ist eine Dorfzuleitung so ausgelegt, dass für alle Gebäude eine Mindestleistung von ca. 40 kW vorgehalten wird. Das ist bei einem 4-Personen-Haushalt selbst bei vielen Stromverbrauchern mehr als genug, zumal die größten Verbraucher niemals gleichzeitig laufen.

Eine Sauna verbraucht z.B. nur mal kurzzeitig zum Aufheizen um 8 kW, eine Waschmaschine 1-2 kW, ein Mammut-Fernseher schon mal 3 kW. Da dürfte dann auch das Laden eines E-Automobils mit 11 kW mühelos funktionieren, selbst wenn man noch den Strombedarf für eine evtl. vorhandene Wärmepumpe mit berücksichtigt.

Für alle Einwohner eines solchen Dorfes wäre also genügend Stromleistung vorhanden. Ob aber eine Zuleitung eines Dorfes auch noch für eine weitere Belastung ausreicht, wissen nur die Netzbetreiber. So ist die Mitteilung an ihn, wenn ein neuer Nutzer mit einem E-Automobil hinzu kommt, selbst wenn nur 11 kW zusätzlich beim Laden „abgezogen“ werden, durchaus notwendig und verständlich!

Von allen E-Automobilbesitzern – mit denen ich gesprochen habe – wurde beanstandet, dass an keiner öffentlichen Ladestelle zu lesen ist, wie teuer der Strom ist, den man dort laden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass inzwischen bei einer Reihe von Ladesäulen der unterschiedlichsten Anbieter auch „Anschlussgebühren“ berechnet werden, die zwischen fünf und acht Euro liegen können.

Aus der Praxis: Ein E-Autobesitzer schildert, dass er sein E-Auto auf einem öffentlichen Parkplatz morgens direkt an der Ladesäule parkt, weil dort auch immer ein Platz frei ist. Es gibt dort eine ganze Reihe von Anschlussstellen.

Nun passiert aber, das er im Tagesverlauf schon mal das E-Automobil geschäftlich nutzen muss. Er fährt also weg, kommt nach Stunden wieder, schließt wieder sein E-Auto an – und zahlt nun wieder eine Anschlussgebühr von 5 Euro – in diesem Fall.

Jetzt stößt man auf einen Streitpunkt unter den betroffenen Parteien. Eigentlich darf man einen Ladeplatz nicht als kostenlosen Parkplatz für ein E-Automobil missbrauchen. - Sagt der Ladesäulenbesitzer.

Der E-Autobesitzer argumentiert, dass sein Fahrzeug noch nicht voll geladen war, als er wegfuhr und dass er dort nur wieder „anlegte“ um abends sein E-Automobil möglichst voll geladen wieder in die heimische Garage stellen zu können. Es kann schließlich sein – sagt er – dass er überraschend, gerade an einem Wochenende, ein voll geladenes E-Automobil braucht. Er kann sich rein zeitlich dann keine zusätzlichen Ladezeiten erlauben.

Aber eine solche Situation – wie geschildert – führt dann dazu, dass immer mehr Ladesäulenbetreiber entweder generell oder über eine Ladezeit von mehr als 2 – 4 Stunden eine „Standgebühr“ verlangen.

  • Ganz schlaue Anbieter von Lademöglichkeiten für e-Automobile berechnen jetzt auch die Ladezeiten nach Minuten!
  • Bei einem „Verbrenner“ kommt man ohne eigene Tankstelle zurecht und zahlt, was man tankt!

Mit einem E-Automobil dagegen bleibt bei Beginn des Ladevorgangs an einer bisher unbekannten Ladestation, so manches ungewiss. Wie wir schon hörten: Sowohl der Preis pro kWh, als auch andere „Rahmenbedingungen“.

Das ist bei „Verbrennern“ anders. An jeder Tankstelle findet man einen Preis, auch wenn die Preisgestaltung für Treibstoffe ziemlich undurchsichtig bleibt. Wie überhaupt das Verhalten der Treibstofflieferanten insgesamt schon kritikwürdig ist. - Auch im Umgang mit ihren Pächtern!

  • Aber das wird genauso totgeschwiegen, wie die Preisgestaltung an den Ladesäulen für E-Automobile!

Aber man wundert sich dann, wenn z.B., die Zulassungszahlen für E-Automobile im Jahre 2024 in Deutschland gegenüber 2023 gesunken sind. In Frankreich übrigens auch, wo die Zulassungen von E-Automobilen z.B. rd. 20 Prozent der Zulassungen von E-Automobilen in Europa entsprechen.

Auch die berechneten Kosten für eine kWh Strom unterscheiden sich:

  • In Frankreich variieren die Ladekosten für E-Autos stark, je nach Ladestandort, Ladeanbieter und Leistung. Man sollte mit Preisen zwischen 0,30 und 0,90 Euro pro kWh rechnen. Wie ich von Frankreich-Kennern höre. Bei Schnellladestationen sind die Preise schon mal niedriger, als ein aus den o.g. Zahlen sich ergebener Mittelwert. Es gibt aber auch einen großen Anbieter – so höre ich - der landesweit beispielsweise immer 40 Cent pro kWh berechnet.

Da fragt man sich dann schon verwundert: Ist der von Atomkraftwerken erzeugte Strom nun teurer oder billiger?

  • Die Ladekosten für Elektroautos in Deutschland variieren stark je nach Ort und Ladesäulenanbieter. An öffentlichen Ladestationen liegen die Kosten pro kWh zwischen 35 und 90 Cent, wobei Schnellladestationen meist teurer sind. Aber das erfährt man erst nach dem Laden. Genauso wie hoch die evtl. berechneten „Anschlussgebühren“ sind.

Statt staatliche „Zuschüsse“ beim Kauf von E-Automobilen zu fordern, sollten sich Industrie in Zusammenarbeit mit dem Staat erst einmal darum bemühen, das Fahren von E-Automobilen über einen entsprechenden Strompreis kostengünstiger zu machen, als das Fahren mit „Verbrennern“.

Willkürliche „Bestrafungen“ von Nutzern „alter“ Verbrenner“, wie sie aktuell von der Brüsseler EU-Behörde vorgesehen ist oder durch eine höhere Besteuerung schon erfolgt, lässt nur eine innere Abwehr gegen die Nutzung von E-Automobilen entstehen und weiter wachsen.

  • Weder Politik noch Industrie können zwangsweise bestimmen, welche Art von Automobil ein Nutzer als besser empfindet. Nur er kennt „seine“ Art und Weise es zu nutzen!

Statt Träume zu spinnen, sollten sich Industrie und Staat gemeinsam darum bemühen, dass Nutzen von E-Automobilen günstig und vorteilhaft zu gestalten.

  • Da helfen keine Zwangsmaßnahmen. Aber auch keine realitätsferne Darstellung von „Nur-Vorteilen“ beim Nutzen von E-Automobilen!

Übertölpete, beim Kauf schlecht beratene E-Auto-Käufer, sind mit Bestimmtheit keine Werbung für diese Art von Automobilen!

Merke: Es gibt keine technische Lösung, die nur Vorteile bietet!

MK/Wilhelm Hahne
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