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Hier auf den Motor-KRITIK-Seiten sind nicht viele „Offene Briefe“ erschienen. Ich erinnere mich bisher nur an zwei. Einer ging an den Landesvater Kurt Beck, der andere war an Kai Richter gerichtet. Wenn ich schrieb, hielt ich das für die beste Möglichkeit „meine Gegenüber“ zu informieren. - Heute gibt’s mal wieder einen Anlass. Da hat sich vor dem Landgericht in Koblenz der Verteidiger des Herrn Ex-Finanzminister Ingold Deubel darüber beschwert, dass die Staatsanwaltschaft dem Landesrechnunghof schon im November 2012 die Einwände seines Mandanten gegen die Anklage – immerhin 244 Seiten stark – dem Landesrechnunghof zugänglich gemacht hat. Er spricht von einem „Zeugenkomplott“. - Na ja – wenn man es so sehen will... - Der Präsident des Landesrechnungshofes sieht das anders. Behnke ist als Jurist der Auffassun, dass es die Strafprozessordnung zulässt, dass die Staatsanwaltschaft auch in einem laufenden Verfahren Auskünfte erteilt. - Und das hat mich noch einmal nachschauen lassen und – zu dem angeregt, was nun folgt:
Offener Brief
Herrn
Ingolf Deubel
z.Zt. manchmal in Koblenz
Sehr geehrter Herr Deubel,
wir hatten in der Vergangenheit schon mal e-mail-Kontakt. Sie haben sich bei mir auch schon mal aus eigenem Antrieb gemeldet. Und ich habe Ihnen auch niemals übel genommen, dass Sie mich in der Vergangenheit mal gegenüber einem Kollegen – mit einer wegwerfenden Handbewegung – als „alten Mann aus der Eifel“ bezeichnet haben. - Ich habe eigentlich von Ihrer Einschätzung profitiert. - Danke!
Nun höre ich von dem Vorwurf Ihrer Verteidigung an die Anklagebehörde in Koblenz und nehme auch die Argumentation des Juristen Behnke, zufällig auch Präsident des Landesrechnungshofes wahr. Die erstaunt mich, weil ich im schon im letzten Jahr den Leitenden Oberstaatsanwalt in Koblenz mit der Bitte angeschrieben hatte, mir doch die Anklageschrift zu einer Veröffentlichung in einem e-book zur Verfügung zu stellen. Der wollte ich dann – in der gleichen Publikation – Ihre Antwort vor Gericht gegenüber stellen.
Eigentlich hatte ich meine Anfrage für eine Formsache gehalten. Aber der Leitende Oberstaatsanwalt hat mir meine Bitte abgeschlagen und mir gleichzeitig auch keine Hoffnung gemacht, dass ich von Ihnen die Aufzeichnungen Ihrer ersten Aussage vor Gericht erhalten würde.
So habe ich Sie dann garnicht mehr erst gefragt, obwohl ich z.B. vom Titel der Publikation eine feste Vorstellung hatte. Hier folgt ein Foto von meinem Einbandentwurf:
Wenn ich nun aber durch einen Juristen (Behnke) höre, dass „Auskünfte“ auch während eines laufenden Prozesses zulässig sind, würde ich Sie gerne fragen, ob Sie mir nicht Ihre Aufzeichnungen zu einer Veröffentlichung überlassen wollen.
Da sich Ihre Aussagen auf die Anklageschrift beziehen, könnten Sie mir die dann auch noch gleich beifügen. Sie müsste schließlich auch die in Ihrem Besitz sein. - Außerdem erfolgt der Prozess „Im Namen des Volkes“.
So wäre dann auch gleichzeitig sehr einfach „die Echtheit“ der Feststellung des Herrn Behnke abzuklopfen:
Wenn die Staatsanwaltschaft bei einer Veröffentlichung von Pro und Kontra nicht gegen mich tätig wird, erfolgte die Darstellung des Präsidenten des Landesrechnungshofs, Klaus P. Behnke, zu recht. Gibt es von Seiten der Staatsanwaltschaft Einwände, dann hätte Ihr Verteidiger einen Trumpf in der Hand, der seinen Vorwurf bestätigt.
Es wäre nett, wenn Sie sich in der Sache mal mit Ihrem Verteidiger beraten, abstimmen und eine Entscheidung treffen würden.
Ich bin gespannt und würde mich über eine Antwort – ganz gleich wie sie ausfällt – sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne
PS: Warum ein „Offener Brief“? - Weil Ihre „Heimatanschrift“ wohl auch geheim ist. Da wollte ich dann nicht stören.