2025-08

Werden Motorradfahrer am Nürburgring diskriminiert?

Ja! - Das ist meine Einschätzung. Das ist aber auch eine Feststellung, wie sie von Motorradfahrern getroffen wird, die betroffen sind! Es ist in dieser „Touristenfahrer“-Saison Realität: Motorradfahrer sind als Teilnehmer an den offiziellen „Touristenfahrten“, die von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, einer Tochter der Nürburgring Holding GmbH veranstaltet werden, in 2025 auf der „Nordschleife“ nicht mehr zugelassen. Man weist ihnen ein anderes „Spielfeld“ zu. Die betroffenen Motorradfahrer fühlen sich diskriminiert und fragen: Warum? - Warum dürfen sie die gute, alte Nordschleife, die aus ihrer Sicht weniger eine Rennstrecke, sondern mehr eine kurvenreiche Einbahn-Landstraße ist, nicht mehr nutzen? - Sie würden natürlich einer Trennung von Automobilen und Motorrädern durch die Zuteilung von jeweils unterschiedlichen Zeitzonen nicht widersprechen, ihr nur zu gerne zusprechen! - Aber warum werden sie als Teilnehmer an den „Touristenfahrten“ ganz ausgeschlossen, obwohl sie doch bisher schon die gleichen Gebühren wie die Autofahrer zahlen mussten? - Kam das alles „plötzlich und unerwartet“? - Motor-KRITIK hat versucht eine Antwort zu finden, weil diese Art, mit einer Argumentation, die schon Jahrzehnten die Gleiche ist, ohne jemals umgesetzt worden zu sein, nun jetzt scheinbar „plötzlich und unerwartet“ verkündet wurde. - Außer Motor-KRITIK scheint sich auch kaum jemand für die wirklichen Hintergründe zu interessieren. - Ich bin also noch einmal tief in die Vergangenheit abgetaucht, habe mal nicht in die Zukunft geschaut. - Vielleicht bin ich auf die wirklichen Hintergründe gestoßen. - Meine Leser mögen das – jeder für sich – dann am Ende dieser Geschichte selber entscheiden.

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Nürburgring: Polizeilich geschütztes Wunderland?

Ich muss mich für eine Fehlinformation bei der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG und gleichzeitig der Polizei-Inspektion in Adenau entschuldigen. In einer meiner letzten Geschichte war ich davon ausgegangen, dass die Verantwortlichen am Nürburgring die Polizei nicht über eine Massencarambolage während der „Touristenfahrten“ am Sonntag, dem 28. Juli 2025 in Bereich „Wippermann“ informiert hatten. - Dabei musste eine Frage entstehen, die man eigentlich so direkt nicht beantworten kann. - Aber ein Versuch ist – wenn man der Volksmeinung glauben kann – schließlich nicht strafbar. - Es folgt eine Korrektur und Ergänzung. - Um meinen Lesern eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen.

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