ADAC Nordrhein: Hilflos im Reglement-Gestrüpp!

Die „Gelben Engel“ helfen gerne – gegen eine Schutzgebühr – anderen hilflosen Autofahrern, sind aber – wie das folgende Beispiel zeigt – auch selbst in bestimmten Situationen nicht mehr als „ahnungslose Engel“. - Wie ein Blick auf die Abläufe zum am letzten Wochenende durchgeführten Quali-6h-Rennen zeigt. Hier hatte man, um das eigene finanzielle Ergebnis zu verbessern, eine große Anzahl von Spitzen-Fahrzeugen zwangsweise (lt. Ausschreibung 24h) zum Mit-Start verpflichtet und war trotz Missachtung der gerne als Argument für allen möglichen Blödsinn (z.B. Nordschleifen-Permit) genutzte DMSB- und FIA-Regeln nur auf 91 Starter gekommen. Zu dieser „General-Probe“ zum 24h-Rennen waren dann auch Renn-Tourenwagen zum Start zugelassen worden, die nicht dem gültigen FIA- bzw. DMSB-Reglement entsprachen. Ein Klub, der ADAC, der die Entscheidungen in der nationalen Motorsport-“Behörde“ (ASN = Autorité Sportive Nationale), also Träger der nationalen Sporthoheit) über seinen Sportpräsidenten wesentlich mit beeinflusst, hat sich bewusst – oder unbewusst – im eigenen Reglement-Gestrüpp verfangen und wird nun beim 24h-Rennen auf eine Reihe von Startern verzichten müssen. Denen ist unter diesen Umständen natürlich auch – wenigstens! - das gezahlte Nenngeld zurück zu zahlen. - Aber natürlich kann man sich auch anders lächerlich machen.

ADAC Nordrhein: Hilflos im Reglement-Gestrüpp!

Hermann Tomczyk (67) ist ADAC-Sportpräsident, Vizepräsident der FIA und Mitglied des FIA-Motorsport-Weltrates. Kein Wunder, dass der als Vertreter des bedeutendsten Trägervereins (ADAC) im DMSB (Deutscher MotorSport Bund e.V) – dort auch als Ehrenpräsident geführt – einen bedeutenden Einfluss auf die Entscheidungen dieses eingetragenen Vereins hat, der in Deutschland die Motorsport-Hoheit ausübt.

Das sich jetzt zum Skandal ausweitende Chaos nahm seinen Lauf, als die Internationale Motorsport-“Behörde“, FIA, unter ihrem Präsidenten Jean Todt, der sich gerne mit so genannten „Sicherheitsmaßnahmen“ profiliert, für 2017 die Entscheidung fällte, dass alle Kraftstoffbehälter der Wettbewerbsfahrzeuge der Gruppen N, A, B und alle DMSB-Gruppen, ab 1. Januar 2017 mit einem Sicherheitstank auszurüsten seien.

In den technischen Anweisungen ist u.a. im Hinblick auf die bei der VLN – und auch beim 24h-Rennen startenden V-Klassen zu lesen:

„2. Kraftstoff-Sammelbehälter (nur Gruppe N, Art. 254):
Der Sammelbehälter muss entweder ein FT3-, FT3.5 oder FT5-Tank oder ein im Gruppe A- bzw. N-Homologationsblatt genehmigter Kraftstoffbehälter sein.“

Nun ist der Anteil der V-Klassen-Fahrzeuge nicht klein und in der Kürze der Zeit zwischen FIA-Anordnung und Zeitpunkt der verpflichtenden Nutzung eines solchen Sicherheitstanks wäre es zu Lieferschwierigkeiten bei den Zulieferern gekommen, die auf solche Stückzahlen – wie dann gefordert – in der Produktion nicht eingestellt waren.

Folglich hat der DMSB – sicherlich in Abstimmung mit der FIA – dann die Gültigkeit der Bestimmung für Deutschland und das Jahr 2017 aufgehoben bzw. ausgesetzt. Und die V-Klassen konnten in der letzten Saison – wie bisher – mit dem normalen Tank an den Start gehen.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 2018. Demnach müssten eigentlich die bei den VLN-Rennen startenden Fahrzeuge der V-Klassen mit den o.g. Sicherheitstanks ausgestattet sein. Nachdem aber das Reglement für die V-Fahrzeuge vom VLN-Veranstalter in Abstimmung mit dem DMSB schon in einer geradzu irren Art verschärft worden war, hat man beim DMSB dann – um die Situation im Breitenmotorsport nicht noch weiter zu verschärfen - wieder in der nationalen Gesetzgebung eine Lücke eingebaut. - Das geht dann so:

  • Die eigentlich von der FIA-Anordnung betroffenen Wettbewerbsfahrzeuge dürfen dann mit den bisherigen Tanks weiter an den Start gehen, wenn die Veranstaltungen nach dem Status National, National A/NEAFP und National A/NSAFP. ausgeschrieben sind.

Die betroffenen Teams - z.B. in der VLN - fahren demnach die bisher genutzten Tanks weiter, da der DMSB national zu dieser „nationalen Sonderlösung“ gefunden hat und lt. Ausschreibung der Langstreckenpokal am Nürburgring in 2018 z.B. als

"☒ National A inkl. NSAFP (National Series with FIA-Approved Foreign Participation)"

ausgeschrieben ist.

Blickt man nun die die aktuelle Ausschreibung zum 24h-Rennen 2018 auf dem Nürburgring, so ist diese Veranstaltung vom ADAC Nordrhein anders ausgeschrieben worden. Folgende Zeilen zum Status der Veranstaltung und Genehmigung sind in der Ausschreibung zu finden:

"1.3 DMSB Genehmigung
Die Veranstaltung wurde vom DMSB unter der Reg.-Nr.1/18 am 14.11.2017 genehmigt.

2. Status der Veranstaltung
International

5.2 Besondere Grundlagen
Die Veranstaltung wird nach folgenden Bestimmungen durchgeführt, denen sich alle Bewerber und Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen:
Internationales Sportgesetz der FIA (ISG) mit allen Anhängen
Beschlüsse und Bestimmungen der FIA
Beschlüsse und Bestimmungen des DMSB
Vorliegende Ausschreibung, Sonderbestimmungen, evtl. Zusatzbestimmungen und Bulletins
Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVo)
Rechts- und Verfahrensregeln der FIA
Veranstaltungs- und Rundstreckenreglement des DMSB
Anhang 2 DMSB Rundstreckenreglement –
Besonderheiten der Nürburgring Nordschleife
DMSB Lizenzbestimmungen
DMSB Umweltrichtlinien
Anti-Doping Regelwerk der nationalen und internationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-
Code) sowie den Anti-Dopingbestimmungen der FIA
Auflagen des Rennstreckeneigentümers/-betreiber (der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG)
dem Ethikkodex und Verhaltenskodex der FIA und
dem Ethikkodex des DMSB
den sonstigen Bestimmungen der FIA und des DMSB"

Wie man jetzt zum so genannten „Quali-Rennen“, einem 6h-Rennen vor dem 24h-Rennen feststellen musste, hat der ADAC Nordrhein die „Besonderen Grundlagen“, die er zur Basis seiner Ausschreibung machte selbst nicht ernst genommen.

  • Der ADAC Nordrhein hat sich im Reglement-Gestrüpp verfangen!

Natürlich hat sich der ADAC Nordrhein, als Veranstalter geradezu „allmächtig“, auch eine Hintertür aufgehalten. So ist in der Ausschreibung auch zu lesen:

"5.1 Allgemeine Grundlagen
Der Veranstalter behält sich jederzeit das Recht vor in Rücksprache und Abstimmung mit dem DMSB, Änderungen an dieser Ausschreibung via Bulletin vorzunehmen."

Per heute, dem 17. April 2018 ist allerdings auf den entsprechenden Internetseiten kein Bulletin zu finden, mit dem die eigenen Fehler, das eigene Unverständnis von Regeln, deren Sinn kaum noch ein Motorsportler versteht, korrigiert worden wäre. Bisher sind drei Bulletins veröffentlicht, deren Inhalt sich die Motor-KRITIK-Leser schon einmal ansehen sollten um zu begreifen, wie heute in Deutschland Motorsport geht.

Mit einer Änderung der „Allgemeinen Grundlagen“ der Ausschreibung, jetzt – nachdem Motor-KRITIK auf die gemachten Fehler aufmerksam gemacht hat – würde sich nicht nur der ADAC Nordrhein, sondern auch der DMSB lächerlich machen, weil eine Änderung nur „ nach Rücksprache und Abstimmung“ mit diesem e.V. unter der Oberaufsicht seines Präsidenten Hans-Joachim Stuck vorgenommen werden könnte.

  • Und was ist nun mit dem Ergebnis des „Quali-Rennens“, an dem eine Reihe von Fahrzeugen eine Platzierung einfuhren, die gar nicht an dieser Veranstaltung teilnehmen durften?
  • Was ist in diesem Fall zur Qualifikation der Abnahme-Kommissare zu sagen?  
  • Muss der DMSB nun den Veranstalter bestrafen?
  • Bestraft nun die FIA den DMSB wegen Nichtbeachtung des eigenen Reglements?
  • Motor-KRITIK sprach mit einem Fahrer aus den V-Klassen zu diesem Thema. Der schüttelte nur still seinen Kopf und meinte:

„...die sind alle so ratlos, das tut schon weh. - Selbst die Kommissare können einem keine vernünftige Auskunft erteilen.“

Natürlich habe ich vor dem Schreiben dieser Geschichte noch einmal die grundsätzliche Meinung des DMSB zu der Situation eingeholt, wie sie sich aktuell darstellt. Die Pressestelle des DMSB antwortet mir auf meine Anfrage heute um 11:06 Uhr:

„Sie fassen die Situation im letzten Satz Ihrer Anfrage korrekt zusammen. Bei international ausgeschriebenen Veranstaltungen auf deutschem Boden gelten die FIA-Regularien – und damit die entsprechenden Sicherheitstanks. Bei nationalen Veranstaltungen (auch NSAFP) gibt es eine Übergangsregelung, um Breitensportlern den aufwendigen Umbau der Tanks und die damit verbundenen Kosten zu ersparen.“

Ich habe die entscheidende Stelle „angefettet“ und überlasse es meinen Lesern sich eine eigene Meinung zu dieser Angelegenheit zu bilden.

MK/Wilhelm Hahne
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