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Na was denn sonst? - Könnte man fragen. - Aber ein Zaunbau kann auch unverständlich sein! Wenn er z.B. ohne Baugenehmigung erfolgt. Die wäre nach der rheinland-pfälzischen Bauordnung aber in diesem Fall, über den hier berichtet werden soll erforderlich gewesen. Nicht nur, weil der Zaunbau in einem so genannten „Außenbezirk“ erfolgt, sondern auch noch in einem Landschaftsschutzgebiet. (Es gab dazu schon hier in Motor-KRITIK eine Basis-Information.) -Wenn es aber dazu dann noch zu einer Nutzungsänderung kommt… - Man kann kaum beschreiben, was man als GmbH-Geschäftsführer so alles bedenken müsste, bevor man z.B. einen Bauauftrag für einen einfachen Zaun einer „netten“ Stahlbaufirma erteilt. Da ist es auch keine Hilfe, wenn gleich ein zweiter GmbH-Geschäftsführer dafür mit verantwortlich zeichnet. Denn sind wir nicht alle „kognitive Geizhälse“, die es vermeiden, viel zu denken? - Schließlich ist kaum jemand so ehrlich sich selbst gegenüber, dass er weiß: „Ich weiß, dass ich nichts weiß!“ - Oder man müsste Sokrates heißen – und sein! Aber dieser kluge Mann wurde zum Tode verurteilt. Das war schon 399 Jahre vor Christus! - Heute wäre so etwas nicht mehr notwendig! - Da schützen Verstandes- und Wissenslücken die evtl. Verantwortlichen vor einer eigentlich in einem solchen Fall vorgesehenen Bestrafung. - Oder es gibt Erinnerungslücken oder gar einen Gedächtnisverlust. - Wenn in einem solchen Fall wie hier, dann auch noch die Politik eine Rolle spielt… - Schließlich geht es hier nicht um einen Schrebergartenzaun in Mendig… - Man könnte an diesen Gedankenfäden entlang, endlos weiter philosophieren, was aber nichts an einer realen Situation hier in der Hoch-Eifel ändert:
Ein Zaun am Nürburgring macht Grenzen deutlich!
Aber auch, dass man am Nürburgring weiter denkt! - So hatten die zwei verantwortlichen GmbH-Geschäftsführer der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG am 8. März 2023 beim Bauamt der Kreisverwaltung in Ahrweiler nicht nur einfach einen Bauantrag gestellt, sondern gleichzeitig eine „naturschutzfachliche Stellungnahme“ beigefügt. Sicherlich wurde auch darauf hingewiesen – ich gehe mal davon aus - dass eine Begrünung des Zauns durch Efeu erfolgt. - Was Eva im Paradies recht war, ist für dynamische GmbH-Geschäftsführer in der Eifel naturschutzfachlich billig!
- Das macht dann gegenüber der Genehmigungsbehörde „einen schlanken Fuß“, wie jede Schuhverkäuferin weiß! (Ich weiß es von meiner Mutter, die Schuhverkäuferin war.) Die Behörde denkt nämlich sofort an eine Anpassungsmaßnahme an das Landschafts-Umfeld.
Weil man einmal so schön bei Genehmigungsanträgen war, hat man dann gleich noch um die Genehmigung gebeten, auf dem Teil des Nürburgring-eigenen Grundstücks noch „temporär“ einen Imbisswagen aufstellen zu dürfen.
Die Herren denken eben weiter! Offenbar wurde denen gesteckt, dass der bisher bestehende Vertrag der Gemeinde Herschbroich, mit einem direkt neben dem „Zaun-Grundstück“ platzierten Imbiss – auf einem Grundstück der Gemeinde Herschbroich – zum Jahresende ausläuft. Da muss dann die Versorgung der Zuschauer, die man gegen Zahlung einer wohlfeilen Gebühr (Park- und Eintrittsgeld) vermehrt ins Landschaftsschutzgebiet locken möchte, schon sicher gestellt sein!
- Daraus ergibt sich übrigens auch eine „Nutzungsänderung“, da vorher dort zufällige Besucher, auch bei Rennveranstaltungen auf der Nordschleife, sich dort wie „Gäste in der Eifel“ kostenfrei bewegen konnten.
Fast vergessen: Man hat schließlich auch noch einen Liefervertrag mit einer Würstchen-Fabrik aus dem Rheinischen zu erfüllen!
Nachdem ich auf diesen Internetseiten – ein wenig erstaunt – schon am 30. März 2023 über den Beginn des Zaun-Errichtung berichten konnte, hatte ich natürlich dann sofort über die Presseabteilung des Landkreises Ahrweiler feststellen lassen, dass nicht nur ein Bauantrag für den Zaun in Bearbeitung wäre, sondern auch der Antrag auf Genehmigung einer „temporären Aufstellung“… - Aber meine Leser wissen das inzwischen schon alles.
- Die Information der Kreisverwaltung dazu, erreichte mich am 13. April 2023. - Auch darüber habe ich meine Leser informiert.
Aber ich habe – zur Sicherheit – noch am gleichen Tag mit der Bürgermeisterin von Herschbroich unter erschwerten Bedingungen Kontakt gesucht, um von ihr offiziell etwas zu diesen Anträgen der Nürburgring-Pächterfirma zu erfahren, die z.B. - nach meiner Beobachtung – gerade diesen bewussten „Stabmatten“-Zaun exakt auf der Grenzlinie zu dem Herschbroicher Gemeinde-Grundstück erstellen möchte! - Korrektur: Bereits erstellen ließ! - Natürlich in Grün lackiert!
- Übrigens steht auch die Zustimmung der Gemeinde Herschbrooich bzw. der Verbandsgemeinde Adenau zum Bau eines Grenzzaunes exakt auf der Grenzlinie derzeit auch noch aus!
Es gab auf meine Information an Herschbroich leider keine Antwort an mich. Wie ich aber inzwischen weiß, hat die Nürburgring-Pächterfirma dann einen Tag nach meiner informativen Anfrage in Herschbroich, ihren Antrag auf Genehmigung zur „temporären“… - Sie wissen ja – zurück gezogen! - Zufälle gibt es!
Inzwischen geht es – aus meiner Sicht - also nur noch (!) um eine Baugenehmigung für einen bereits – also ohne Bau-Genehmigung – auf dem Parkplatz „Brünnchen“ erstellten „Stabmatten“-Zaun, der aus meiner Sicht der Dinge übrigens nicht aus „Naturschutzgründen“ mit Efeu begrünt wurde, sondern um damit eine Sichtblende für jene Zuschauer zu schaffen, die zwar den Parkplatz gegen eine Gebühr von 10 Euro nutzen, aber keine Zuschauer-Gebühr bezahlt haben.
- Erst nach Zahlung von weiteren 20 Euro dürfen sie dann bei NLS-Veranstaltungen – von Security-Personal überwacht – durch verbliebene Zugänge Sicht auf die hier etwas tiefer liegende Strecke erlangen! -
Damit meine Leser sich an Fotos orientieren können, ohne sich evtl. ein teures „eigenes Bild“ machen zu müssen, füge ich einmal aktuell gemachte Fotos von der derzeitigen Situation an, die auf dem Parkplatz „Brünnchen“, an einem kostenlosen (!) „Touristenfahrer“-Abend gemacht wurden:
Der Zaun steht inzwischen – ohne Baugenehmigung – schon so lange, dass viele Blätter des Efeu inzwischen nicht mehr grün, sondern braun geworden sind. Ich habe auch den bisher dort platzierten Imbiss-Stand auf dem Nachbargrundstück der Gemeinde Herschbroich in Verbindung mit dem Zaun fotografiert, damit man versteht, warum die Herren am Nürburgring ihren komplexen Bauantrag ein wenig modifizieren mussten!
Hier sind noch zwei Fotos, die deutlich machen, wie ernst man die eigenen Überlegungen zur Optimierung der Einnahme-Quellen nimmt. Man verhindert auch mit dem Zaun einen Durchgang zu den Zuschauerplätzen oben – in der eigentlichen „Brünnchen“-Kurve – die bisher noch kostenlos eingenommen werden können. Wer also für 10 Euro auf dem „Brünnchen“-Parkplatz parkt (natürlich ohne Versicherung und Überwachung!), kommt nicht mehr ohne großen Umweg direkt zu diesem interessanten Zuschauerplatz. - Liegen die Steine – wie fotografiert - schon zu einer Perfektionierung des nun nicht mehr vorhandenen Durchgangs bereit?
Aber zunächst gibt es immer noch keine Baugenehmigung für den bereits erstellten Zaun. Ich habe mal im Internet nachgeschaut, weil ich in manchen Dingen genauso ahnungslos bin, wie zwei GmbH-Geschäftsführer. Da ich aber noch klar denken und sehen kann, habe ich dann irgendwo den Hinweis gefunden:
„Der "Schwarzbau" ist in Deutschland eine Straftat, die mit hohen Geldbußen geahndet wird. Je nach Größe und Umfang des Projekts, dass Sie ohne Baugenehmigung bauen, kann das zuständige Bauamt ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro anberaumen. Trotz Bußgeldzahlung darf das Bauwerk aber nicht stehenbleiben. Der Abriss ist eine Folge, mit der Sie beim genehmigungspflichtigen Bauen ohne Baugenehmigung rechnen sollten.“
Na ja, so hoch kann die Geldstrafe bei so einem kleinen Zaun – aber mit großem Effekt – eigentlich nicht werden. Dazu habe ich im Internet dann auch lesen können:
„Wie in puncto Bußgeldverfahren entschieden wird, hängt vom jeweiligen Bundesland und nicht zuletzt von der Kulanz des zuständigen Sachbearbeiters ab. Grundsätzlich: Baurechtsverstöße haben keine Verjährungsfrist.“
Aber das alles übersteigt in seiner Komplexität zwar nicht die Zaunhöhe, aber meine Vorstellungskraft! - Ich verstehe z.B. auch nicht, wenn sich jemand an einer Nürburgring-Imbissbude „Bitte einmal Pommes mit Mayo und eine Cola Light“ bestellt.
Aber ich bin auch nur ein normal – geradeaus - denkender Journalist – ohne Schiedsrichterbefähigung!
Das 24h-Rennen kann nun kommen. Da kommt an diesem Zaun dann keiner vorbei! - Baugenehmigung hin, Baugenehmigung her! - Schwarzsehen ist hier in dieser Eifel-Landschaft bedeutender als Schwarzbauen!
- Der ADAC wird’s den Herren am Nürburgring danken!
Hoffentlich ist das auch alles mit dem neuen Partner AvD so abgestimmt!