Wenn der Gerichtsvollzieher dreimal klingelt…

...geschieht das nicht unbedingt im Film. Manchmal schreibt das Leben die besseren Drehbücher! - In diesem hier geschilderten Fall, war im ungeschriebenen Drehbuch eine „Location“ in Düsseldorf „Ort der Tat“.  - Düsseldorf ist eine rheinische Großstadt, direkt am Rhein gelegen, mit einem Hafen. In einem Hafen soll es aber nicht nur Spelunken geben – wie in manchen Filmen zu sehen -  sondern auch Spekulanten.

Als der Gerichtsvollzieher kam, war die Tür zu einem Bürohaus verschlossen. - Während der Geschäftszeit? - Ungewöhnlich? - Nicht unbedingt! - So hat der Gerichtsvollzieher einen schnellen Blick auf sein amtliches Papier – ein Auftragsformular – geworfen. - Adresse stimmt! - Hmmmm!

  • Also klingeln! - Nein, es war nicht drei Mal! - So etwas gibt’s nur im Film – oder für den Titel dieser Geschichte.

Der Gerichtsvollzieher musste nur kurz warten – und die Tür tat sich auf. Die Empfangsdame der Firma stand im Rahmen (Steht ihr aber gut!) und fragte nach dem Begehr. - Ungewöhnlich?

Normalerweise hätte sie auch nur auf einen Knopf an der Empfangstheke drücken können (wenn’s den im wirklichen Leben wirklich gibt) und die Eingangstür hätte sich aufgetan. Der Gerichtsvollzieher hätte dann eintreten und der Dame sein Anliegen vorbringen können.

So aber – wie im realen Leben – wurde der Gerichtsvollzieher - wie vom „Chef“ erwartungsvoll vorgegeben? – an der Tür abgefertigt!

„Guten Tag! - Bitte sehr?“

Der Gerichtsvollzieher sagte sein Sprüchlein auf. In amtlichem Auftrag!

„Oh, da sind Sie hier aber falsch! - Das hier ist die Adresse der Verwaltungs GmbH!“

Der Gerichtsvollzieher schaute in seine Unterlagen und stellte fest:

„Aber nach meinen Unterlagen…“

Die junge Dame lächelte freundlich – und wartete scheinbar auf eine Erklärung. Und der Gerichtsvollzieher, der seinen Satz unterbrochen hatte, fuhr da fort, wo er nicht aufgehört hatte:

„Eigentlich möchte ich aber auch nur Ihren Geschäftsführer sprechen.“

„Oh, da haben Sie aber Pech! - Der ist gerade nicht im Hause.“

Der Gerichtsvollzieher lächelte, denn eigentlich war er angemeldet. Aber ruhig und entspannt antwortete er:

„Ja, dann werde ich wohl einen neuen Termin machen müssen! - Ich komme dann noch mal vorbei!“

„Das ist aber sehr nett!“

„Einen schönen Tag noch!“

„Auch so! - Danke!“

Dieses Gespräch wurde für ein eventuell entstehendes Drehbuch filmgerecht nachempfunden! - Der Besuch des Gerichtsvollziehers – leider – nicht! - Die Idee dazu (fürs Drehbuch) wurde einfach so aus dem Leben gegriffen.

Wollte man einen solchen Gerichtsvollzieher-Besuch - bzw. den Versuch eines Gerichtsvollzieher-Besuchs - in einer modernen Fassung verfilmen, sollte man vielleicht die Gerichtsvollzieher-Rolle mit einer Schauspielerin besetzen. So hätte man dann auch mehr Möglichkeiten, evtl. „eindeutig“ zu sein. Dann müsste man auch nicht nach empfohlenen Regeln „googlen“, um nicht falsch zu  „gendern“! -

Denn im wirklichen Leben sind derzeit auch Gerichtsvollzieherinnen im Einsatz. - Wirklich! - Nur die besuchten Schuldner sind meistens Männer. Auch wenn sie sich oft hinter einer „weiblichen Firma“ verstecken.

  • Die“ Gesellschaft mit beschränkter Haftung!

Gute männliche Manager „gendern“ eben gerne! - Das beschränkt ihre Haftung!

Ein wenig beschränkt sein, hilft eben manchmal! - Aber nicht immer! - Da müsste man schon sehr beschränkt sein!

Aber erfahrene Gerichtsvollzieher:innen sind das z.B. nicht! - Sie sind – wie das Beispiel zeigt – aber gut erzogen!

MK/Wilhelm Hahne

PS: Zu Feiertagen – wie aktuell Pfingsten – werde ich nicht unbedingt von einem lieben Geist erfüllt und fülle darum meine freie Zeit schon mal mit Stilübungen aus. Das sind dann oft Übungen mit lebendem Objekt, bzw. an lebenden Objekten orientiert, z.B. auch solchen, die sich gerne  „geteert und gefedert aus dem Dorf jagen lassen“. - Frohe Pfingsten!

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