Parkplatz Brünnchen: Meilenstein im Schutzgebiet?

Der Zuschauerbereich an diesem Streckenabschnitt der Nürburgring-Nordschleife gehört zu den „exklusiven Streckenabschnitten“ der Rennstrecke. - Meint der Rennstreckenbesitzer, bzw. er lässt es meinen! - Diese Exklusivität erfordert natürlich besondere Maßnahmen. Die ändern sich sozusagen „nahtlos“. Da wird ein Zaun erstellt. - In einem Landschaftsschutzgebiet? - Außerhalb eines Bebauungsgebietes! - Man sollte das ganz locker sehen. - Dann werden dort auch große Betonbrocken gesetzt.. - Da muss man natürlich die Grenzen kennen und sollte zur Sicherheit „Fachbehörden“ bemühen! - Aber schon Reinhard May sang davon, dass irgendetwas wohl grenzenlos sein muss. - So werden aktuell nun Schilder aufgestellt, die ein Übernachten verbieten. - Klar! - Weil Landschaftsschutzgebiet! - Jeder dreht und wendet es auf seine Weise. - Also irgendwie ist der…

Parkplatz Brünnchen: Meilenstein im Schutzgebiet!

Natürlich hat auch dieser Parkplatz seine Vergangenheit. Auch da gehörte er schon als Grundbesitz zur Gemeinde Herschbroich. Und deren Bürgermeisterin hat mir gegenüber „damals“  persönlich erklärt, nachdem wir uns zufällig auf diesem Parkplatz getroffen hatten: 

„So lange ich Bürgermeisterin von Herschbroich bin, wird es hier keine Parkgebühren geben!“

Das ist wirklich lange her. Inzwischen wurde intensiv am Parkplatz gearbeitet. Er wurde sozusagen „entwässert“. Im Auftrag der Bürgermeisterin! - Weil das „günstig“ geschehen sollte, hatte sie dem Bauunternehmer aber einen großen – dehnbaren - Zeitrahmen gesteckt.

  • Das hat sich dann geändert, als sie die Möglichkeit hatte, den Parkplatz an die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG zu verpachten. - Da wurde er schnell fertig!

Nun kostete das Herrichten des Parkplatzes – „damals“ - nicht nur Geld, sondern auch die Reisemobilbesitzer, die hier zu Rennen – oder einfach „so“ – anreisten, wurden nun aktuell kräftig zur Kasse gebeten. So wird der Parkplatz am Vortag zu einer offiziellen Veranstaltung von Wohnmobilen geräumt, damit bei einer erneuten Zufahrt zum Rennen oder Training – z.B. zu einem NLS-Rennen – dann auch komplett abkassiert werden kann.

Ab und an fahre ich auch schon mal zum „Parkplatz Brünnchen“, weil er eben „am Weg liegt“. Dieses Mal bin ich vorbei gefahren, weil es einen Grund gab!

Eigentlich war auch bei diesem „gezielten“ Besuch die Beschilderung des Parkplatzes auf den ersten Blick unverändert. Was hier bei vielen Besuchern sicherlich kaum Beachtung findet, ist ein Schild, das schon ein wenig beschädigt wirkt und darauf aufmerksam macht, dass es sich hier um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. 

Dazu passt eigentlich nicht unbedingt der hohe Mast direkt danach, auf dem sich offensichtlich Lautsprecher befinden.  - Richtstrahler ins Landschaftsschutzgebiet? 

  • Doch dann ist – NEU - ein Schild kaum zu übersehen, mit dem das „Übernachten jeglicher Art“ nun verboten ist! - Jeglicher Art!

Das wird zu einem Problem für jene Besucher werden, die bisher z.B. bei einem bevorstehenden NLS-Lauf schon am Freitagnachmittag aufgefahren sind, um am Samstag schon das frühe Training verfolgen zu können, weil sie z.T. eine lange Anfahrt haben.

Die reisten bisher mit Wohnwagen - Reisemobilen - an, wurden aber inzwischen so kräftig zur Kasse gebeten, dass mir einer davon schon vor Wochen sagte, dass man ihn hier zu NLS-Rennen nicht mehr sehen wird. - Andere sehen das anders:

  • Man macht das seit Jahren schon so und nimmt die im Laufe der Zeit gestiegenen Kosten in Kauf. Man ist schließlich Fan der VLN/NLS-Serie!

Einer meiner Leser findet übrigens ganz aktuell:

„Die VLN ist leider total abgehoben und weit weg vom Ursprung.“

Aber was nun? - Das letzte Foto in der oberen Reihe zeigt das Verbotsschild an anderer Stelle des Parkplatzes „Brünnchen“. Der Pächter des Nürburgrings meint es ernst! - Aber was ist, wenn der Besucher eines Rennens auf der Nordschleife mit seinem Reisemobil/Wohnwagen nun den Text des Verbotsschildes wörtlich nimmt?

„Übernachtungen aller Art verboten“

„Da hilft dann nun noch ein Durchfeiern“, meint ein „Spaßvogel“! - Auf dem Parkplatz „Brünnchen“ darf nicht mehr übernachtet werden! - Und bitte daran denken: „Aller Art!

  • Ist auch beim nächsten 24h-Rennen das Übernachten „aller Art“ auf dem Parkplatz  verboten?

Der Verpächter hat sich noch ein kleines Schlupfloch offen gelassen, dass er natürlich nun auch gegenüber den jeweiligen Veranstaltern ausspielen kann:

„Ausnahmen bei Veranstaltungen mit ausdrücklicher Genehmigung“

Mit Genehmigung von wem? - Der „Unteren Naturschutzbehörde“? - Der „Oberen Naturschutzbehörde“? - ??? -

Als ich am 24. Februar (!) 2025 das Abladen und Aufstellen von großen Betonklötzen am Parkplatz „Brünnchen“ fotografierte (erstes Foto), da habe ich dann schon mal sowohl bei der „Oberen“, wie auch bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ angefragt, was das nun soll? - Da gibt es ein Landschaftsschutzgebiet… - Natürlich war die Nürburgring-Nordschleife früher.

Was ist, das ist nun mal! - Realität ist Realität! - Oder wie der Kölner sagt:

„Et ess, wie et iss!“

Aber wenn ein Stahlzaun – offenbar mit „später“ Baugenehmigung – gesetzt wird und dann noch – allerdings im direkten Nordschleifen-Umfeld – Betonklötze (ungenehmigt?) platziert werden, dann fragt man sich doch, welchen Wert denn eigentlich die Schilder „Landschaftsschutzgebiet“ oder die Gesetzmäßigkeiten des Baurechs haben?

  • Diese Frage muss man allerdings nicht nur hier, sondern auch für „Aktionen“ an anderer Stelle des Nürburgring-Nordschleife stellen!

Direkt nachdem die Betonklötze – Ende Februar - abgeladen wurde, habe ich bei der Kreisverwaltung – als „Untere Naturschutzbehörde“ -  nachgefragt. Weil nur die – so die „Obere Naturschutzbehörde – in diesem Fall zuständig ist.

Ich habe das in unregelmäßigen Abständen getan. Immer und immer wieder. Die letzte Antwort aus Ahrweiler – direkt aus dem Vorzimmer der nun zuständigen Landrätin, aus dem auch  Presseanfragen bearbeitet werden - habe ich dann als bisher letzte Information die folgende Antwort – exakt am 26. August 2025 - erhalten:

„'In der Angelegenheit ist ein Baugenehmigungsverfahren anhängig, das derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Es liegen jedoch inzwischen alle Stellungnahmen der Fachbehörden vor, sodass die Baugenehmigung zeitnah erteilt werden kann'."

Da habe ich dann mal am 4. September 2025 – gestern - am Parkplatz „Brünnchen“ vorbei geschaut. Da sah es dann so aus, wie auch in den obigen Fotos zu sehen. 

Das war, bevor die eigentlichen „Touristenfahrten“ am Abend um 17:30 Uhr begannen. Ein Streckensicherungsfahrzeug war gerade auf der „Freigabe“Runde. Die ersten Zuschauer hatten schon auf den „Betonklötzen“ – nun genehmigt? - Platz genommen. Es war – noch - wenig los! 

  • Aber es gab schon auf dem Parkplatz auch Reisemobile!

Entweder verlassen die diesen Platz am noch Abend - oder feiern die Nacht durch! - Denn Übernachten jeglicher Art… - Ja, was heißt dann denn eigentlich? - 

  • Man darf dort  – ganz gleich wie – wirklich nicht übernachten!

Aber das darf man in einem „Landschaftsschutzgebiet“ eigentlich grundsätzlich nicht. 

Ich war eigentlich zum Parkplatz „Brünnchen“ gefahren, um zu schauen, ob sich etwas bei den zusätzlich zum Zaun nun installierten Betonklötzen irgendwie etwas getan hat und habe „Bauklötze“ gestaunt!

Immerhin waren seit der „Installation“ dieser Klötze und der aktuellen, letzten Information aus der Kreisverwaltung, inzwischen gut 6 Monate vergangen! Tatsächlich waren diese Arbeiten damals – wenn man die Information aus der Kreisverwaltung Ahrweiler ernst nimmt – wohl ohne eine Baugenehmigung erfolgt!

Das ergibt sich für mich eigentlich ganz klar aus dem Satzteil, der mir am 26. August 2025 zugegangen war:

„… so dass die Baugenehmigung zeitnah erteilt werden kann.“

Weil ich nicht glauben konnte, was hier offensichtlich offiziell geduldet ablief, habe ich dann auch die Fotos gemacht, damit zumindest meine Leser mir glauben, was eigentlich unglaublich ist!

Da der Boden um die „Betonklötze“ inzwischen mit hunderten (tausenden?) Zigarettenkippen garniert ist, hätte ich dem Nürburgring-Besitzer einen Vorschlag für eine weitere Verbesserung der Einnahmequelle „Parkplatz Brünnchen“ zu machen:

  • Die Zuschauerplätze könnten offiziell zu Nichtraucherplätzen erklärt werden. Natürlich aus Klima- und Naturschutzgründen! Das Rauchen wäre dann nur erlaubt, wenn man sich durch Tragen einer farbigen Plakette als ein vom Nürburgring-Besitzer akzeptierter Raucher ausweisen kann. Der könnte doch für eine solche farbige Plakette dann auch – entsprechend seinen bisher deutlich gewordenen Vorstellungen – so um 20 Euro verlangen. - Rauchen ist eben schon lange – auch – teuer! - Es kann übrigens auch tödlich sein! - Wie eigentlich jede Art von Leben mit dem Tode endet!

Spaß beiseite: Ich persönlich erkenne in dem aktuell eingeführten „Übernachtungsverbot“ einen  weiteren Versuch des russischen Nürburgring-Besitzers, die VLN/NLS-Serie auf Zuschauer weiter negativ wirken zu lassen.

Man hat wohl die Einführung einer eigenen Langstreckenserie, deren erster Versuch gescheitert war, noch nicht aus dem Auge verloren und scheint nun nach der Methode zu verfahren:

„Steter Tropfen höhlt den Stein.“

Mit der bisher genutzten „Holzhammer-Methode“, die Forderung einer Vorauszahlung der Streckenmiete für jeweils eine ganze Saison – ein ganzes Jahr (!) - hat man sich nur selber geschadet.

  • Der ADAC, dessen Einfluss der Russe „auf seinem Gebiet“ deutlich schwächen wollte, wurde dadurch in seiner Bedeutung weiter gestärkt!

Ob da die „Untere Naturschutzbehörde“ in Ahrweiler für den Nürburgring-Besitzer mit einer bisherigen „stillen Baugenehmigung“ - nach monatelanger Prüfung und Absicherung durch „Fachbehörden“ - zu einer Hilfe werden kann?

  • Der „Parkplatz Brünnchen“ wird jedenfalls so zu einem Meilenstein im Schutzgebiet!
MK/Wilhelm Hahne
Durchschnitt: 4.9 (bei 60 Bewertungen)

Kategorie: 

"Anstoß" für Leser – nicht nur für Abonnement-Interessierte!

 

Lieber Leser,

 

Motor-KRITIK ist vollkommen werbefrei, aber – darum – auch ein wenig abhängig von seinen Lesern. - Oder anders: Von Einnahmen. - Ausgaben haben ich genug! - Und nicht alle Leser mögen sich gleich für ein Abo entscheiden. - Obwohl: Volltanken ist evtl. teurer!
 

Wenn Sie ab und an mal auf diesen Seiten vorbei schauen und Ihnen die hier gebotene "alte Art" von Journalismus gefällt, dann machen sie doch einfach ihre Zustimmung durch eine kleine Spende deutlich. - Auch kleine Beträge können – per Saldo – eine große Hilfe und Unterstützung sein!
 

Auch wenn Sie Abonnent werden wollen - finden Sie HIER meine Kontendaten! 

 

Danke!