LG Koblenz AZ 9 O 310/13: MK-Hilfe!

Meine erste Geschichte zu obigem Thema - „IGM & Jochen Hartloff: Alte Kameraden?“ - ist ein schönes Beispiel dafür, wie auch trotz durchaus geschicktem Verhalten „ein Schuss nach hinten losgehen kann“. Es gibt derzeit noch einen weiteren Fall, der sich ähnlich zu entwickeln scheint. Da schiebt die Kreisverwaltung Ahrweiler für ein Nichtreagieren auf MK-Anfragen ein evtl. „schutzwürdiges Interesse Dritter“ vor. (Man lässt das prüfen!) Soweit ich das jetzt beurteilen kann, gibt es die durchaus: Es sind die Interessen des Landrats Dr. Pföhler, der möglichst ohne Komplikationen den neuen Wahltermin in 2015 erreichen möchte. - Das wird ihm – so wie ich das derzeit absehen kann - nicht gelingen! - Und was das geschickte Verhalten des Landgerichts Koblenz betrifft: Da haben meine Recherche-Anstöße eine Eigendynamik entwickelt, die ich nicht absehen konnte. Nach der Veröffentlichung meiner ersten Geschichte zu dem Thema, erreichten Motor-KRITIK eine Reihe von weiteren Informationen zu dem Thema. Wahrscheinlich ist das Landgericht Koblenz dankbar, ein paar Informationen von Motor-KRITIK zu dem Thema zu erhalten, weil das die Prozessführung sicherlich erleichtern könnte. - Habe ich gedacht! - Und notiere nachstehend einmal das neue Wissen für die Herren Richter des LG Koblenz. - Und – natürlich - für meine Leser!

LG Koblenz AZ 9 O 310/13: MK-Hilfe!

In meiner „alten“ Geschichte wurde erwähnt, dass in der Prozessakte auch ein Gutachten zu finden ist. Da wurde ich jetzt belehrt, dass das nicht so präzise geschildert wurde, wie das einfach bei einer „Millionenklage“ erwartet werden sollte.

Korrektur: Es handelt sich um eine

„Gutachterliche Kurzstellungnahme“.

Der eigentliche Sinn – habe ich mich belehren lassen – einer solchen „Kurzstellungnahme“ z.B. kann sein, bei einer beantragten Prozesskostenhilfe dem Prüfer die Entscheidung zu erleichtern, ob eine Klage Erfolg haben könnte oder nicht.

Bei einem Verfahren, wie es jetzt in Sachen Glasfassaden geführt wird, wo es um die Beweisführung geht, dass durch unsachgemäßes, nicht übliches Handeln, eine größerer Schaden entstanden ist, sollte eigentlich ein – nennen wir es - „Voll“-Gutachten erforderlich werden, das in seiner detailierten Ausführung dann schon eher eine Basis für die Rechtsprechung sein kann, als eine „grobe Einschätzung der Sachlage“, wie es eine „Gutachterliche Kurzstellungnahme“ ist.

Ein Gutachten sollte immer objektiv sein. Darum werden sie auch von vereidigten Fachleuten erstellt. Und zunächst steht nur dem Auftraggeber eine Einsicht zu. Entspricht es nicht seinen Vorstellungen, kann er es in der Schublade verschwinden lassen. - Und ein neues Gutachten bei einem anderen Gutachter in Auftrag geben. - Das passiert dann schon mal da, wo Geld weniger eine Rolle spielt, weil nicht „eigenes Geld“ im Spiel ist.

Als bei den Arbeiten an der Glasfassade des Nürburgrings nicht alles so lief, wie es eigentlich laufen sollte – auch unter dem Druck, zum Formel 1-Termin fertig zu sein – da hat die PMCon GmbH, Bonn (Projektmanagement, Controlling & Consulting) eingegriffen und – sozusagen in Eigenregie – einen Schlosser bestellt, der dann wochenlang mit seinen Leuten an den Fassaden gearbeitet hat, um zu retten, was noch zu retten war. Da sind gewaltige Zusatzkosten entstanden, weil dieser Handwerker im „Tagelohnnachweis“ abgerechnet hat. Einschließlich der hohen Fahrtkosten. (Der Betrieb lag leider nicht „um die Ecke“.)

Bei Auftragserteilung hat die PMCon nicht wissen können, wie lange die Nacharbeiten dauern und was das kosten würde. - Für eine Abstimmung blieb keine Zeit!

Bei Betrachtung der Gesamtabwicklung von „Los 022 Fassadenarbeiten“ entsteht bei Motor-KRITIK der Eindruck, dass IGM eigentlich mehr Geld von der Nürburgring GmbH erhalten hat als ursprünglich vereinbart. - Warum auch immer. Per Saldo (mit Nacharbeiten!) wurde für die Gestaltung der Fassaden jedenfalls deutlich mehr Geld ausgegeben als geplant. - Das wird sicherlich auch der Prozess in Koblenz ergeben. - Nur: Sind die Mehrkosten alle der IGM anzulasten?

Dazu müsste man dann in die Details gehen, was aber so – jedenfalls bisher - nirgendwo gemacht wird, weil eigentlich von den Firmen gewisse Standards zur Norm geworden sind. - Im Wahlkreis des Herrn Jochen Hartloff (SPD) gelten vielleicht andere.

Ich erinnere mich, an diesen Türen auch schon mal einen Hinweis gefunden zu haben, nach dem eine Tür, die den Zugang (oder Ausgang) zum „Boulevard“ bildet, leider defekt wäre, und man möchte bitte die andere Tür benutzen.

Jetzt bin ich noch einmal dieser Erinnerung in der Recherche nachgegangen und auf folgende Möglichkeiten gestoßen, die das Angebot u.a. zum Günstigsten machten, aber im Ergebnis für den Bauherrn nicht unbedingt erstrebenswert war. Es ist wie in der Autoindustrie, wo man die Preise so lange drückt, bis dass die Unterschiede zu einem zuverlässigen Ergebnis so groß werden, dass man sich zu Rückrufen entschließen muss.

Nehmen wir einmal die Eckverbindungen in den von IGM gelieferten Profilen für die Türen. Vorgeschrieben waren welche aus Metall. IGM lieferte solche aus Kunststoff. - Aber wer konnte das – und warum? - schon überprüfen? - Und die Beschläge waren teilweise nur mit Blechschrauben befestigt. - Vorgeschrieben waren eingenietete Muttern. - Auch die Türklinken waren nur augenscheinlich die Gewünschten und Bestellten, tatsächlich waren es wohl nur billige Kopien.

An einer der Türen habe ich „damals“ auch Spannungsrisse in den Glasflächen registrieren müssen, sicherlich nicht davon herrührend, dass jemand mit dem Kopf dagegen gelaufen war. Es muss beim Aufschlagen der Tür unten auf einen „Stopper“ passiert sein, während die Tür dann oben „weiter schwang“. - Aber das wurde, soweit ich das beobachten konnte, dann abgestellt.

Die Nürburgring GmbH als Bauherr hat viele Dinge offensichtlich akzeptiert, denn es gab – soweit ich das in Erfahrung bringen konnte – schon während der Bauzeit entsprechende Mängelrügen. Aber es wurde von seiten des Bauherrn immer zügig überwiesen. Wenn es sein musste, entsprechend den Anweisungen, geschrieben „von meinem BlackBerry“. (Wie man aus der letzten MK-Geschichte zu diesem Thema weiß.)

Nürburgring-Geschäftsführer Dr. Kafitz war allein auf eine pünktliche Fertigstellung fixiert und hatte in der Endphase – wie er sein Team damals wissen ließ – extra 10 Millionen Euro in Mainz „locker gemacht“, damit die Baustelle über den Winter offen blieb. - Sollte man da wegen ein paar kleinen Abweichungen die zu einem bestimmten Termin festgesetzte Eröffnungsfeier mit aller Polit-Prominenz – Kurt Beck zählte damals noch dazu – gefährden?

Man musste damals schon aus Zeitgründen der Firma IGM, dem aus der Sicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden, Jochen Hartloff, „passenden Firma“ (da in seinem Wahlkreis gelegen) den Auftrag geben, zumal die tatsächlich zum günstigsten Preis angeboten hatte. - Das war wirklich so!

Warum, das habe ich z.T. oben erklären können. Ich habe aber hoffentlich auch deutlich machen können, dass bis zur Eröffnung der übergroßen Kurt-Beck-Nürburgring-Prachtbauten schon eine Menge von preislich unkontrollierbaren Nacharbeiten notwendig wurden, die dazu führten, dass man heute nicht mehr eindeutig feststellen können wird, wer für welche Fehler tatsächlich verantwortlich ist.

Man darf auf das Ergebnis der Bauschädenklage der „Nürburgring GmbH i.E.“ vor dem Landgericht Koblenz sehr gespannt sein. Wobei mich schon die gewählte Bezeichnung des Klägers stört. Schließlich bedeutet i.E. nichts anderes als „in Eigenverwaltung“. - Aber welche GmbH befindet sich nicht in Eigenverwaltung?

Was in den von den Gerichten in Koblenz gewählten Bezeichnungen fehlt – auch das OLG zählt dazu – ist das Wort „Insolvenz“. Es handelt sich um eine „Insolvenz in Eigenverwaltung“ bei der Nürburgring GmbH, die man eigentlich – wenn es denn schon eine Abkürzung sein muß – mit „I.i.E.“ deklarieren sollte. Alles andere ist irreführend.

Genauso wie die immer wieder in den Medien zu findende Bezeichnung „Nürburgring-Sanierer“, womit die Insolvenz-Sachwalter am Nürburgring gemeint sein sollen. Tatsächlich haben die in den bisher vielen Monaten ihrer Tätigkeit niemals beim Insolvenzgericht in Ahrweiler einen „Sanierungsplan“ vorgelegt, wie das eigentlich bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung – wie ein Rückblick auf andere Verfahren dieser Art zeigt – die Norm sein sollte. Wie Motor-KRITIK vom zuständigen Insolvenzgericht bestätigt wurde, war das im Fall der Nürburgring I.i.E. nicht der Fall.

Die Herren Insolvenz-Sachwalter haben immer einseitig den Verkauf des Nürburgrings betrieben. Und die in Mainz herrschenden Politiker, als die (nach Prozenten überwiegend) Herren des Rings, hatten jederzeit die Möglichkeit auf die Abwicklung des Verfahrens Einfluss zu nehmen. - Sage ich! - Und der, der sich für den Käufer des Nürburgring hält, Robertino Wild, hat immer betont, dass der Nürburgring „kein Sanierungsfall ist“.

Jeder weiß, das die Chefin der Landesregierung durch ihre Parteigenossen und Mitarbeiter verkünden lässt, dass man keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Insolvenz-Sachwalter habe. Ich habe mich in den letzten Tagen ein paar Stunden mit dem Lesen von Parlaments-Protokollen beschäftigt. Jedermann hat da Zugriff, wenn ihn interessiert festzustellen, ob man sich in Mainz nur naiv, nur dumm – oder gleich naiv/dumm gibt.

Hier habe ich eine Stelle aus einem offiziellen Dokument des Landtagsarchiv fotografiert:

Ich überlasse meinen Lesern, sich dazu etwas zu denken und das Ergebnis bei der nächsten Wahl in ihre Entscheidung mit einfließen zu lassen.

Der Sprecher jener Sätze war übrigens ein prominenter SPD-Politiker. - Das ist für jeden Leser – auch für Politiker – nachprüfbar!

MK/Wilhelm Hahne
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