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Behörden sind dazu da, in irgendeiner Form Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Darum gibt es Ordnungsämter, Straßenverkehrsämter und z.B. Bauämter. Die genehmigen längst nicht alles, was manchen Bauherren so vorschwebt und gehen dann besonders vorsichtig mit Genehmigungen um, wenn der Nutzen – aber auch Schaden – durch spezielle Bauwerke besonders groß sein könnte. - So ist (und war) das auch am Nürburgring. Zwar wurde zunächst mit Teil-Baugenehmigungen geradezu gespielt, aber letzten Endes gab es eine definitive Baugenehmigung, von denen in Details manchmal wohl – zufällig? - abgewichen wurde. Mit entsprechenden Schuldzuweisungen. - Inzwischen sind fünf Jahre nach der Fertigstellung der Bauten vergangen und man hat als Besucher des Nürburgring aktuell den Eindruck, dass der Nürburgring etwas mit dem Kölner Dom gemein hat: Er wird niemals fertig; immer wird an ihm gearbeitet. Wird aber das was fertig ist/war, auch über die Jahre überwacht? - Da gehen dann die Meinungen und Auffassungen über Pflichten und Verpflichtungen auseinander. - Lesen Sie nachstehend, warum es zwischen Bad Reichenhall und dem Nürburgring eine Verbindung gibt. - Motor-KRITIK stellt sie für seine Leser aufgrund vorhandener und vorliegender Unterlagen in folgender Geschichte her.
Reichenhaller Salz in neue Eifel-Wunden
Zunächst wäre festzustellen, dass für alle Genehmigungen von Bauten am Nürburgring die Kreisbehörde Ahrweiler unter Leitung ihres Landrats Dr. Jürgen Pföhler verantwortlich war. Das ist ein Mann, der sich gerne vor der Verantwortung drückt, ihre ausweicht, sich persönlich nicht einbeziehen lässt. - Bei Abstimmungen z.B., wie z.B. im letzten Rechnungshof-Gutachten zu lesen – kam das schon mal vor.
So ist Dr. Pföhler wohl auch dagegen, dass „seine Behörde“ z.B. durch Journalisten „kontrolliert“ wird. Motor-KRITIK hat da so seine Erfahrungen gemacht. Man antwortet gar nicht oder ausweichend, schiebt andere Behörden zur Erklärung des eigenen Schweigens in den Focus, wie aktuell z.B. die ADD. Wobei die dann aber auch nicht reagiert. - Weil man um eine Antwort verlegen ist?
Das heißt aber nicht, dass bei der Kreisbehörde in Ahrweiler nicht alles bestens geordnet wäre. Man achtet auf eine perfekte Außendarstellung. So gibt es innerhalb des Bauamtes der Kreisbehörde Ahrweiler eine Abteilung, die sich im Internet so darstellt (es folgt eine Kopie von der entsprechenden Internetseite):
„Wiederkehrende Prüfungen / Sonderbauten / Genehmigungsmanagement
Sachbereichsleitung
- Herr Reinhold Reichert
Telefon: 02641/975-344
Telefax: 02641/975-7344
Zimmer: 3.47
- Koordination wiederkehrende Prüfung & Gefahrenverhütungsschau
- Genehmigungsmanagement
- Bauüberwachung Nürburgring
- Bauüberwachung umfassende Verfahren/Verfahren nach § 66 Abs. 2 LBTelefon: 02641/975-489
- Herr Michael Merten
Fax: 02641/975-7489
Zimmer: 3.07
- Durchführung wiederkehrende Prüfung & Gefahrenverhütungsschau
- Erstellen von Begehungsprotokollen
- Fachtechnische Mitwirkung im Rahmen der Bauüberwachung
- Herr Silvio Faulstich
Telefon: 02641/975-371
Fax: 02641/975-7371
Zimmer: 3.05
- Durchführung wiederkehrende Prüfung & Gefahrenverhütungsschau
- Erstellen von Begehungsprotokollen
- Fachtechnische Mitwirkung im Rahmen der Bauüberwachung
- Frau Christina Fabritius
Telefon: 02641/975-511
Fax: 02641/975-7511
Zimmer: 3.05
- Durchführung wiederkehrende Prüfung & Gefahrenverhütungsschau
- Erstellen von Begehungsprotokollen
- Mitwirkung in der Bauüberwachung Nürburgring in technischen Belangen
- Herr Ralf Stahl
Telefon: 02641/975-343
Fax: 02641/975-7343
Zimmer: 3.05
- Bauzustandsbesichtigungen im umfassenden Genehmigungsverfahren
- Bauüberwachung im umfassenden Verfahren
- Bautenkontrolle aufgrund Dritter (Remagen, Bad Breisig, Sinzig)
- Frau Nina Krupp
Telefon: 02641/975-438
Fax: 02641/975-7438
Zimmer: 3.06
- Verwaltungsrechtliche Abwicklung der wiederkehrenden Prüfung
- Bauüberwachung im umfassenden Verfahren“
Nun hatte Motor-KRITIK vor Wochen (14. August 2014) über gutachterliche Feststellungen zum Zustand einer neu erbauten Tribüne berichtet, die im Jahre 2013 erfolgt waren. („AZ NRTR 100713: Gutachten neue Tribüne“) Einem in Bausachen erfahrenen Leser war beim Lesen wohl nicht so ganz wohl, weil er gerne ausgeschlossen hätte... -
Da hat er eben die Kreisbehörde Ahrweiler direkt angeschrieben – und dort dann wohl automatisch – wegen der entsprechend ausgewiesenen Zuständigkeit (s.o.) den Sachbereichsleiter „Wiederkehrende Prüfungen / Sonderbauten / Genehmigungsmanagement“, Herrn Reinhold Reichert – erreicht.
Seine Anregung hatte der Leser durch die o.g. Motor-KRITIK-Geschichte erhalten, weil in diesem Fall eine neu erbaute Tribüne an der Start- und Ziel-Geraden betroffen ist, die nicht nur selbst viele tausend Besucher aufnehmen kann, sondern in deren Unterbau („Boulevard“, Tagungsräume u.a. des TÜV-Rheinland!) sich evtl. auch noch viele Besucher bewegen.
Das soll – wenn man den eigenen Eindrücken Raum gibt – zwar nicht so oft vorkommen, aber Tribüne ist Tribüne und „Boulevard“ ist „Boulevard“, die nicht nur mal einer Baugenehmigung bedurften, sondern sicherlich auch einer laufenden Überprüfung und Überwachung. Wofür gäbe es auch sonst unter dem genannten Obertitel eine „Bauübewachung Nürburgring“ bei der Kreisbehörde Ahrweiler? - Und warum gibt es z.B. die VDI 6200?
Nun ist der schon erwähnte Leser von Motor-KRITIK offensichtlich nicht nur auf dem Bausektor erfahren, sondern nutzt auch die digitalen Möglichkeiten die der Staat geschaffen hat, um seinen Bürgern zu verdeutlichen, wie transparent in unserer Demokratie alle Verfahren sind. Schließlich gibt es ein gültiges Informationsfreiheitsgesetz. - Auch in Rheinland-Pfalz!
Die von ihm angeschriebene Adresse, über die er seine Anfrage an die Kreisverwaltung Ahrweiler weiter leitete, lautete:
Es ist interessant hier einmal hinüber zu klicken, denn so wird eindrucksvoll vermittelt, dass „der Staat“ entsprechend dem gültigen Informationsfreiheitsgesetz jedem Bürger Auskunft erteilt. Und wenn nicht, dann nennt man Gründe. Die Basis dafür ist dann im Gesetz zu finden.
Aber offenbar werden – nach den Erfahrungen von Motor-KRITIK – Journalisten angeregt, nach anderen Kriterien zu handeln, da sie jeweils aufgerufen sind, speziell für sie geschaffene Presseabteilungen in Verwaltungen anzusprechen, die scheinbar – wie in vorliegendem Fall – der direkten Kontrolle eines Landrates unterstehen, dessen Anweisungen dann auch zu befolgen sind.
Der pfiffige Motor-KRITIK-Leser hat also seine Anfrage über den kleinen staatlich geschaffenen Umweg im Internet an die o.g. Adresse an die Kreisverwaltung Ahrweiler gestellt. - Und sehr schnell eine Antwort erhalten!
Zunächst der wesentliche Teil seiner Anfrage:
„...bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, für welche Gebäude in Ihrem Verfügungsbereich innerhalb der letzten 3 Jahre wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 erforderlich gewesen wären und wieviele davon tatsächlich ausgeführt und von Ihnen kontrolliert wurden. Bzw. ob nach Ihrer Kenntnis überhaupt in Ihrem Bereich wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 jemals erfolgt sind. Eventuelle Versäumnisse bitte kurz begründen. Ferner bitte ich um alle Unterlagen, die sich direkt oder indirekt auf das Freizeit- und Businesszentrum Nürburgring 2009 beziehen. ...“
Diese zum großen Teil grundsätzliche Frage wurde dann von dem bereits o.g. Herrn Reichert so beantwortet:
„...die VDI 6200 richtet sich an Gebäudeeigentümer, Verfügungsberechtigte sowie beteiligte Fachpersonen und nicht an Bauaufsichtsbehörden. Die VDI 6200 ist keine in Rheinland-Pfalz eingeführte technische Baubestimmung. Daher liegen der Kreisverwaltung keine Übersichten bzw. Kenntnisse über wiederkehrende Bauwerksprüfungen im Hochbau nach VDI 6200 vor. Das gilt auch für das Freizeit- und Businesszentrum Nürburgring.
Mit freundlichen Grüßen...“
Mein Leser dagegen ordnet eine Abfolge von „gelungener Sprengung einer funktionstüchtigen Tribüne, misslungener Aufbau einer neuen Tribüne mit mehr Komfort“, wie sie am Nürburgring erfolgte wohl auch eine spätere behördliche Überwachung zu.
Tatsache ist aber wohl – wie sich auch aus der Antwort der Kreisverwaltung ergibt - dass sich für die Sicherheit von Zuschauern im Fall des Tribünen-Neubaus niemand verantwortlich fühlt. Man weiß zwar um VDI 6200, aber man schert sich nicht drum. Es wird schon nichts passieren. Eine Einstellung, wie sie im Fall der Mehrzweckhalle in Bad Reichenhall zu vielen Toten und Verletzten führte. Da tröstet es sicherlich die betroffenen Familien nicht, wenn im Nachhinein nach Schuldigen gesucht wurde.
Mein Leser hat darum noch einmal den Verantwortlichen für die „Wiederkehrenden Überprüfungen von Bauwerken“, Herrn Reinhold Reichert, (s.o. die Darstellung der Kreisverwaltung Ahrweiler) angeschrieben:
„Auf meine Frage, ob Sie in Ihrem Verfügungsbereich kontrollieren, ob die Betreiber öffentlicher Gebäude ihrer Betreiberverantwortung z.B. nach der VDI 6200 nachkommen weichen Sie mir mit eine rhetorischen Induktion aus, anstatt die Frage zu beantworten.
Aus der offenkundigen Tatsache, dass die VDI keine eingeführte technische Baubestimmung ist folgt gerade nicht, dass die Bauaufsicht für die Kontrolle deren Einhaltung nicht zuständig wäre.
Definitionsgemäß ist es Ihre Aufgabe, das in der Landesbauordnung definierte Bauordnungsrecht durchzusetzen.
In diesem Sinne ist die VDI 6200 lediglich eine technische Richtlinie zur Umsetzung von § 3 Abs. 1 LBO Rheinland-Pfalz:„Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährden. Dies gilt entsprechend für die Änderung ihrer Benutzung und ihren Abbruch.“
Demnach sind sie mit der Bauabnahme also noch lange nicht aus der Verantwortung. Eigentlich beginnt sie dort erst. Die VDI 6200 ist die Antwort unserer Bundesregierung auf das Drama von Bad Reichenhall. Auch dort strömte unkontrolliert Wasser in tragende Bauteile ein.
Aus dem beiliegenden Gutachten ergibt sich, dass bei der Tribüne 3 schon seit längerer Zeit Regenwasser in die tragenden Bauteile eindringt. Der Schaden ist bereits derart fortgeschritten, dass die Tribüne - und damit ggf. noch weitere anhängige Bauteile - abgerissen werden müssen, wie Sie im Gutachten weiter hinten lesen können.
Wir beobachten am Nürburgring gerade ein zweites Bad Reichenhall. Sollte es zu einem Einsturz kommen – tun Sie bitte dann nicht so als hätten Sie das nicht gewußt. In diesem katastrophalen Zustand hätten sie das Bauwerk niemals abgenommen und als Versammlungsstätte in Nutzung gehen lassen.
Gleichwohl schert der Betreiber sich seit 5 Jahren nicht um eine Instandhaltung nach der Landesbauordnung, nutzt diese Tribüne aber gegen alle Vernunft weiter als Versammlungsstätte.
Ob die Konstruktion überhaupt noch standsicher ist, darüber kann man nur mutmaßen. Die Gefahr für die Allgemeinheit ist offensichtlich.
Wer außer Ihnen wäre denn zuständig dafür, diesen Wahnsinn zu stoppen?
Mit Blick auf die teilweise übertriebene Härte mit denen die Bauaufsicht gegen private Bauherren schon bei Kleinigkeiten vorgeht ist für mich offensichtlich, dass Sie dies keinem durchgehen lassen würden, der zufällig mal nicht ihr Chef ist.
Ihre Landesregierung hat sich mit dieser Anlage ohnehin schon bis auf die Knochen blamiert. Würde die Anlage noch vor dem geplanten Verkauf stillgelegt werden, dann würde das für Ihren obersten Dienstherrn einer Bankrotterklärung gleichgekommen.
Demnach schauen Sie auch hier nicht aus technischen, sondern aus politischen Gründen nicht so genau hin.
Die in den Allerwertesten Gekniffenen wären bei dem Spielchen diejenigen, denen die Anlage buchstäblich unter dem Hintern zusammenbricht.
Solche Ränkespiele wiederum stehen den Obliegenheiten einer Bauaufsicht diametral gegenüber.
Zwischenzeitlich sind mir noch weitere öffentliche Gebäude in Ihrem Verfügungsbereich aufgefallen bei denen es offenkundig an einer sachgerechten Instandhaltung nach VDI 6200, DIN 310351, GEFMA 190 etc. fehlt. Diese müßten dringend entweder saniert oder eben stillgelegt werden. Dem Vernehmen nach fehlt es an Geld für die Instandhaltung. Wenn kein Geld vom Himmel fällt, wird der Schlendrian also so weitergehen bis halt mal wieder was einstürzt.
Ich werde zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. Spätestens aber nach dem nächsten Schadensfall.“
Wie man nun aus der obigen Darstellung des Motor-KRITIK-Lesers weiß, ist das Bauamt der Kreisverwaltung Ahrweiler zuverlässig im Besitz des gesamten Gutachtens, aus dem in der Motor-KRITIK-Geschichte schon am 14. August 2014 zitiert wurde.
Es gab keinerlei Reaktion auf diese Motor-KRITIK-Geschichte. (Wenn Sie mein „fiktives Interview“ gelesen haben, wissen Sie warum.) - Muss erst eine Tribüne einstürzen um auf deren Schwächen öffentlich aufmerksam zu werden?
Die Insolvenz-Sachwalter kennen das Gutachten auch. In allen Details. Und haben ihrerseits in der Sache nicht mehr unternommen, als – des Geldes wegen – einen Prozess anzustrengen. Motor-KRITIK muss leider an dieser Stelle dann mit dieser Geschichte „Salz in neue Nürburgring-Wunden“ streuen.
Weil sich eigentlich jeder nicht nur um das persönliche Wohlergehen Gedanken machen sollte, Herr Landrat Dr. Jürgen Pföhler, gerade dann, wenn er als Politiker öffentliche Verantwortung übernommen hat, im Fall „Nürburgring 2009“ auch als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender beteiligt war und durch die Entscheidungen „seiner Behörde“ erst eine Basis für die Umsetzung von „baulichem Größenwahn“ schuf.
Da sollte er dann nicht nur für die Nutzung der Anlagen nach Fertigstellung Betriebsgenehmigungen erlassen (in die er übrigens Motor-KRITIK seit Monaten eine Einsicht verweigert), sondern sie in den Folgejahren auch überwachen.
Es genügt nicht, eine Abteilung „Wiederkehrende Prüfungen / Sonderbauten / Genehmigungsmanagement“ in seiner Behörde eingerichtet zu haben; sie sollte auch ihre Aufgaben wahrnehmen.
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Reichenhaller Salz
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