Bisher kannte ich diesen Satz – allerdings mit einem „r“ an der richtigen Stelle – nur bei Bier. Und selbst da stimmt er eigentlich nicht mehr. Denn das Reinheitsgebot von 1516 gibt es lange nicht mehr. Ich erinnere mich, vor rd. 20 Jahren auf der Bühne in einem Mendiger Brauhaus u.a. zusammen mit zwei Braumeistern auf der Bühne gesessen zu haben. Wir waren – Werner Höfer moderierte – uns am Ende darüber einig, dass Biertrinken a) Geschmacksache ist, b) dabei das Reinheitsgebot keine Rolle spielt und c) es für das Geschmackserlebnis wesentlicher ist, dass das Bier frisch in das Glas oder den Krug des Genießers kommt. - Das Reinheitsgebot ist heute nur noch für die Marketingabteilungen und die Werbung wichtig. Seit 1993 ist sogar die „Schönung“ des Biers mit E 1202 erlaubt, einem Kunststoff mit dem unaussprechlichen Namen Polyvinylpolypyrrolidon, auch als EVPP bezeichnet. Für einige meiner Leser wird das genauso schockierend sein wie die Enthüllung, dass VW mit einer bei Messungen unerkannt gebliebenen Software 11 Millionen VW-Kunden beim Verkauf von bestimmten Dieselfahrzeugen der VW Group – wie man heute sagt – betrogen hat. - Wie man heute sagen muss. - Denn die EU-Gesetze sind eindeutig. Und der VW-Versuch auch. - Entdeckt wurde dieser Betrug in Amerika. Dort sind aber wohl „nur“ 3 Millionen VW-Käufer betroffen, in der EU immerhin 8 Millionen. Von VW hört man bisher wenig, wie man die vielfältigen Schäden ausgleichen will, die eine „kriminelle Vereinigung“ den VW-Kunden und einem weiteren Umfeld zugefügt hat. - Man schaltet aber teure ganzseitige Zeitungsanzeigen, buhlt um Vertrauen und beeindruckt die Verlage als wichtiger Anzeigenkunde: "Wir werden alles tun, um Ihr Vertrauen zurückzugewinnen". - Worte! - Glaubhafter wären Anzeigen mit dem Text gewesen: