2020

Zu NLS-Maßnahmen für 2020: Die ILN ist zufrieden!

Eigentlich hat die NLS die Funktion eines „Närrischen Dreigestirns“, die von König, Bauer und Jungfrau. Um die „Nürburgring Langstrecken-Serie“ (NLS) betreiben zu können, bedarf es der VLN VV GmbH & Co. KG („König“), der VLN oHG („Bauer) und den – daran gemessen - „ohnmächtigen“ kleinen Vereinen („Jungfrau“), die eigentlich die notwendige sportliche Ausrichtung der Veranstaltung vornehmen. - Dazu bedarf es der Anmerkung, dass die VLN, seit 1977 auf der Nürburgring-Nordschleife aktiv, eigentlich mal eine Breitensportserie war, die mit relativ kleinem administrativen Aufwand funktionsfähig war.

Die Anzahl – von damals – 10 Rennen pro Saison, wurde inzwischen auf 9 reduziert, dafür aber der Aufwand und die Reglementierung deutlich gesteigert. Verringert hat sich auch über die Jahre die Anzahl der Teilnehmer, weil die sich per Saldo bei dem für das Rennenfahren erforderlichen Aufwand vorkamen, als wären sie auf einer „falschen Veranstaltung“.

Gestiegen ist aber die Anzahl der Klassen. Auch das ist ein Zeichen der „Professionalisierung“. Auch die Reglementierung wurde „verbessert“, aber nur im Interesse einer „Professionalisierung“, die inzwischen solche Auswirkungen hat, das inzwischen vieles technisch erlaubt ist, was sich offensichtlich nicht bei einer (üblichen!) oberflächlichen technischen Abnahme kontrollieren ließ, während man gleichzeitig „Sicherheitsmaßnahmen“ eingeführt hat, die zwar nur Alibicharakter haben, aber die Kosten „professionell“ steigern.

  • So waren dann in den letzten Monaten schon die ersten Insolvenzen bei Einsatzteams zu verzeichnen!

Das alles scheint die ILN, die Interessengemeinschaft Langstreckenrennen Nürburgring, nicht zu stören, die inzwischen auch mehr die Interessen der reinen Profiteams – und damit der Hersteller – vertritt, weniger die Interessen der Teilnehmer, die bei der Ausübung „ihres Motorsports“ eigentlich nur ein wenig Spaß haben wollten.

Die Nürburgring-Nordschleife bot da eigentlich von der Anlage her beste Voraussetzungen, die man leider nicht dadurch verbessert hat, dass man unter dem „Schutzschild“ Sicherheit die Strecke den Sportwagen anpasste, deren Heimat eigentlich die Retorten-Rennstrecken sein sollten, wie sie in den letzten Jahren von „Architekten“ geschaffen wurden, deren Arbeit sich auch an der Auftragstellung ihrer Auftraggeber orientierte. - Die orientierte sich wieder an den Ansprüchen der Industrie

Und die „Sport-Behörden“ weiten die „Spielwiesen“ der Industrie durch die Einbindung von immer mehr Fabrikats-Serien immer weiter aus. Unter dem Beifall der jeweiligen Marketing-Abteilungen, denen jedes Rennen im Ergebnis einen Klassensieg beschert, mit dem sie die „Qualität“ ihres Fabrikats in der Werbung unterstreichen können.

Die ILN klatscht zu all‘ dem Beifall! Das Hauptgewicht dieser „Organisation“ liegt heute in der Verbesserung der Voraussetzungen für „Profi-Teams“. Darum finden auch die kleinen Verbesserungen der NLS für die neue Saison ihren Beifall, wobei es eigentlich dabei nur um ein Abspecken hin zu altem VLN-Niveau handelt.

Den aktuellen ILN-Oberen kann das nicht auffallen, weil einer der ILN-Gründer, Olaf Manthey, sich auf die Position eines „Vorzeige-Ehrenmitglieds“ zurück gezogen hat, nachdem er feststellen musste, dass sein – im Motorsport – guter Name z.B. von Nürburgring-Mitarbeitern missbraucht wurde, um sinnlose Maßnahmen von Geschäftsmachern zu argumentieren.

Jetzt, vier Wochen vor dem ersten Langstreckenrennen der Saison 2020, ist noch keine spezielle Ausschreibung dafür veröffentlicht. - Es wäre eigentlich die „66. ADAC Westfalenfahrt“.

Vielleicht wird auf einen Namen und eine entsprechende Ausschreibung verzichtet. Wer mal einen Blick auf die offizielle NLS-Seite wirft, stößt aktuell nur auf eine Nummerierung der neun Rennen, die offenbar in 2020 namenlos durchgeführt werden, bevor man dann den Versuch unternimmt – irgendwann – den Rennen ein neues „Namens-Korsett“ überzustülpen.

Die Fachpresse lobt, dass es für 2020 keine Nenngelderhöhung gibt, übersieht dabei, dass der „Fortschritt“ für eine Digitalisierung, die z.T. erst für 2021 verbindlich wird, von den Einsatzteams getragen werden muss und damit dann u.a. Unfälle vermieden werden sollen, die erst durch die Einführung von überzogenen Sicherheitsmaßnahmen geschehen konnten.

„Die Teamvereinigung ILN zeigt sich angetan“, lese ich aktuell auf der Internetseite eines Informationsdienstes für den Motorsport. - Und: „Es sind konstruktive Gespräche mit der VLN“.

Na dann… - Hals- und Beinbruch!

MK/Wilhelm Hahne
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Carfriday: Kommt Hilfe vom Nürburgring-Osterhasen?

Der Hase ist in Deckung gegangen! Er kennt die Motor-KRITIK-Geschichten zu diesem Thema. Sie schilderten die Realität, waren ehrlich und deutlich. Man hat sie – ungern – auch in Mainz gelesen aber lieber übersehen. - „Damals“ - in 2018 und 2019 – als sie geschrieben wurden. Sie hatten einen realen Hintergrund, der auch Adenauer Bürgern nicht gefiel. Besonders denen im Vorort Breidscheid, wo sich – schon wegen der „alten“ Nürburgring-Zufahrt –  am Karfreitag auf der vorbeiführenden B 257 der Verkehr staute. Aber auf eine besondere Art! - Weil da Motoren heulten und Reifen quietschten. Die Breidscheider haben fassungslos zugeschaut und auf regulierende Maßnahmen unserer Volksvertreter gehofft. - Nichts ist passiert! - Darum haben sie  jetzt in 2020 versucht, die Notbremse zu ziehen. Weil nicht nur Ostern, sondern – in diesem Fall bedeutender – Karfreitag bevorstehen. Der bekam für die Adenauer Bürger in dem Moment besondere Bedeutung, als der stille Karfreitag von einem Marketing-Mitarbeiter am Nürburgring zum „Carfriday“ umgezwitscht wurde. - Das verstieß in seinen Auswirkungen nicht nur gegen alle Gesetze des Landes, sondern ließ auch jedes Einfühlungsvermögen und Rücksichtnahme auf ein gewachsenes religiöses Verhalten der Bürger an diesem Tag vermissen. - Die Frage muss also in 2020 lauten:

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Wenn ein Millionär High-Class-Restaurants betreibt

Dann ist das eigentlich dann nicht ungewöhnlich, wenn er sie – vielleicht – an Stelle von Werks-Kantinen unterhält. Es macht auf Geschäftsfreunde einen besseren Eindruck, wenn man sie in ein High-Class-Restaurant zum Geschäftsessen einläd, als dass man sie zum Mittagessen in die Werks-Kantine bittet. So lud z.B. schon vor Jahrzehnten ein Herr Lagadére – der Besitzer von Matra – seine Geschäftspartner – oder solche die es werden sollten – in ein gutes Pariser Restaurant ein. Den Gästen war unbekannt, dass es sich im Besitz des Herrn Lagadére befand. - Wobei übrigens auch dann nichts gegen eine Werkkantine spricht, wenn sie das Niveau einer BMW-Vorstandskantine früherer Jahre hatte, wo in holzgetäfelten Räumen von einem Ober mit weißen Handschuhen serviert wurde. Interessant wird es für einen Beobachter, wenn man einmal mit einem Blick in die Bilanzen feststellt, ob es sich wirklich um ein florierendes Restaurant – ganz gleich woher die Gäste kommen – handelt, oder ob es eigentlich mehr ein Abschreibungsobjekt ist, das einen Firmenverbund, einen Konzern, insgesamt nur Geld kostet. - High-Class-Restaurants sind heute kaum mehr kostendeckend zu betreiben und ohne einen „Förderer-Hintergrund“ leider heute oft zum Aussterben verurteilt. - Manchmal funktioniert das aber auch mit „Firmen-Unterstützung“ nicht, weil der Ansatz nicht der richtige ist.

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Todesanzeigen: Mehr Aufmerksamkeit durch Größe?

Als ich am Samstagmorgen, kurz nach 8 Uhr,  durch die Fußgängerzone von Mayen ging, wurde ich schon von Bekannten – denen ich zufällig begegnete - angesprochen, was ich denn so früh in einer Stadt machen würde, in der die meisten Geschäfte erst um 10 Uhr öffnen. - Abgesehen von Bäckern und dem Zeitungsladen.

Ich war so früh unterwegs, um mir eine Ausgabe des „Kölner Stadtanzeiger“ zu kaufen. Ich vermutete, dass an diesem Tag die Todesanzeigen zum Tod vom Otto Flimm dort erscheinen würden. - So habe ich auf die Nachfragen auch geantwortet:

„Ich kaufe mir so früh eine Zeitung.“

Es war eigentlich das erste Mal, dass ich mir eine Zeitung nur wegen der Todesanzeigen – genau genommen: Wegen einer Todesanzeige – gekauft habe. Mich interessierte, wann das Begräbnis stattfinden würde, da ich eine Einladung mit genauem Termin kaum erwarten konnte. - Von wem auch?

Ich war dann nach dem Aufschlagen der Zeitung doch über mich selbst erstaunt, weil ich – wie wahrscheinlich viele Leser – aus der Größe der Anzeige auf die Bedeutung geschlossen habe, die der Verstorbene für die hatte, die mit einer Anzeige die Öffentlichkeit vom Tod einer besonderen Persönlichkeit informieren wollten.

Den Text der „Belegschaftsanzeige“ habe ich z.B. als passend empfunden, die Größe der Anzeige des ADAC-Gesamtklubs dagegen – gerade wenn man wie in diesem Fall vergleichen kann – war doch überraschend. - Immerhin war Otto Flimm einige Jahre Präsident des ADAC-Gesamtklubs.

Man muss sich da schon die Frage stellen:

  • Wird die Größe einer Persönlichkeit von der Größe seiner Todesanzeige bestimmt?

Sicher nicht! - Aber man kann – vielleicht – aus der Größe schließen, wie wichtig jemand von Jemandem genommen wurde. - Was dann aber auch bedeuten würde, dass man durch die Größe einer Todesanzeige etwas heucheln kann, was gar nicht vorhanden ist.

Bisher habe ich eine Todesanzeige als eine geradezu sachliche Information der Öffentlichkeit empfunden, mit der einem Toten nahe stehende Menschen aber auch versuchen, ihre Beziehung zum Verstorbenen deutlich zu machen.

Was ist dann da wichtig:

  • Wenig Text in einer großen Anzeige?
  • Viel Text in einer kleinen Anzeige?

Eigentlich habe ich bisher solche Anzeigen, wenn es Anzeigen von Familien waren, immer ziemlich wertfrei gelesen. - Plötzlich mache ich mir Gedanken!

Weil in diesem Fall verschiedene „Nachrufe“ vergleichbar zusammen standen. (Wie das Foto zeigt.)

Und die Gedanken sind frei!

MK/Wilhelm Hahne
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Achtung! - Das Finanzministerium antwortet nicht!

In einer Geschichte auf diesen Motor-KRITIK-Seiten, die allerdings nur von Abonnenten zu lesen war, hatte ich über Fragen von Motor-KRITIK und Antworten des Finanzministeriums in Mainz berichtet. Die Antwort hatte 12 Tage auf sich warten lassen, enthielt nicht präzise Antworten auf alle meine Fragen, war aber in einem Punkt so „klar“, dass ich mit einer E-mail vom gleichen Tag in diesem besonderen Punkt um eine – für mich verständliche – Darstellung gebeten hatte. Diese E-mail ist bis heute – nach 24 Tagen – noch ohne jede Antwort, so dass ich diese Nicht-Antwort heute so werten muss, dass mein Hinterfragen der ersten Antwort aus dem Finanzministerium, für unsere Ministerin Doris Ahnen problematisch war, so dass sie versucht, das politische Stilmittel Schweigen zu nutzen. - Das hat meinerseits zu weiteren Recherchen geführt, die zumindest bei mir die  Erkenntnis reifen ließ, dass die SPD-geführte Regierung „mal wieder“ etwas zu verschleiern hat. In einem CDU-Fraktionspapier vom 30. Juni 2014 war zu lesen: „Das ‚Zukunftsprogramm‘ (Anmerkung: für den Nürburgring) war kein Rettungsprogramm für den Nürburgring, sondern allein ein staatlich finanziertes Rettungsprogramm für die SPD.“ - Nun scheint man sich bei der Abwicklung der Nürburgring-Insolvenz in Eigenverwaltung (!) zu einem neuen  „Rettungsprogramm“ entschieden zu haben, indem man sich an ein anderes „Rettungsprogramm“ nicht zu erinnern sucht:

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Luftrettung in Rheinland-Pfalz: Mal so – mal so!

Anfang 2018 hatte die ADAC-Luftrettung mit „Christoph 77“ ihren Modernisierungsprozess mit der Einstellung eines modernen Airbus H 145-Hubschraubers als „Dual-Use“-Rettungs-Hubschrauber auf dem Landesplatz des Johannes-Gutenberg-Universitäts-Klinikums in Mainz vorläufig abgeschlossen.

Dort besteht lt. Bescheid des Wirtschaftsministeriums in Mainz seit Juli 2008 eine Genehmigung zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Tag und Nacht, die aber erst jetzt – im Jahre 2020 – von der ADAC-Luftrettung in der Praxis genutzt wird, wie man einem SWR-Fernsehbeitrag in diesem Wochen entnehmen konnte.

Eine Nachtfluggenehmigung nach §6 Luftfahrtrecht für den Johanniter-Hubschrauber am Nürburgring – vor rd. zwei Jahren beantragt – wurde bis heute nicht erteilt. Eine aktuelle Auskunft des zuständigen Mainzer Ministeriums lautet:

„...Ein derartiges Genehmigungsverfahren zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes erfordert unter anderem die Beteiligung von Fachbehörden als auch der Öffentlichkeit durch die Obere Landesluftfahrtbehörde. Beispielsweise bei schwierigen topografischen Bedingungen und betrieblichen Anforderungen Dritter, die auf die Anlage und den Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes einwirken, können umfangreiche Abstimmungen und Verfahrensschritte erforderlich sein. Umfangreiche Gutachten müssen eingeholt und mit diversen Fachbehörden abgestimmt werden.

Die Verfahrensdauer eines derartigen Genehmigungsverfahrens zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberflugplatzes hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Sie beträgt regelmäßig mehrere Monate, kann sich aber auch über Jahre hinziehen. ...“

In 2019 flog der Johanniter-Hubschrauber vom Typ Eurocopter AS 356 N3 am Nürburgring 821 Einsätze im 12-Stunden-Betrieb, wodurch eigentlich schon deutlich wird, dass dort eine Nachtfluggenehmigung als eine sinnvolle, praxisgerechte Ausweitung der Unterstützung von Rettungskräften in der Eifel-Region um den Nürburgring empfunden werden könnte.

MK/Wilhelm Hahne
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Über kleine Unterschiede im Motorsport-Reglement!

Wenn aus einer noch nicht genehmigten Ausschreibung für die VLN Langstreckenserie 2020 eine vom DMSB genehmigte Ausschreibung für die „Nürburgring Langstreckenserie 2020“ (Nr. 620/20) wird, so ist dieser Weg ein langer, beschäftigt viele Mitarbeiter in den verschiedensten Organisationen, hat viel Zeit in offenbar unsinnigen Meetings verschlungen.

Nachdem nun knapp 40 Tage vor dem ersten Lauf der Serie, am 21 März 2020, die (end-)gültige, vom  DMSB (Deutschen Motor-Sportbund) genehmigte Ausführung erschienen ist - gestern, am 11 Februar 2020 - habe ich mal kurz hinein geschaut, weil im „ersten Entwurf“ - oder was immer das sein sollte – schon – zumindest für mich - unverständliche Dinge standen.

So weit das zum Beispiel die TCR-Fahrzeuge betrifft, ist tatsächlich ein Abschnitt weggefallen. Das wird nur den direkt Betroffenen auffallen, denn diese Information findet man auf den Internetseiten unter „Teilnehmernews“:

„28.01.2020 11:43 Uhr | Offizielle Mitteilungen der VLN | 01.01.2020
2019er-Bestimmungen für TCR-Fahrzeuge bleiben bestehen
Für die am 21. März 2020 beginnende Saison der Nürburgring Langstrecken-Serie gibt es für die Teams mit TCR-Fahrzeugen Neuigkeiten: Entgegen der ursprünglichen Vorgaben der TCR-Rechteinhaber für die Saison 2020 können umgebaute und entsprechend modifizierte TCR-Fahrzeuge, wie im vergangenen Jahre, auch in anderen Klassen, zum Beispiel in der SP3T, in der Nürburgring Langstrecken-Serie 2020 an den Start gehen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der spezifischen technischen Regularien der betreffenden Klasse und ein entsprechender Eintrag im Wagenpass. Der Rechteinhaber hat die anfängliche Vorgabe zugunsten der Teams und Teilnehmer zurückgezogen.“

 

Dazu keinen Kommentar! - Auf der gleichen Seite findet man übrigens auch folgende Zeilen:

„10.02.2020 10:25 Uhr | Formulare für Teilnehmer | DMSB-Permit-Nordschleife
  00 Fahrzeugklassen und DPN Nordschleife in der VLN 2010“

Klar, das ist nur ein einfacher Tippfehler. - Entschuldigung, dass ich ihn nicht übersehen habe! - Denn eigentlich wollte ich nur mal schauen, was sich denn in Sachen „Bremsanlagen“ zwischen der „vorläufigen“ und nun „endgültigen“ Version der Ausschreibung geändert hat. - Nach meiner Feststellung: Nichts! - Da findet man auf unterschiedlichen Seiten der nun gültigen Ausschreibung folgende Formulierungen. Die erste beschreibt ein Beispiel aus der V-Klasse:

„Die Bremsanlage, das Getriebe, das Differential, Wasserkühler, Ladeluftkühler und der Achsantrieb einschließlich der Übersetzungen müssen dem verwendeten Fahrzeugmodell entsprechen.
Bei verwendeten Varianten müssen alle Komponenten komplett verwendet werden.“

Ein paar Seiten weiter ist zu lesen:

„In allen Klassen dürfen die vorderen Bremsscheiben und Bremssättel durch andere Bremsscheiben und Bremssättel ersetzt werden, wobei Kohlefaser- oder Keramik-Bremsscheiben nicht zulässig sind.“

Was denn nun? - Teilnehmer an der „Nürburgring Langstrecken-Serie“ 2020 bestätigen mir inzwischen, dass sie so einen Umbau natürlich längst vorgenommen haben.

Inzwischen sind dann z.B. die „Serienwagen“ in der Klasse V4 in 2020 nicht nur mit einem Sperrdifferential unterwegs, das es in den Serienfahrzeugen nicht gibt, sondern auch mit einer selbst entwickelten Bremsanlage vorne.

  • Warum schreibt man eigentlich noch eine Klasse SP-X, eine Prototypen-Klasse aus?

Da gibt es nun einen Generalbevollmächtigter VLN oHG, einen Leiter Sport + Renndirektor VLN oHG, einen Leiter Technik VLN oHG, einen Geschäftsführer VLN VV und – um nur einen der Hauptverantwortlichen zu nennen, den DMSB – Delegierten, Michael Günther – und alle überlesen sich widersprechende Vorschriften?

Oder muss man im Besitz von „DMSB Permit Nordschleife“ sein, um das zu verstehen? -

Was ich dann auch nicht verstehen würde!

MK/Wilhelm Hahne
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Im Zeitraffer gesehen ist am Nürburgring alles gut!

Als Journalist sollte man schon wissen, über was man schreibt. Als Journalist ist man auch erstaunt, wenn man am Echo auf die eigenen Geschichten erkennt, was die Leser eigentlich von einem erwarten. Wobei es DEN Leser nicht gibt. - Bestimmte Leser-Gruppen erwarten eine bestimmte Berichterstattung! - Mehrheitlich werden „schöne Geschichten“ erwartet. - Diese Erwartungshaltung kann ein Journalist nicht erfüllen! - Schließlich gibt es nichts, was wirklich perfekt ist. - Auch nicht ein Journalist! - Besonders schwer hat er es, wenn die Sicht eines oberflächlichen Betrachters einfach anders sein muss, als die eines Journalisten, der dazu noch etwas – nicht nur – von seinem Fach versteht, sondern auch von dem Thema, das er in seinen Berichten, Informationen, Kritiken behandelt. - Vor ein paar Tagen habe ich gerade mal wieder einen Spaziergang am Nürburgring gemacht und kann meinen Lesern sagen, dass „dort oben“ -  627 Meter über dem Meeresspiegel – bei rein oberflächlicher Betrachtung - der derzeitige Rennstreckenbesitzer sein Privateigentum sehr gut behandelt und sich diese Arbeiten auch positiv darstellen lassen. - Ich möchte das mit ein paar Fotos auch unterstreichen und nur kleine Anmerkungen machen, dass demnächst – mit Sicherheit (!) – über Geschehnisse und Abläufe berichtet werden muss, die nicht in die Darstellungen eines positiven Bildes passen. Ich könnte  heute schon darüber schreiben, möchte aber meinen Kollegen die Möglichkeit geben, mit exklusiven Berichten über den Nürburgring mal in den Fokus der Fans zu kommen. - Ich recherchiere schon früh, wenn es hinter den Kulissen noch (erst) knistert. - Dazu fehlt meinen Kollegen leider die Zeit. - Da ist die Wiedergabe von offiziellen Darstellungen effektiver! - Weil die auch den Lesern gefallen. - Mein Kommentar dazu:

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Wie eine traurig endende Satire: Otto Flimm ist tot!

Otto Flimm ist im Alter von 90 Jahren quasi „zufällig“ am 10. Februar 2020 gestorben. Dabei war sein Tod von „Fachleuten“ viel früher prognostiziert worden. Otto Flimm litt an einer Krebserkrankung.

Otto Flimm hat das wenig beeindruckt, auch nicht beeinflusst. Er hat weiter um „seinen“ Nürburgring gekämpft, eine Rennstrecke, die in seinem Leben immer eine bedeutende Rolle  gespielt hat.

Im beruflichen Teil seines Lebens! - Es gab, gerade in seinem letzten Lebensabschnitt, sicherlich etwas, was für ihn größere Bedeutung hatte: Seine Frau! - Sie hat ihn in den letzten Jahren seines Lebens nicht nur begleitet, sie hat es ihm verschönt!

Was man vom Nürburgring nicht sagen kann, dem Otto Flimm einen großen Teil seiner Arbeit gewidmet hat. Engagiert – nicht immer effektiv! - Er hatte nicht nur immer eine klare Meinung zu den Dingen, er hat sie auch nach außen vertreten!

Manchmal waren seine Vorstellungen geradezu romantisch verklärt, aber er hat immer versucht, die Dinge im Sinne seiner idealen Vorstellungen zu beeinflussen. Manchmal wurden seine Ideen von pragmatischen Beratern abgeschwächt, wurden dann schon mal ein wenig undeutlich. - So hat er sich auch schon mal „vor den falschen Karren spannen lassen“.

Vorbei! - Otto Flimm ist tot!

Ein Mensch ist in einem Moment gestorben, den man nicht so erwarten konnte. Es war ein unverschuldeter Unfalltod, der ihn jetzt aus dem Leben riss, das für ihn – nach einer notwendigen Beinamputation vor einem Jahr – doch ein wenig an Lebensqualität verloren hatte.

Aber er hätte um den Nürburgring immer weiter gekämpft! - Sein Nachlass ist der Einspruch seines Vereins „Ja zum Nürburgring“ gegen eine – für ihn unverständliche - Entscheidung eines Europa-Gerichts.

Otto Flimm war einmal ADAC-Präsident, er war Motorsportler, er war ein erfolgreicher Unternehmer, aber wichtiger – er war immer ein Mensch!

Es mag Pragmatiker geben, die seinen Abgang – in „dem“ Alter – als normal empfinden. Meine Sicht des aktuellen Geschehens ist ein wenig von Wehmut überlagert.

Ich trinke auf das „Original“ einen „KABÄNES“ - auch ein Original!

Wilhelm Hahne
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No Elvis Presley – Now DMSB: Love me Tender!

Wer kennt nicht den Elvis Presley-Song „Love me tender“? - Auch die, die nicht perfekt Englisch sprechen, werden diese Zeile verstehen. Wenn man im Internet nach einer Übersetzung der englischen Begriffs „tender“ sucht, dann findet man als Übersetzung ins Deutsche dort:

  • Unter Adjektive die Begriffe: zart, empfindlich, zärtlich, weich.
  • Unter Substantive dann: Das Angebot, die Offerte, das Gebot.
  • Unter Verben (to tender): Andienen, offerieren, etwas anbieten.

Nun gibt es scheinbar keinen Grund – für einen Motor-Journalisten – sich damit an einem Sonntag auseinander zu setzen. Aber der Schreiber dieser Zeilen empfindet sich nun mal als Serviceleister gegenüber seinen Lesern.

Beim aktuellen Durchstreifen von für ihn interessanten Internetseiten ist er so auf eine  Information des DMSB, des Deutschen Motorsport Bundes, gestoßen, wo zu lesen ist:

„Der DMSB sucht im Tender-Verfahren...“ - Natürlich muss man mir nichts zu „SimRacing“ erzählen. Ich habe darüber geschrieben, dass der DMSB diesen „Sport“ als offizielle Motorsport-Disziplin anerkennt. Ich weiß auch, dass der DMSB stolz darauf ist, vom DOSB, dem Deutschen Olympischen Sportbund, anerkannt und als Mitglied aufgenommen worden zu sein. - Nur hat der DOSB in Sachen Sport eine andere Einstellung als der DMSB. - Auf „Wikipedia“ ist zu lesen:

„Dem Thema E-Sport steht der DOSB kritisch bis ablehnend gegenüber.“

Aber das war nicht nur mir, sondern ist auch den Motor-KRITIK-Lesern bekannt, weil ich darüber schon informiert habe.

Was mir unbekannt war, ist die wohl andere Bedeutung des Wortes „Tender“, die ich bisher nur aus dem Song von Elvis Presley kannte. - Und was war dann ein „Tender-Verfahren“? - Also habe ich versucht, mich im Interesse meiner Leser einmal schlau zu machen. - Hier folgt das Ergebnis:

Tenderverfahren verständlich & knapp definiert
Das Tenderverfahren dient der Ermittlung von Preisen für Wertpapiere. Dabei geben die Bieter verdeckt und einmalig ein Angebot für den Ankauf ab. Der Höchstbietende erhält anschließend den Zuschlag für die Wertpapiere.
Englisch: Tender Issue
Das Tender- oder Ausschreibungsverfahren ist eine Methode, bei der Wertpapiere ­ in der Regel Anleihen ­ über Gebote emittiert (Emission) werden: Der Anbieter sammelt die eingehenden unterschiedlichen Gebote und teilt auf deren Grundlage zu. Bei der Zuteilung haben die Bieter mit den höchsten Geboten Vorrang.
Tender-Panel-Verfahren, Auktionsverfahren;
Verfahren zur Unterbringung einer Wertpapieremission im Rahmen einer Auktion. Nach Aufforderung des Emittenten bzw. der Führungsbank (Facility Agent) an die Mitglieder des Bankenkonsortiums (Tender Panel) werden Gebote, die über einem häufig vorgegebenen Mindestpreis liegen, von diesen abgegeben. Das Emissionsvolumen wird dann an die Meistbietenden, teilweise unter Bevorzugung großer institutioneller Bieter, nach Höhe des Gebots verteilt. Die von den Banken erworbenen Papiere werden meist am Markt weiter platziert.

Da ist zwar nicht von „SimRacing“ die Rede, aber von „Wertpapieren“. Der DMSB empfindet  wohl seine Ausschreibung in Sachen „SimRacing“ auch so, bzw. möchte sie zu einem Wertpapier  machen. - Wer mehr zahlt, wird Serien-Promotor! - Immerhin geht es um die „SimRacing-Championship“ des Jahres 2020!

Natürlich müssen die Teilnehmer im Besitz einer gültigen DMSB-Lizenz sein. Die Höhe des Nenngeldes wird dann wohl primär von der Höhe des Gebots bestimmt werden, die der DMSB aufgrund dieser Ausschreibung erhält.

Weil als Ansprechpartner beim DMSB ein Kevin Meinhardt erwähnt ist, konnte ich recherchieren, dass der für den DMSB noch in einer anderen Sache tätig – verantwortlich – ist. - Zu diesem Thema habe ich zwar gerade auch schon geschrieben, werde aber zu gegebener Zeit noch einmal darauf zurück kommen müssen!

MK/Wilhelm Hahne
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