Nürburgring-Insolvenz: Wer sagt die Wahrheit?

Für eine breite Öffentlichkeit ist die Nürburgring-Affäre längst Geschichte. - Vorbei! - Alles ist gut? - Der Nürburgring ist inzwischen zwei Mal verkauft, aber die Gläubiger der insolventen landeseigenen GmbH kämpfen z.T. noch um ihre Ansprüche. Aber in der Politik gilt: Versprechungen muss man wörtlich nehmen. - Das was Kurt Beck, der rheinland-pfälzische Regierungschef, nach Einleiten der Insolvenz in Eigenverwaltung (!) den Bürgern des Landes – und damit auch den Gläubigern – versprochen hatte, war eben nur ein Versprechen. - Die Übersetzung lautet offensichtlich: Er hatte sich versprochen! - Denn alles was danach passierte, wurde nicht seiner Aussage entsprechend abgewickelt, sondern so „konstruiert“, dass manche Gläubiger heute noch „in die Röhre gucken“. - Denn: Eine GmbH ist eben eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Und „beschränkt“ sind aktuell besonders die, die die Aussagen von Politikern ernst genommen haben. - Gerne verwendet werden die Argumente „EU“ und „Beihilfe“. Unabhängig davon, hat die Politik aber auch zu Lösungen gefunden, die es nach meiner Meinung nicht gibt, zumindest nicht in der Art, wie sie heute von den Mainzer Politikern – in diesem Fall aus dem Innenministerium in Mainz – dargestellt werden. Motor-KRITIK hatte dem Innenministerium zu einer – nach meiner Auffassung – unverständlichen Lösung und Art der Abwicklung zwei Fragen gestellt. Nachdem die nicht innerhalb von einer Woche beantwortet wurden – es gab auch keinen Zwischenbescheid – habe ich erinnert und dabei noch einmal die Entwicklung, soweit sie mir – und damit Motor-KRITIK – bekannt ist, Revue passieren lassen. - Der Einfachkeit halber füge ich nachstehend nicht nur den Text meiner Anfrage ein, sondern auch den – und die verständliche Erklärung – mit Details aus meiner Erinnerung, mit der ich das Innenministerium in Mainz erinnert habe. - Meine Leser finden dann auch die Antwort aus dem Innenministerium in Mainz. - Daraus ergibt sich der Titel zu dieser Geschichte:

Nürburgring-Insolvenz: Wer sagt die Wahrheit?

Feststellung Nr. 1: Die Insolvenzen in Eigenverwaltung (!) der Nürburgring GmbH und ihrer „Töchter“, im Jahre 2012 eingeleitet, sind auch nach 6 Jahren noch nicht abgeschlossen.

Feststellung Nr. 2: Zur Abwicklung der Insolvenz wurde 2012 nicht nur ein Insolvenz-Sachwalter vom Insolvenzgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesetzt, sondern auch durch den Besitzer der Nürburgring GmbH, das Land Rheinland-Pfalz, ein neuer Geschäftsführer, ein so genannter Insolvenz-Geschäftsführer bestimmt.    

  • Es müsste zwischen den Partnern ein entsprechender Vertrag existieren.

Aber man hört und spürt nicht, welche Aufgaben dieser Insolvenz-Geschäftsführer im Jahre 2018 noch durchführt. Logisch ist, dass dieser Geschäftsführer aber seit Eintritt der Insolvenz – und entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz – monatlich bezahlt wird.

Motor-KRITIK hat sich – weil es sonst keiner tut – um Details bemüht und am 26. Juli 2018 die Pressestelle des Innenministeriums mit folgender E-mail angeschrieben:

Sehr geehrter Herr XXX,

Im Juli 2012 ging die Nürburgring GmbH, eine überwiegend landeseigene Gesellschaft, in Konkurs. Kurt Beck, der damalige Regierungschef, sprach von einem "geordneten Insolvenzverfahren". - Es wurde eine Insolvenz in Eigenverwaltung.

Um diesen Status zu erlangen, müssen einige Voraussetzungen stimmen. Dazu gehört u.a. die Einsetzung eines Insolvenz-Geschäftsführers durch den Eigner.

Das ist in diesem Fall geschehen. Durch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz (durch das verantwortliche Innenministerium?) wurde Herr Prof. Dr. Dr. Schmidt, Trier, zum Insolvenz-Geschäftsführer berufen.

Zu seinen Aufgaben – im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung - hätte es gehört, in Zusammenarbeit mit dem vom Insolvenzgericht eingesetzten Insolvenz-Sachwalter nicht nur eine Liquditätsplanung zu erstellen, sondern auch ein Sanierungskonzept zu erarbeiten und dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Das ist nach Auskunft des Insolvenzgerichts im Fall der Nürburgring Insolvenz in Eigenverwaltung niemals geschehen. Die Landesregierung hatte – anders als bei Insolvenzfahren in Eigenverwaltung vorgesehen – niemals die Absicht die Nürburgring GmbH zu sanieren und weiter zu führen.

Die Nürburgring GmbH sollte „auftragsgemäß“ verkauft werden. Und sie ist verkauft worden!

Aber die Insolvenz in Eigenverwaltung ist heute – 6 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens (!) – immer noch nicht abgeschlossen.

So gibt es – nach meinen Recherchen – immer noch einen Insolvenz-Geschäftsführer der – offensichtlich von der Landesregierung, da von ihr eingestellt – mit 12.474,-- Euro monatlich entlohnt wird.

Erste Frage: Wofür?
Zweite Frage: Wann gedenkt die Landesregierung (Innenministerium) dieser Farce eine Ende zu bereiten, die nach m.A. nur Herrn Prof. Dr. Dr. Schmidt persönlich dient und den Steuerzahler inzwischen seit 6 Jahren belastet!

Ich wäre Ihnen für eine zeitnahe Antwort auf meine Fragen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Da ich nach einer Woche keine Eingangsbestätigung, keine Antwort, keinen Zwischenbescheid erhalten hatte, habe ich die Pressestelle im Mainzer Innenministerium am 2. August 2018 erinnert:

Sehr geehrter Herr XXX,

bevor ich Sie heute an die Beantwortung meiner E-mail vom 26. Juli 2018 erinnere, habe ich natürlich noch einmal die Vorgänge, die zu meinen Fragen in der erwähnten E-mail führten, kurz reflektiert und ins Organigramm Ihres Ministeriums geschaut.

Eigentlich dürfte ich nichts falsch gemacht haben:

Ich habe mit dem Innenministerium das verantwortliche Ministerium angesprochen, dem nach den Landtagwahlen 2011 die Verantwortung für die (überwiegend) landeseigene Nürburgring GmbH übertragen worden war.

Das Wirtschaftsministerium war vorher verantwortlich gewesen und hatte mit „unglücklichen Verträgen“ (der Herr Wirtschaftsminister war Jurist!) eigentlich ein Chaos hinterlassen.

Dann hatte es die Ausschreibung der Landesregierung nach einer RA-Kanzlei gegeben, auf die es nach m.K. drei Bewerbungen gab. Die Entscheidung fiel zugunsten einer Koblenzer Kanzlei, wie man in späteren Notarverträgen feststellen konnte.

Die hat auch den „gordischen Knoten“ der eigentlich „unmöglichen Verträge“ mit Richter/Lindner durchschlagen. - Nun blieb noch, für die Nürburgring GmbH eine Lösung zu finden.

Diese Lösung wurde vom Gründer der Kanzlei dann den Herren Kurt Beck und Roger Lewentz in einem persönlichen Gespräch in den Räumen des Mainzer Innenministerium vorgetragen.

Die Herren waren von der vorgesehenen Lösung – Konkurs in Eigenverwaltung – nicht begeistert und der Herr Justizrat benötigte einen ganzen Tag (!), um die Zustimmung der Herren zu erreichen.

Damit waren auch die Weichen in Richtung eines Insolvenz-Geschäftsführers Prof. Dr. Dr. Schmidt gestellt, mit dem die Koblenzer Kanzlei schon vorher beruflich/geschäftlich zusammen arbeitete.

So kam es dann zu dem Vertrag, den die Landesregierung – das Innenministerium – zu verantworten hat. Dazu hatte ich Ihnen als Pressesprecher des Ministeriums zwei Fragen zukommen lassen.

Leider habe ich bis heute weder einen Zwischenbescheid, noch eine Antwort erhalten. Zumindest kann ich keinen Eingang bei mir feststellen.

Sie müssten auch lt. aktuellem Organigramm der richtige Ansprechpartner für mich als Journalist sein. Ich hatte Ihnen dazu meine für 2018 gültigen Presseausweis-Daten mitgeteilt, obwohl ich Ihnen von früheren Anfragen her bekannt sein müsste.

Wo ist das Problem?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir zumindest einen kurzen Zwischenbescheid zukommen lassen würden.

Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Hahne

Die Presseabteilung des Innenministeriums hat mir umgehend geantwortet:


Sehr geehrter Herr Hahne,

Sie haben völlig Recht: Ich habe es versäumt, Ihnen eine Rückmeldung als Zwischen-Info zu geben. Urlaubsbedingt hat sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage etwas verzögert. In der Fachabteilung habe ich jetzt die Info erhalten, dass diese Woche mit der Zuarbeit für eine Antwort zu rechnen sei.

Ich melde mich schnellstmöglich und hoffe auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XX XXX
Pressesprecher
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
RHEINLAND-PFALZ

Dann ging es schnell – und schon am Nachmittag des 3. August 2018 ging die offizielle Antwort des Innenministeriums in Mainz zu meinen Fragen ein:

Sehr geehrter Herr Hahne,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Informationen zusenden:

Die drei Nürburgring-Gesellschaften wurden im Zuge der Eigenverwaltung in enger Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen dem Sanierungsgeschäftsführer und dem vom Gericht bestellten Sachwalter stabilisiert, fortgeführt und saniert. Die Sanierung wurde mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Es wurde ein Verkaufsprozess eingeleitet mit dem Ergebnis einer übertragenden Sanierung des Nürburgrings. Ein Insolvenzplan schied aufgrund der Vorgaben des Beihilferechts aus.

Die Eröffnung, Durchführung und Beendigung eines Insolvenzverfahrens mit den entsprechenden Voraussetzungen und Wirkungen – sowohl eines Regelinsolvenzverfahrens als auch eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung – sind in der Insolvenzordnung geregelt. Der Abschluss der Insolvenzverfahren ist aufgrund anhängiger Rechtsstreitigkeiten noch nicht möglich.

Auf die Vergütung des Geschäftsführers hat das Land Rheinland-Pfalz im eröffneten Insolvenzverfahren keinen Einfluss.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XX XXX
Pressesprecher
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT
RHEINLAND-PFALZ

Feststellung Nr. 1: Das Innenministerium hat den Darstellungen in meinen E-mail nicht widersprochen. Die dort geschilderten Abläufe entsprechen also der Realität. - Wenn das aber so ist, was soll dann z.B. die Erklärung des Innenministeriums:

„Auf die Vergütung des Geschäftsführers hat das Land Rheinland-Pfalz im eröffneten Insolvenzverfahren keinen Einfluss.“


Es sollte nun die Aufgabe der CDU sein, die im Mainzer Landtag die Opposition stellt, dieses Thema  nicht nur aufzugreifen, sondern auch zu einer Klärung zu bringen. Denn in der Motor-KRITIK-Anfrage wurden auch Summen genannt, die den Steuerzahler nun nach rd. 6 Jahren mit einer erheblichen Gesamtsumme belasten und die – wenn die Insolvenz in Eigenverwaltung nicht bald abgeschlossen wird – dann schließlich einen siebenstelligen Betrag (!) erreichen wird.

Es gibt Gläubiger, die entsprechend den Vorstellungen der Landesregierung durch die Insolvenz der landeseigenen Firma einen erheblichen Schaden erleiden werden.

Da muss – wenn man die Motor-KRITIK-Anfrage mit der Antwort des Innenministeriums vergleicht – dann einfach die Frage gestellt werden:

  • Wer sagt in diesem Fall die Wahrheit?

Die hier eingegangene Antwort auf meine Fragen ist so unbefriedigend, dass die Wähler, Steuerzahler, aber auch die Politiker der CDU sie nicht so einfach hinnehmen und zu den Akten legen sollten.

Dieser Abschnitt der Nürburgring-Insolvenz in Eigenverwaltung ist damit weder realitätsnah erklärt noch damit abgeschlossen.
Zumal der Bundesgerichtshof zur Haftung eines Insolvenz-Geschäftsführers gerade erst am 26. April 2018 (Az. IX ZR 238/17) zu einem Grundsatzurteil kam. Danach haftet nicht nur der Insolvenz-Sachwalter im Falle einer mangelhaften Aufsicht, sondern auch der Insolvenz-Geschäftsführer als Entscheidungsträger der Eigenverwaltung.

Es besteht also im Interesse der Öffentlichkeit schon ein Interesse, die Hintergründe zu einzelnen Entscheidungen bei der Abwicklung der Insolvenz in Eigenverwaltung (!) der Nürburgring GmbH zu beleuchten.

Mein persönlicher Eindruck: Das Innenministerium in Mainz „mauert“ im Interesse der Landesregierung von Rheinland-Pfalz.

MK/Wilhelm Hahne
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