Nüchtern betrachtet: Nürburgring-Touristenfahrten

Der letzte öffentlich bekannt gewordene Gewinn einer Betreiberfirma am Nürburgring ist der des Jahres 2015. Er betrug exakt 354.196 Euro. Seitdem ist viel passiert. Es wechselte nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die Firmierung. Aus einer GmbH wurde eine GmbH & Co. KG (AG Koblenz, HRA 2194 ab 21. August 2017). Die ist nicht mehr verpflichtet ihre Bilanzen zu veröffentlichen. Keiner – außer der Geschäftsführung und den Besitzern – weiß also, was im Umfeld der höchsten Erhebung der Eifel in den Jahren 2016 und 2017 für Gewinne, und in welcher Sparte des Geschäfts, erzielt wurden – und werden. Für die neue Firma besteht zwar eine Bilanzierungs-, aber keine Veröffentlichungspflicht. - Motor-KRITIK kann aber hier aufgrund der gemachten Beobachtungen – auch im Detail - sehr zuverlässig und ohne jedes Risiko feststellen, dass die in den letzten – öffentlich unkontrollbaren- Jahren erzielten Gewinne zu mehr als 50 Prozent durch die Touristenfahrten – insbesondere durch die Art ihrer eigentlich makaberen Durchführung - erzielt wurden. Jeder argumentiert die offensichtlichen Schwächen des Themas Touristenfahrten auf seine Art weg. Doch die Argumentation ist leider sehr oft widersprüchlich. - Was niemanden zu stören scheint! - Darum lohnt es sich nicht nur, sondern man ist als aufmerksamer Journalist quasi gezwungen, einmal einen Blick hinter die Kulissen der „wundersamen Geldvermehrung“ am Nürburgring zu werfen. - Eigentlich – so der Eindruck - ist das dort vorherrschende System darauf ausgelegt, kurzfristig Gewinne zu erzielen. - Da passt dann auch die Feststellung, dass die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG nicht auf Anfragen von Motor-KRITIK antwortet, weil man dort wohl die Erfahrung gemacht hat, dass Antworten grundsätzlich von uns nicht ungeprüft übernommen, bzw. zunächst einmal kritisch hinterfragt werden. - Man scheint intern die bestehenden Lücken zu kennen, versucht sie aber gegenüber der Öffentlichkeit zu kaschieren. - Welche Antworten werden von der Öffentlichkeit akzeptiert? - Eigentlich alle! - Weil alle meist nur ein Teilgebiet betreffen und man (die Öffentlichkeit)  – offensichtlich – nicht den Aufwand betreibt, notwendige Zusammenhänge herzustellen. - Alles wird gut! - Es läuft doch! - Darum heute:

Nüchtern betrachtet: Nürburgring-Touristenfahrten

Die bizarre Situation im Bereich der Touristenfahrten auf der Nürburgring-Nordschleife wird schon deutlich, wenn man versucht, den exakten Status dieser „Straße“ zu ermitteln. Rennstrecke? - Öffentlicher Verkehrsraum? - Privatstraße?

In jedem Falle „mautpflichtig“! Für jede Runde auf der Nordschleife muss gezahlt werden. Und nicht wenig! Denn die Rennstrecke befindet sich im Privatbesitz. - Privatbesitz? - Ja! - Das Mainzer  Innenministerium macht auch in einer von Motor-KRITIK veranlassten Feststellung deutlich – und argumentiert entsprechend: Die Nürburgring-Nordschleife ist eine Privatstraße!

Die Polizei, deren Aufsichtsbehörde exakt jenes Innenministerium ist (!), sieht das anders und vertritt die Meinung: Die Nürburgring-Nordschleife ist ein „Öffentlicher Verkehrsraum“, wie er sich z.B. auch in Parkhäusern darstellt, die sich auch in Privatbesitz befinden, auch eine Nutzungsgebühr kassieren, in denen aber auch – wie überall ersichtlich – die Straßenverkehrsordnung gilt.

Der Nürburgring – und auch ihre derzeitigen Besitzer – vertreten den Standpunkt, dass der Nürburgring eigentlich eine „Mautstraße“ ist, auf der die Straßenverkehrsordnung gilt. Darum wird auch bei Verkehrsunfällen auf der Strecke die Polizei zu einer Aufnahme der Fakten bemüht. - Die kostenlos herbei eilt!

Und es wird der Verunfaller eigentlich immer nach den Paragraphen der Straßenverkehrsordnung bestraft. Wegen „nicht angepasster Geschwindigkeit“ zum Beispiel. - Das passt eigentlich immer, wenn einem Fahrzeug – gleich ob Motorrad oder Automobil – in einer Kurve „die Straße ausgeht“. - Auf einer Rennstrecke!

Und der Fahrer zahlt die oft in diesem Fall verhängte relativ kleine Ordnungsstrafe. - Es ist – wie man aus Erfahrung zu wissen glaubt – die „billigere Lösung“. - So wird sie ihm auch von der Polizei verkauft. - Ein Gerichtsverfahren wäre teurer!

Erstaunlich ist nur, dass es – nach Kenntnis von Motor-KRITIK – noch niemals zu einer Gerichtsverhandlung gekommen ist, wenn ein Fahrer nicht „vor Ort“ - oder später – bezahlte, sondern auf einer Klärung vor Gericht bestand.

Das Verfahren wird dann mit einer ähnlich simplen Erklärung durch die Behörden eingestellt, wie es die Staatsanwaltschaft im Falle einer Hausdurchsuchung bei mir, einem Journalisten, im Jahre 2009 machte: Wegen zu geringem Interesse der Öffentlichkeit! -. Oder was denen sonst so einfällt.

Es geht wohl darum, eine Gerichtsentscheidung zu vermeiden, bei der zunächst einmal der Status der Rennstrecke während der Touristenfahrten geklärt und festgestellt werden müsste. - Was übrigens auch die Versicherungen interessieren würde!

Selbst wenn man die Straßenverkehrsordnung nur grob oberflächlich kennt, müsste einem Beobachter der Touristenfahrten auf der Nordschleife klar sein, dass hier etwas nicht stimmen kann.

In der deutschen Straßenverkehrsordnung – wie sie von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG für die Nürburgring-Nordschleife offiziell vorgegeben wird – gilt eigentlich ein Rechtsfahrgebot. - Auch auf Einbahnstraßen! - Nun werfen Sie mal als Beobachter einen Blick auf die Touristenfahrten. Sie können das auch – wenn Sie wegen Ihres weit entfernten Wohnortes – nicht persönlich „vor Ort“ sein können, mal einen Blick in die „YouTube“-Videos werfen, die über die Vorkommnisse während der Touristenfahrten berichten.

Von diesen Video-„Berichten“ profitiert übrigens auch die Polizei, die diese Aufnahmen dann zur Basis für die Beurteilung des „Unfalls“ macht. - Wenn dieser denn – zufällig – in einem Video festgehalten wurde.

Das ist einer der Gründe, weshalb die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG in letzter Zeit gegenüber Filmer und Fotografen am Rande der Nürburgring-Nordschleife ein „Hausverbot“ ausgesprochen hat. - Exakt: Man versucht es und droht mit rechtlichen Schritten! - Wie man auch versucht, alle Unfälle auf der Nordschleife nicht im Gesichtsfeld der Öffentlichkeit deutlich erkennbar werden zu lassen.

Es gibt Firmen, die sich in einer gewissen „Abhängigkeit“ zum Pächter, Besitzer des Nürburgrings befinden, die aktuell (!) ihren Mitarbeitern verboten haben, in der Öffentlichkeit über Unfälle am Nürburgring zu sprechen. - Warum wohl?

Es gibt natürlich noch einen anderen Grund für die „Nebelaktionen“: Es gibt interne Interessen, das Monopol, das man durch den Besitz der Nürburgring-Nordschleife hat, auch dazu zu nutzen, den Touristenfahrern als „stetige Erinnerung“ Videos ihrer Erlebnisfahrt auf dem Nürburgring zukünftig exklusiv zu verkaufen. - Man strebt auch hier ein Monopol an, das man nun mit „Hausverboten“ durchzusetzen versucht. - Auch, weil sich ein solches Monopol evtl. sehr gut verkaufen lässt!

Darum hat man auch das Filmen und Fotografieren in der geltenden AGB (Allgemeine Geschäfts-Bedingungen) verboten! - Was natürlich nur jene Nutzer des Nürburgrings betreffen kann, die durch den Kauf einer Karte zum Vertragspartner geworden sind. - Wie gesagt: Jeder versucht hier auf seine Art „sein Süppchen zu kochen“!

Was sollen z.B. die „Fotoschlitze“ in den FIA-Zäunen, die man „damals“ zur Beruhigung der Öffentlichkeit extra eingebracht hat, um Fotografen und Filmern die Umsetzung ihres Hobbys zu erleichtern? - Alibi-Schlitze?

Ganz exakt ist es an einigen Stellen der Nordschleife allerdings so, dass die Strecke praktisch „durch fremdes Gebiet“ führt. Dort ist die Rechtssituation  –  um es genau zu nehmen - so, dass das „Gebiet“ des Nürburgrings  exakt zwei Meter hinter dem FIA-Zaun endet.

Wie will man ein „Hausverbot“ für das Betreten eines Geländes aussprechen, das einem gar nicht gehört?

Abgesehen davon, dass bei Rennen z.B. das Hausrecht des Besitzers nicht gilt, weil er es mit dem entsprechenden Vertrag, dem Veranstalter übertragen hat.

Aber es gibt durchaus Personen „im Hintergrund“, die hier „Druck machen“, weil sie auf diesem Gebiet ganz persönliche Interessen durchsetzen wollen. Und sie vertrauen auf die alte Weisheit: Wer nichts zu sagen hat, ist selber schuld. - Und sie treten entsprechend auf!

Diese Darstellung nur deshalb, um die „Sinnhaftigkeit“ eines Hausverbots für die Fotografen und Filmer am Rande der Strecke zu verdeutlichen!

Der neue Besitzer des Nürburgrings glaubt hier ein Monopol zun besitzen und es ausnutzen zu können! - Es geht um Geld! - Wer fragt da nach der Bedeutung eines speziell für die Nürburgring-Nordschleife geschaffenen Gesetzes?

Seit letztem Jahr gibt es übrigens ein anderes Gesetz, das „Rennen im Straßenverkehr“ unter Strafe stellt. - Wenn nun auf der Nürburgring-Nordschleife die Straßenverkehrsordnung gelten sollte, dann gilt dieses Gesetz auch hier. - Nun lassen Sie mal, lieber Leser, die Videos in „YouTube“ Revue passieren. - Was sehen Sie da in manchen Szenen?

Haben Sie übrigens im normalen Straßenverkehr – und der dort geltenden Straßenverkehrsordnung – schon jemals Streckenposten gesehen, die mit Flaggenzeichen in den Straßenverkehr eingreifen? - Ich jedenfalls, kenne das nur von Rennen. - Der Renncharakter der Touristenfahrten wird mit dem Einsatz dieser „Strecken-Marshals“ eindeutig betont! - Während der Touristenfahrten sind davon 10 – 15 an der Nordschleife im Einsatz. Nicht immer unbedingt da, wo sie gebraucht werden. Manchmal ist auch einer nicht gekommen. Und ausgerechnet dann… -

Und es sollen auch Lichtsignale während der Touristenfahrten zum Einsatz kommen, die nirgendwo in der Straßenverkehrsordnung beschrieben sind.

Es ist aber durchaus nicht so, dass deswegen andere Sicherheitsmaßnahmen während der Touristenfahrten durch den Nürburgring-Betreiber vernachlässigt würden. Ich habe dazu am 20. Juli 2018 an die Presseabteilung des Nürburgringbetreibers ein paar Fragen gerichtet:

  • Wie viel Streckenposten werden während der „Touristenfahrten“ eingesetzt?
  • Wie viel Streckensicherungsfahrzeuge sind während der „Touristenfahrten“ im Einsatz?
  • Durch wen werden die Besatzungen dieser Fahrzeuge ausgebildet?
  • Sind diese Leute hauptberuflich bei Ihnen angestellt?
  • Werden die Sicherungsfahrten während der „Touristenfahrten“ mit betriebseigenen Fahrzeugen durchgeführt oder mit Leihfahrzeugen?

Nachdem ich am 21. Juli eine weitere Frage nachgereicht hatte, erhielt ich im Rahmen einer „automatischen Antwort“ die Informationen, dass der Pressesprecher bis zum 8. August nicht erreichbar wäre. Ich könne mich natürlich an seine Stellvertreterin wenden, aber es wurde auch versprochen:

„Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet - eine schnelle Antwort nach meiner Rückkehr verspreche ich Ihnen schon jetzt.“

Der Ordnung halber habe ich nach dem 8. August noch einmal erinnert. Aber bis heute, immerhin sieben Tage später, gibt es immer noch keine Information. - Vielleicht hofft man so eine detaillierte Beschreibung der Touristenfahrten-Situation zu vermeiden. Den dort tätigen jungen Leuten fehlt es eben an Erfahrung im Umgang mit Journalisten. Vielleicht haben sie auch nicht begriffen, dass sie eigentlich Dienstleister sein sollten.

Hier das Ergebnis meiner darum nun ausgeweiteten Recherchen zu den oben genannten Fragen:

In der Vergangenheit wurden während der Touristenfahrten – wie ungefähr heute auch – um 5 Streckensicherungsfahrzeuge eingesetzt. Das waren in der Vergangenheit vornehmlich Leihwagen, die nicht nur den Nachteil hatten, relativ teuer zu sein, sondern auch den, nicht speziell für den vorgesehenen Einsatz immer komplett ausgestattet bereit zu stehen.

Das hat man geändert. Auf Druck der Besitzer wurden – auch weil es die Gewinne aus diesem „Geschäft“ erlauben – eigene Fahrzeuge, vornehmlich Ford, angeschafft, die entsprechend beschriftet und ausgestattet sind und wie alle firmeneigenen Fahrzeuges des Nürburgring-Betreibers am Kennzeichen mit der Buchstaben-Kombination AW-NR zu erkennen sind.

Hatte der Ort Nürburg zum 1. Januar 2017 schon einen Personenwagenbestand, der bezogen auf die kleine Einwohnerzahl dann in der statistischen Umrechnung 1.257 Pkw pro 1.000 Einwohner entspricht, so wird sich diese Zahl bis zum 1. Januar 2019 noch einmal erhöhen. Diese abstrakte Zahl entsteht durch die Dienstwagen am Nürburgring und die relativ kleine Einwohnerzahl des Dorfes.

Der Durchschnitt in RLP beträgt übrigens 604 Pkw pro 1.000 Einwohner.

Die Streckensicherungsfahrzeuge, sind mit intern kurz als „Stresis“ bezeichneten Personen besetzt, die jeweils zu Beginn einer Saison speziell geschult werden. Ihre Aufgabe ist es, während der Touristenfahrten den Verkehr zu überwachen und Unfallstellen absichern zu helfen. Bei leichten Unfällen erfolgt keine Unterbrechung der Touristenfahrten, die aber dann sofort unterbrochen werden, wenn ein Personenschaden mit der „farblichen Bewertung GELB“ eintritt.

Dann sind auch sofort RTW (Rettungstransportwagen) und NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) unterwegs. In Abstimmung von Polizei und DRK erfolgt die Bewertung der Unfallverletzten am Nürburgring nach folgendem Farbsystem:

  • GRÜN = leicht verletzt
  • GELB = mittel, aber nicht lebensbedrohend verletzt
  • ROT = schwer und damit lebensbedrohend verletzt
  • BLAU = tot

Die Einstufung wird jeweils vom Notarzt bzw. den diensttuenden Sanitätern bestimmt. Die „Stresis“, die Besatzungen der Streckensicherungsfahrzeuge, übernehmen die Absicherung der Unfallstelle.

Die Besatzungen dieser Streckensicherungsfahrzeuge sind für ihren Einsatz nicht nur am Nürburgring speziell eingewiesen, sondern erweisen sich noch aus einem anderen Grund für die Nürburgring-Betreibergesellschaft praktisch als eine Unterstützung durch das Land Rheinland-Pfalz:

  • Es handelt sich mehrheitlich um hauptberuflich tätige Polizeibeamte.

Nun ist es nicht so, dass es denen in erster Linie bei ihrem Einsatz auf der Nürburgring-Nordschleife ums Geldverdienen ginge, denn diese Tätigkeit entspricht wohl auch sehr stark ihren privaten Interessen, wie es an einem relativ „jungen Beispiel“ deutlich wird:

Da hat ein „mittelalter“ Polizeibeamter der Autobahnpolizei Mendig einen Herzinfarkt erlitten, der ihn einige Zeit im Dienst ausfallen ließ. Doch nach der Reha fühlte er sich eigentlich gut, so dass er den Ratschlag seines Arztes, sich als „dienstunfähig“ in den Ruhestand versetzen zu lassen deswegen nicht beherzigt, weil er dann auch nicht mehr „oben am Nürburgring“ tätig sein kann.

Entsprechend dem "§ 40 Nebentätigkeit" des  Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) hat jeder oben am Nürburgring eine Nebentätigkeit ausübende Beamter die Genehmigung seines Vorgesetzten. Denn in diesem § ist vorgegeben:

"Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich anzeigepflichtig.“

Damit ist der jeweilige Vorgesetzte dieser Beamten auch informiert, wo und was sein Mitarbeiter außerhalb seiner Dienstzeit macht. - Es ist aber auch im § 40 zu lesen:

„Sie ist unter Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt zu stellen, soweit sie geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen."

An dieser Stelle wird es dann für einige der Beamten kritisch, die im Fall Nürburgring nicht nur von der Autobahnpolizei Mendig, nicht nur von der Polizeidirektion Mayen, sondern auch von der Polizei-Inspektion Adenau kommen, die auch bei Unfällen auf der Nordschleife tätig wird.

Wenn man sich in diesem Zusammenhang mit der Problematik unserer Polizei beschäftigt, von Unterbezahlung, Überlastung durch Überstunden hört, dann überrascht es schon, dass auf die einzelnen Polizeistationen bezogen, deren Beamte auch am Nürburgring mit einer bezahlten Nebentätigkeit im Dienst sind, bei einer entsprechenden Recherche dann mit folgenden Zahlen auftauchen:

  • Mendig 12 Beamte,
  • Mayen  23 Beamte,
  • Adenau 13 Beamte,

also insgesamt 48 Beamte, die jeweils einen bezahlten oder ehrenamtlichen Nebenjob bei ihren Vorgesetzten angemeldet haben. Natürlich sind die nicht alle am Nürburgring im Einsatz, aber es kann durchaus sein, dass sich Kollegen im Dienst und Kollegen im Nebenjob „zufällig“ auf der Nordschleife bei der jeweiligen Ausübung ihrer Jobs begegnen. - In Kenntnis des Gesetzestextes von § 40 wird man da schon mal – mindestens – nachdenklich!

Aber der Nürburgring-Betreibergesellschaft passt die geschilderte Situation durchaus in den Kram, nur ist sie nicht daran interessiert, dass solche – wie hier geschilderten – Fakten an die Öffentlichkeit kommen.

Darum – wahrscheinlich – auch das Schweigen der offiziellen Presseabteilung dieser Gesellschaft zu den Motor-KRITIK-Anfragen.

Das Thema Touristenfahrten am Nürburgring wird auch dadurch noch einmal angeschärft, dass nicht nur Zwei- und Vierrad-Fahrzeuge gleichzeitig unterwegs sein dürfen, sondern dass auch noch die so genannten „Renn-Taxis“ - von der Betreibergesellschaft gegen horrende Gebühren lizensiert (!) - während der Touristenfahrten unterwegs sind. - Vertragsgemäß!

Hier entsteht dann die gleiche Situation wie bei der VLN durch die GT3: Hier sind Fahrzeuge unterwegs, die schon durch ihr Angebot – wie z.B. „GetSpeed“ - ihre Fahrer zu einer bestimmten Fahrweise verpflichten:

ONE LAP
20,832 km
Nürburgring
Nordschleife

#UNDER8
Get Speed!

Die bei den Touristenfahrten automatisch gefährliche Situation wird so noch einmal verschärft. Man ist dort mit einem 450 PS starken BMW oder einem 500 PS starken Porsche – im Rahmen der StVO (?) -  unterwegs und bietet die Mitfahrt in diesen Fahrzeugen u.a. mit dem Zusatz an:

INCL. YOUR LIVE VIDEO

Erinnern wir uns: In der AGB der Betreibergesellschaft ist Fotografieren und Filmen während der Touristenfahrten verboten, den Amateur-Filmern und -Fotografen versucht man es zu verbieten, indem man ein „Hausverbot“ ausspricht und „GetSpeed“ z.B. ist es offensichtlich erlaubt.

Man könnte das Thema Touristenfahrten noch weiter ausdehnen, das Thema Driften oder Rechtsüberholen noch anführen, übers Abschleppen oder die – manchmal – eigenartige Beseitigung von Leitplankenschäden berichten. Aber mir ging es in diesem Fall mehr darum, einmal die immer wieder im Zusammenhang mit den Touristenfahrten gehörten Sprüche:

Es läuft doch alles! - Und immer besser! - Es gibt da keine Probleme!

ein wenig zu korrigieren, die in einer Traumwelt der zufälligen Betrachter entstandenen Worthülsen mit den realen Abläufen „oben am Ring“ abzugleichen.

Am letzten Samstag gab es übrigens insgesamt drei Motorradunfälle am Ring. In einem Fall wurde der Motorradfahrer über die an dieser Stelle dreischienige Leitplanke ins Gebüsch geschleudert.

Was dann in der Realität wirklich für den Nürburgring-Betreiber wichtig ist:

  • Dass die Sperrung der Nordschleife nach dem Unfall schnell wieder aufgehoben ist!

Denn in der Zeit der Sperrung wird kein Geld verdient. Und die Touristenfahrten – nicht die Rennen! - sind die wichtigste Einnahmequelle für die Nürburgring-Betreibergesellschaft und ihre Besitzer. - Wer immer das auch ist.

Das ist die Realität!

MK/Wilhelm Hahne
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