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Motor-KRITIK ist davon überzeugt, dass diese Feststellung seit vielen Jahren Gültigkeit hat. Das ist auch die rechtsgültige Zuordnung des Mainzer Wirtschaftsministeriums. 2017 hat man auf meine entsprechende Frage dazu auch eine amtliche Erklärung geliefert. Die habe ich publiziert. Die Reaktionen waren gleich Null. Ich habe den Chef einer Polizei-Inspektion persönlich mit der Information aus dem Mainzer Ministerium bekannt gemacht. - Er hat dagegen argumentiert! - Nun stehen wir am Beginn einer neuen „Touristenfahrer“-Saison. Da schien es mir richtig, rechtzeitig in einem anderen Mainzer Ministerium, dem Innenministerium, um die Bestätigung dieser klaren Defintion – auch in ihren Auswirkungen zu bitten. Dazu habe ich drei Fragen gestellt, die heute nach 4 Wochen – trotz einer Erinnerung – aus Mainz keine Antwort gefunden haben. Immerhin gab es die Zusage des Pressesprechers, dass er sich sofort melden würde, wenn er die Antwort auf meine Fragen von den Verantwortlichen erhalten hätte. Vorher hatte er mir aber in einer e-Mail die Feststellung von 2017 aus dem Wirtschaftsministerium als richtig – und zutreffend - bestätigt! - Soll ich etwa nun auf die Antworten bis nach den Landtagswahlen im März warten? - Das ist nicht notwendig, weil ich mit folgender Geschichte noch einmal eindringlich auf die Feststellungen aus 2017 des Mainzer Wirtschaftsministeriums verweisen kann. - Daraus müssten sich längst Auswirkungen bei der Durchführung von „kontaktlosen Touristenfahrten“ (auch in Corona-.Zeiten) auf der Nürburgring-Nordschleife ergeben haben. Es wird sich -jetzt in 2021 - etwas ändern müssen, wie sich in den letzten Jahren schon andere Dinge geändert haben. Zum Beispiel bei der Streckenüberwachung durch so genannte „Stresis“ mit ihren inzwischen dauerhaft ausgestatteten Sicherheitsfahrzeugen, weil die inzwischen geleast sind und zum ständigen Fahrzeugbestand des Nürburgring-Pächters gehören, während sie in der ersten Zeit nach dem Kauf der Rennstrecke durch einen Privat-Unternehmer noch von Verleih-Unternehmen jeweils angemietet wurden. - Es werden in Zukunft auch aktuell andere, schwerer wiegende Veränderungen bei der Durchführung der „Touristenfahrten“, die z.B. den Einsatz der Polizei betreffen, deutlich werden müssen, denn:
Definitiv: Die Nordschleife ist eine Privatstraße!
Grundlage für die aktuelle – mir vorliegende - Zuordnung des Innenministeriums ist eine Bewertung des für das Verkehrs- und Straßenrecht zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz, dessen ausführliche Stellungnahme auf meine Anforderung schon am 7. Februar 2017 komplett auf diesen Internetseiten veröffentlicht wurde. - HIER mit einem Klick zu erreichen. - Dort wird gegen Ende klar festgestellt:
"Die Nordschleife ist keine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts“
Da die offizielle Darstellung des Mainzer Ministeriums 2017 ihren offiziellen Charakter nicht deutlich erkennen ließ, möchte ich hier zur Ergänzung noch einmal den Text der E-mail einkopieren, mit der mich das Dokument als Anhang im Februar 2017 (!) erreichte, das meine Leser nun auch noch – sozusagen als Original - im Anhang zu dieser Geschichte finden können:
„Sehr geehrter Herr Hahne,
anbei finden Sie eine umfassende rechtliche Würdigung der Nordschleife.
MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR,
LANDWIRTSCHAFT UND WEINBAU
RHEINLAND-PFALZStiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon 06131/16-2550
Mobil 01520 9291177
Susanne.Keeding@mwvlw.rlp.de
www.mwvlw.rlp.de“
Die verkehrsrechtliche Einstufung – warum die Nürburgring-Nordschleife nur eine Privatstraße ein kann - wurde in diesem Dokument ausführlich begründet.
- Diese von Motor-KRITIK in Mainz angeforderte Klarstellung der verkehrsrechtlichen Situation wurde aber sowohl von der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG als auch den zuständigen Polizeibehörden nicht zur Kenntnis genommen, bzw. zur Kenntnis genommen, aber in der Folge nicht beachtet.
Alle sind zur Tagespraxis übergegangen, die seit vielen Jahren eine falsche Basis hat!
Wir bei Motor-KRITIK haben das Thema aber nicht aus dem Auge verloren und weiter dazu Beispiele registrieren können, die nicht auf Basis der Zuordnung durch Mainzer Regierungsstellen erfolgen durften.
Am 19. Januar 2021 – fast 4 Jahre nach der Regierungsbestätigung - habe ich noch einmal die Polizei um eine Stellungnahme gebeten, die mir daraufhin vom Leiter einer Polizei-Inspektion mit der für mich nicht exakt deutbaren – ausweichenden - Feststellung beantwortet wurde:
...„ich verweise auf die ausführlichen Schreiben der Ministerien; ich beabsichtige auch keine weitere Stellungnahme zu dieser Thematik.“…
Daraufhin habe ich das für die Polizei verantwortliche Innenministerium einmal um eine aktuelle, offizielle Stellungnahme gebeten, deren Inhalt im wesentlichen aus exakt drei Fragen bestand, die ich am 20. Januar 2021 stellte und die bis heute – 4 Wochen danach! - nicht beantwortet sind:
„1) Wenn die Nürburgring-Nordschleife "keine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts ist", muss dann die Polizei evtl. entstehende Unfälle kostenlos - weil im Interesse der Allgemeinheit - aufnehmen oder muss der Veranstalter - oder Besitzer der privaten Straße - dann für die Kosten einer Unfallaufnahme aufkommen?
2) Gehört die Verkehrsüberwachung bei einer "Privatstraße" auch zu den normalen - für den Besitzer der Privatstraße - kostenlosen Aufgaben der Polizei?
3) Kann die Polizei für nicht der StVO entsprechendem Verhalten auf einer "Privatstraße" Strafen aussprechen und Strafgelder kassieren?“
Ich habe meine Fragen bewusst auf die Arbeit der Polizei während der „Touristenfahrten“ auf einer Privatstraße abgestellt, weil der Innenminister schließlich Dienstherr der Polizei in Rheinland-Pfalz ist, dessen Urteil – seine Einschätzung der Gesamtsituation – im Hinblick auf die dann notwendigen Weiterungen wichtig sind und die – betroffene – Öffentlichkeit interessieren.
- Das würde – praktisch – z.B.mit der Entfernung des offiziellen Verkehrsschildes an der Nordschleifen-Einfahrt „Breidscheid“ beginnen müssen und da nicht enden, wenn die Antworten des Innenministeriums auf meine Fragen entsprechend der Feststellung des Wirtschaftsministeriums ausfallen, die mir auch in diesem Jahr noch einmal als richtig von genau diesem Innenministerium in Mainz bestätigt wurden!
Wie mein Foto zeigt, ist der erste offiziell bekannt gegebene Termin für die „Touristenfahrten“ in dieser Saison auf der Nürburgring-Privatstraße der 6. März 2021. - Auch wenn bisher Antworten des Innenministeriums auf meine drei Fragen ausgeblieben sind, muss man darauf vertrauen, dass die lokal „Betroffenen“ auf die vom Mainzer Innenministerium klar bestätigte Zuordnung der Nürburgring-Nordschleife in die Gruppe der Privatstraßen nun auch mit entsprechend angepassten Maßnahmen reagieren.
- Ich habe sie heute, am 17. Februar 2020 per e-Mail darauf aufmerksam gemacht und auf diese Geschichte mit „Anhang“ hingewiesen!
Teilnehmern an den vom privaten Besitzer des Nürburgrings über seine Pächterfirma in dieser Saison veranstalteten „Touristenfahrten“ kann nur empfohlen werden, darauf zu achten, dass die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Fall – entsprechend der ministeriellen straßenrechtlichen Zuordnung - auch eingehalten werden und sich im anderen Fall um eine gerichtliche Klärung – unter Hinweis auf diese Klarstellung in Motor-KRITIK und Beifügung der hier auch anhängenden ministeriellen Information – zu bemühen.
Natürlich kann ein Veranstalter, wie es in diesem Fall der Pächter des Nürburgrings ist, auch als „seine“ Regeln zum Befahren der Nordschleife bei „Touristenfahrten“ die StVO vorschreiben, da die wohl kaum durch das Urheberrecht geschützt sind. Aber dann muss dieser Veranstalter auch für eine Überwachung dieser Regeln sorgen und sollte dafür nicht – kostenlos – die Arbeit der Polizei nutzen können!
Allerdings wird sich aus dieser Entwicklung noch ein Nebeneffekt ergeben: Der Nürburgring-Pächter wird in Zukunft auch immer weniger Polizisten in Freizeit als so genannte „Stresis“ (bezahlte Mitarbeiter, die zur Überwachung bei „Touristenfahrten“ eingesetzt sind) beschäftigen können, weil die dafür auch – als Beamte – die offizielle Genehmigung ihrer Vorgesetzten benötigen, die nun wohl kaum noch – auch aus Corona-Gründen - verantwortet werden können.
Das führte auch bisher schon bei Unfällen während der „Touristenfahrten“ zu der für verunfallte Fahrer nicht durchsichtigen Situation, dass sie den evtl. nach dem Unfall herbei geeilten „Stresi’s“ unter Schock ihren Eindruck von Unfallgeschehen schilderten, während sie danach gegenüber den zur Unfallaufnahme herbei bestellten Polizisten ihren Unfall so schilderten, wie sie glaubten, dass das „richtig“ wäre. - Aber die „Stresi’s“, wenn es denn Kollegen der Polizisten waren, haben natürlich ihre Kollegen bei ihrer Arbeit unterstützt und erzählt, was sie vorher von den Unfallbeteiligten gehört hatten.
Bei leichten Unfällen hat die Polizei gerne gleich vor Ort kleinere Bußgelder z.B. wegen „nicht angepasster Geschwindigkeit“ kassiert. - Auf einer Rennstrecke! - Auf einer Privatstraße! - Auf der auch nach den Regeln der Veranstalter z.B. - entsprechend der StVO das Driften theoretisch verboten ist, während es tatsächlich während der „Touristenfahrten“ fleißig geübt wird. - Im Fahrsicherheitszentrum, nur wenige hundert Meter entfernt, gibt es dafür sogar kostenpflichtige Lehrgänge!
Auch von Nürburgring-Mitarbeitern wurde oft kräftig über die Nordschleife gedriftet, wie auf „Youtube“ festgehalten wurde! - Strafbar?
Auf einer öffentlichen Verkehrsstraße: Ja! - Wenn aber die Nürburgring-Nordschleife eine Privatstraße ist, dann ist auch das „normale Verhalten“ aller Auto- und Motorradfahrer während der Touristenfahrten richtig, wenn sie z.B. - wie das allgemein auf einer Rennstrecke üblich ist, die „Ideallinie“ beim Befahren der Kurven nutzen, die „Kurven schneiden“. - Auf einer öffentlichen Straße wäre auch das strafbar! - Aber das wurde – und wird – nicht geahndet! - Aber in Deutschland gilt lt. StVO das Rechtsfahrgebot!
Eigentlich hatte die Zuordnung der StVO durch die ehemalige, landeseigene Nürburgring GmbH zur Nürburgring-Nordschleife, schon damals nur Alibi-Charakter. So glaubte man die kostenlose Arbeit der Polizei für die Nürburgring GmbH dann argumentieren zu können.
- Immerhin führt die PI Adenau auch – kostenlos – eine Unfallstatistik speziell für den Nürburgring! (Anmerkungen dazu erspare ich mir.)
Man konnte diese Gesamt-Situation nun nach dem Verkauf (?) des Nürburgrings an einen Privatunternehmer nun nicht einfach abstellen und hat sich so – s. ausbleibende Antwort aus dem Innenministerium – selber eine Falle gestellt, die aber nun nicht zuschnappen darf und so dann jetzt auch vom privaten Besitzer des Nürburgrings genutzt werden kann – und genutzt wird!
Eigentlich sollte klar sein, dass in der Vergangenheit vielfach in diesem Zusammenhang ausgesprochene Strafen ungerechtfertigt ausgesprochen wurden. - Auch in Zukunft schützt Unkenntnis der eigentlichen Situation nicht vor dem Zahlen einer Strafe!
Wenn „früher“ allerdings eine polizeiliche Strafe mal nicht angenommen wurde, so hat dann die Staatsanwaltschaft früher oder später „das Verfahren eingestellt“. - Weil man wohl eine gerichtliche Klarstellung der straßenrechtlichen Situation der Nürburgring-Nordschleife vermeiden wollte.
- Verständlich war das zu der Zeit, als sich der Nürburgring in Landesbesitz befand. - Aber deswegen war das nicht richtig!
Um noch einmal die Feststellung des Mainzer Wirtschaftsministerium in deren Zusammenfassung zu wiederholen:
"Die Nordschleife ist keine öffentliche Straße im Sinne des Straßenrechts“
Nun sollte – und muss – sich die Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG – aber auch die Polizei entsprechend verhalten. - Ich habe beide „Betroffene“ auf diese Geschichte mit einer e-Mail hingewiesen!
MK/Wilhelm Hahne
PS: Sollte mich – wann auch immer – zu obigem Thema oder als Antwort auf meine drei Fragen noch eine Information aus dem Mainzer Innenministerium erreichen, werde ich sie sofort hier auf diesen Seiten in vollem Umfang veröffentlichen. - Auch dann, wenn sie Motor-KRITIK – aus verständlichen Gründen – erst nach der Landtagswahl am 14. März 2021 erreichen sollte! - Ich habe auch die „Betroffenen“ gebeten, sich dann bei mir zu melden, wenn sie mit meiner Argumentation – auf der Basis einer ministeriellen Zuordnung entstanden – nicht einverstanden sein sollten.